KOOP - Bildungsbörse - WISSENSCAFE: Programm / Archiv

Stadthelferzentrum
Vogesenstrasse 110
4056 Basel - St. Johann

Eintritt/Teilnahme frei

Anfragen an M. Herzog, 061 831 80 15, hewww@brainworker.ch

Was will und kann das Recht?

Was hat Recht mit Gerechtigkeit zu tun?

Wie und wie weit basiert Recht auf Moral und Werten?

Was will und kann das Recht? Was hat Recht mit Gerechtigkeit zu tun? Wie und wie weit basiert Recht auf Moral und Werten?

Ist vermutlich etwas zu umfassend für einen Abend, denn es stellen sich folgende Probleme. Das 2 x gekürzte Material umfasst immer noch 16 Seiten ... und mir fällt nicht mehr viel ein, was ich noch ungestraft kürzen könnte. Ich muss also auswählen. Dafür gibt es folgende Strategien:

  1. Fokussierung auf Terminologie und Struktur des Rechts + Entwicklungspotential
    1. bürokratisches Recht oder Freirecht?
  2. Fokussierung auf Sozialrecht/Gerechtigkeit und entspr. Probleme
  3. Fokussierung auf überrechtliche Normen wie Menschenrechte, die einen Hebel bilden um unrechtes Recht zu bewegen.
  4. Folussierung auf Rechtsgeschichte, die Hintergründe des heutigen Zustandes und der heutigen Probleme + Entwicklungspotential
    1. Vertragsrecht oder Statusrecht oder Gottesrecht oder Dominanzrecht oder ?
  5. Unter http://www.brainworker.ch/Soziologie/rechtssoziologie.html#rechtsformen hab ich, provisorisch die zwei Listen von Tönnies zum Statusrecht (Mittelalter, erst völlig verschwunden mit dem Feudalismus, also der Französischen Revolution) und Vertragsrecht (Liberaler Staat: Jeder ist frei sich um sein eigenes Wohl zu kümmern - muss das aber auch tun - muss das aber auch tun können. Gerade der 3. Punkt hat bereits im 19. JH. zu einigen Korrekturen in diesem liberalen Recht geführt, weil die Mächte eben äusserst ungleich verteilt sind und von Ohnmächtigen nie das selbe gefordert werden kann wie von Mächtigen. Einen gewaltigen Zuwachs hat das Sozialrecht in den letzten 30 Jahren genommen, weshalb einige rechte Bürger dies, wenn nötig grad samt Staat, insbesondere aber samt Menschenerechte, wieder abschaffen möchten. Diese und verschiedene weitere "Regressionen" werden anhand der Entwicklung aufgezeigt + Lösungsansätze.

    Die 3. Kolonne soll von jedem/r TeilnehmerIn selbst mal durchdacht und ausgefüllt werden. Unter Umständen macht die Diskussion solch alternativer Rechtsformen einen weiteren Abend nötig, womit sich die folgenden Daten um 1 Woche verschieben würden.

  6. Entwicklung eines <Gesellschaftsrechts> das den Bürger in seinem Sein, nicht Haben, ins Zentrum stellt

Des weitern muss eine ganze Serie an Begriffenklar definiert sein, sonst werden die Diskussionen extrem lang und unergiebig:

Definition Werte:

Werte sind jene Vorstellungen, welche in einer Gesellschaft allgemein als wünschenswert anerkannt sind und den Menschen Orientierung verleihen. Man unterscheidet moralische (Aufrichtigkeit, Gerechtigkeit, Treue), religiöse (Gottesfurcht, Nächstenliebe), politische (Toleranz, Freiheit, Gleichheit), ästhetische (Kunst, Schönheit) und  materielle Werte (Wohlstand), Familienwerte und Firmenwerte

Werte sind Orientierungspräferenzen

Definition Vernunft:

Vernunft [nous, logos, ratio, raison, reason, ragione] wird durch Ausdrücke bezeichnet, die die zugleich Vernunft und Grund bedeuten - was Vernunft eigentlich ausreichend definiert:  Vernunft, auch als Rationalität bezeichnet, sucht nach Gründen - und wägt diese ab.

Vernunft ist das spezifische Vermögen Geltungsansprüche zu erkennen, herauszufordern und einzulösen.

DAS Geschäft der Vernunft ist die Rechtfertigung!

Vernunft ist diejenige geistige Fähigkeit  und Tätigkeit des Menschen, die auf die universellen Zusammenhänge der Dinge und allen Geschehens - und auf zweckvolle Betätigung innerhalb dieses Zusammenhanges gerichtet ist. ... Das Bestreben, die Welt durch Vernunft zu begreifen, nennt man Rationalismus.

Wiki: Mit Vernunft als philosophischem Fachbegriff wird die Fähigkeit des menschlichen Geistes bezeichnet, von einzelnen Beobachtungen und Erfahrungen auf universelle Zusammenhänge in der Welt zu schließen, deren Bedeutung zu erkennen und danach zu handeln – insbesondere auch im Hinblick auf die eigene Lebenssituation (vgl. Nous).

Vernunft basiert also auf Fakten, auf Wissen, denn gemäss der Definition von Wissen ist dieses wahre, gerechtgertigte Meinung. Vernunft die auf unwahren, nicht gerechtgertigten Meinungen basiert, dürfte die Bezeichnung wohl nicht verdienen.

Definition Wissen

Wissen (von althochdeutsch wizzan; zur indogermanischen Perfektform *woida, „ich habe gesehen,“ somit auch „ich weiß“[1]; von der idg. Wurzel *weid- leiten sich auch lateinisch videre, „sehen“ und Sanskrit veda, „Wissen“ ab) wird häufig unscharf als wahre, gerechtfertigte Meinung bestimmt.

Definition Moral

Moral bezeichnet meist die faktischen Handlungsmuster, -konventionen, -regeln oder -prinzipien bestimmter Individuen, Gruppen oder Kulturen, sofern diese wiederkehren und sozial anerkannt und erwartet werden. So verstanden, sind die Ausdrücke Moral, Ethos oder Sitte weitgehend gleichbedeutend und werden beschreibend (deskriptiv) gebraucht. Daneben wird mit der Rede von "Moral" auch ein Bereich von praktischen Urteilen, Handlungen oder deren Prinzipien (Werte, Güter, Pflichten, Rechte) verbunden. So verstanden, wertet eine Unterscheidung von Moral und Unmoral.

Definition Gerechtigkeit

Der Begriff der Gerechtigkeit (griechisch: dikaiosýne, lateinisch: iustitia, englisch und französisch: justice) bezeichnet einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen gibt.

Entstehung und Begründung des Rechts

Menschen neigen dazu, sich überwiegend nach vorgegebenen Mustern zu richten, die eine überindividuelle und im Zeitablauf stabile Geltung aufweisen. Universell, für jedermann geltende Normen sind etwa die jeweiligen traditionellen Normen, Höflichkeit & Anstand; für Christen, Juden und Muslime die zehn Gebote; für alle bürger eines Staates das Strafrecht, Zivilrecht - und all die weiteren Gesetzesnormen, je nach Tätigkeit.

Norm: lat. Richtmass, Winkelschnur > Durchschnittsmass, Regel, Geltung

Diese Normen manifestieren die Gleichrangigkeit und Gleichberechtigung aller - im Gegensatz zu Nichtmitgliedern. Daran krankt heute der multikulturelle Staat, der logischerweise einen Normenpluralismus aushalten muss - der allerdings nicht grösser ist als zu Zeiten des Römischen, Chinesischen, Arabischen, Osmanischen, Oestereichisch-Ungarischen, Englischen oder Russischen Reiches. Es ist das selbe Problem jeden Reiches: Einfalt zerstört den Zusammenhalt sofort (Alexander der Grosse, Hitler) - Vielfalt etwas später, durch Abspaltung (Karl der Grosse, Osmanisches Reich, Oesterreich-Ungarn). Das Gleichgewicht zu suchen ist der permanente Eiertanz der Reiche.

Die Gesellschaft ist gut geordnet, das Recht ist gerecht, wenn und soweit Ordnung und Recht vernünftig sind. Abgelehnt wird damit eine nach Willkür, Machttrieb, einseitigen Interessen, Gefühlen, Liebe, Hass und Leidenschaft gestaltete Ordnung. [r: S. 356]

Definition des Rechts:

Recht ist der Inbegriff der vom Staat garantierten allgemeinen Normen zur Regelung des menschlichen Zusammenlebens und zur Beilegung zwischenmenschlicher Konflikte durch richterliche Entscheidung, also erwünschtermassen, im Rahmen des Gegebenen und Möglichen, gerechte Entscheidungen. Recht soll vor allem die Werte Leben, Freiheit, Gleichheit, Eigentum und Rechtssicherheit schützen.

Rechtsnormen/Recht sind staatlich garantierte Verhaltensnormen - Die Verfassung ist die rechtliche Grundordnung des Staates.

Die Rechts-Norm: Verletzungen werden durch den Rechtsstab mit Sanktionen belegt

Moralische Normen sind, im Gegensatz dazu, nicht erzwingbar. Recht ist keine moralische, sondern eine politische Erscheinung - ein soziales Machtphänomen. [m: S. 45]

Brauch: soziale Gewohnheit, deren Einhaltung freigestellt ist.

Sitte/Moral: Verhaltensnorm die Pflicht ist und auf deren Verletzung die Gesellschaft reagiert und das Fehlverhalten korrigiert, oft über den Einsatz von Rechtsmitteln. Sitten sind aber wandelbar und damit kaum ein dauerhafter Anhaltspunkt. Am besten zeigt sich das am Ungang mit der Prostitution. Da diese an und für sich sittenwidrig war bis 2002 (in Deutschland), konnte auch ein Bruch des Vertrages, also die Verweigerung der Bezahlung, auf Grund der generellen Sittenwidrigkeit nicht eingeklagt werden.

Ebenfalls ungeeignet als Grundlage der Gesetzgebung sind Moral und Werte, da sie a) individuell bestimmt werden, also b) primär als Identität von Kleingruppen (mehr oder minder klein, kann auch als Nationalismus auftreten, sogar bei grossen Nationen. Da hatte doch erst kürzlich einer den göttlichen Auftrag, einen Krieg zu führen ...) dienen, die Gruppen mit andern Werten als feindlich ablehnen.

Werteschwindel als Problem einer anomisch werdenden Rechtsordnung

Wertegemeinschaft in ihrer rechhaberischen Ausschliesslichkeit als Problem des Rechts

Die pluralistische Gesellschaft erfordert ein Recht ohne Dogma, ohne absolute Werte.

Definitionen:

Norm ist ein Gegenstand der normativen Erkenntnis. Sie ist handlungsorientiert, impliziert ein Sollen. (Interessant ist hier, dass sich offenbar noch niemand (11.2.2010) unter wiki der Norm auf deutsch angenommen hat, obwohl gerade die Norm- und Normierungsbesessenheit in den deutschsprachigen Ländern (inkl. Schweiz) am höchsten ist.)

Der Imperativ ist eine spezifische, anordnend-motivierende Form der Norm, die Maxime eine Form des Wollen-Sollens. Nebst diesem Kategorischen Imperativ gibt es allerdings noch den:

hypothetischen Imperativ: Was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.

ethischer Imperativ (nach Forster. Begründet durch Systemtheorie): Handle stets so, dass die Anzahl der Wahlmöglichkeiten größer wird!

technischer Imperativ: Handle so, dass keine der Dir zu Gebote stehenden technischen Möglichkeiten ungenutzt bleibt."

Das Prinzip, der Grundsatz, bestimmt durch seine logische Form was gesollte werden soll.

Der Wert (2) kennzeichnet durch seinen Inhalt, was als Gut gelten - und so angestrebt werden soll.

Naturrecht knüpft an an die ewige Ordnung, die lex aeterna, den göttlichen Plan für die Welt an. Zum Naturrecht gehören die natürlichen Triebe, wie sie Mensch und andern Lebewesen eigen sind, also der Überlebenstrieb/Selbsterhaltungstrieb und der Sexualtrieb. Nach Thomas entsprach auch die Gütergemeinschaft Naturrecht. Er sah die Einrichtung von Privateigentum allerdings als legal an, wenn auch mit durch Egoismen entstehenden, Entwicklungsproblemen verbunden.

Allgemeine Rechtsnormen, die für alle gelten: übergeordnetes Recht, z.B. Menschenrechte

Wissenschaft und Technik bewirken eine Vereinheitlichung der Gegenwartsgesellschaft, durch die zunehmenden Sachzwänge die sie produzieren. Diese führt auch zu einer Vereinheitlichung des Rechts. Nochmehr internationale übergeordnete Rechtsordnungen wie TRIPS, WTO, internationales Markenrecht, europäisches Patentrecht, Warschauer Luftverkehrsabkommen, UN-Kaufrecht für internationalen Warenhandel, Europäisches Gesellschafts- und Zivilrecht etc. etc (Also nicht bloss die von nationalistischen Kreisen beanstandeten Menschenrechte, die gegen ihre eigene Definition verstossen: Menschenrecht ist, wenn ich alle ungestraft kloppen darf, die mir nicht zusagen, vor allem Ausländer und andere Aussenseiter.

Häufig werden hier die Menschenrechte genannt - wobei allerdings übersehen wird, dass diese eine westliche Schöpfung sind und oft gegenüber Staaten, die sich noch in einem ganz andern Entwicklungsstadium befinden, eher eine imperialistische Bevormundung bedeuten. Die kritische Frage die sich dahinter verbirgt, und über die sich das Problem lösen lässt, ist die: Ist die Herrschaft, die gegen Menschenrechte verstösst, für die Mehrheit der ihr unterworfenen von positiver Wirkung, trotz der Verstösse, oder geht es ihr primär um Erlangen und Erhalt von Herrschaft? Die Gemeinschaft hat immer wieder einzelne geopfert um sich selbst zu schützen, vorzugsweise allerdings haben sich diese selbst geopfert (Winkelried) oder waren zumindest einverstanden, das Opfer auf sich zu nehmen (Soldaten, spez. wenn freiwillig). Beliebt ist hier da Argument, dass wahre Demokratie nur dann stattfinden könne, wenn ein einziger, der Führer, Entscheidung und Verantwortung auf sich nimmt, stellvertretend für das Volk, das ansonsten von der korrupten classe politique über den Tisch gezogen wird. (Das war, ohne Witz, die Definition der Demokratie im Dritten Reich (wo für classe politique halt Juden stand) ... und so ähnlich heute durch Blocher).

s. auch:

Die Verfassung regelt, unter anderem, die im Staat geltenden Verfahren der Rechtssetzung und Rechtsprechung. Sie ist öffentliches Recht, das Aufbau und Struktur des Staates beschreibt (also etwa so eminent wichtige Fragen wie: Dürfen Potenzsymbole wie Minarette gebaut werden - oder wird der Staat da gleich impotent.). Sie erwähnt auch die wichtigsten Grundrechte - und Grundpflichten.

Gesetze müssen methodisch, logisch stringent daraus abgeleitet werden können,was wiederum für Entscheidungen für Einzelfälle aus dem Gesetz ebenso gilt. Unterschiedliche Richter sollten, ohne sich abzusprechen, beim selben Sachverhalt zum selben Entscheid kommen.

Kurzum: Wer sich gegen übergeordnetes Recht verwehrt, da es die Souveränität des eigenen Volkes beeinträchtigt, hat einen recht eigenartigen Begriff von Souveränität und Freiheit, verwechselt diese mit absoluter Freiheit zur Willkür.

Stadien der Entwicklung: Webers Typen der Herrschaft

  1. Legale Herrschaft: legitimiert durch abstrakte Rechtsordnung, die nicht nur die Untergebenen, sondern auch den oder die Herren bindet. Es handelt sich also um das, was wir heute Rechtsstaat nennen. Es herrscht nicht der Vorgesetzte, sondern das Recht, das von verwaltenden und richterlichen Behörden verwirklicht wird. Für alle Vorgänge herrscht Rechtsgleichheit. Beamte entscheiden ohne Rücksicht auf Ansehen der Person, die ihre Dienstleistung beansprucht. Das Rechtswesen basiert auf allgemein gefassten und streng begrifflich und systematisch geordneten Gesetzen, die vom Richter wie von einem Automaten angewandt werden. Dieser Typ der bürokratischen Herrschaft, der heute allgemein verbreitete Herrschaftstyp, ist zwar effizient, präzise, verlässlich - aber kalt, d.h. oft unmenschlich.
  2. Traditionale Herrschaft: beruht auf dem Glauben an die Heiligkeit der von jeher geltenden Ordnung. Die Tradition bestimmt, wer Macht hat, und wie diese aussieht. In vielen Fällen gehört zu diesem Herrschaftstyp auch völlige Willkür und Beliebigkeit - als Zeichen der Allmacht. Verbunden damit sind Pfründen und Privilegien, mit denen das Umfeld des Herrschers zufrieden gestellt, also gebunden wird. Die Rechtssprechung entspricht der Kadijustiz, die sich nur an Einzelurteilen orientiert (also so wie das germanische Recht - aber ohne den Fundus des Stammesrechts).
  3. Charismatische Herrschaft: basiert auf dem irrationalen Glauben an die aussergewöhnliche Kraft oder Begabung eines Propheten oder Volks-Führers, der natürlich unfehlbar ist. Die Führung ist autoritär und basiert, eigentlich wie bei traditionaler Herrschaft, auf dem Klüngel des Herrschenden. Recht entsteht weder durch Vernunft noch basierend auf Religion oder Erfahrung, sondern durch Willenskundgebung des Herrschers, Gottesurteil oder Orakel. Zu diesem Typ gehört Hitler ebenso wie Napoleon, und, wenn's nach ihm gegangen wäre: Blocher. [nach r: S. 91-92]

Freiheitsbeschränkungen durch Normen:

  1. Der Mensch ist als denkendes Wesen fähig, die Welt abstrakt zu reproduzieren und infolge dessen Alternativen seines Verhaltens erkennen und Kriterien für die Wahl einer Alternative in Bezug auf das verfolgte Ziel zu formulieren und anzustreben.
  2. Der Mensch kann seiner Natur nach nur in Gruppen existieren. Die Gruppe verhält sich auf eine bestimmte Weise. Ihr innerer Aufbau bestimmt, welche ihrer strukturellen Komponenten dieses Verhalten festlegt, also Macht ausübt. > gesellschaftliche Freiheitsbeschränkung
  3. Die Wahl der Verhaltensalternativen wird ferner von der Art und Stufe der Gesellschaftskultur und dem akzeptierten Wertesystem mitbestimmt. > kulturelle und axiologische Freiheitsbeschränkung
  4. Die Möglichkeit der Wahl der Verhaltensalternative ist ausserdem von den ökonomischen Beziehungen in der Gesellschaft und den sich aus ihnen ergebenden ökonomischen Möglichkeiten beeinflusst - man kann insoweit von einer ökonomischen Freiheitsbeschränkung sprechen.
  5. Die Freiheit stellt sich in der Entscheidung dar. Jede Entscheidung ist mit Risiko verbunden und hat eine bestimmte Erfolgswahrscheinlichkeit; mit jeder Entscheidung ist die Verantwortung verbunden, die Folgen der Entscheidung zu tragen. Angst vor Entscheidung, Furcht vor der Konsequenz der Entscheidung, Flucht vor Verantwortung bildet eine psychologische Beschränkung der Freiheit.

Das Recht ist also nicht das Einzige, was unsere Freiheit beschränkt. Meist sind es unsere Aengste - und genau damit arbeiten Volksverführer!

Recht wendet sich an alle, muss also intersubjektiv sein und auf Konsens beruhen.

Konsens lässt sich zwar meist nicht einholen, sondern die Norm wird so formuliert, dass er unterstellt werden kann. (Apropos Konsens: Eine Mehrheitsabstimmung belegt keinen Konsens, insbesondere wenn sie 50.1 zu 49.9 ausgeht.) Man begnügt sich also damit, dass a) der Diskurs über die Normen von Teilnehmern mit den nötigen Sachkenntnissen und Erfahrungen durchgeführt wird, b) dass unabhängige Urteilende bei der Beurteilung zu ähnlichen, konvergierenden Erkenntnissen gelangen. Die Konvergenztheorie ist zusätzlich zur eh verlangten Kohärenz oft beteiligt, äussert sich aber eben wieder als Teleologie, also Zielgerichtetheit, was meist nur insofern stimmt, als bestimmte Ziele willentlich gesetzt und angestrebt werden - nicht jedoch, dass sie bereits da sind auf Grund göttlicher Vor-Ordnung.

Intersubjektivität

Theorie bedeutet auf griechisch "Betrachtung" oder "Anschauung" von etwas. Sie ist also eine allgemeingültige Aussage über einen Erkenntnisgegenstand. Im Recht ist schon wegen der Masse der Normen eine Theoriebildung unerlässlich. Nur so lässt sich die gleichmässige Anwendbarkeit des Rechts und damit die Rechtssicherheit gewährleisten. [S. 94]

Wichtiges Prinzip ist die Intersubjektivität, also Objektivität. Subjektive Wünsche, Träume, Vorstellungen, Ideale etc. eignen sich nicht zu allgemein gültigen Gesetzen. Universalisierung und damit Normierung sind in allen Wissenschaften nötig, denn ohne sie kann man den Stoff nicht ordnen, und man kann vor allem nicht die Wiederholbarkeit eines Verfahrens erzielen. [S. 26]

Wissenschaft muss sich nicht überall der selben Methode bedienen. Es genügt, wenn es sich um Erkenntnis handelt die mittels rationaler Methoden gewonnen wird, wobei mit rational nicht nur die Tätigkeit des abstrahierenden Verstandes gemeint ist, sondern auch Zusammenhang, die auf Einheit des Wissens zielende Vernunft.

Erkenntnis muss

Ähnliche Probleme haben die Medizin, Psychologie, Soziologie, Geschichtswissenschaften

Funktionen des Rechts

Das Gesetz ist nach Durkheim das sichtbare Symbol der Solidarität, ein Indikator gesellschaftlicher Solidarität.

Der Mensch braucht die Gesellschaft um beschützt aufwachsen und sich entfalten zu können. Dies bedingt gewisse Verhaltensnormen, welche die Instinkte (Reaktion aus rohen, ungewogenen Gefühlen) lenken, der Vernunft einsichtig sein müssten. Die Reproduktionsfähigkeit zu erhalten ist die erste Grundnorm.

Je kritischer es wird, je härter das Leben (oder auch bloss der Job) bedroht sind, um so wichtiger werden Alternativen, also die Freiheit ungewohnte, andere Verhaltensweisen als man bisher gepflegt hat, einzusetzen - also die Freiheit.

Um die wichtigsten Ziele zu erreichen, Erhaltung und Reproduktion zu gewährleisten, wird ein Führungssystem eingesetzt - was ja bereits bei Herdentieren der Fall ist. Dieses ewige Problem der Menschheit - das Verhältnis zwischen der Freiheit des Individuums und der Unmöglichkeit, sich auserhalb der Gruppe zu reproduzieren, und somit der Notwendigkeit, sich dieser unterzuordnen - formulierte schon Kant.

Die wichtigsten Funktionen des Rechts sind:

Ehrlich: Recht ist vor allem Organisation. Handlungsnormen sind Organisationsnormen für das Gruppenleben. Entscheidungsnormen sind bloss Schutzrecht, dass nur bei Rechtsbruch angewandt wird, also wenn das Gruppenleben in Unordnung geraten ist.[m S. 91] Recht dient primär der Verhaltenssteuerung und Konfliktbereinigung, zweiteres nur "im Krankheitsfall".

Rüdiger Schott: Zusätzliche Funktionen des Rechts

  1. Konfliktbereinigung
  2. Verhaltenssteuerung
  3. + erzieherische Funktionen: Norm als Mass und Ziel, das anzustreben ist
  4. + sozialtherapeutische Funktion: rationale Bewältigung von Aengsten und Träumen
  5. + Unterhaltungsfunktion: Gerichtsverfahren als moderne Arena der Gladiatorenkämpfe
  6. + religiöse oder magische Funktion: Entsühnung, Busse + Vergebung
  7. + wirtschaftliche Funktion
  8. + politische Funktion: die ist nun eigentlich nicht wirklich neu, wird nur gerne verschwiegen. Llewellyn hält sie sogar für die Hauptfunktion des Rechts als Legitimierung und Organisation sozialer Herrschaft. Da politische Meinungen vielfältig sind, erst und immer wieder im politischen Prozess aufeinander abgestimmt werden, kann und darf weder Recht noch Bildung auf eine spezifische, als wünschenswert geltende politische Haltung dressieren.

Die Rechts-Ordnung muss beständig und verlässlich sein - sich aber an die dauernd ändernden Bedingungen anpassen können. Hier besteht ein grosses Problem, da jede Rechtsordnung immer konservativ ist, denn bis ein Problem erkannt, die zur Zeit geltende optimale Lösung gefunden ist und den ganzen Rechtssetzungsprozess durchlaufen hat, ist das Problem oft schon weit weg - und die Bedingungen auch schon wieder ganz anders. Die Rechts-Ordnung steht also immer im Dilemma, einerseits das Verhalten der Menschen so zu regeln, dass diese für ihre Mit-Menschen erträglich und berechenbar bleiben - aber nicht so weit zu regeln, dass alle Entwicklung im Status quo erfriert oder gar rückwärts läuft.

Eine generelle Steuerung der Gesellschaft wird in freiheitlichen Gesellschaftsordnungen heute nicht mehr versucht, da Eingriffe in sämtliche Details des Lebens, insbesondere in die individuelle Zielsetzung und das persönliche Verhalten, die Freiheit natürlich beerdigen und in Totalitarismus enden. Unumgänglich werden Aenderungen meist nicht durch positive neue Zielsetzungen (Utopien) sondern dadurch, dass die Verhältnisse derart unerträglich werden, dass Aenderungsvorschläge leicht eine Mehrheit finden.

> Da aber eben das positive Ziel meist fehlt, können diese Aenderungen leicht zu Verschlimmbesserungen mutieren, oder einfach als das Gewurstel das sie darstellen, rein gar nichts bewirken.

Recht und Gerechtigkeit

Uebertriebene Erwartungen an das Recht: Gerechtigkeit - Verteilungsgerechtigkeit

Recht schaft Ordnung, eine berechenbare und verlässliche Ordnung - aber nicht mehr. Ist diese Ordnung gerecht, erlaubt dieses Recht den Menschen und ihren Gesellschaftsformen eine möglichst freie Entfaltung, so ist es ein gutes Recht, eine gute Ordnung. Versklavt das Recht die Menschen, ist es eine Unrechtsordnung und darf unterlaufen werden. Recht ist nur eine gesetzte Norm - gerade der wichtigste Antrieb des Menschen, sein Glück, lässt sich aber nicht normieren:

Das Recht kann auch nicht das grösstmögliche Glück der grösstmöglichen Zahl schaffen. Das ist Aufgabe der Wirtschaft. Aber es kann und soll dem Unglück und Elend der Menschen wehren. Recht untersteht so einem kategorischen Imperativ der Toleranz: Handle so, dass die Folgen deiner Handlung verträglich sind mi der größtmöglichen Vermeidung oder Verminderung menschlichen Elends. [S. 99]

Schafft das Recht Gerechtigkeit? Ein besseres Leben? Den idealen Staat? Das Recht ist heute geschaffen. In Vorzeit und Mittelalter war es göttliches, oder natürliches Recht, also ein Recht mit klarer Grundlage. Mit dem positiven (= gesetzten) Recht wurde es zu einer Vorgabe, in Demokratien zur Vorgabe einer Ordnung die von der Mehrheit erwünscht ist. Ob diese Ordnung allerdings sinnvoll ist, in die Zukunft weist - oder gar glücklich macht, das liegt an den Verfassern. Wir sollten also, gerade in der Schweiz, vorsichtig sein mit dem, was wir als Ordnung postulieren. Der Schuss kann leicht nach hinten losgehen, denn das Recht ist eine recht komplexe Angelegenheit, die gerade deswegen von politischen Parteien gerne banalisiert wird.

Recht muss verlässlich sein, also verbindlich. Die Folgen des Rechts wie des Rechtsverstosses müssen klar und berechenbar sein. Recht darf also weder unberechenbar noch willkürlich agieren, sondern muss Gewissheit verschaffen, Geltung haben.

Recht beschränkt also die individuelle wie gruppenspezifische Kür durch den Willen, die Freiheit der Wahl und Entscheidung, die Will-Kür - zum Wohle der allgemeinen Sicherheit. Deshalb darf Recht nur dort ansetzen, wo es dringend nötig ist - was z.B. im Falle des Minarettverbots ganz und gar nicht der Fall ist.

Recht ist also quasi die Regel, die den Kalkül dort erlaubt, wo eigentlich freier Wille seine Ziele und Mittel frei wählt, wo Zufall und Willkür (auch im positiven Sinne, nämlich Wahlfreiheit) herrschen. Hier liegt die Krux des Rechts, das Freiheit berechenbar machen soll. Hier liegt die Ursache, warum Rechtsstreitigkeiten nicht einfach durch ein "klares und hartes Gesetz" vermieden werden können, denn es geht dabei primär um das Aushandeln der Grenzen individueller Freiheit-en.

Gerechtigkeit, Gleichheit, Autonomie - Leitideen des Rechts:

  1. Gegenseitigkeit und Reziprozität auf Dauer [Tauschgerechtigkeit]:

Menschen erwarten, dass ihre Zuwendungen (Anstrengungen, Leistungen) zugunsten anderer von diesen durch Gegenleistungen im gleichen Masse vergolten werden. Die Verhaltensnorm die daraus folgt heisst: Alles was ihr wollt, das euch die Leute tun, das tut auch ihnen. - Oder, die umgekehrte Perspektive: Was Du nicht willst, dass man dir tu', das füg' auch keinem andern zu. Diese Idee galt auch bei Verhältnissen die wir heute eh als unrecht ansehen, also Knechtschaft: Der Knecht dient dem Herrn - der Herr schuldet dem Knecht Treue und Fürsorge. Heute: Gehorsamspflicht des Arbeitnehmers <> Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Wir sehen hier, was unsere akuten Probleme angeht, dass es hier eigentlich weniger an der Gehorsamspflicht fehlt, denn so viel Arschkriecherei wurde ja wohl noch kaum je geboten, wie das, was von HartzIV-Empfängern verlangt wird. Die Gegenseite hingegen will sich nicht nur der Fürsorgepflicht entziehen, sondern macht immer mehr ihre Gewinne aus genau diesem Prinzip: Leistungen der Arbeitskräfte (inklusive lebenslanger Weiterbildung derselben, am besten auf eigene Kosten) nur für den Arbeitgeber - Fürsorge für Arbeitskräfte durch den Staat, noch besser durch eigenverantwortliche Arbeitskräfte, die immer eine 2. oder gar noch 3.Arbeit in petto haben, die allerdings die 1.Arbeit nie stören darf.

Umgekehrt kranken leider auch sozialere Modelle wie gerade der (bedingungslose) Grundlohn (für alle) am Mangel der Reziprozität, am Ausschluss der Tauschgerechtigkeit, da hier auf Leistung von Anfang an verzichtet wird, weil aus dem Leistungskonzept Ungerechtigkeit entsteht. Dummerweise kann aber eben auch aus Leistungsverweigerung und damit Verweigerung jeglicher Tauschgerechtigkeit Ungerechtigkeit entstehen, wofür dann wiederum solch "soziale Konzepte" zwei taube Ohren und zwei blinde Augen haben..

  1. Gleichheit bei Verschiedenheit:

Obwohl Gruppen, die zu Geselligkeit neigen, Gleichheit als dominierendes Verteilungsprinzip fordern, karitative Organisationen den Bedarf, arbeiten Menschen in Gruppen dann am besten, wenn sie nach Leistung entlohnt werden, wenn also derjenige der mehr arbeitet auch mehr erhält. Das wäre vermutlich auch kein übermässiges Problem, wenn es da nicht eine ganz seltsame Arbeitskraft gäbe, deren Leistung eben so überragend ist wie die Forderungen, nämlich das Geld, genereller das Kapital. Während dem bei den Arbeitskräften schon lange die Meinung dominiert, dass es ausreichender Lohn ist, wenn der zum Ueberleben ausreicht, also zur Selbsterhaltung, ist das Kapital ganz und gar nicht mit seiner Erhaltung zufrieden, sondern verlangt, seit dem grossen Propheten des shareholder values, Martin Ebner, 18% mehr pro Jahr. Haben Sie sich mal gefragt, warum denn die Wirtschaft wachsen muss? Eben drum! Nicht weil die Arbeiter immer anspruchsvoller oder gar fauler werden. Hier haben nun die Liberalen zwei taube Ohren und zwei blinde Augen.

  1. Integrität und Autonomie der Person gegenüber Organisationen

Die sozialistische Ideologie, die in unserer Zeit der Herrschaft des Geldes immer wieder auftaucht, verzichtet auf Punkte b) und c) - zu Gunsten von a). Sie verlangt Integration in ein Ganzes aus Gleichen, wovor es den meisten eigentlich grausen dürfte ... es sei denn, sie sähen sich als Führer dieser Gemeinschaft: Alle sind gleich ... aber manche sind gleicher.

Aus bereits diesem Grund wird normalerweise die Linke als Staatspartei, als Partei der Gesetze, der Normierung apostrophiert, die rechten als Parteien der Freiheit. Die Realität liegt dennoch für die meisten Bürger etwas anders. Rechts will man bloss keine Gesetze, welche die Wirtschaftsfreiheit beschränken - hat aber keine Mühe damit, die Freiheit der Bürger zu beschneiden. Links grad umgekehrt. Dies zeigt sich ausgezeichnet anhand der letzten Umfrage von Smartvote: Frei Bürger wählen heute links!

Rechtsgläubigkeit ist am höchsten beim tiefsten Bildungsstand. Mit steigender Bildung steigt die Kritik

Das Grundthema heisst: Zusammenleben & Konflikt.

Vielleicht fragen Sie gleich: Warum Konflikt? Muss doch nicht sein, den soll eben das Gesetz verhindern. Wenn sich alle an die gleichen Regeln halten ... Tja, schön wär's. Ist aber nicht so einfach. Das lässt sich an zwei Begriffen zeigen, die gleichermassen zu den höchsten Werten gehören, welche das Gesetz zu schützen hat: Gleichheit und Freiheit:

Das Gebiet, in dem die Gleichheit am schwierigsten zu erreichen ist, sich Ungleichheit am brutalsten auswirkt, ist die Wirtschaf:

Formen u. Entwicklung des Rechts

Auguste Compte (1798-1857) sieh hier drei gesellschaftliche Stadien:

  1. das theologische oder fiktive: Fetischismus, Poly oder Monotheismus. Ordnung und Organisation ist von Gott gegeben und gewollt.
  2. das methaphysische oder abstrakte: Entmythologisierung der Götter zu abstrakten Wesen (nominalistische Theologie könnte man dem fast sagen). Dieses basiert auf Ideen, ist auf Fortschritt und Revolution gerichtet.
  3. das wissenschaftliche oder positive: Erforschung von kausalen und finalen Zusammenhängen, Ursachen, Gesetzmässigkeiten, woraus eine Synthese von Ordnung und Fortschritt entwickelt wird.

Max Weber (1864-1920) proklamiert 3 Stufen zunehmender Rationalität des Rechts:

  1. charismatische Rechtsoffenbarung durch Rechtspropheten (Noah, Jesus, Blocher)
  2. empirische Rechtsschöpfung und Rechtsfindung durch Rechtshonoratioren (Kadisystem)
  3. systematische Rechtssetzung und fachmännische Rechtspflege durch Rechtsgelehrte auf der Basis semantischer und formallogischer Schlussfolgerungen. [m S. 87]

Sozialrecht als notwendige Ergänzung zum Produktionsrecht

Die Zurückhaltung vor sozialen Rechten bei neu entstehendem Rechtssystem des Liberalismus im 19. JH. beruhte auf der Notwendigkeit, grossenteils auch auf dem Wunsch, dem Fortschritt alle Türen zu öffnen. (Wir haben heute ein ähnliches Problem in der Gentechnik, wo ethische Bedenken natürlich zu Lasten der Forschungsfreiheit gehen). Im 19. JH wurde so die Agrargesellschaft extrem rasch zur Industriegesellschaft, Vermögensrechte wurden entwickelt, das Wertpapierrecht modernisiert, neue Unternehmensformen wie Aktienrecht, GmbH, Genossenschaftsrecht und der gewerbliche Rechtsschutz mussten geschaffen oder ausgebaut werden (Patentschutz, Musterrecht, Markenrecht).

Rechtsform und Rechtswirklichkeit gerieten allerdings durcheinander, da "Person" sowohl als Besitzende, ja sogar als mächtige Rechtsperson auftritt - aber auch als Besitzlose, dem Diktat der Mächtigen unterworfene. Der nivellierende Begriff des rechtlichen Personenbegriffs wird erst durch die soziale Rechtsreform aufgehoben, die soziale Macht und Ohnmacht erkennen lässt, die zu differenzieren vermag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeiter und Angestellten, das nicht nur Verbrecher kennt, sondern trennt zwischen Gelegenheits- und Gewohnheitsverbrecher, Besserungsfähige und Unverbesserliche. Der Gleichheitsbegriff kann also, nicht bloss im Recht, beträchtlichen Schabernack erzeugen. Ebenso die einseitige Ausrichtung des Rechts auf einen oder wenige Hauptziele, wie etwa im frühen Liberalismus Produktivität und Wachstum, die heute in der Form der "Risikogesellschaft" ihre Grenzen zeigen.

Je mehr jedoch die Industriegesellschaft zu einer reinen Konsumgesellschaft wird, je mehr sich die Lebensbedürfnisse der breiten Massen nicht mehr am Ueberleben und an der Existenzsicherung ausrichten, desto deutlicher wird der Wunsch nach materieller Rechtsgleichheit und "Qualität des Lebens". Leitbild einer postindustriellen (postmaterialistischen) Gesellschaft ist nicht mehr die quantitative, sondern die qualitative Expansion (nachhaltiges Wachstum). Eine Reduktion der wirtschaftlichen Leistungskraft wird demgegenüber in Kauf genommen. Das führt weg von Förderung und Nachgiebigkeit gegenüber Wissenschaft und Technik und hin zu Konfrontation und zu rechtlicher Beschränkung. Wissenschaftlicher und technischer Fortschritt wird also zunehmend mit Soziallasten belegt. z.B. die Gefährdungshaftung wurde ausgebaut durch Versicherungspflicht, Haftung der Grossunternehmer für Organisationsmängel, Produktehaftung, Arbeitsschutz. Wir stehen kurz vor einer allgemeinen Gefährdungshaftung. Tiefe Preise als Argument erlauben nicht mehr, Abwässer und Abluft ungereinigt in die Umwelt zu entlassen oder den Arbeitsschutz zu umgehen. [nach m: S. 80]

Nicht zuletzt sollen die Erträge des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts gerechter verteilt werden. Die soziale Friedensfunktion des Rechts besteht nicht mehr nur in der Verhinderung oder in dem Ersatz von Selbsthilfe, sondern vor allem in der Verschaffung von sozialer Sicherheit und sozialen Chancen für die einen unter Belastung der anderen. Wir wissen heute um das Ungenügen einer formalen Rechtsgleichheit und können nur noch die Ironie des Literaten Anatole France aufbringen: "Das Gesetz in seiner erhabenen Majestät verbietet es Armen wie Reichen gleichermassen, unter Brücken zu schlafen, Brot zu stehlen und an Ecken betteln zu gehen."

Das ursprüngliche Leitbild des besitzenden, selbständigen und aufgeklärten Bürgers, das als Lebenslüge der "bürgerlichen Gesellschaft" die Uebervorteilung des an Erfahrung oder wirtschaftlicher Macht Schwächeren im Kleide des Rechts erlaubt, ist also ohne Rechtsregeln gegen den Missbrauch sozialer Macht und ohne Rechtsregeln für eine soziale Umverteilung nicht mehr aufrechtzuerhalten. Es besteht daher eine Tendenz zur Sozialisierung des Rechts. [m: S. 81/82]

"Seltsamerweise" widersetzten sich allerdings zumeist diejenigen dieser Sozialisierung, die davon profitieren würde. So stimmen die Schweizer Stimm-bürger eigentlich regelmässig und mehrheitlich - gegen die Interessen der Mehrheit, wenn es etwa um Mietrecht, Bodenrecht oder eben ähnliche Fragen der "Sozialisierung" geht. Auch das Amerikanische Volk ist hier nicht intelligenter, da es eine allgemeine Krankenkasse als sozialistische Unterwanderung begreift, und lieber auf dem Zahnfleisch - aber nicht sozial verpflichtet! - weiter kriecht. Dies, obwohl kein einziger halbwegs ernst zu nehmender Oekonom an die Zukunft des Kapitalismus glaubt - ohne starke Elemente der Sozialisierung desselben.

Der Nachtwächterstaat der Wirtschaftsliberalen soll sich auf Militär, Steuern und Polizei beschränken. Der Nachtwächterstaat dient aber nur denjenigen, die was zu Verlieren, also zu Bewachen haben. Einige Parteien, die eigentlich diesem Ziel anhängen, gehen inzwischen allerdings so weit, dass sie sogar auf diese Funktionen verzichten. Man darf sie dennoch eigentlich nicht als Anarchisten bezeichnen, obwohl dies in den USA üblich ist, denn diese Art von Recht- oder Wirtschaftsanarchisten stellen die Freiheit nur rhetorisch aufs Podest, meinen aber bloss die Freiheit des Kapitals, der Macht, der Willkürherrschaft, nicht die Freiheit vor Herrschaft. Man muss heute also unbedingt scharf unterscheiden, wenn man von Anarchie redet, ob damit gemeint sei:

Diese Rechtsexplosion aufhalten zu wollen, hiesse den Sozialstaat rückgängig machen oder die Schwierigkeiten einer rechtsstaatlichen Kontrolle der Massengesellschaft verkennen. Die marxistische These vom Absterben des Rechts oder die (vornehmlich von konservativer Seite erhobene) Forderung nach Volksnähe und Einfachheit des Rechts zu vertreten, mit der der Gegenwart meist die "Berufung zur Gesetzgebung" bestritten wird, ist das Vorrecht von Sozialromantikern. [S. 83]

Die staatsfeindliche Rechte sitzt in dieser Beziehung also definitiv im selben Boot wie die utopische Sozialanarchie.

Der Mensch hat sich aus der Bevormundung durch kleine soziale Gruppen (Familie, Clan, Stamm, Dorf) befreit, ist selbständig geworden - bezahlt aber dafür mit einem Regelungsbedarf und Regelwerk, das eben versucht, diese Gruppen zu ersetzen. Er erlangt also einerseits Freiheit, muss diese aber vor der Willkür anderer (und die anderer vor der eigenen Willkür) absichern. Die Zunahme von Rechtsstoff ist also nicht unbedingt als kultureller Untergang zu betrachten, sondern eher als kulturelle Aenderung. Wo sich neue Verhaltensformen eingespielt haben, kann die Rechtssprechung auch wieder einfacher werden.

Deregulierung setzt am selben Punkt an, verlangt aber, ohne dabei rot zu werden (na ja, das wäre dann ja wirklich das letzte ...), die Abschaffung sozialer Rechte. Die sozialen Rechte und der Sozialstaat sind nicht Schmarotzer, die sich an den fleissigen und arbeitsamen anheften und sie aussaugen, sie sind Grenzen die denen gesetzt werden, die auf Grund ihres Vermögens und ihrer Stellung andere eben über den Tisch ziehen können, also den freien Vertrag, auf dem unsere liberale bürgerliche Gesellschaft eigentlich basiert, ad absurdum führen.

Steuerungssysteme der Gesellschaft

Talcott Parsons (1902-): Parsons Grundstrukturen und Lenkungsmittel der Gesellschaf, sein AGIL-Systemt waren nun über ein halbes Jahrhundert Lehrstoff der Soziologie und Politologie, wurden aber offenbar immer noch nicht begriffen:

Wenn auch bloss ein erster Wurf, zeigen sie doch, vorausschauend für die sog. autopoietischen Systeme, dass in der <Gesellschaft> (unter der ich hier, anders als der Soziologe Parsons nicht bloss organisierte Menschen, sondern auch deren Organisationen, eben Wirtschaftssystem, politisches System, Rechtssystem und kulturelles System verstehe) nicht bloss ein Herrschaftssystem am Werk ist, sondern zumindest derer 4, die sich nicht direkt, sondern nur indirekt beeinflussen können. So kann das politische Machtsystem nicht einfach sprechen: Es werde Geld, und entweder die Druckerpresse anwerfen (denn dann entsteht Inflation, die das zuviel gedruckte gleich wegfrisst) oder durch Ausnehmen der goldenen Gänse (dann fehlt später der Braten). So kann aber auch das Wirtschaftssystem nicht einfach Gesetze kaufen (na ja ...), die Gesellschaft nicht einfach durch Aechtung oder Anerkennung die Welt verbessern - und das kulturelle System mit den Wertorientierungen, von sich aus, eine bessere Welt erschaffen. Werte sind zudem sehr konservativ, wie alle Kultur, also für Verbesserungen, die ja meist nach Aenderung strebt, nicht das handlichste Mittel.

Heute haben wir eher das Problem, dass das Steuerungsmittel Geld in die anderen Bereiche übergreift, diese usurpiert, also die gesellschaftliche Ordnung, die kulturellen Werte und alles was Nichtwirtschaftspolitik wäre, sein sollte, überrennt, nichtet, also nicht kauft sondern gleich als unbedeutend erklärt. Soziologen nennen das die Kolonisierung der Lebenswelt.

Dazu kommt, dass mit der Globalisierung die Geldherrschaft auch ihr Wertesystem weltweit verbreitet, also fremde Wertesysteme vernichtet. Und präzise dies ist der Ursprung des Widerstands der Muslimischen Brüder, der bereits 1928 in Aegypten begann mit Hassan al Banna - und sich durch die Entwicklung und verstärkte Bedrohung in seinem Antrieb immer weiter gestärkt, nicht durch Demokratie und Freiheit widerlegt sieht.

Jürgen Habermas (1929-): Die Diskurstheorie erlaubt nun auch, bei unterschiedlichen Werte und Normsystemen Kompromisse zu finden, wenn die Vertreter ohne Vorbehalte und mit gleichen Rechten zusammen kommen, offen sprechen und gemeinsame Lösungen suchen (wollen, können). Das Resultat einer solchen gemeinsamen (demokratischen) Uebereinkunft wäre rechtlich legitim - mögen sich fundamentalistischen Vertretern der jeweils reinen Lehre noch so die Haare sträuben. Ein pluralistisches ethisches System braucht also den Dialog, genau so wie ein pluralistisches Rechtssystem, das daraus erwachsen kann. Die Alternative, also die Dominanz einer Leitkultur, die Einschulung der Minderheit auf den Mehrheitswert, endet in Totalitarismus. Der Gegenpol der zur Zeit allerdings dominiert, ist die Postmoderne, in der eben kein übergeordnetes Ordnungssystem mehr besteht, was ebenfalls ein bisschen problematisch sein kann. (s. speziell Globalisierung), weil sich unter solchen Bedingungen am besten wieder das uralte Recht des Stärkeren bewährt.

Freiheit und Gleichheit in Volkswirtschaft, Marktwirtschaft, beim Eigentum

In der Volkswirtschaftslehre, später Betriebswirtschaftslehre, wurden die Gesetzmässigkeiten wirtschaftlichen Handelns ergründet. Leider sind die Begriffe diffus. Bedürfnisse, die grenzenlos sind, wären eigentlich auch nie zu befriedigen. Güter, die verderblich, oder eh überflüssig sind, haben vielleicht ihren Namen unberechtigterweise, da nicht so viel Gutes daran ist, aber viel Abfall. Ebenso ist die Bibel wenig hilfreich, denn an einer Stelle wird kritisiert, dass man nicht gleichzeitig dem Mammon und Gott dienen könne, an anderer Stelle wird derjenige gelobt, der mit den Pfunden wuchert, also Geld vermehrt anstatt es nur getreulich aufzubewahren. Ziemlich eindeutig war jedoch die Stellung gegen den Zins, da dieser ursächlich dafür steht, immer mehr produzieren zu müssen, was zu exponentiellem, also undendlichem, also unmöglichem Wachstum führt.

DER Vorteil der Marktwirtschaft ist, dass unzählige sich ein Bein ausreissen, um herauszufinden, was sie herstellen/anbieten und verkaufen können. Sie kümmern sich alle persönlich darum, dass ihr Angebot auf Interesse, finanziell gewürdigtes Interesse, stösst. Sie beurteilen Marktsignale nicht nur als "Bedürfnisse", sondern auch daran, wie andere Unternehmen darauf reagieren, vor allem, ob sie investieren.

In einer Planwirtschaft erfolgt die Produktion auf Grund mehr oder weniger sinnvoller Produktionsvorgaben, durch wenige. Da hier die meisten Befehlsempfänger sind, interessiert es sie meist kaum, ob das, was sie produzieren, wirklich nötig ist, also durch Bezahlung von Geld oder durch andere Gegenleistungen gewürdigt wird.

Problematisch ist vor allem die Koordination, sei es über Markt, sei es durch Planung. Planung hat sich als ineffizient, vor allem aber als herrschsuchtsanfällig erwiesen; Markt ... eigentlich ebenso (s. gegenwärtige Diskussionen über (vom Klein-Staat) unbezahlbare Risiken zu grosser Banken wie etwa der UBS, s. die aus heutiger Sicht berechtigten Kritikpunkte von Marx). Hier dürfte sich in nächster Zeit erst mal das Bewusstsein, später vielleicht auch die Einstellung ändern.

Die Teilmärkte Arbeit, Kapital und Boden interagieren. Wo wenige zu hohe Anteile besitzen, besitzen andere notgedrungen zu kleine oder gar nichts (s. Vermögensverteilung > Pareto). Dummerweise wirkt sich diese Ungleichverteilung auf die Wirtschaft als solche positiv aus (s. Pareto). Im Falle von Grossgrundbesitz wurde dies längst angegangen, entweder durch halbwegs friedliche Abtretung - oder durch Revolutionen. Im Falle von Grosskapital sind wir von einer Lösung, egal welcher Art, noch recht weit weg (s. Berufswahl, ganz unten: Nozik, Kymlika, Stanford Ezykopädie) - insbesondere seitdem selbst die Nichtshabenden per Pensionskasse notgedrungen die Interessen dieser Liga mit vertreten - sich dann quasi selbst davon überzeugen, dass sie weniger verdienen dürfen, soll ihr Geld'chen so recht was abkriegen vom Gewinn.

Der Staatshaushalt bedient in grossem Umfang Umverteilungsprozesse, von Jungen zu Alten (Rente), von Armen zu Reichen (Umsatzsteuer, wie jede Art von Kopfsteuer, also auch Krankenkasse),von Mittelschicht auf Arme (Sozialhilfe), Geschenke des Staates an Reiche (Steuererlasse, Wirtschaftsförderung) etc.

Krise der Privatrechts/Entwicklung eines überindividuellen Rechts, eines Gesellschaftsrechts, denn das Zivilrecht befasst sich vor allem mit Individuen, das Oeffentliche Recht mit dem Staat und seinen Organen - während dem die heute beherrschende juristische Person, Kapital- und Personengesellschaft und damit anonymisierte "Gesamthandsverhältnisse" (GmbH, AG, etc.) einen beträchtlichen rechtsfreien Raum geniesst, und den auch beträchtlich ausnutzt, oft ohne dafür in Rechenschaft gezogen werden zu können. Ueberpersonale kooperative Einheiten erscheinen heute nur als eine Ansammlung von Einzelbeziehungen, was eindeutig weder ihrer Bedeutung noch ihrer Macht, auch ihrem Potential, Schaden anzurichten (s. Finanzkrise), gerecht wird. Privatrecht verzichtet auf Mitsprache im überindividuellen Recht. Während dem im Umweltrecht ein Teil dieser Probleme bewältigt werden konnten, fehlt es für eine Diskussion des Bodenrechts an einer entsprechenden Grundlage. Da sich heute Probleme nur beschränkt auf Zugang zu Boden zurückführen lassen, wäre der Terminus meines Erachtens zu erweitern auf Boden- und Kapitalrecht. Probleme welche Bevölkerungsgruppen, Gebiete oder Generationen betreffen, die also über die individuelle Konstitution hinausgehen, welche für das 19. JH, in dem diese Normen entstanden, ausreichten, waren dort noch kaum von Interesse.

Themen wie soziale Gerechtigkeit, ausgleichende Gerechtigkeit werden zwar in der Politik dauernd diskutiert, sind in der Form und in dem System aber nicht "justiziabel". Hier muss sich auch die Philosophie den Vorwurf gefallen lassen, zu viel zu schwadronieren und selten brauchbare Vorlagen zu liefern, mit denen der Politiker oder gar Gesetzgeber arbeiten kann. Offenbar bestünde aber gerade dafür ein klares Bedürfnis.

Allerdings sind die Probleme mit Gruppenrechten substantiell. Es war offensichtlich nicht Nachlässigkeit, sondern bewusst, warum sich der Rechtsgeber auf das Individuum konzentriert hat und nicht auf die Gruppe, denn in den meisten Gruppen findet Demokratie kaum statt, sie gehorchen entweder Sachzwängen, Statuten oder einen Führer, sie entscheiden zwar für die Mitglieder, diese haften aber solidarisch, etc.

Minimalrecht/Deregulierung: Nachtwächterstaat/Anarchie

Der Ruf nach Abbau der Sozialgesetze, des "nicht mehr bezahlbaren Sozialstaates", des "aufwändigen und ineffizienten Rechtssystems" ist nach Rehbinder ein klarer Verstoss gegen den Verfassungsauftrag.

Inhaltlich läuft die Forderung nach Eindämmung der Gesetzesflut ("deregulation") - auf den Abbau oder eine Vernachlässigung des Sozialstaatsgedankens hinaus und verstösst damit gegen einen klaren Verfassungsauftrag. [S. 178]

Hier wird generell alle Steuerung angegriffen, die nicht der Vermehrung des Kapitals dient. Das Volk lässt sich, dank einiger rhetorischer Tricks und vieler leerer Versprechungen leicht über den Tisch ziehen::

Wer soll, nach möglichst umfangreicher Aufklärung über den sozialen Sachverhalt - die politische Wertung treffen, die stets erforderlich bleibt? Wer soll bei Zielkonflikten entscheiden, ob z.B. eine niedrigere Inflationsrate oder eine Verminderung der Arbeitslosigkeit anzustreben sei? Eine naive Demokratietheorie, die mit Demokratie die romantische Vorstellung verbindet, hier würde das Volk regieren und nicht eine "Elite", kann heute jedenfalls nicht mehr überzeugen, da ihr Modell einer egalitären Machtverteilung zur "Mehrheitsdemokratischen Diktatur der Inkompetenz" führt. ... Was wir hingegen heute realiter sehen, ist eine mehrheitsdemokratisch getarnte Diktatur einer organisierten Minderheit. [m: S. 180]

Anspruchshaltung links und rechts

Leere Kassen und die Furcht vor Standortsnachteilen bewirken ein Kreuzugsdenken gegen den ungeliebten Wohlfahrtsstaat (natürlich nur bei denjenigen, die ohne auskommen).

Die Ansprüche an den Staat steigen - und damit Kosten, Druck und Wettbewerb - auch beim Staat, da dessen Ressourcen im Gegensatz zu den Ansprüchen knapper werden, knapper gemacht werden.

Gegenwärtige Probleme des Rechts

Komplexität & Masse: Pluralismus des Rechts

Kirche, Armee, Beamtenschaft, Universität, unterschiedlichste Gruppierungen, also meist Körperschaften, erlassen ihre eigenen Normen. Sie können dadurch natürlich nicht das Staatsrecht unterlaufen, sondern nur den für sie wichtigen Teilbereich - im Rahmen des Organisationsrechts (Recht juristischer Personen)- präziser legiferieren.

Auch innerhalb der Rechtslehre selbst ist die Differenzierung heute so gross, dass ein Arbeitsrechtler oder Urheberrechtler z.B. von Strafrecht kaum mehr Ahnung hat als der gebildete Laie. So gibt es in Deutschland bereits 7 Gerichtstypen, nämlich:

  1. Verfassungsgericht: Befasst sich mit Fragen, bei denen der Kläger einen Verstoss gegen die verfassungsmässigen Rechte annimmt.
  2. ordentliche Gerichte (bezeichnen Sie deshalb die andern, falls Sie mit ihnen zu tun haben, nicht als "unordentliche", da kriegen Sie einen Verweis der unter Umständen sogar noch kostet),
  3. Verwaltungsgericht: Ist zuständig für Verfahren gegen die Verwaltung, also alle Behörden, also das öffentliche Recht (denn auch das hat nicht immer einfach so recht, obwohl es das natürlich gerne hätte.). > Bundesverwaltungsgericht Schweiz
  4. Finanzgericht: In Deutschland werden Steuer- und Zollprobleme hier verhandelt. Details s. Finanzgerichtsordnung
  5. Sozialgericht: Ebenfalls in Deutschland zuständig für öffentlich-rechtliche Probleme im Bereich Sozialversicherungen. Das Sozial-Versicherungsgericht ist in der Schweiz eine Abteilung des Bundesgerichts.
  6. Arbeitsgericht: Zuständig für den Bereich Arbeitgeber-Arbeitnehmer, wobei die Abgrenzung zum Zivilrecht auf der einen, zum Verwaltungs- wie Sozialrecht auf der andern Seite etwas problematisch ist.
  7. Patentgericht: In der Schweiz erst in Planung

Die Freiheit der Rechtsunterworfenen bedingt, dass sich das Recht auf eine tolerante Durchsetzung des Minimums an gemeinsamen Wertvorstellungen beschränkt und diese Entscheidungen, zwecks Förderung der Akzeptanz, den unteren Ebenen überlässt, also dem Volk. Dezentralisierung (z.B. durch Föderalismus oder durch Aufteilung in spezifische Sachrechte) erlaubt hier eine gewisse Differenzierung - und gerade damit auch höhere Effizienz (nichts ist ineffizienter als Gesetze die nicht anwendbar sind, denn die führen zu jahrelangen Rechtstreitigkeiten ... bis das Gesetz geändert oder kassiert wird.).

Nachteil pluralistischer Rechtsordnung kann sein, dass die Durchsetzung regionalen oder rechtsspezifischer Machtbereiche dann in diesen kleinen Einheiten rücksichtslos gegen die neu sich bildenden Minderheiten durchgesetzt wird (Kosovaren als Minderheit in Serbien nicht so gut behandelt > Serben als Minderheit in Kosovo kriegen dass dann retour / Muslime in der Schweiz werden verarscht > Christen in muslimischen Ländern bezahlen dafür).

Einflussmacht der Verbände, der classe politique und der Medien

Die Kontrolle der Massengesellschaft erfolgt ja heute primär über die Medien. Bedenklich ist hier nicht bloss Berlusconi, sondern generell die Vereinheitlichung der Presse durch ihre wirtschaftliche Abhängigkeit davon, immer die Mehrheitsmeinung zu treffen und keine Abonnennten und Inserenten zu verärgern. Bedenklich ist, dass sich dennoch reine Propagandaorgane wie die Weltwoche halten können, und nun auch noch die Basler Zeitung von Rechtsaussen übernommen wird. Da in Basel mit "rechts" allerdings keine Zeitung überleben kann, dürfte das Blatt in nächster Zeit ein ziemlich hinterlistiges Gemisch aus linker Zeitung mit eher verstecker rechter Werthaltung entwickeln, so ähnlich wie die Weltwoche in den 90ern.

Einfluss auf Gesetzgebung hängt von Konfliktpotential ab

Entscheidend für die Durchsetzung von Interessen sind allerdings vor allem Konfliktfähigkeit, das heisst eigentlich das Potential, Konflikte zu verursachen, zu stören. Dieses Potential wird bei Demos regelmässig überschätzt, denn es kommt weder Hausfrauen, Arbeitslosen, Studenten und Rentnern wirklich zu, sondern den grossen Wirtschaftsverbänden die a) mit Kapitaleinsatz, b) mit Standortsentscheiden, gewaltige Probleme anreissen können. Hieraus entsteht ein struktureller Konservativismus.

Einerseits. Andererseits zeigt aber auch bereits die Tatsache, dass die Sozialgesetzgebung durch den Erzkonservativen Bismark eingeführt wurde, um konstengünstig Probleme zu vermeiden - und den Linken eins auszuwischen - dass man sich rechts der wachsenden Problemzone "Armut", bedingt durch Ausschluss aus dem Erwerbsleben, schon irgendwie bewusst ist ... dummerweise im Geschäftsleben auf der Grundlage rein betriebswirtschaftlicher Interessen entscheidet, entscheiden muss, wobei die Volkswirtschaft immer öfter auf der Strecke bleibt.

Die Einflussnahme auf Gesetzgebung durch Verbände ist überdurchschnittlich - gerade in der Schweiz

Der eigentliche Souverän jedoch ist nicht das Volk, sondern die Parteien und Verbände, über deren Unterstützung die Parteien in der Schweiz nicht mal Auskunft geben müssen. [m: S. 173] Da beide vorzugsweise rechts situiert sind, wundert es wenig, dass die Linke dauernd versuchen muss, eine mit Schmierseife eingeriebenen Planke hochzuklettern.

Das Milizsystem, hochgelobt wegen seiner Volksnähe, führt gesetzgeberisch allerdings zu noch mehr Dilettantismus - also der Bevorzugung jener, die für (in ihrem Sinne) effiziente Gesetze bezahlen können. Doch auch dort, wo keine derartige personelle Verflechtung (Milizsystem) stattfindet, ist durch die parteipolitische Besetzung des öffentlichen Dienstes und den Einfluss sog. Experten, die Parteien- und Verbandsherrschaft über den Gesetzgebungsprozess fest gesichert (fn 17: So ist es keinesfalls ungewöhnlich, dass z.B die Einsatzbefehle für militärische Uebungen in den Vorstandsetagen schweizerischer Banken getippt werden.). Die sachkundigen Interessenvertreter, deren Bezeichnung als Experten ihnen fälschlich die Aura von am Gemeinwohl orientierten Fachleuten verleiht, hängen in ihrem Einfluss nicht nur von der Ueberzeugungskraft ihrer Argumente, sondern auch von der Stärke der von ihnen vertretenen Interessengruppen ab. Insgesamt ist ihr Einfluss beträchtlich, "ja man kann sogar feststellen, dass in einzelnen Fällen die Experten aus der Verbandsbürokratie die einzigen sind, die eine kontinuierliche Einflussnahme und Beratertätigkeit in allen Phasen einer Gesetzesdiskussion ausüben.

Am einfachsten ist die Einflussnahme von Verbänden, wenn es ihnen gelingt, einige ihrer Interessenvertreter als Parlamentarier wählen zu lassen. Berufsparlamentarier haben alles Interesse daran, sich derart von Interessenverbänden vereinnahmen zu lassen, weil dies ihnen Karrierechancen und Nebeneinnahmen eröffnet. (Wer ist da grad in einer Bank gelandet?) Im übrigen wird auf persönliche Kontakte zwischen Parlamentariern und Verbandsvertretern vertraut. Dabei werden auch direkte und indirekte finanzielle Zuwendungen eingesetzt, z.B. Wahlkampfspenden oder überrissene Honorare für Vorträge und Beratertätigkeiten. [m: S. 175]

Dieses "inoffiziellen" Beziehungsnetze stabilisieren natürlich das System, sind aber, gerade wo es um Gesetzgebung geht, negativ zu werten: Kant: Alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind ungerecht. Anders ausgedrückt: Wo es um Recht und Freiheit des Volkes geht, sind "Geheimnisse" Vorboten von Ungerechtigkeit.

Um partikuläre Interessenstandpunkte als dem Gemeinwohl entsprechend und durch Sachzwänge geboten erscheinen zu lassen, werden Experten (Sachverständige) aufgeboten, die mit wissenschaftlicher Autorität die Gesetzesvorlage als einzig rational vertretbare Lösung erscheinen lassen.

> Kommentare/Vergleich des hier beschriebenen Zustands mit der von Blocher & Co gegeisselten classe politique: Während dem Rehbinder die Macht der Verbände und Parteien kritisiert, drescht Blocher (SVP) dauernd auf die Politiker ein, die er als classe politique veräppelt, und zu der er auf keinen Fall gehört, auch dann nicht, wenn er sich selbst als den einzigen und grössten und besten Politiker weit und breit betrachtet.

Der classe politque wird aber, nicht ganz zu Unrecht, vorgeworfen, dass Politik für sie zum Beruf, zum Erwerb, zum Geschäft geworden ist, mit dem sie a) ihr Brot verdienen, b) ihren Selbstwert aufpolieren, c) sich gegen Erneuerung/Ersatz wehrt, d) zum Berufspolitiker wird und sich entsprechend von der Gesellschaft entfernt.

Hierauf, auf die Wahl der Volksvertreter, hat das Volk aber direkten Einfluss - auf die "Hintenrumpolitik" der Verbände und Parteien jedoch nicht. Es wundert also eigentlich wenig, warum sich eine Volkspartei, die eigentlich Interessen konservativen Kapitals vertritt, sich darauf verlegt, statt zukunftsweisende Politik zu verlangen mit einer wirklichen Beteiligung des Volkes, im Interesse des Volkes. Nicht die Verbände und Berater und Parteien, welche die Gesetzgebung dominieren werden angegriffen, sondern ein Ersatzfeind, womit aber von der Problematik nur abgelehnt wird.

Dazu kommt, dass gerade diese Obstruktionspartei viele Gesetze alleine durch Androhung mangelnder Akzeptanz bei der Bevölkerung, und, falls dennoch nötig, eines Referendums, gesetzgeberische Vorhaben vereitelt (s. auch Gesundheitsreform USA).

Gesetze meist durch Verwaltung erstellt

Da Parlamentarier nur zum Teil Rechtsgelehrte sind, vermag das Parlament eigentlich auch kein wirklich systemisch klares und widerspruchsfreies Gesetz zu schaffen - noch weniger wenn die Verfassung durch relativ beliebige Volksfürze mit irgendwelchem ideologischen Müll angereichert wird. Rehbinder bezeichnet das Fehlen einer gewissen diesbezüglichen Selbstkritik des Parlaments in der Schweiz als "perpetuierte Selbsttäuschung".

Dazu kommt, dass die Trennung zwischen Gesetzgebung durch Parlament und Vollzug durch Exekutive/Verwaltung längst unterlaufen wird. Fachleute arbeiten in der Verwaltung, haben Sachkenntnis und Erfahrung, bereiten neue Gesetzt vor - und das Parlament palavert darüber und entscheidet (nicht immer falsch oder schlecht beraten, s." neues Waldgesetz" (Klammer, denn es blieb beim alten, zu viele Sonderinteressen, meist fundamentalistisch daherkommend, links wie rechts). Die Verwaltung verfügt hier über eine gewisse "Vorbereitungsherrschaft".

Antiintellektualismus und Stimmungsdemokratie

Mangels kritischer Aufklärung holt sich der Durchschnittsbürger seine Entscheidungsgrundlagen aus vagen Stimmungen und allgemeinen Doktrinen. Das eröffnet einer Meinungsmanipulation mit Hilfe emotioneller Techniken Tür und Tor und verführt den Politiker zum sog. Populismus, d.h. zum demagogischen Überzeichnen der Lage in der Absicht, die Zustimmung der Massen zu gewinnen. Statt von Stimmungsdemokratie spricht man heute auch verbreitet im pejorativen Sinne von Fernsehdemokratie.

Der Rechtssoziologe Theodor Geiger spricht von Stimmungsdemokratie, in der eher mit ideologischen Leerformeln gearbeitet wird als dass man dem Volk erklärt, worum es geht. Man sammelt also mit hohlen Ideologien Stimmen - mit denen man die eigenen, im Hintergrund formulierten und durchgesetzten Interessen stützt. Das ist es präzise, was etwa die SVP betreibt. Im Wege der für die Werbewirtschaft entwickelten Propagandamethoden der Öffentlichkeitsarbeit werden von ihnen Ideologien verbreitet, die den Verstand umgehen und suggestiv an Gefühle appellieren. Die schädlichen Auswirkungen dieses Abweichens vom Leitbild der Demokratie zeigt sich vor allem an zwei Punkten:

  1. an der fehlenden demokratischen Kontrolle von Parlament und Regierung durch die Stimmbürger sowie
  2. an der Gefahr des Totalitarismus durch das fundamentalistische Streben nach Wertgemeinschaft im Staatsleben.

Mangels intellektueller Haltung ihrer Bürger versucht die Stimmungsdemokratie, ihre Wählerschaft nach den Regeln der Wertegemeinschaft zu organisieren. Wertegemeinschaften, die normative Ansprüche auf Verwirklichung gerade und nur IHRES Wertes erheben, stehen dann Wertegemeinschaften mit anderen Zielen rechthaberisch und feindlich gegenüber.

Bedrohung des Rechts durch Dilettantismus: Sogar der Gesetzgeber ist am Anschlag

Da die Gesetzgebung, präziser die Gesetzgeber, an die Grenzen gelangen (man merkt das immer öfters, nicht bloss bei Parlament und Bundesrat, sondern auch beim Volk, s. Minaretinitiative), schlägt Rehbinder vor, die eher technische Normierung, die auch technisches Verständnis erfordert also eh von Fachleuten gemacht werden muss (Gentech, Bio- & Nanotec z.B.) von der soziopolitischen zu trennen, da es vor allem bei zweiterer um soziopolitische Zielsetzungen geht, also eigentlich um politische Abwägung und Verhandlung (wenn mal Gerichte darüber entscheiden, welche Entwicklung die Gesellschaft zu haben hat, dann ist es Zeit für ein neues System). Ein bisschen sind wir allerdings schon in der Falle, da Gerichte nach Gesetz entscheiden müssen, damit aber auf wirtschaftliche Sachzwänge welche die Arbeitswelt ruinieren, keinen Einfluss haben (können wollen dürfen).

Wertepathos& Werteschwindel

Als notwendige Begleiterscheinung der technisch-wirtschaftlichen Zivilisation sind die gesellschaftlichen Kleingebilde, die auf emotionaler Grundlage durch Gemeinschaftsgefühl und herzliche Wärme zusammengehalten werden, unter den Sachzwängen eines immensen Bevölkerungswachstums durch gesellschaftliche Grossgebilde ergänzt worden, die die Menschen in sachlich-distanzierter Weise nur unter einem bestimmten Vergesellschaftungszweck zusammenführen (Verbände aller Art wie Wirtschaftsunternehmen, Verwaltungen, Kirchen, Krankenhäuser, Universitäten, Berufsverbände). Ein gedeihliches Zusammenarbeiten und eine ausreichende Güterversorgung in grossräumigen Staatsgebilden kann nur durch Rationalität, d.h. durch eine Effizienzdenken aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis gewährleistet werden. Dadurch wird eine Scheidung von privater und öffentlicher Daseinssphäre bewirkt. Die funktionelle Trennung der Gesellschaft in öffentliches Leben und Privatleben wird jedoch vom Durchschnittsmenschen nicht bewältigt, der seine gefühlsmässigen psychischen Bedürfnisse auch in der Grossgesellschaft, d.h. jenseits des Familien- und Freundeskreises ausleben will, und daher nach den emotionalen Mustern der Kleingruppe in der "Massengesellschaft" verfährt. Da Grossgruppen aber die Gruppenmitglieder nicht in ihrer Gesamtpersönlichkeit erfassen können, wie das für Sympathiebeziehungen erforderlich wäre, wird der Zusammenhalt dort durch ein gemeinsames Interesse als Integrationsgegenstand vermittelt. Kollektivgefühlte in Grossgruppen sind also nicht Sympathie für Mitmenschen, sondern Pathos für eine gemeinsame Sache. Diese wird zum Ideal erhoben und durch ein Feindbild ergänzt. Das aggressive Wesen des Pathos beruht darauf, dass das gemeinsame Interesse zu einem Wert hochstilisiert wird. [m: S. 182]

Wer anders wertet als ich, hat unrecht, er ist entweder unwissend und irregeführt oder geradezu ein Schurke. Die Wertidee ist also rechthaberisch. ... Das Ziel eines ... Erziehungsprozesses, der von Geiger sog. intellektuelle Humanismus, ist eine planmässige Intellektualisierung des Menschen und seine Schulung in Gefühlsaskese. Einer differenzierten, abstrakt-unpersönlichen Massengesellschaft, die vom Dualismus zweier Daseinssphären geprägt ist, ist nur ein intellektuell hochentwickelter Menschentypus gewachsen. ... Dabei geht es weniger um Wissensinhalte, die ohnehin schnell veralten, als um die Entwicklung von Denkmethoden, um die Zurückdrängung des Gefühls zugunsten vernünftiger Überlegungen als Motiv politischen Handelns, kurz: um eine intellektuelle Haltung. (Habitus) [m: S. 183]

Das Streben nach Veränderung hat aber in gesellschaftlich loyaler Weise zu erfolgen, ohne Werteschwindel und Stimmungsmache. Intellektuelle Haltung bedeutet Werteabstinenz und Gefühlsaskese. Ein Leben ohne Metaphysik ist möglich, Gefühle gehören in die Kleingruppe (Priatisierung des Gefühlslebens). In Grossgruppen, sollen diese dem Menschen nützen, müssen an die Stelle von Liebe und Sympathie Loyalität und Solidarität treten, die im selben Boot sitzen.

Effizienz des Rechts bedroht durch Werteschwindel und Stimmungsdemokratie

Wie kann Recht all die oben genannten Funktionen erfüllen, wenn es zum grossen Teil der Mehrheit der Bevölkerung nicht mal bekannt ist? Auguste Compte hat darum dem Recht jede Effektivität abgesprochen, insbesondere was die moderne (besser postmoderne, denn in der Moderne gäbe es die nicht, sondern bloss aufgeklärte Individuen) Massengesellschaft betrifft, in der die normative Kraft gesellschaftlicher Gruppierungen wie Familie, Nachbarschaft, Arbeitswelt etc. kaum mehr besteht, da die Gruppen ihre Mitglieder nicht mehr in die Pflicht nehmen können. Zuständig sei die Schule - die aber ihre eigentliche Funktion, die Bildung, nur erschwert wahr nehmen kann, wenn sie zur Erziehungsanstalt wird.

Merton nennt dies bereits überdeutliche Anzeichen der Anomie, zurückzuführen auf den falschen Glauben, dass im Wettbewerb alle wirtschaftlich erfolgreich sein können, also alle Tellerwäscher die Chance haben, Millionäre zu werden. Westliche Gesellschaften teilen ein und das selbe Lebensziel: Wirtschaftlichen Erfolg, reich werden. Merke: Auch dieses Problem ist ein teleologisches, also zielbedingtes, kein kausales.

Allerdings sind überall in dieser Gesellschaft die Mittel äusserst ungleich verteilt. Die Mitglieder der Gesellschaft fügen sich diesem Schicksal entweder konform - oder in anomischer Weise:

  1. Die Begriffsmathematik des Positivismus ist inzwischen der Interessen- und Wertungsjurisprudenz gewichen.
    Konformität: Individuen, die das Erfolgsziel ohne grössere Schwierigkeiten erreichen können, da sie, meist als Angehörige der privilegierten Schicht, über die dazu notwendigen Mittel verfügen (Ausbildung, Kapital, Verhalten (Benehmen), kurzum Habitus), verhalten sie sich konform, d.h. sie akzeptieren das Erfolgsmuster als kulturellen Wert, sie akzeptieren das Wertesystem das primär auf Geld basiert, sie akzeptieren die bestehenden Normen, die festglegen was recht und unrecht (gut und böse) ist. (Und böse ist in dem System eben, kein Geld zu haben ...)
  2. Anomische Reaktion: Individuen aus unterprivilegierten Schichten die keine Chance haben diesen Erfolgsweg zu begehen neigen zu anonmischen, resp. normlosen oder gar normwidrigen Rektionen. Merton unterscheidet hier 3 Formen:
    1. "Innovation": Sie streben nach dem kulturelle vorgegebenen Modell, also Erfolg - aber unter Nutzung illegaler Mittel (Diebstahl, Betrug, Wirtschaftskriminalität etc)
    2. Ritualismus/Scheinkonformität: Sie haben das Streben nach Erfolg als aussichtslos aufgegeben - halten aber die Norm nun in quasi übersteigerter Form für heilig. Daraus entsteht die typisch kleinbürgerliche Verehrung von Fleiss, Pünktlichkeit, harter Arbeit, Ordnung etc. Nicht weil sich das als gut erwiesen hat, sondern gerade weil man annnimmt, selbst daran gescheitert zu sein, sich des Erfolges als unwürdig erwiesen zu haben. Dieses Verhalten basiert nicht auf Stärke, sondern auf Ich-Schwäche, einem rigiden Ueber-Ich und entsprechend starkem Autoritarismus. Genau diese Schichte bildet das gewaltige Wahlpotential rechtsautoritärer Parteien wie der SVP.
    3. Aussteiger/Asoziale: Sie lehnen ebenso die sozial vordefinierten Lebensziele (Erfolg) als auch die Mittel dazu (Fleiss, Bildung, Strebsamkeit, harte Arbeit etcblablabla) als legitime Mittel zu deren Erreichen ab. Merton nennt dies retreatism (s. Apathie, Regression)
    4. Rebellion/Gesellschaftsveränderer/Propheten (nach Max Weber): Sie wollen Lebensziele aktiv verändern, oder die legitimen Mittel anders verteilen. Hier finden sich die politische Opposition (nicht in der Schweiz, die Opposition hier bei uns gehört primär zu Kategorie 2, entspricht also der quasi inneren Opposition der SVP) und die Bürgerbewegungen.

Die Frage ist, ob die heutige Spassgesellschaft (die 3 Schweizer die vor ein paar Monaten in München mehrere Passanten zusammengeschlagen haben, wollten, laut eigener Aussage, auch bloss Spass; die Fussballraudis auch, die meisten Demos seit 1980 ebenfalls ...) als Fluchtverhalten vor Orientierungslosigkeit dieses Ziel des Erfolgs wirklich noch mehrheitlich teilt, teilen kann. Besitzindividualistisches Haben, Konsumzwang, Technisierung des Lebens und die Fortschrittsidee (insbesondere der Wachstumszwang) werden zunehmend kritisiert, und dies nicht nur von einer Hand voll Spinnern. Harmonie zwischen Natur und Mensch, Selbstverwirklichung, freie, repressionsfreie Kommunikation und Solidarität sind auf dem Wege dazu, mehrheitsfähig zu werden. Allerdings auch trennende Werte von Kleingruppen wie Ehrlichkeit-Fleiss-und-Didziplin über alles, nationale Eigenart, Familienehre etc.

Problematisch ist die Suche nach einem neuen Rechtsethos gerade in der heutigen pluralistischen Gesellschaft, die, noch mehr als bereits der Positivismus, eben jedem klar macht, wie relativ das Recht eben ist. Die pluralistische Gesellschaft erfordert ein Recht ohne Dogma, ohne absolute Werte.

Rechtsbewusstsein soll klar kritisch sein. Ueber die Richtigkeit und Angemessenheit von Normen soll diskutiert werden können. Es kommt aber darauf an, kein unrealistisches Bild von den Möglichkeiten des Rechts zu erzeugen. Auch müssen dem einzelnen die Gründe für die jeweils geltende rechtliche Regelung klargelegt werden, damit er kritisch dazu Stellung nehmen kann. Kritik ohne Detailkenntnis und Sachkunde ist Nonsense. In diesem Sinne ist mehr als bisher darauf zu achten, dass im Einzelfall eine verständliche Begründung für rechtliche Massnahmen gegeben wird. [S. 124]

Konflikte sind im sozialen Raum allgegenwärtig. Wie Heraklit schon sagte: Der Krieg (nicht der Konsens, noch weniger die Nettigkeit) ist der Vater aller Dinge. Konflikte dürfen auch nicht bloss negativ bewertet werden, denn sie können die Gemeinschaft dazu bringen, sich ihrer Normen und deren Bedeutung bewusster zu werden, sich gegen Normbrecher zu einigen. Sie können auch sozialen Fortschritt bewirken. Das Recht lebt also vom Konflikt - genau so wie die Demokratie der Modus vivendi der untereinander Uneinigen ist.

Eine gute Staatsform ist nicht diejenige, in der alle das selbe Denken und tun, die selben Werte verfolgen, sondern eine, in der unterschiedliche Meinungen, Geschmäcker, Ziele, Glaubenformen, Kulturen möglich sind.

Das Recht basiert häufig auf unklaren Begriffen

Lange Zeit war die Jurisprudenz dem Denken in geschlossenen Systemen verfallen. Der Code Napoleon z.B. trat mit dem Anspruch auf, ein geschlossenes, fertiges, nicht deutungsbedürftiges, alle Rechtsfragen beantwortendes Gesetzwerk zu sein. Die Richter sollten planmässig, systemhaft, das Recht nur noch vollziehen, kein Recht auslegen, noch weniger solches schaffen.

Häufig sind in den Gesetzen sehr unbestimmte Formulierungen enthalten wie etwa "gute Sitten", die etwa als "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" interpretiert wird. Aber wer sind die Leute, wie findet man heraus, wie sie denken? Dazu kommt auch eine dauernde Aenderung von Empfindlichkeiten und des "für recht Haltens". So wurde z.B. 1953 noch ein Paar verurteilt wegen vorehelichen Geschlechtsverkehrs, obwohl sie verlobt waren, weil dies im unabänderlichen objektiven Sittengesetz so begründet sei. Und 50 Jahre später meint man arabische Staaten korrigieren zu müssen, die sich immer noch an dieses Prinzip halten, ungeachtet der Tatsache beträchtlicher kultureller Unterschiede und historischer Erfahrungen. Ja mei, hat nicht lange gehalten, diese Unabänderlichkeit. Häufig wird auch auf die herrschende Meinung verwiesen. Na ja, welche Meinung kennen Sie, zu der es nicht x andere Meinungen gibt, inklusive solche, die genau das Gegenteil vertreten?

Die Römer, denen wir den grössten Teil der Begriffe und Systematik der Rechtslehre verdanken, weigerten sich, klare Definitionen zu erstellen, weil sie dies für gefährlich hielten. Das mag einigermassen absurd klingen, besonders wenn man wissenschaftlich denkt, der Vorbehalt wird aber sofort verständlich, wenn man klar macht, dass Definitionen vor allem Grenzen ziehen zwischen Gemeintem und Ausgeschlossenem. Definitionen schliessen weite Bereich aus - in denen dann wieder Willkür, allenfalls Willkür des Richters herrscht (im Sinne richterlicher Rechtssetzung).

Oft wird die Rechtsprechung deshalb eher als Kunst (der Auslegung) angesehen, oder gar als Rechtsmechanismus, Gesellschaftsmaschinerie, Rechtsgetriebe verobjektiviert, weil die Rechtsnormen für zu subjektiv gehalten werden, die Verfahren für zu willkürlich.

Lässt das Gesetz etwas offen oder unklar, ist der Richter gefordert, so zu entscheiden als ob er Gesetzgeber wäre (was er im Falle eines Bundesgerichts ja praktisch auch ist, wenn auch nicht formell). Gerade die USA ziehen diese Form der Gesetzgebung vor, was einerseits die Freiheit weniger beengt, da weniger detaillierte Gesetze nötig sind, andererseits das Problem der Subsumtion erhöht, und damit die Stellung des Angeklagten auch rechtlich prekär macht, wenn er in einer finanziell prekären Situation ist und sich keinen ausgefuchsten Anwalt leisten kann, der für ihn die günstigste Subsumtion am geschicktesten vertritt. Dies ist mit ein Grund, warum Gefängnissinsassen in den USA mit 1% weltweit den höchsten Anteil belegen. Diw Hälfte davon sind Schwarze, obwohl sie nur 13% der Bevölkerung ausmachen. Die Gründe liegen allerdings sozialpolitisch offen.

Weiterentwicklung / Ausblick

Organisationen ohne Normen sind zwar flexibler und freier - aber auch instabiler. Da jeder nur seinen eigenen Vorteil sucht, zerfallen sie bald. Ein ausreichendes Gerippe an normativen Verhaltensmustern ist also die Voraussetzung dafür, dass soziale Beziehung eine lebensnotwendige Dauer und Festigkeit erlangen und dass die Menschen in Gruppen, Organisationen und im Staat friedlich zusammenleben und kooperieren können.

Auf der anderen Seite haftet normativen Strukturen bestimmungsmässig eine eigentümlich Starrheit an. ... Soziale Gewohnheiten sind dagegen einem laufenden und oft unmerklichen Wandel zugänglich; sie verkörpern die Offenheit gegenüber allen neuen Bedürfnissen und sind flexibel, elastisch, dynamisch. Als solche bilden sie das Einfallstor des gesellschaftlichen Fortschritts.

Alternativen zu einem bestehenden, verzweifelnd stabilen System, das allerdings immer ungerechter wird, liessen sich also - ohne revolutionären Umsturz und damit Gewalt - am besten dadurch durchführen, dass sich die Menschen an neue Umgangs- und Verhaltensformen erst langsam gewöhnen - also diesen ausgesetzt werden in Familie, Schule, Betrieb - und vor allem eben alternativen Organisationen, NGOs, generell in der Bürgergesellschaft/Zivilgesellschaft. Die von Popper dereinst empfohlenen Mikrorevolutionen dürften für den gesellschaftlichen Wandel, also die Entwicklung einer Gesellschaft, weitaus weniger ergiebig sein.

Recht ist auch ein Instrument zur Steuerung der Gesellschaft und Sozialgestaltung (social engineering: Der Wiki-Beitrag in Deutsch hiezu ist leider, ausnahmsweise, total Scheisse. Ich hab den mal, über Wochen hinweg, versucht zu korrigieren, bin aber als Einzelgänger an den "Torhütern" gescheitert. English beschränkt useful).

Die Ordnung der Gegenwart genügt nicht mehr, der Staat muss auch Vorkehrungen für die zukünftige Entwicklung treffen - den Einzelnen aber Handlungsspielräume belassen, ja einem immer grösser werdenden Anteil sogar erst erstellen.

Die Entwicklung des Rechts: Vom Statusrecht zum Vertragsrecht - und zurück?

Mit dem Uebergang vom (mittelalterlichen) Ständestaat mit Statusrecht zum bürgerlich-liberalen Staat mit Kontraktrecht glaubten die Bürger eine Befreiung erreicht zu haben. Die Illusion dauerte allerdings nur kurz, denn nicht der Glaube der Aufklärung an eine prästabilsierte Harmonie setzte sich durch, sondern die Ideologie des Besitzbürgertums. Mit Art 34cc des Code Civil trat der Vertrag ins Zentrum des Rechtssystems, und der Staat musste seine Funktion als Garant der Gerechtigkeit abgeben.

Der Einzelne wurde damit gezwungen, in einen Kampf um sein Recht einzutreten. In diesem Kampf konnte aber bei freiem Kräftespiel nur der wirtschaftlich Starke siegen Nur der Besitzende hatte die Chance, seine Vertragsbedingungen frei Auszuhandeln. Dem Nichtbesitzenden wurden (und werden) sie oktroyiert. (n. Max Weber, zit. m: S. 66/67).

Das zeigte sich bald an den Folgen des Frühkapitalismus. Auch heute noch muss anerkannt werden, dass ein gewisses Mass an Ungleichheit (Erklärung s. optimale Verteilung nach Pareto) als Voraussetzung für eine schöpferische Entwicklung hingenommen werden muss. Wie weit dieses Mass aber gehen kann und darf, darüber könnte man zur Zeit unter dem Thema Abzocker (s. unter 4: Einkommensrelationen) diskutieren, würde diese nicht den Sack schlagen (den Beauftragten des Kapitals, der einen doch eher kleinen Anteil der Beute wegträgt) - und den Esel belohnen - der den ganzen, grossen Rest wegträgt.

In einem langen und schmerzhaften Prozess begriffen aber die staatstragenden Schichten des Besitzbürgertums, dass der Armut nicht mehr mit privater oder gesellschaftlicher Wohltätigkeit beizukommen war, sondern nur durch staatliche Eingriffe. Dies hat zu einer enormen Ausweitung des Rechts auf dem sozialen Bereich, speziell auch der Daseinsfürsorge (s. Sozialstaat / Sozialhilfe / Sozialarbeit), geführt - und es ist diese Ausweitung, welche die politisch "Rechte" als Unfreiheit ansieht oder gar als "ausländisch und unschweizerisch", nicht jedoch die Ursache, eben das Vertragsrecht, dass ja ganz offiziell und dikatorisch von Napoleon der Schweiz aufgezwungen wurde. Wenn schon gesetzlicher Lokalpatriotismus, dann müsste man eigentlich dort anfangen.

Obwohl von rechter Seite die Staatsmacht als verschwenderisch, unökonomisch, ja überflüssiger Kostenpunkt dargestellt wird und unter Dauerbeschuss steht (ausser es gehen mal wieder ein paar Scheiben zu Bruch), haben gerade international agierende "juristische Personen", mächtige Verbände der global agierenden Grossfirmen, dem Staat zunehmend Kapital, Geld und Einflussmöglichkeiten entzogen, ihn durch internationale Standortswahl ohnmächtig gemacht. Er darf noch mitspielen, wenn er durch günstige Standorte die Wirtschaft subventioniert, wobei er allerdings immer wieder über den Tisch gezogen wird, weil er langfristig plant, die Wirtschaft aber kurzfristig agiert, d.h. auf Marktsignale re-agiert.

Rechtsformen nach Tönnies (m: S. 65)
Statusrecht Kontraktrecht Modellstruktur einer neuen guten Ordnung: Recht auf Mensch Sein
Status
Herrschaftsbeziehung
Grund und Boden
Besitz
Tauschwirtschaft
Monopolisierung von Gütern
Zunftzwang und Bannrecht
Privilegienwesen
Sozialprestige nach Herkunft
und Kooperation (Initiation)
gruppengebundenes Selbst

Gruppe
Gemeinschaft
Kontrakt
Rechtsgeschäft
Geld
Vermögen
Kreditwirtschaft
Marktwirtschaft
Handels- und Gewerbefreiheit
Rechtsgleichheit und Privatautonomie
Sozialprestige nach individueller Leistung und Vermögen
vollrechtsfähige Person

Individuum
Gesellschaft
Mensch sein
Dialog-Beziehung
(reale) Bedürfnisse
Da-Seinsqualität
gegenseitige Für-Sorge / Kooperation
Teilhabe, im Minimum auf Subsistenzbasis
Existenzrecht
Verträglichkeit
Sozialprestige nach Massgabe gesellschaftlich-organisatorischer Organisationsleistung
Individuell vernetzt / Wahlverwandtschaften -mit limitierter kultureller Eigenregelung
Individuum mit Netzanbindung, selbst gewählter Kultur
organisierte Bürgergesellschaft