Ein neues Bodenrecht:

Gesells Traum – Schmids Albtraum

 

Gesells Traum

 Die Höhe des Bruttosozialproduktes hängt ab von der Bereitschaft der Frauen, Kinder zur Welt zu bringen und aufzuziehen (... nebst einigen anderen Faktoren wie Innovationsstärke der Betriebe und Kaufkraft der Bevölkerung. Als Entgelt für ihre gesellschaftliche Leistung der Bevölkerungsreproduktion erhalten die Mütter, so Gesells Vorstellung, die Bodenrente. Gesells Utopie war, dass der Ertrag des Bodens der Allgemeinheit zusteht, und dass dieser in Monatsbeiträgen, je nach Zahl der Kinder, an die Mütter verteilt wird. Keine Mutter, egal woher sie kommt, sollte von Bezügen ausgeschlossen werden. Kinder sollten bis ins 18. Lebensjahr von einer Kinderrente leben können, die quasi einen Willkommensgruss für neue Weltbürger darstellt.

 Zuständig für die Verteilung wäre der Mütterbund, welcher allen Boden verwaltet und die Bodenrente verteilt. Aus dieser Rente können die Mütter ohne paternalistische und bürokratische Bevormundung nach eigenem Gutdünken selbstverwaltete Kinderkrippen, Kinderläden, Spielplätze, Kinder- und Jugendheime, Freie Schulen, Frauen- und Kinderkommunen und Betreuer finanzieren. Damit würde das Kinderbetreuungsgeld jeglicher gesamtgesellschaftlicher oder gar staatlicher Verfügungsgewalt entzogen und könnte weder durch Gemeinde-, Regierungs- noch Parlamentsbeschlüsse gekürzt werden.

Ein solches Erziehungsentgelt sollte die ökonomische Abhängigkeit der Mütter von den erwerbstätigen Vätern aufheben und das Verhältnis zwischen den Geschlechtern auf die Grundlage einer von jeglichen Machteinflüssen freien Liebe stellen. Die Kinder sollten nicht isoliert in der Kleinfamilie aufwachsen, sondern durch eine gemeinschaftliche Kinderbetreuung in die Gesellschaft hineinwachsen.

Auf diese Art von Erziehungsaufgaben entlastet, haben die Frauen in Gesells Gesellschaftsmodell die Wahl, frei gewählten Berufen nachzugehen, auch klassischen „Männerberufen“. 

 Monogamie ist laut Gesell ein Fiasko - er unterstützt die Polyandrie. Frauen sollen sich die besten und schönsten Männer unter allen Rassen auslesen und mit ihnen Nachkommen zeugen. Die verschiedenen Väter unterstützen die Frauen bei der Aufzucht. [Hätte der Autor hier geschrieben: Die Männer geben ihren Neigungen freien Lauf und lesen sich unter allen Rassen die schönsten Frauen aus, zeugen mit ihnen Kinder und werden von Ihnen bei der Aufzucht unterstützt – die Rage der gesamten Frauenbewegungen wäre ihm sicher!]

Aus diesen Ideen lässt sich eindeutig schliessen, dass Gesell ganz sicher kein Rassist, aber eben so sicher ein Eugeniker war. Das Beispiel zeigt auch, dass selten eine bessere Welt entsteht, wenn man die kritisierten Verhältnisse umkehrt und in der Umkehrung gar noch zuspitzt.

 

Boden nutzen statt besitzen – eine urschweizerische Tradition

Für Gesell und seine Nachfolger, wie auch für Werner Schmit, gilt Proudhons Aussage: „Boden, Bodenschätze und Naturkräfte sind ein Geschenk der Natur, und zwar an alle Menschen der Erde. Das Eigentumsprivileg einiger weniger an diesen Naturgeschenken widerspricht also dem natürlichen Recht aller Menschen „unseres“ (!) Planeten an diesen Naturprodukten – also dem Naturrecht.

Diese Idee der Allmend war dem Schweizer Geiste ursprünglich eigen. Das Luzerner Tagblatt vom 24. Mai 1971 lobt z.B: Nicht denkbar wäre der Kanton Uri ohne seine beiden Korporationen Uri und Urseren. 85% der Kantonsoberfläche oder rund 913 Quadratkilometer bilden ihr Grundeigentum. Die grössten Leistungen der Körperschaften liegen darin, dass sie die ausgedehnten Wälder und Alpgebiete der gesamten Bevölkerung als Touren- und Wandergebiet sowie als Zone der Ruhe und Erholung zur Verfügung stellen. Die Allgemeinheit ist die grösste Nutzniesserin der Korporationen.

Es handelt sich also um eine historisch dokumentierte und erfolgreiche genutzte  Form der Eigentumsordnung. In vielen Staaten der Dritten Welt bestehen immer noch ähnliche Formen des Bodenrechts. Durch die internationale Entwicklungshilfe werden diese aber mehr und mehr abgebaut, unter dem Motto: Gemeinbesitz wird ausgenutzt – privatbesetzt wird geschützt und gepflegt. Dass dem nicht unbedingt so ist, dass Eigentum vor allem für die Natur nachteilhafte Folgen haben kann, zeigte z.B die Re-Privatisierungen im Südjemen 1991 bis 95:

1.      Als erstes muss das Privatland markiert werden, was zumeist durch Entfernen der Vegetation, Begradigung und Pflügen geschieht. Bei dem dortigen extrem trockenen Klima führt dies sofort zu verstärkter Winderosion.

2.      Zweitens besteht der Drang (der Zwang wo für Land ein Kaufpreis oder auch Pacht bezahlt wurden), eine möglichst hohe Rendite aus dem Boden herauszupressen. Wenig ertragreiche Nutzung wie Wald oder Weide, die sich nachhaltig betreiben liesse, wird durch Agroindustrie ersetzt, die mit Pflügen, Düngen, Bewässern und Begiften die Produktion des Bodens bis auf das Allerletzte ausschöpft – und dabei die Natur (Hecken, Feldbäume, Wildpflanzen und –tiere) völlig verdrängt.

 Der Baurechts- oder Nutzungsvertrag bietet hier enorme Vorteile, denn erstens bleibt das Verfügungsrecht beim Eigentümer, vorzugsweise also der Gemeinde oder Korporation. Diese behalten sich ihre Einflussmöglichkeiten auf die Landnutzung vor. Die Vergabe im Baurecht erlaubt, eine „Mikroplanung“, also Bau- und Nutzungsvorschriften zu erlassen, die von der allgemeinen Bauordnung abweichen. Dem Nutzer können ökologische oder soziale Auflagen gemacht werden (Mietzinskontrolle z.B). Durch günstige Pachtzinsen können Sozialwohnungen und Wohnbaugenossenschaften gefördert werden und es kann günstiges Land für das Gewerbe bereitgestellt werden. 

Das technische Modell „Nutzung statt Eigentum“ ist also offenbar noch nicht die Lösung. Diese findet sich erst über die Einflussmöglichkeiten – die beim Besitz aufgrund des Eigentumsrechts nur in geringem Masse vorhanden sind.

 

Beispiel Rheinfelden:

 Auf Grund der Wohnungsknappheit der sechziger Jahre errichtete damals die Ciba-Geigy zwei km westlich von Rheinfelden 1000 Wohnungen als Wohnraum für Angestellte der chemischen Industrie in der Agglomeration Basel. Das Projekt R 1000 bekam später als Resultat eines Schülerwettbewerbs den etwas wohlklingenderen Namen Augarten.

Das Bauareal von 200'000 m2 ist Eigentum der Ortsbürgergemeinde Rheinfelden. Sie stimmte dem Ziel der Schaffung von qualitativ gutem Wohnraum zu preisgünstigen Bedingungen zu und übergab das Bauland für 100 Jahre an die AG für Wohnungsbaue der Industrie (WBI). Diese wurde vertraglich verpflichtet, die Mietzinsen im Augarten um 20% unter dem jeweiligen Marktpreis anzusetzen – und entsprechend wurde der Baurechtszins vereinbart, der auch für damalige Verhältnisse sehr tief lag. 

Heute, nach Ablauf von 30 Jahren, möchte sich die Novartis von diesem Engagement trennen. Von den 1060 Wohneinheiten sind noch 790 im Eigentum der WBI. Die restlichen wurden als Häuser im Baurecht, Eigentumswohnungen, Unterbaurechte oder Stockwerkeigentum  verkauft.

Da offenbar eine Auflösung nicht vorgesehen war, stellen sich nun eine Menge rechtlicher Probleme, an welchen die Fachleute einige Jahre zu beissen haben werden. So ist zur Zeit die WBI nebst Besitzerin und Bewirtschafterin der Immobilien gleichzeitig die Betreiberin der Siedlung. Eine Entflechtung ist nötig.

Einige Hauseigentümer möchten das Baurecht in Eigentum umwandeln. Dem wird dort, wo es machbar ist, stattgegeben. Allerdings hat die Ortsbürgergemeinde bereits beschlossen, solche Erlöse wieder in Land zu investieren, denn sie möchten weiterhin bei der Bodennutzung mitreden. Dieser Entscheid ist  nicht nur aus freiwirtschaftlicher Sicht bedeutend, sondern auch aus der Perspektive einer demokratischen Entwicklung der Gemeinde, sind doch die beiden anderen Grossgrundbesitzer in Rheinfelden, Feldschlösschen und Tersa, nicht gerade als soziale Institutionen bekannt.

 

Rechtliche und ökonomische Aspekte [i]

Baurecht ist für den Nutzer ein Vorteil, da es ihn nicht mit den Zinskosten für steigende Bodenpreise belastet.  Ein Gewinn aus einem steigenden Bodenpreis kann durch den Eigentümer nach Ablauf des Baurechts realisiert werden. Er darf darum nicht im Baurechtszins kapitalisiert werden. Hierin liegt der grosse Gewinn für den  Nutzer. Er zahlt nur einen Bruchteil dessen, was er als Bodenkäufer an Zinsen aufbringen müsste, denn der Bodenkäufer zahlt die ganzen spekulativen, da erst in der Zukunft möglichen, Gewinne, in diskontierter Form, bereits heute.

Der Zins wird normalerweise an den Lebenskostenindex angepasst, bei der Landwirtschaft an den Ertragswert. Bei einer Anpassung an die regionale Mietzinsentwicklung  trägt der Baurechtsnehmer einen Anteil an der spekulativen Kapitalisation mit und der Baurechtsgeber verdient doppelt, indem er den Mehrwert hat und noch Zinsen auf diesen spekulativen Mehrwert. Im Normalfalle sind Baurechtszinsen relativ tief, also um die 3%

Die Dauer eines Baurechts ist auf höchstens 100 Jahre beschränkt. Häufig werden aber kürzere Vertragsdauern gewählt. Die Dauer muss zumindest so gewählt werden, dass die Heimfallentschädigung für die Gebäude (Wohnbauten 90% des Verkehrswertes, Industrie und Gewerbebauten 70 bis 80%) die dann noch vorhandene Pfandverschuldung mindestens deckt. Baurechte sind übertragbar und vererblich (Erbbaurecht) . Meist wird ein Vorkaufsrecht (des Eigentümers) festgelegt.

Die von Rosenberger vorgebrachte Kritik an der Bodeninitiative Meiers, dass eine fehlende Beschränkung der Dauer der Spekulation mit selbständigen Baurechten Tür und Tor öffnet, wird dadurch entkräftet. Die Möglichkeit Nutzungsbedingungen festzuhalten wie ein 20% günstigerer Zins beim Augarten Rheinfelden, macht solche Objekte für spekulative Zwecke denkbar ungeeignet. Ebenso sind die komplizierten Verfahren bei der Auflösung ein Hindernis. Das Baurecht ist also eine geeignete Methode, kurzfristigen spekulativen Handel zu erschweren und eine längerfristige Planung zu erleichtern – ganz im Sinne der Nachhaltigkeit und Churchills: „Ein Politiker denkt an die nächsten Wahlen, ein Staatsmann an die nächste Generation!“

  

Des Bauern und des Bauenden Albtraum

 Die auf schwindelnde Höhen getriebenen Bodenpreise haben den Boden längst der finanziellen Reichweite der übergrossen Volksmehrheit entzogen und dazu geführt, dass sich der Schweizerboden in den Händen einer immer kleiner und reicher werdenden Schicht von neuen in- und ausländischen Feudalherren konzentriert. [Robert Matthias, S 13.  [ii]]

 Der Besitz des Bodens ermöglicht, ganz ähnlich wie der Besitz von Aktien, einen beträchtlichen Teil des durch Arbeit geschaffenen Mehrwerts für sich zu beanspruchen, ganz so wie es anno dazumal die Fürsten taten. Es handelt sich um ein verstecktes Feudalsystem. Beim Handel mit Boden wird der Gewinn, der sich auf diesem Stück Land in der Zukunft machen lässt, kapitalisiert, d.h. es wird der Gegenwartswert für alle zukünftig zu erwartenden Gewinne berechnet. Genau wie mit einer Aktie an der Börse wird also mit einem Stück Land dessen Zukunft verkauft. Da die zukünftig möglichen Gewinne bereits an den Verkäufer bezahlt wurden, bleibt dem neuen Eigentümer nichts anderes übrig, als eben diese Gewinne – oder noch mehr - zu erarbeiten. Eigentlich ist diese Diskontierung der Zukunftsgewinne eine bodenlose Frechheit, denn den Bodenlosen bleibt dann nur noch, diese Erwartungen anderer zu erfüllen. Tun sie dies nicht, gerät Börse und/oder das ganze Finanzsystem aus dem Kurs.

Anhand des Landwirtschaftslandes lässt sich das Problem der kapitalisierten Gewinnerwartung am besten zeigen:

  1. Den Bauern ging es Ende des 19. Jahrhunderts nicht gut, vor allem wegen der Konkurrenz billiger Nahrungsmittelimporte. Getreide aus Kanada oder den USA, Fleisch aus Argentinien, war bereits damals, trotz der enormen Transportwege, billiger als Schweizer Produkte.
  2. Durch Schutzzölle auf Weizen und Fleisch wurde die Rentabilität verbessert.
  3. Beim Verkauf eines Bauernhofes wurden diese Leistungen in die Renditeerwartung eingerechnet.
  4. Der höhere Kaufpreis (später zum Teil durch Spekulationen mit Bauland oder Autobahnbau ins Absurde getrieben), zwang den Käufer sich zu verschulden.
  5. Durch diese weitere Verkleinerung der Produktivität wurden weitere Unterstützungen durch den Bund nötig wie Preis- und Abnahmegarantie.
  6. Durch die Handelsfreiheit mit dem Boden werden auch diese Leistungen kapitalisiert und die neue Generation fängt wieder von vorne an.

s. ii

Der Bauer sollte aber auf dem Boden Geld verdienen – nicht mit dem Boden.

Die Kritik Gesells, der Freiwirte, und in dem Falle auch der Pächter von Landwirtschaftsland beruht auf der Tatsache, dass der Eigentümer hier Gewinn zieht aus den Leistungen anderer. „Sogar die von den Bürgern selbst  geschaffene Lebensqualität eines Landes, einer Region oder eines Stadtteils – das Vorhandensein von Kinos, Theatern, Sportplätzen, Konzertveranstaltungen, Festlichkeiten, Schulen, Kindergärten, Jugend- und Bürgerzentren, Bibliotheken, Verkehrsverbindungen, Elektrifizierung usw. – lassen sich die Grundeigentümer von diesen Bürgern bezahlen.“ [s. iii S. 16]. Für den öffentlichen Verkehr wird der Bürger drei Mal zur Kasse gebeten: Als Bahnbenutzer bezahlt er die laufenden Kosten, als Steuerzahler bezahlt er die Infrastruktur und allfällige Defizite, als Mieter oder Käufer zahlt er das damit geschaffene höhere Wertschöpfungspotential. Der grösste Teil des Mehrwerts geht über die Miete von Gebäude, Wohnung, Büro, Lagerhalle wieder an die Bodeneigentümer. Die arbeitende Bevölkerung lässt sich von Lohnerhöhungen wie von regional höheren Löhnen (in Zürich z.B.) blenden. Sie hat nämlich nichts davon.

Sehen wir die Funktion des Arbeitnehmers in der Wirtschaft an:

  1. Als Produzent  soll er möglichst günstige Güter erzeugen, also zu tiefem Lohn arbeiten.
  2. Als Konsument soll er möglichst viel und möglichst hochwertig (= teuer) einkaufen, denn das hält die Wirtschaft in Schwung.
  3. Als Mieter muss er dem Eigentümer einen der regionalen Wirtschaftskraft entsprechenden Zins abliefern – womit der höhere Verdienst in Regionen mit höherem Bruttosozialprodukt wieder weg wäre.
  4. Als Philanthrop muss er die Gemeinschaftskasse der maroden Spitäler und armen Aerzte  unterstützen. Hier rentiert es sich zu den Besserverdienenden zu gehören, denn während die untersten Lohnklassen (um 3000.-) mit etwa 10% belastet werden, macht dies bei den oberen (um 10'000) noch 3%.
  5. Als Steuerzahler muss er, nochmals entsprechend der regionalen Wirtschaftsstärke, die Infrastruktur bezahlen, durch die eine derartige Mehrwertschöpfung überhaupt erst möglich wird.

Der Arbeitnehmer ist also die Pumpe  (eine etwaige Zweideutigkeit ist nicht ganz unbeabsichtigt) welche die von den Betrieben geschaffenen Mehrwerte  umverteilt, ohne sich dieser Funktion wirklich bewusst zu sein. Über die Miete von Haus , Büro oder Werkstatt bezahlt die Land- und kapitallose Bevölkerung, die mit  70%, resp. 50% der Bevölkerung eine grosse Mehrheit der Schweizer bildet, ihren Tribut an die Bodenbesitzer. Eigentlich herrscht heute also nicht mal der verpönte Neo-Liberalismus, sondern ein versteckter Neo-Feudalismus. Das Verhältnis derer die von der Arbeit kaum mehr leben können zu denen die von Zinsen leben, ändert sich jährlich zu Gunsten letzterer. In den letzten sieben Jahren nahm der Anteil der Kapitalgewinne an der Bruttowertschöpfung um 7% zu, derjenige der Arbeit also um ebensoviel ab!

 

Bodenrechtsreform – Schmids Albtraum

Das eben beschriebene Problem wollte und will Werner Schmid-Bieri, Bauer und Handwerker aus Lyss, in seiner Bodenrechts-Initiative angehen. Durch Grundsteuer und Gewinnsteuer soll die Öffentlichkeit an der Grundrente und an den Mehrwerten teilhaben und die Mieter sollen vor übertriebenen Boden- und Mietpreisen geschützt werden. Die Vergabe von Boden im Nutzungsrecht würde auch erlauben, durch tiefe Zinsen Nutzungen mit speziellen Auflagen wie den biologischen Landbau, zu fördern. Der Boden muss also  entkapitalisiert werden, will man nicht die Nutzer durch Zins und Zinsenszinszahlungen verknechten.  Für viele Bauern und Kleinpächter wächst die Zinsschuld schneller als der Weizen und sie müssen aufgeben – während mancher Reiche nicht mehr weiss, wo er sein Geld noch sicher anlegen kann. Schmids Grundsatz könnte von Silvio Gesell stammen: Wir Menschen sind nur eine beschränkte Zeitdauer auf dieser Erde. Keiner von uns hat zu ihrer Erschaffung beigetragen, und darum können wir sie auch nicht besitzen. Besitzen können wir nur, was wir selbst erschaffen oder erbaut  haben. Aus diesem Grunde ist der Boden als ein Allgemeingut wie Luft und Wasser von dem, was darauf steht, strikte zu trennen. Das Erbaute und Erschaffene können wir besitzen, den Boden nur nutzen.

Ähnliches tönt es aus den Kirchen. Paul VI beruft sich in der Enzyklika Populorum progressio auf das II. Vatikanum: Das Konzil hat in Erinnerung gerufen „Gott hat die Erde mit allem, was sie enthält, zum Nutzen für alle Menschen und Völker bestimmt; darum müssen diese geschaffenen Güter in einem billigen Verhältnis allen zustatten  kommen, dabei hat die Gerechtigkeit die Führung, Hand in Hand geht mit ihr die Liebe.“  

 

Initiativen zum Bodenrecht finden historisch betrachtet rund alle 20 Jahre statt:

1943:                           Schweizer Bauernheimat-Bewegung: Schutz des Bodens und der Arbeit durch Verhinderung der Spekulation. Diese Initiative wurde 1950 (!) beantwortet – und abgelehnt.

1962:               sozialdemokratische Initiative Bodenspekulation

1981-81:          Stadt-Land-Initiative

1984:               Gegen den Ausverkauf der Heimat

1998:               Bodenrechtsreform

Am 23.11.1998 gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die Initiative nicht innerhalb der Frist eingereicht wurde. Nach Angaben des Initianten, Werner Schmid-Bieri, waren Ende Oktober 1998 knapp 20'000 Unterschriften gesammelt. Dies zeigt, dass die Volksinitiative kein Allerweltsheilmittel ist, das rasche Korrekturen erlaubt.

Eine Volksinitiative kann in erster Linie zwei Ziele verfolgen: 

  1. Eine Mehrheit ansprechen und eine Gesetzesänderung durchsetzen – oder
  2. Eine Mehrheit schaffen durch Bewusstseinsbildung.

Die 1. Variante, die längerfristig sicher das Ziel jeder Initiative ist, stellt einige Anforderungen. Um eine Mehrheit zu erreichen bei Abstimmungen müssten die Bürger von Notwendigkeit und Sinn der Initiative bereits überzeugt sein. Die Initiative würde so auch über eine breite Unterstützung von Parteien und Verbänden verfügen. Eine wichtige Bedingung für die Konsens- und Mehrheitsfähigkeit sind Kooperationswille und Kompromissfähigkeit – auch auf Seiten der Initianten. (Beispiel: Alpeninitiative)

Die 2. Variante bedingt einen enormen Aufwand an Zeit und Geld (und/oder Freiwilligenarbeit) – sowie eine ausreichende Frustrationstoleranz, denn es wird nur ein Teil der Bevölkerung die Meinung ändern. Für eine Änderung der Gesetze wird es kaum reichen, es wird sich also in der Praxis vorerst nicht viel ändern. Längerfristig kann diese Anstrengung allerdings erstaunliche Wirkungen zeigen (Beispiel: Schweiz ohne Armee).

Die Bodenrechtsreform gehört eindeutig zur zweiten Kategorie, denn 1. ist das Thema für die meisten kein Thema, ganz einfach weil die Zusammenhänge noch nicht verstanden werden, 2. ist die Meinung der Schweizer in Bezug auf Eigentum klar und die Eigentumsgarantie ist zur Zeit ein (fast?) unüberwindliches Hindernis.

Dazu kommt noch ein Punkt den Werner Rosenberger kritisiert hat: Es gelingt nicht, der Spekulation ein Ende zu setzen, wenn die Dauer des Baurechts nicht beschränkt wird – 100 Jahre im Normalfall. Denn bei frei handelbaren Nutzungsrechten ohne zeitliche Begrenzung und ohne spezifische Nutzungslenkung würde an Stelle des Bodens ganz einfach mit dem Nutzungsrecht spekuliert.

Ein weiterer Punkt ist die Vergabe der Nutzungsrechte, wo die Freiwirtschafter eine Zuteilung über Markt und freien Wettbewerb vorziehen, denn da der Ertrag (im gesellschen Modell) der Allgemeinheit zugute kommt,  darf er auch marktgerecht sein.

 Ob Werner Schmid der Winkelried ist – der andern eine Gasse bahnt - oder Don Quichotte -der gegen Windmühlen kämpft – die Zeit wird es zeigen.

 

Weitere Ideen

In diesem Zusammenhang dargestellt, dürfte auch die Idee der Freiwirtschafter für manchen einleuchtender werden: Goldreserven in Boden anlegen!

Einige weitere bedenkenswerte Begehren um Aufnahme in die neue Verfassung hat der Basler alt Nationalrat Hansjörg Weder am 19. Dezember 2000 vorgelegt:

Amortisation von Hypotheken

 Hypotheken – auch solche im ersten Rang – müssen bis zur vollständigen Tilgung amortisiert werden.

Das heutige System lässt nämlich zu, dass die Hausbesitzer resp. die Gläubiger ihre Häuser über den Zins, zwei, drei oder mehrmals abzahlen müssen, je nachdem wie hoch die Eigenmittel sind bzw. wie stark der Rest „finanziert worden ist. Und selbst nach mehrmaligem Abzahlen ist die eigentliche Schuld noch nicht getilgt. Lösungen drängen sich auf. Denkbar ist zum Beispiel, dass nach zweimaliger Rückzahlung ein Schulden-Erlass ausgesprochen würde. Denkbar wäre aber auch, nach einer Anzahl von Jahren diesen Erlass vorzuschreiben.

Da der Hypo-Zins bis zu 75 Prozent der Wohnungsmiete ausmacht, ist die Lösung dieses Problems von grosser Tragweite. ...

 

Grund und Boden

Es sei dem Staat bei Handänderung ein „Vorkaufsrecht an Grund und Boden“ einzuräumen. Basis für den Kauf muss der Marktwert sein. Die Weitergabe dieses Landes hat nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen in Pacht oder Baurecht zu erfolgen. Alle diese Handänderungen und Verpachtungen müssen publiziert werden. Das einmal erworbene Land darf nicht mehr verkauft und veräussert werden. Allenfalls sei die Möglichkeit des Tauschens vorgesehen.

Die segensreichen Geschäftspraktiken der Christoph Merian Stiftung und ihre Auswirkungen für die Allgemeinheit seien als Beispiel erwähnt.

 

 
 

 

Ihr kauft und verkauft das Land, wie Hosenstoff nach Ellen.

Ein Fetzen da und dort ein Band, als wären’s Bagatellen.

Ihr handelt wie mit Speck und Kohl und Fischen und Kommoden

Und dabei geht’s um ein Monopol und geht’s um unsern Boden.

Ihr schneidet gross und kleine Stück’ mit wuchtiger Gebärde

Und dabei geht’s um Menschenglück und geht’s um Gottes Erde.

 

Prof. Hans Bernoulli, Nationalrat. 1876-1958) [iii]



[i] Landvergabe im Baurecht. Eine Dokumentation zuhanden der Gemeinden. Schweizerische Gesellschaft für ein neues Bodenrecht. Herbst 1984

 

[ii] Robert Matthias: Ökologie und Bodenreform. Schw. Liberalsozialistische Partei (LSP), Frühjahr 1987. 2. Auflage August 1988.

[iii] Aus: Boden nutzen statt besitzen. Plädoyer für ein nachkapitalistisches Bodenrecht. Werner Rosenberg. INWO Schweiz. Aarau 1997.

Das Thema Mieten wird zur Zeit (April 05) von den Medien breit aufgegriffen. Von 1982 bis  2004 sind die Mieten um  85% gestiegen, also um das Doppelte des BSP. Schweizer zahlen doppelt so hohe Mieten wie der Durchschnitt der EU. Hier ein Auszug aus http://www.facts.ch/downloads/mieten.pdf :

 

Aber nicht nur was Mieten betrifft, lassen sich die Schweizer ausnehmen ohne sich zu wehren, auch was Bankgebühren betrifft. Eine Studie von Capgemini, publiziert in Cash14.4.05, S. 49, zeigt, dass die Schweizer im Durchschnitt jährlich 212 Franken an Bankgebühren bezahlen, während die selben Dienstleistungen in Australien für 190, Italien 175 - und im Durchschnitt sogar bloss 120 Franken bezahlen. Gemessen als % des BIP liegt die Schweiz geringfügig unter dem Durchschnitt von 0.4%. Aber auch nach diesem Standart bezahlen die Schweizer viermal mehr als die Holländer.

Noch haariger sind allerdings die Gebühren, die gegenwärtig noch für Internet-Cash-Systeme erhoben werden. Variable und fixe Kosten saugen da leicht 30 bis 100% der Einnahmen ab. Ein neues Gefilde für die Wegelagerer der Geldbranche.

Noch mehr ins Geld gehen dürfte die geringe Neigung der Schweizer sein, mit ihrer Bank über Zinsen zu verhandeln. Offenbar begnügt sich der grösste Teil der Häuslebauer mit bloss einer Offerte (der Hausbank ...), die dann so hingenommen wird. Offenbar spielt hier mehr die Autorität: Wer Geld will fügt sich dem, der Geld hat - als der Markt.

Und dieser Markt treibt oft ziemlichen Schabernack. Obige Notiz wurde Ende April 05 eingefügt. Kaum 3 Wochen nach der Kritik an zu hohen Hypothekarzinsen, der von den Medien als Kohorte (oder Ko-Herde ?) übernommen wurde, heisst der Trend nun Mitte Mai: Extremer Wettbewerb um Hypothekarkunden, tiefste Zinsen, riskante Kreditvergaben. Was nicht bloss zeigt, dass auf Medienmeldungen wenig Verlass ist, insbesondere wenn Einstimmigkeit herrscht, sondern auch, dass zu tiefe Zinsen riskant sein können. Wer zu den heutigen günstigen Konditionen einen Hypothekarkredit aufnimmt, womöglich mit minimalem Eigenkapital, also ohne Reserven, wird sein Häuschen der Bank abgeben müssen, wenn die Zinsen wieder steigen, denn steigen von Minimalniveau bedeutet, dass sie sich mit Leichtigkeit in relativ kurzer Zeit verdoppeln können ... und wer kann das bezahlen?