Die Bürgergesellschaft: Korrekturfaktor und Ergänzung - oder Ziel der Politik?Ein grosser Teil zivilgesellschaftlicher Organisationen hat seine Wurzeln entweder bereits im Mittelalter, wie die Zünfte, Stiftungen, Kooperationen, Kooperativen und Bruderschaften. Die meisten allerdings in der Aufklärung, in der 5 Typen von "zivilen Gesellschaften" entstanden:
Die Freimaurer, die in der Schweiz zum ersten Mal 1736 in Genf auftauchten, waren ein geschlossener Kreis. Ihr Wissen war geheim, nur den Mitglieder vorbehalten, die streng hierarchisch geschichtet waren und in regelmässigen Treffen eine hochritualisierte Freundschaft pflegten. Die Freimaurerei wurzelt selbst allerdings in islamischer und jüdischer Mystik (Sufismus/Kabala), was sie vermutlich den aussen Stehenden, den fern Gehaltenen um so verdächtiger machte.
Genossenschaften können weder pauschal zur sozialen Unternehmenskultur, noch zur Privatwirtschaft gerechnet werden. Die Rechtsform allein reicht nicht aus, die ursprünglich intendierten sozialen bzw. gemeinwesenbezogenen Zielsetzungen langfristig abzusichern. [[Birkhölzer; Kistler; Mutz: Der Dritte Sektor. Partner für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. |
Vorteile derselben:
Als grosser Beschaffer von neuen Arbeitsplätzen hat sich das Genossenschaftswesen allerdings noch nicht hervorgetan (Die Ausnahmen Migros und Coop, Schweizerische Mobiliar, Raiffaisen, Fenaco, die sich aus den alten regionalen Landwirtschaftsgenossenschaften quasi zu einem Monopol entwickelt hat - das des öftern seine Marktmacht auch gegen die eigenen Mitglieder ausspielt, etc. zeigen, unter welchen Regeln, wenig genossenschaftlichen Regeln, dies möglich ist - und wie es möglich ist, selbst genossenschaftliche Grundregeln, wie etwa das Alkoholverbot im Migros zu umgehen, durch "Kooperationen".). Dies liegt vor allem an der unterschiedlichen Ausrichtung desselben in Deutschland und Frankreich (s. economie sociale). Es ist aber auch klar, dass die Leute, die in der Lage wären, eine Genossenschaft erfolgreich zu gründen und zu betreiben, mit diesen Fähigkeiten ebenso willkommen sind in der Marktwirtschaft. Denjenigen die's trotzdem tun, fehlen dann eben oft die Fähigkeiten und sie gründen allenfalls ein weiteres Exemplar des 2. oder 3. Arbeitsmarktes.
Alternativbetriebe, selbstverwaltete Betriebe, Sozialgenossenschaften sind in ihrer Zielsetzung meist negativ, also als Alternative zum Bestehenden, aber ohne konkrete eigene Ziele. Sie bleiben so zu unbestimmt im eigenen Tun, kaum koordinierbar untereinander, weil doch jeder sein eigenes Tun das wichtigste findet. Ein zielorientiertes Denken fehlt hier. Man lebt in den Tag hinein und ist net miteinander (solange der andere nicht als potentieller Konkurrent um irgend was gesehen wird, was leider sehr häufig und oft fast krankhaft der Fall ist (s. Narzissmus).
Es ist verständlich von der Aufgabe und Ideologie der Sozialhilfe her, dass sie Genossenschaften als ideale Organisationsform betrachten, denn diese sind ja quasi Grossfamilien, in denen jeder über alles Mitreden kann ... in der allerdings auch den Kleineren ab und zu über's Maul gefahren wird, und aus der man sich nur sehr schwer lösen kann. Dummerweise sind eben nicht alle Menschen sympatisch, vor allem nicht sich gegenseitig sympatisch. Für einige mag das optimal sein, dieses Behütet-Sein in der Gruppe, andere schwören auf ihre individuellen Freiraum und würden alles tun, um eine solche Einbettung ja zu vermeiden. Genossenschaften schaffen eben nicht bloss gegenseitige Unterstützung und Vertrauen, sondern auch gegenseitige Abhängigkeit, und sei sie nur finanzieller Natur.
[J. Betz; W. Hein Hrsg.: Neues Jahrbuch Dritte Welt 2005: Zivilgesellschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaft. Wiesbaden 2005]
NGOs sind Nichtregierungsorganisationen (non governmental organizations), werden auf Deutsch also immer häufiger auch als NRO abgekürzt. NPO sind Nicht-Profit_Orientierte_Organisationen/Betriebe (non profit organizations), die sich nur dem Wohle der Gesellschaft widmen, ohne Gewinnabsichten. (s. Gemeinnützigkeit)
Nur wenigen politischen Begriffen ist in den letzten zwei Jahrzehnten eine so bemerkenswerte Karriere beschieden gewesen wie dem der Zivilgesellschaft [S. 7]
Dies vor allem weil in den 70er eine zunehmende Desillusionierung betr der Leistungsmöglichkeiten des Staates generell, insbesondere aber als Agent von Entwicklung und Umverteilung einsetzte. Es fand eine "Vermarktlichung" des Staates statt, gestützt durch das Versagen staatlich gelenkter Wirtschaftsformen im Osten und in Afrika, wo ein Ueberleben nur noch dank des informellen Marktsektors (3. (formelle Freiwilligkeit) oder 4. Markt (informelle Freiwilligkeit) möglich war. Mit dem Ende des Kalten Krieges schien die freie Marktwirtschaft definitiv gesiegt zu haben. (Wie die meisten Sieger übertrieb sie es dann etwas, weshalb viele über diesen Sieg heute nicht mehr ganz so glücklich sind). Selbsthilfegruppen und NGOs übernahmen immer mehr Staatsfunktionen, womit sie nicht nur der Zivilgesellschaft auftrieb verliehen, sondern auch dem Neoliberalismus beim Abbau von Staatsfunktionen halfen. Im Gegensatz zum Staat fehlt diesen Organisationen also nun die Macht, ihre Anliegen durchzusetzen. Sie sind auf Uerzeugungsarbeit angewiesen, auf Unterstützung, auf Finanzierung, auf Goodwill.
Die Euphorie betr. der internationalen Zivilgesellschaft die in den 80ern und 90ern herrschte, ist inzwischen wieder verflogen, da diese Organisationen, wenn sie sich gemeinsam organisieren wollen, zu eben den selben Strukturen werden, die vorher den Staat ausmachten.
Der Anteil des Dritten Sektors an der Summe der Arbeitsplätze ist in Entwicklungsländern mit 2% deutlich geringer als in industrialisierten Nationen (um die 5%) ... wobei aber eben das Problem dahinter steht, dass informelle Freiwilligenarbeit, die dort den Schwerpunkt ausmacht, gar nicht als Arbeit definiert ist, statistisch auch gar nicht erfasst wird.
Global Governance wird zwar immer nötiger, ist aber nach wie vor ein Wunschtraum. Sie bezeichnet freiwillige Kooperation zwischend den Staaten - KEINE WELTREGIERUNG!
Sie arbeitet auf folgenden Ebenen: und weist bereits folgende Architektur auf:
- Nationalstaaten
- Internationale Regime
- Regionale Integrationsprojekte
- UN-Organisationen
- Zivilgesellschaft (insbesondere in Form von NGOs)
- Lokalpolitik
- eine Welthandelsordnung
- eine internationale Wettbewerbsordnung
- eine Weltwährungs- und Finanzordnung
- eine Weltsozialordnung und
- eine Weltökologieordnung
- eine Weltfriedensordnung
Die Anerkennung der Grundlagen ist allerdings noch holperig. So weigern sich China und viele andere "nicht so menschenfreundliche Staaten" die Menschenrechte zu ratifizieren, die USA, China, Indien verweigern sich dem Internationalen Strafgerichtshof. Hier haben die USA sogar Länder boykottiert, die gegen ihren Willen diesem Abkommen beitraten.
Die Vereinten Nationen (UN) konnten bisher kein Modell schaffen für eine "Weltverwaltung", die EU arbeitet in etwas kleinerem Rahmen daran (ohne Beteiligung der Schweiz, also mit sehr wenig, zu wenig Grassroots, Basisdemokratie).
Das Global Civil Society Yearbook führte 1981 9398 international tätige Organisationen auf (NGOs), 1995: 14'274, 2003: 24'612 und zur Zeit, d.h. für 2008: 40'000, 134'000 Stellen + 154'000 Freiwillige. National ist die Zahl weitaus grösser. So soll Russland über 277'000 NGOs verfügen, Indien über deren 1 bis 2 Millionen, China über 230'000 (2001). In Brasilien gab es 1995 127'000 NGOs, 2001 183'000. Alle Schätzungen sind aber sehr unzuverlässig. Die Zahlen machen es aber deutlich, wie schwierig es ist, für Entwicklungsarbeiten den passenden und verlässlichen Partner zu finden. Ich hab 1996 in Somaliland in bloss 6 Wochen einen Bundesordner gefüllt mit Dokumenten von gegen 100 NGOs und ihren Projektvorschlägen.
Dass das mit den 40'000 nicht so ganz stimmen kann zeigt auch die Zahl der international aktiven Entwicklungsorganisationen: 53750.
Die Tabelle rechts macht ein paar Problemchen klar:
A) Den vielgelobten Pluralismus gibt es eigentlich nur dort, wo ein Markt ist, sei es für Güter, oder soziale Dienstleistungen.
Auch Demokratien können extrem partikularistisch sein, also das Eigenwohl der Stimmberechtigten betonen weit über das Gemeinwohl aller hinaus. Chauvinistische Demokratien sind möglich, existieren.
Fundamentalistische Ordnungen sind immer partikularistisch, da ihnen die Toleranz für andere, andersdenkende, anders glaubende fehlt. Sie lassen sich am besten auf religiösen Grundlagen erstellen. Allerdings könnte man auch den orthodoxen Marxismus/Leninismus als eine Art von Fundamentalismus charakterisieren, oder, wie ich es ab und zu tue, den Kapitalismus, wenn er das Ende der Geschichte predigt: Wir leben in der besten aller Welten, es gibt keinen sozialen oder politischen Fortschritt mehr!
Union of International Assoziations (gegründet 1907!) 62709 Einträge (s. online database) Hier finden Sie aber nicht nur International tätige Organisationen, sondern auch umfangreiche Listen der von diesen bearbeiteten Problemfelder:
- Problemfelder
- globale Strategien
- menschliche Werte
- menschliche Entwicklung
- integrative Konzepte
- und vieles mehr
Was im Bereich NGOs so ziemlich ähnlich läuft wie in der Wirtschaft, ist die Sache mit Pareto: 20% aller Institutionen erhalten 90% der finanziellen Ressourcen und der Aufmerksamkeit. Auch hier also der Trend zu Konzentration (Mergers & Acquisitions), Oligopolisierung, Professionalisierung, Kommerzialisierung. Marktkenntnisse helfen also auch hier, um seltsame Entwicklungen beurteilen zu können.
World hegemony is describable als a social structure, an economic structure, and a political structure; and it cannot be simply one of these things but must be all three. World hegemony, furthermore, is expressed in universal norms, institutions and mechanisms which lay down general rules of behaviour for states and for those forces of civil society that act accross rational boundaries - rules which support the dominant mode of production.
Neben dem Staat muss man auch den privaten Hegemonieapparat der Zivilgesellschaft verstehen
Staat = politische Gesellschaft + Zivilgesellschaft, das heisst Hegemonie gepanzert mit Zwang
Brand und Görg sehen in vielen NGOs (s. detaillierte Spezifizierung unterschiedlicher Typen unter Wiki, wie BINGOS, denen es doch um Geld geht; DONGOS, in denen sich die Spender gleich selbst organisieren; GONGOS, Mimikriorganisationen des Staates, hinter denen er sich versteckt) oder MANGOS, in denen gewissen Marktinteressen vertretenw werden.
Selbst wenn sie sich inhaltlich einer neoliberalen Politik entgegenstellen operieren sie immer auf seinem Terrain und sind im Guten wie im Schlechten von den Strukturen staatlicher Politik abhängig.
> Dem selben Irrtum unterliegen etwa der Grundlohn oder die Absicht von Attac, die Verlierer des Marktes durch Besteuerung von Finanztransaktionen zu finanzieren. Beides fördert die Abhängigkeit von und damit die Toleranz für ausbeuterische Marktprinzipien.
Trotz aller Kritik sehen auch Brand und Görg positive Wirkungen von NGOs, speziell in den Wissenschaften: epistemic communities / keystone dialogue, crucible group, global biodiversity forum
Traditionelle Gesellschaften verfügen über informelle Netzwerke, familliäre oder tribale Verbindungen, patromoniell-klientelistische Loyalitäten - wenig aber über interessegeleitete gesellschaftliche Organisationen, (ja überhaupt über Organisation(en)).
Carapico hat darauf hingewiesen, dass die meisten NROs eher als Go-NGOs (government organized NGOs) oder DO-NGOs (donor organized NGOs) zu verstehen sind. Viele sind von Vertretern der autoritären politischen Elite ins Leben gerufen worden, ein grosser Teil existiert nur auf dem Papier oder als Briefkasten-NGO, mit dem Ziel, soziales Engagement vorzuspielen und zum "Einwerfen" von Spenden einzuladen.
Präzise diese Verhältnisse konnte ich selbst beobachten im Jemen, Somaliland und Tadschikisten, aber auch in Bulgarien. NGOs wurden durch die selben Leute gegründet, die sie als NGO kritisierten, die Regierungsvertreter. Am Morgen sitzen sie in den Ministerien und wursteln was vor sich hin, am Nachmittag weibeln sie bei Sponsoren für ihre NGO, und kritisieren das, was sie am Morgen entschieden haben (ewas überspitzt ausgedrückt), In dieser Doppelfunktion hatten sie alle Spendenkanäle im Blick und kamen natürlich leichter an die Futtertröge, da sie als Regierungschefs ja gleich selbst bestimmen konnten, welche NGO wohl die förderungswürdigste sei, nämlich eben die eigene (üble Submission in Bulgarien, vor Jahren, so ähnlich aber auch in Vietnam, wo die Sache allerdings unter Vertretern Deutscher NGOs "erledigt" wurde.
"Autonome" (Tibet ist auch autonom ...) Organisationen nehmen auch in China zu - mit dem Bedürfnis, die eigenen Interessen zu vertreten. 2001 sollen es bereits 230'000 offiziell registrierte gewesen sein - das zuständige Ministerium "kennt" allerdings nur 133'000 davon. NGOs werden auch hier oft missbraucht als "Versorgungssystem" pensionierter Regierungskader, oder als Transmissionsriemen der Regierung in die Gesellschaft hinein.
> auch dafür muss man nicht bis nach China. Ich war da auch mal ein paar Jahre in einer Gruppe die sich mit internationaler Forstwirtschaft rumschlug, bis ich erkennen musste, dass es nur darum ging, den Mitgliedern die Entscheide der Regierung weiter zu geben, plausibel zu machen - und Unterstützung einzufordern, nie aber um Kritik an eben den Entscheiden oder gar an Strukturen.
Die gesetzliche und finanzielle Situation von NGOs ist in China genau so problematisch wie anderswo. Zum Teil werden darum solche Organisationen, die nicht gehorsamen, die kritischen, als Hort für zivilen Ungehorsam betrachtet
Erwartet werden von ihnen allerdings Dinge, wie dass sie quasi als Think Tanks per Auftrag funktionieren, oder als generelle Ideenagenturen für komplexe Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme. In postsozialistischen Staaten sind die Voraussetzungen für die Entwicklung einer Zivilgesellschaft erst in Ansätzen vorhanden. Zwar ist einiges Unternehmertum im Entstehen, was aber noch fehlt sind die "Bürger", präziser die Bürgerkultur, die Diskurskultur und die partizipative Alltagskultur.
Eine Grundversorgung mit Bildung und Gesundheit ist für die meisten Armen immer noch ausser Reichweite. Die Zivilgesellschaft entwickelt sich vor allem aus zwei Straten. Einerseits den Anhängern Mahatma Ghandis, also dem Kampf um Unabhängigkeit mit der Ideologie der Rückkehr zur Dorfemeinschaft, mit bescheidenen Ansprüchen materieller Art, andererseits privilegierten Jugendlichen aus Eliteuniversitäten die der Frustration der Bevölkerung über die Unfähigkeit der Regierung ausdruck verleihen und Alternativen zum staatlichen Ansatz suchen. Vor allem die Notstandsperiode hatte das Vertrauen in die Regierung erschüttert. Nach den 70ern kämpfte man so vor allem um die Erreichung und Erhaltung bürgerlicher Freiheiten, Umweltschutz und Menschenrechte;
Die Finanzierung von NGOs erfolgt aus Quellen wie der Ford Foundation, der Konrad Adenauer Stiftung, das Britische Departement for International Developement, Weltbank, Asian Development Bank und UN-Organisationen wie UNEP und UNDP. Die Auslandhilfe nahm allerdings stark ab: 1992/93/94 1.9 Milliarden $, 1994 1.4 Milliarden, 1995 0.5 Milliarden. Die Verminderung wurde durch IWF-Kredite ersetzt. [Auch hier sind die Zahlen extrem unzuverlässig, es gibt auch solche die sind doppelt so hoch.]
Das Deutsche Spendeninstitut geht davon aus, dass jährlich etwa 10 Mrd. DM gespendet werden.
Unternehmerische Engagements wie etwa ein zum Teil seit Jahrzehnten praktiziertes Sponsoring für kommunale sportliche, soziale oder gesellige Aktivitäten geraten angesichts knapper Kassen und gestiegenen Wettbewerbsdrucks in Legitimitätsnot. Der Generationenwechsel in kleinen und mittelständischen Unternehmen geht zum Teil damit einher, dass der klassische Typus eines Unternehmers, der aus Verbundenheit mit der Region lokale Aktivitäten unterstützt oder gar selbst in zahlreichen Vereinen federführend engagiert ist, auf dem Rückzug ist. Sein Nachfolger hat häufig einen bescheideneren Anspruch und eine eingeschränktere Engagementbereitschaft.
Die größten Spendenempfänger im Jahr 2000 waren der Hermann-Gmeiner-Fonds (SOS-Kinderdörfer), das Deutsche Komitee für UNICEF und die Johanniter Unfall-Hilfe (Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialmarketing 2001). Spenden allein können gemeinnützige Aktivitäten jedoch nicht finanzieren: Sie machen nur 3 % der Einnahmen gemeinnütziger Organisationen aus. Im Durchschnitt werden knapp zwei Drittel des Finanzvolumens aus öffentlichen Kassen bereitgestellt. Dies sind allerdings nur in geringem Ausmaß Zuwendungen, sondern vor allem Leistungsentgelte. Die restlichen 30 % ergeben sich aus Gebühren und Beiträgen. Das Verhältnis von öffentlichen Fördergeldern, Beiträgen und privaten Spenden variiert stark, wenn man unterschiedliche Bereiche in den Blick nimmt: Während das Gesundheitswesen zu 95 % durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird, stammen im Kultur- und Umweltbereich immerhin etwa 15 % der Einnahmen aus Spenden.
STIFTUNGEN
Anders als der Verein, der eine Vereinigung von Menschen (universitas personarum) darstellt, hat die Stiftung in der Regel eine materielle Basis (universitas bonorum). Infolgedessen wird die Aufgabe eines Vereins in einem ständigen Willensbildungsprozess seiner Mitglieder, der auch radikale Veränderungen zulässt, fortgeschrieben, während der Zweck einer Stiftung bei der Gründung im festgeschriebenen Stifterwillen zum Ausdruck kommt. Dieser gilt, solange die Stiftung besteht.
TRUST
Die Urform der Stiftung ist die Übertragung von Vermögenswerten an einen Treuhänder mit der bindenden und durch die Rechtsordnung geschützten Auflage, sich bei der Verwendung des Vermögens ausschließlich am Willen des Stifters zu orientieren.
Die Bertelsmann Stiftung hat das Civitas-Netzwerk ins Leben gerufen (CIVITAS: Botschafterinnen/Botschafter für Bürgerorientierte Kommunen in Deutschland) und die Hans Böckler Stiftung betreibt Forschungsförderung zur Praxis einer bürgerorientierten Kommunalpolitik. Die Bertelsmann Stiftung beschäftigt sich darüber hinaus seit Jahren mit Grundlagen, Wirtschaftsweisen und Rahmenbedingungen des Stiftungswesens selbst.
Allgemein wird für Deutschland eine Gesamtsumme von rund 12.500 Stiftungen genannt, von denen etwa 10.000 einigermaßen präzise erfasst sind. Dazu kommen etwa 100.000 Kirchen- und Kirchenpfründestiftungen.
In der Schweiz sind 8700 elektronisch erfasst.
Nur rund 850 Stiftungen haben allerdings ein Vermögen, das 2,5 Mio. Euro übersteigt; das Vermögen der meisten Stiftungen liegt unter 500.000 Euro. Daraus wird deutlich, dass Stiftungen keinen entscheidenden quantitativen Beitrag zur Finanzierung von Aufgaben des Gemeinwohls leisten können. Ihr Beitrag zum Finanzvolumen des Dritten Sektors lässt sich auf allenfalls 0,3 % schätzen; der Beitrag zur Gesamtfinanzierung des Gemeinwohls liegt im nicht mehr messbaren Bereich. Die tatsächliche Bedeutung von Stiftungsarbeit liegt daher weniger in ihrem quantitativen als vielmehr in ihrem qualitativen Gemeinwohlbeitrag. 51,3 % der deutschen Stiftungen verfolgen im weitesten Sinne soziale Zwecke, 35,2 % Zwecke der Bildung und Erziehung, 21,7 % wissenschaftliche Zwecke, 21,2 % Zwecke im Bereich von Kunst und Kultur und 12,2 % Zwecke im Gesundheitswesen. Insgesamt stellen die Stiftungen rund 80.000 Arbeitsplätze in Voll- oder Teilzeit zur Verfügung, der überwiegende Teil davon in den Einrichtungen der operativ tätigen Stiftungen.
Gemeinnützigkeit tönt zwar hehr ... der soziale Adelstitel wird aber vom Steueramt verliehen und dient vor allem dazu, keine Steuern bezahlen zu müssen. Dementsprechend sind die Anforderungen. Eine Gemeinnützige Arbeit oder Organisation muss dem Staat die Ausgabe von Steuergeldern ersparen, ihm also Arbeit abnehmen (> öffentliche Zwecke). Und genau hier wird die Sache wieder problematisch, denn von den Ausgaben des Staates leben eine Vielzahl von Angestellten des Staates selbst wie in den für den Staat tätigen Betriebe. Gemeinnützigkeit die zu sehr im Sinne des Steueramtes arbeitet, könnte also zu massiven Schäden im Arbeitsmarkt führen.
Eine Tätigkeit kann nur gemeinnützig sein,
wenn sie tatsächlich im Interesse der Allgemeinheit
liegt. Dieses Allgemeininteresse beurteilt
sich nach der jeweils massgebenden Volksauffassung.
Es ist nicht erforderlich, dass die Allgemeinheit
aus der Tätigkeit einer gemeinnützigen
Organisation unmittelbar Nutzen zieht. Es
reicht aus, wenn der Zweck als förderungswürdig
erachtet wird.
So erscheinen als förderungswürdig Aktivitäten
zu Unterrichtszwecken, der sozialen Fürsorge,
der Kunst und Kultur, der Wissenschaft, des Breitensports,
des Heimat-, Tier- und Naturschutzes
oder der Entwicklungshilfe und Missionstätigkeit.
Als gemeinwohlfördernd werden sicher jene
Tätigkeiten betrachtet, die in den Aufgabenbereich
des Gemeinwesens (Gemeinde, Kanton,
Bund) fallen könnten, deren Übernahme durch
eine privatrechtliche Institution mithin das Gemeinwesen
entlastet.
Ein Allgemeininteresse kann jedoch nur angenommen
werden, wenn der Kreis der Begünstigten
offen ist, denen das Ergebnis der Tätigkeit
zugute kommt. Ist der Kreis der Destinatäre begrenzt,
beispielsweise auf die Mitglieder eines Vereines,
eines Familienkreises, einer Unternehmensbelegschaft
oder bestimmte Berufsangehörige,
so kann sie nicht als gemeinnützig
qualifiziert werden.
Ideelle Zwecke werden allgemein nicht als dem
Gemeinwohl dienend betrachtet. Auch die
Tätigkeit der parteipolitischen Organisationen
erfüllt die Kriterien der Gemeinnützigkeit nicht.
Öffentliche Zwecke verfolgt eine Institution, wenn ihre Zwecksetzung auf die Erfüllung von Aufgaben gerichtet ist, die zugleich auch öffentliche Aufgaben sind oder doch in den staatlichen oder kommunalen Aufgabenbereich fallen können. Die Steuerbefreiung wegen öffentlicher Zwecksetzung soll denjenigen Steuersubjekten zugute kommen, die dem Bund, dem Kanton oder den Gemeinden Aufgaben abnehmen. Gegenstand einer solchen Tätigkeit können grundsätzlich die gleichen Aufgaben sein, die zum ordentlichen Aufgabenbereich des Gemeinwesens gehören, wie dies beispielsweise für die Kehrichtverwertung, Abwasserreinigung und Wasserversorgung zutrifft. Schul- oder Unterrichtstätigkeit, Krankenpflege, Natur-, Heimat- und Tierschutz, Führung von Spitälern, Bibliotheken oder Museen, Organisation des öffentlichen Verkehrs sowie Durchführung von Ausstellungen gehören ebenfalls in den Tätigkeitsbereich des öffentlichen Gemeinwesens. Allfällige Erwerbszwecke müssen dabei in den Dienst des öffentlichen Hauptzweckes gestellt sein. Ferner dürfen sich die Leistungen nicht nur auf die Mitglieder oder Beteiligten beschränken, d.h. sie müssen auch Dritten zugänglich sein. Als gemeinnützig gelten nur Zwecke, die aus gesellschaftlicher Gesamtsicht als beson-ders förderungswürdig gelten (beispielsweise soziale Fürsorge, Förderung der Menschenrechte, Breitensport, Umweltschutz, Tierschutz, Jugendförderung, Drogenprävention etc.). Gemeinnützigkeit wird unter anderem bei kulturellen und wohltätigen, nicht aber religiösen Zwecken angenommen.
Geschlossene Vereinigungen, die primär ideelle oder materielle Interessen der Mitglieder wahrnehmen, sind nicht gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn. Selbst eine ideell wertvolle Vereinstätigkeit genügt damit nicht für die Befreiung von der subjektiven Steuerpflicht, wenn sie sich auf die Vereinsmitglieder beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn den Mitgliedern bzw. ihnen nahestehenden Personen keine geldwerten Vorteile zukommen (z.B. Jassklubs, Schützenvereine, Gesangsvereine).
Diese Betrachtungsweise gilt auch bei Berufs-, Fach- und Interessenverbänden. Selbst wenn ihre Tätigkeit eine Förderung allgemeiner volkswirtschaftlicher Belange bewirkt, dient die Zweckverfolgung in erster Linie der Körperschaft bzw. den ihr angeschlossenen Mitgliedern. Das gleiche gilt auch für Aus- und Weiterbildungsaktivitäten für die Mitglieder einer Berufsvereinigung. Solche Wirtschafts- oder Berufsverbände dienen in der Regel den gewinnorientierten Interessen der eigenen Mitglieder oder nahestehender Organisationen. Wirtschaftspolitischen Verbänden kommt deshalb in der Regel keine Steuerfreiheit zu, da deren Tätigkeit häufig auf die Förderung der Interessen eines Berufsstands oder eines bestimmten Erwerbszweigs ausgerichtet sind. Wirtschaftliche oder berufliche Vereinigungen, deren Interessen auf die Förderung der allgemeinen Interessen eines Berufsverbandes oder eines oder mehrerer Wirtschaftszweige gerichtet ist, handeln nicht uneigennützig. Die Tätigkeit einer solchen Institution dient in erster Linie vielmehr den privaten Interessen der beteiligten Mitglieder bzw. Unternehmungen.
Musik- und Sportvereine haben in der Regel primär die Aufgabe, ihren Mitgliedern eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Auch wenn die Förderung der musikalischen Ausbildung und der körperlichen Ertüchtigung im öffentlichen Interesse liegt und die Musik- und Sportvereine gewisse Leistungen für Nichtmitglieder erbringen, so kommt ihre Tätigkeit doch vorwiegend den Vereinsmitgliedern zugute. Von einer Tätigkeit mit ausschliesslich öffentlichem Zweck kann daher nicht gesprochen werden. Da die Tätigkeit der Musik- und Sportvereine im allgemeinen auf die Förderung ihrer Mitglieder gerichtet ist, wird ihnen auch die gemeinnützige Zwecksetzung abgesprochen (SGE 1983 Nr. 7).
Ein recht umfangreiches Verzeichnis aller öffentlichen Institutionen findet sich im Publicus, 4500 Einträge auf 1124 Seiten, allerdings nicht gratis, sondern für 85.- Fr. ohne Internetzugriff. Wer sich allerdings einen halbwegs umfassenden Einblick in die Strukturen der Zivilgesellschaft verschaffen will, der kommt darum kaum herum. Man kann sich nun analog dazu vorstellen, welchen Umfang so ein Werk in Deutschland hätte. Da wäre also mit Leichtigkeit mit 50'000 Einträgen auf über 10'000 Seiten zu rechnen. Wer aber würde das noch lesen oder studieren? That's the problem of the civil society .... kein Überblick, keine Ahnung, kein gemeinsamer Dialog, keine Kooperation, kein gemeinsames Ziel. (Punkt, ich habe gesprochen.) Wäre das anders, brauchte sich der Bürger weder um einen übereifrigen kontrollierenden und bevormundenden Staat, noch um die Dominanz individueller Eigeninteressen gewisser Klassen all zu viele Sorgen zu machen. Die Lösung unserer Probleme sollten wir also nicht von einer Weltregierung erwarten, schon gar nicht von irgend einem starken Mann (oder Frau), sondern die können wir selbst finden, indem wir uns besser kennen lernen und besser organisieren.
Kultuszwecke
Als weiterer Steuerbefreiungstatbestand für privatrechtlich
organisierte Vereine gilt die Verfolgung
von Kultuszwecken. Steuerbefreit werden
nur jene juristischen Personen, welche diese
Zwecke kantonal oder gesamtschweizerisch verfolgen. Dieser Tatbestand ist Ausfluss der verfassungsmässigen
Glaubens- und Gewissensfreiheit,
die in keiner Weise staatlicherseits behindert
werden soll. Als Kultuszweck gilt die Pflege eines religiösen
Glaubens. Der religiöse Glaube unterscheidet
sich dabei von einer Weltanschauung. Es geht
um alle Arten von Vorstellungen über die Beziehung
des Menschen zum Göttlichen und Transzendenten.
Die religiöse Aktivität beinhaltet bestimmte
Formen der gleichartigen religiösen
Betätigung im Sinne von Gottesdiensten oder
sonstigen Ritualen. Die Steuerbefreiung erfasst
demnach privatrechtliche Kirchen, wie die Methodistenkirche,
jüdische Gemeinden, Neuapostolische Neuapostolische
Gemeinden, Pfingstmission, aber auch
Kirchenbauvereine und Stiftungen sowie Bibelkreise.
Die Steuerbefreiung wird jedoch verweigert
oder entzogen, wenn die Institution sich widerrechtlicher
oder unsittlicher Mittel bedient
oder derartige Ziele anstrebt. Diese Einschränkung
ist insbesondere für die Behandlung
von Sekten von Bedeutung.
[Urs Duttweiler: Die Besteuerung von Vereinen]
Gemeinnützige Organisationen CH mit ZEWO-Gütesiegel
Zu den grössten und ältesten Freiwiligenorganisationen der Schweiz gehören z.B.
Ein zunehmender Teil des sozialen Sektors bietet seine Leistungen unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen wie etwa Gemeinnützigkeit als freie Träger am Markt an.
Die Verknappung der finanziellen Ressourcen gehen, wie der immer knapper werdende Spielraum der öffentlichen Hand, des Staates - zu Lasten der Kommunen (Randbemerkung: Der Spielraum muss abnehmen, wenn man Steuergeschenke macht oder Steuern sonst wie global "flöten" gehen, also auf den Staat pfeifen).: Es entsteht hier ein sozialpolitisches Paradoxum: Die sozialstaatlichen Korrekturen zur Bewältigung von marktwirtschaftlich nicht bewältigter Armut wird markt- und konjunkturabhängig. Analoge Veränderungen bei der Sozialhilfe, in sozialen Einrichtungen ode der Sozialarbeit sind absehbar. [S. 101]
Es kann also so weit kommen, dass in der nächsten Rezession die Sozialarbeiter gleichzeitig mit den Arbeitern entlassen werden, wonach sie diese (und sich selbst) also im Rahmen des 2. Arbeitsmarktes und der Selbsthilfe, grad per Arbeitslosenentschädigung, oder, geht die Krise zu lange, per Hartz IV betreuen dürfen.
In den meisten Fällen ist allerings eine reine Vermarktlichung nicht möglich, da die Nachfrage nicht von einem Markt kommt, sondern von der Politik definiert wird: Kindeswohl, Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Pflege.
Burghard Flieger: Von der Gemeinnützigkeit zum wertefundierten Management - eine Zukunftsstrategie für Sozialbetriebe [in: Eisen, Lange, Wallimann (Hrsg.): Soziale Arbeit und Oekonomie. Politische Oekonomie. Arbeitsmärkte. Sozialpolitik. Grenzen der Oekonomisierung. Soziale Oekonomie. Gemeinwesenentwicklung. Bürgergesellschaft. Luchterhand. 2000]
Sozialbetriebe wurden ursprünglich eindeutig und ohne Zurechnungsproblematik zum Nonprofit-Sektor gerechnet.
Deutsche Spezialität: Das Bildungswesen spielt im Nonprofit-Bereich kaum eine Rolle.
Betriebe werden von der Körperschaftssteuer befreit, sofern kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. Die Buchhaltung solcher Betriebe muss also die Einnahmen in drei Bereiche gliedern:
Voraussetzung für steuerrechtliche Anerkennung:
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird nicht von Steuern befreit. Die Buchhaltung muss hier also scharf trennen. Es sei denn, er sei als Zweckbetrieb steuerlich anerkannt, womit die Umsatzsteuer entweder wegfällt oder auf zumindest auf 7% beschränkt bleibt.
Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn:
Tja, Folge davon, dass sogar "Betriebe" wie die FIFA keine Steuern zahlen.
UNEIGENNUETZIGKEIT
Die Erfüllung von Allgemeininteresse erfordert
das Motiv, die Interessen anderer zu verfolgen
und nicht die eigenen. Die Institution darf nicht
gleichzeitig den eigenen Interessen oder denjenigen
ihrer Mitglieder dienen. Die Tätigkeit
muss also altruistisch, selbstlos ausgeübt werden, mithin mit Opfer und Verzicht verbunden
sein.
Die Opfer können durch finanzielle Leistungen
oder durch unentgeltliche Arbeitsleistungen erbracht
werden. Wer sie erbringt ist nebensächlich,
ob Mitglieder, Angestellte oder Drittpersonen.
Wichtig ist, dass die selbstlos erbrachten
Leistungen wesentlich sind und für die gesamte
finanzielle Situation ins Gewicht fallen. Im Zusammenhang mit Dorf- und Sportvereinen
ist dabei von Belang, dass die Verfolgung von
nicht-wirtschaftlichen Eigeninteressen der Mitglieder
bereits die Uneigennützigkeit in Frage
stellt. Allerdings erscheint eine Steuerbefreiung
möglich, wenn neben den ideellen Eigeninteressen
auch im allgemeinen Interesse liegende
Zwecke verfolgt werden, die ausserhalb der persönlichen
Interessensphäre der Mitlieder liegen,
und dafür ein wesentlicher Teil der durch Spenden
zugeflossenen Mittel eingesetzt würde.

Martin Herzog, Basel, 7.8.09