Die
Änderung, die bisher am meisten zu reden gegeben hat, ist die Verwendung der
1300 Tonnen Goldreserven, die nun offiziell als überflüssig bezeichnet werden
– womit eine alte Forderung der Freiwirtschaft erfüllt ist. Die vorhandenen
2590 Tonnen wurden bis anhin zu nur zu 4595 Fr./kg bewertet. Neu können sie zu
Marktpreisen verkauft, gekauft und bilanziert werden und gewinnen damit ihre
Funktion als einsetzbare Währungsreserve zurück.. Im „Kampf ums Gold“
vertreten Bundesrat und Parlament die Meinung, die Überschüsse gehören
Kantonen und Bund und wären für die Solidaritätsstiftung, Entschuldung
von Bund und Kantonen, sowie für eine teilweise Finanzierung der AHV zu
verwenden. Blocher will das Geld nur für die AHV, die Freiwirtschaft möchte
zumindest einen Teil der Reserven verwenden um Boden in Gemeinschaftseigentum
zurückzuführen.
Für
die freiwirtschaftliche Forderung nach Freigeld wichtig wird vor allem Artikel
18: Die Überwachung von Zahlungssystemen
sein. Die Nationalbank wird damit ermächtigt,
bargeldlose Zahlungssysteme zu überwachen, sofern sie für die Stabilität des
Finanzsystems von Bedeutung sind:
1 Wer ein bargeldloses
Zahlungssystem betreibt, das Zahlungen an einen offenen Kreis von Empfängern
abwickelt, muss der Nationalbank auf Verlangen alle notwendigen Auskünfte
erteilen, Unterlagen zur Verfügung stellen und Einsicht in die Einrichtungen
vor Ort gewähren. Dieser Pflicht unterliegen auch, wer den Sitz im Ausland hat
und ein solches Zahlungssystem in der Schweiz betreibt.
2
Die Nationalbank kann an den Betrieb bargeldloser Zahlungssysteme, von denen
Risiken für die Stabilität des Finanzsystems ausgehen, Mindestanforderungen
stellen, wenn dies für eine sichere Abwicklung des Zahlungsverkehrs notwendig
ist. Diese können insbesondere die Organisationsgrundlagen, die Geschäftsbedingungen,
die operationelle Sicherheit, die Zulassung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
zum System, die Folgen von Zahlungsschwierigkeiten von Systemteilnehmern und das
verwendete Zahlungsmittel betreffen.
3 Die Nationalbank regelt die Mindestanforderungen in einer Verordnung. Sie erlässt Verfügungen im Einzelfall.
Die Organisation der Nationalbank wurde
im neuen Gesetz gestrafft und wird neu aus der Generalversammlung der Aktionäre,
dem Direktorium, dem Bankrat und der Revisionskommission
bestehen. Auf Bankausschuss, Lokalkomitees und Lokaldirektionen wird verzichtet.
Der Bankrat wird von 40 auf 15 Mitglieder verkleinert, die über verstärkte
Kompetenzen verfügen. Die Aktionäre müssen im Aktienbuch eingetragen sein.
Der Bankrat
besteht aus 15 Mitgliedern. Der Bundesrat wählt 9 Mitglieder, die
Generalversammlung 6. Der Bundesrat bezeichnet die Präsidentin oder den Präsidenten
sowie die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten. Die Amtsdauer beträgt 4
Jahre
Das Direktorium
besteht aus 3 Mitgliedern. Ihnen sind Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
beigeordnet. Die Mitglieder des Direktoriums und ihre Stellvertreterinnen oder
Stellvertreter werden auf Vorschlag des Bankrates vom Bundesrat gewählt. Ihre
Amtsdauer beträgt sechs Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
Die
Hauptaufgabe der SNB besteht darin, die Geldversorgung so zu steuern, dass die
Wirtschaft ihr Produktionspotential ausschöpfen kann und die Kaufkraft des
Geldes möglichst erhalten bleibt. Durch den Zusatz Dabei beachtet sie die
konjunkturelle Entwicklung wird das Konzept etwas weniger monetaristisch
und die Bank trägt die Mitverantwortung an der realwirtschaftlichen
Entwicklung.
In
der Führung der Geldpolitik geniesst die SNB einen hohen Grad an Unabhängigkeit.
Diese Unabhängigkeit ist vom Gesetzgeber gewollt und in der Verfassung
verankert. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass dort, wo die Zentralbanken den
Weisungen von Regierung und Parlament unterstehen, die Geldpolitik häufig in
den Dienst politischer Interessen gestellt wird. Die Missbräuche reichen von
einer expansiven
Geldpolitik
in Wahljahren bis zur direkten Finanzierung von Staatsausgaben. Die Folge ist
eine höhere Inflation.
Eine gewisse politische Einbindung
erfolgt allenfalls dadurch, dass der Bundesrat die Mehrheit des Bankrats und des
Direktoriums bestellt – wobei die Parteien eifrig auf eine einigermassen paritätische
Verteilung achten werden. Die Nationalbank ist auch verpflichtet, die Öffentlichkeit
regelmässig über den Verlauf der Wirtschaft und ihre Geldpolitik zu
informieren. Zur Erfüllung ihres Auftrags bedürfen sie umfassender Kenntnisse
der Geldbewegungen, daher die Auskunftspflicht. Vertrauliche Daten unterstehen
allerdings strengem Schutz, der den Mitarbeitern die Weitergabe solcher
Informationen auch nach Ausscheiden aus der Nationalbank verbietet. Daten werden
in einer Form publiziert, so dass keinerlei Rückschlüsse auf
einzelne Firmen möglich sind.
Zahlungsverkehr und Gewinnverteilung
Banknoten
in der sogenannte Landesmünze müssen zur Begleichung von Schulden
unbeschränkt von jedermann
angenommen werden, Münzen bis zu 100 Stück (Gedenkmünzen neu nicht mehr).
1998 betrug die Geldmenge 29.6 Milliarden Franken in Noten und 2.1 Milliarden in
Münz. Das Verhältnis zwischen Münz und Banknoten ist einigermassen konstant
und lag 1998 bei 1/14. Im Januar 2001 betrug der Notenumlauf 32 Milliarden - bei
einer Geldmenge M1 von leicht über 200 Milliarden die ausreicht um ein
Bruttoinlandprodukt von knapp 400 Milliarden mit der notwendigen Liquidität zu
versorgen. Es zeigt sich also, dass Buchgeld weitaus gewichtiger ist als
Bargeld. Eine wichtige Neuerung im Bankengesetz ist die Anerkennung des
Buchgeldes der Nationalbank, und nur dieser, als schuldtilgend. Über diesen
Vorteil verfügen vor allem alternative Währungen
nicht! Diese sind nicht schuldtilgend. Bereits bei Guthaben bei Geschäftsbanken
besteht ein Solvenzrisiko, in noch höherem Masse ist dieses bei Garantiekarten
(Debit- und Kreditkarten), elektronischen Börsen (VPM) und cybercash (EPM)
gegeben (s. Artikel Elektronisches Geld als Verwirklichung des Freigeldes?).
Die Annahmepflicht ist aber auch eine Beschränkung der Haftung, denn für vernichtete, verlorene oder gefälschte Münzen und Noten wird kein Ersatz geleistet. Für beschädigte nur so lange der vorhandene Teil grösser ist als die Hälfte und sich Serie und Nummer der Note erkennen lassen.
Eine
gewisse Verhinderung der Hortung wird dadurch bewirkt, dass Notenserien alle 15
bis 20 Jahre ersetzt werden, um Fälschungen zu erschweren. Der Gegenwert nicht
fristgerecht umgetauschter Noten wird dem „Schweizerischen Fonds für Hilfe
bei nicht versicherbaren Elementarschäden“ überwiesen. Da ein beträchtliches
vermögensrechtliches Interesse daran besteht, echte Zahlungsmittel zu erhalten,
steht das Verfälschen von echtem Geld, die Einfuhr, der Erwerb und das Lagern
von verfälschtem oder falschem Geld unter Strafe.
Die Nationalbank ist aber nebst einer
Versorgungsstelle für Bargeld auch eine Abrechnungsstelle (clearing) für
bargeldlose Zahlungen zwischen Finanzinstituten. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 2,5 % ihrer
kurzfristigen Verbindlichkeiten (darunter die Sichteinlagen des Publikums) in
Form von Giroguthaben bei der SNB, Noten oder Postcheckguthaben zu halten. Die
Banken würden allerdings auch ohne diese Vorschrift Notenbankgeld halten. Zum
einen brauchen sie Bargeld, um dem Wunsch von Kunden nach Umwandlung ihrer
Einlagen in Bargeld entsprechen zu können. Zum anderen brauchen sie
Giroguthaben bei der SNB, um ihren bargeldlosen Zahlungsver-kehr abwickeln zu können.
Der Interbank-Zahlungsverkehr erfolgt in der Schweiz über das SIC (Swiss
Interbank Clearing System), das im Auftrag der SNB betrieben wird. Zahlungen von
Bank zu Bank werden in diesem System nur durchgeführt, wenn eine Bank über die
entsprechenden Mittel auf ihrem Girokonto verfügt.
Die
Aktiven, der reale Gegenwert der Notenbankgeldmenge
der Nationalbank, sind vor allem ihre Gold und Devisenreserven, inländische
Wertschriften und Geldmarktpapiere. Die wichtigste Einnahmequelle der SNB sind die Erträge aus denWährungsreserven.
Die Bewirtschaftung der Aktivposten darf aber die
Geldpolitik weder stören noch von ihr profitieren.
Vom Reingewinn geht ein Teil in die Währungsreserven, die im Gleichschritt mit dem Wirtschaftswachstum aufgestockt werden müssen, und maximal 6% als Dividende an die Aktionäre. Was dann noch übrig bleibt wird an Bund und Kantone verteilt. Bis anhin erhielten zuerst die Kantone einen Beitrag von 80 Rappen pro Kopf der Bevölkerung. Da diese 5.5 Millionen im Vergleich zu den restlichen 1.5 Milliarden unbedeutend sind, wurde im neuen Bankgesetzt darauf verzichtet. Ein allfälliger Überschuss kommt so nach wie vor zu zwei Dritteln den Kantonen und einem Drittel dem Bund zugute.
Das
Hauptziel der Nationalbank ist eine stabile Währung. Sowohl Inflation als auch
Deflation sind mit volkswirtschaftlichen Kosten verbunden und müssen deshalb
vermieden werden. D monetaristische Ansatz war hier zwar einfach: Geld her,
wenn die Wirtschaft wuchst, Geld zurück, wenn die Wirtschaft stagnierte.
(s. ... Res Strehle): Zinssteuerung ist aber eine komplexe Optimierungsaufgabe,
eine intuitive Feinsteuerung der Wirtschaft und eine hohe Kunst, weil die Folgen
häufig erst zwei, drei Jahre später sichtbar werden. Ein Anstieg der Zinsen führt
zu vorsichtigerer Kreditvergabe, denn es steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die
Zinsen nicht bezahlt werden können und damit die Konkurswahrscheinlichkeit
steigt. Die Gesamtnachfrage wird gedämpft. Durch ein Überangebot an Waren und
Dienstleistungen werden Kapazitäten frei, Produktion wird gedrosselt und
Personal freigestellt. Um Lager abzubauen und Kapazitäten besser auszulasten
werden die Preise nicht erhöht – womit die Gefahr einer Inflation fürs Erste
gebannt ist. Werden aber die Zinsen zu hoch angesetzt, wo wird, wie in der
Ersten Hälfte der 90er Jahre, die Konjunktur abgewürgt, was auch Arbeitsplätze
kostet.
Sind
die Zinsen zu tief, so kann die Preisstabilität darunter leiden. Dem
US-Notenbankdirektor Greenspan wird dann jeweils vorgeworfen, er stütze die
Aktienkurse. Da breit sinkende Börsenkurse die Nachfrage stark schwächen und
die Konjunktur bremsen, darf Greenspans Geldpolitik aber zu recht als
vorsichtige Stützung der Aktienmärkte interpretiert werden. An Stelle der
inzwischen sang- und klanglos begrabenen Geldmengensteuerung
mit ihrem dogmatischen Monetarismus, hat heute die Entwicklung der Börsenkurse
für die Geldpolitik einen zentralen Stellenwert.
Es entstand eine Kombination von Keynes Lehre mit dem Monetarismus „Im
Unterschied zu Keynes stützt der Republikaner Geeenspan allerdings nicht die
Lohneinkommen, sondern die Aktionärseinkommen“. Aus der sozialen
Perspektive könnte man bei den Aussichten etwas gallig werden. Allerdings zeigt
die Bewältigung des Börsencrashs von 1987 auch gewisse Vorteile: Greenspan öffnete
damals entgegen der Lehrmeinung die Geldschleusen und empfahl den Banken, ihre
Kredittätigkeit weiterzuführen. Obwohl die US-Wirtschaft 3.5 Jahre dümpelte,
wurde der Crash damit vermieden. Eine
weitere Glaskugel aus der Greenspan die wirtschaftliche Zukunft liest ist der Purchasing
Managers’ Index. Dieser erfasst die Erwartungshaltung der Einkäufer grösserer
Unternehmen. Verschlechtern sich die Erwartungen der Einkäufer so werden die
Zinsen gesenkt, verbessern sich die Erwartungen, werden die Zinsen angehoben..
Langfristig kann die Geldpolitik das
Wirtschaftswachstum jedoch nicht beeinflussen. Strukturelle Probleme der
Volkswirtschaft wie ein chronisch schwaches Wirtschaftswachstum oder eine hartnäckig
hohe Arbeitslosigkeit mit Hilfe der Geldpolitik lösen zu wollen, verspricht
deshalb wenig Erfolg. Hier sind die anderen Bereiche der Wirtschaftspolitik
gefordert. Grundlegend sind die Verfügbarkeit und der Ausbildungsstand der
Arbeitskräfte sowie die Ausstattung der Wirtschaft mit Kapital (Maschinen,
Infrastruktur, technisches Wissen). Eine wichtige Rolle spielen ausserdem
gesetzliche Regulierungen und die Ausgestaltung des Steuersystems. Eine
Wirtschaftspolitik, die zum Ziel hat, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu
steigern, muss deshalb bei diesen Grundlagen des Wirtschaftswachstums ansetzen.
Die traditionelle Freiwirtschaft gerät hier in einen gewissen Erklärungsnotstand, denn die Börse kommt in der Lehre Gesells nicht vor. In der heutigen Wirtschaft bestimmt sie jedoch, wer im Wirtschaftskrieg überlebt. Offenbar bestimmt die Börse inzwischen sogar über Zinserhöhungen oder Senkungen - und damit über den gesamten Wirtschaftsverlauf. An der Börse werden jedoch nur materielle Werte gehandelt. Da aber die sozialen und geistigen Bedürfnisse der Menschen nicht Sache der Nationalbank sind, bleibt es Aufgabe der Politik eine Wirtschaftsordnung zu schaffen, die sich auch an anderen Werten als dem des Geldes orientiert und die eine gerechtere Verteilung materieller Güter erlaubt.
Die Aufgaben der Nationalbank
Art
5 Sie führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des
Landes. Sie gewährleistet die Preisstabilität. Dabei beachtet sie die
konjunkturelle Entwicklung. In
diesem Rahmen hat sie folgende Aufgaben: a
sie versorgt den Schweizerfranken-Geldmarkt mit Liquidität b
Sie gewährleistet die Bargeldversorgung c
Sie erleichtert und sichert das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme d
Sie verwaltet die Währungsreserven Sie
wirkt bei der internationalen Währungskooperation mit Sie
wirkt als Bankier des Bundes Auskunftspflicht:
Banken, Börsen, Effektenhändler sowie Fondsleitungen schweizerischer und
Vertreter ausländischer Anlagefonds sind verpflichtet, der Nationalbank
statistische Angaben über ihre Tätigkeit zu liefern. Informationspflicht:
Die Nationalbank orientiert die Öffentlichkeit mindestens einmal im Jahr
über die Geld- und Währungspolitik und macht ihre geldpolitischen
Absichten bekannt. Sie
erstellt und veröffentlicht vierteljährlich Berichte über die
realwirtschaftliche und monetäre Entwicklung. Sie veröffentlicht
wöchentlich geldpolitisch wichtige Daten. |
Mit der Zunahme der Grösse
international agierender Firmen, aber auch des Umfanges der Finanzmärkte,
verlieren die Nationalbanken ihre Unabhängigkeit. So müssen zur Zeit alle ein
Finanzsystem stabilisieren, dass durch die Spekulationen am Immobilienmarkt in
den USA verursacht wurde (Subprime ... zumindest hat's dort angefangen ....).
Die Verluste haben zu massiven Rückgängen bei Kreditvergabe geführt, die sich
insbesondere bei den
Übernahmen
drastisch äussern.
Globale Giganten, die im Namen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit geschaffen wurden, können beim Untergang heute ganze Nationalbanken, und damit nationale Ökonomien in Mitleidenschaft ziehen. Die Bilanzsumme der SNB betrug z.B. Ende 2006 112 Billionen Franken, jene der CS 1.3 Billionen, jene der UBS 2.4 Billionen. Eine Krise einer dieser Banken würde heute die Politik der SNB bestimmen ... statt umgekehrt. Dies geschah beim Cash1987, bei LTCM und der Asienkrise. Zinssenkungen zu Gunsten solcher Pleitiers werden in der Folge von allen "Rentnern" bezahlt, nicht nur den spekulativ veranlagten.
20.6.08: Eben dies wird heute von Nationalbank-Viz Philipp Hildebrand bestätigt:

Mit 4700 Milliarden Franken beträgt die Bilanzsumme des gesamten Bankensektors das Siebenfache des jährlichen Bruttoinlandprodukts der Schweiz. UBS und CB decken 76% davon ab, bilden also ein Duopol. Die Rettung von Bear Stearns durch die Notenbank der USA war ein klarer Verstoss gegen die Marktregeln. Hans Geiger, Bankenprofessor, meint, dass da ganz klar etwas schief läuft wenn eine kleine Bank mit 13'000 Angestellten und einer Bilanzsumme von 350 Milliarden $ das gesamte Finanzsystem gefährden kann.
Literatur:
http://www.snb.ch/d/publikationen/bericht/content_ber_2000.html]
Res Strehle: Das Geheimnis. Der amerikanische Notenbankchef ist bereits zu Lebzeiten legendär. Greenspan gilt der Weltwirtschaft als Versicherung gegen den Absturz. Was ist sein Erfolgsgeheimnis. Das Magazin. Nr. 16, 21. bis 27.4.2001. S. 14-22