Waldpolitik - wie sie unser Parlament beschäftigt

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Waldpolitische Geschäfte in den Räten der Jahre 2001 und 2002
 
1. Parlamentarische Initiativen

Eine eigentliche  Interessenabwägung zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wald fehlt. Auf Grund des Rodungsverbots gehen sämtliche Bauten zu Lasten des Landwirtschaftslandes. Zudem erobert der Wald auch noch brachliegende Weiden zurück.

Stand: zurückgezogen

2. Motionen

Der Verwendung von Holz als Baustoff und Energieträger ist mehr Beachtung zu schenken, denn zur Zeit wird nur die Hälfte des Zuwachses genutzt. Deshalb weist der Schweizer Wald rekordhohe Vorräte auf, die höchsten in Europa. Holz sollte also z.B. bei öffentlichen Schulbauten gefördert werden, insbesondere auch, da dies CO2 bindet.

Stellungnahme des Bundesrates 26.6.02: Der Handlungsbedarf ist hier unbestritten. Im laufenden Waldprogramm Schweiz bilden: Holznutzung wie sozioökonomische Funktionen wichtige Schwerpunkte. Der Synthesebericht wird Ende 2003 erwartet.

Zur Zeit laufen in dem Bereich die Programme Holz21 und Energie Schweiz, die vom Bund, der Holzwirtschaft, den Hochschulen und Umweltverbänden unterstützt werden. Bis 2010 sollten so die Grundlagen für eine Steigerung des Absatzes und der Verwendung von Schweizer Holz geschaffen sein. [Falls sich hier nicht jemand verschrieben hat, haben wir hier einen Index dafür, wie langsam die Mühlen in Bern laufen ...]

Stand: Im Plenum noch nicht behandelt. Antrag des Bundesrates: Motion in Postulat umwandeln.

Die UREK beantragt, dass Waldgesetz so zu ändern, dass das Einwachsen von Landwirtschaftsflächen zu Wald aufgehalten werden kann. Der Bundesrat verweist (1.5.02) auch hier auf das laufende WAP, bei dem das Thema Waldfläche und Waldverteilung einen der Schwerpunkte bildet. Ob es dazu eine optimale Lösung gebe, sei erst Ende 2003, aufgrund des dann vorliegenden Syntheseberichtes, zu beantworten. Antrag: Motion in Postulat umwandeln.

Stand: Noch nicht behandelt im Plenum

Karl Tschuppert beantragt, das BUWAL als eigenständig organisierte Einheit aufzuheben und die Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen auf bestehende Departemente und Bundesämter zu verteilen.

Begründet wird der Antrag mit den steigenden Ausgaben und Kosten, sowie einer Serie von Entscheiden des BUWAL, die in der Öffentlichkeit auf Unverständnis und Ablehnung stossen.

Der Bundesrat stellt klar, dass er für die zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung zuständig sei und in dieser Aufgabe autonom entscheiden könne. Umweltschutz ist eine Querschnittaufgabe, die es im Sinne der nachhaltigen Entwicklung bei der gesamten Arbeit der Bundesverwaltung zu berücksichtigen gilt. Zielkonflikte sind dabei kaum zu verhindern, man kann sie nur so transparent wie möglich machen und getroffene Entscheide möglichst gut begründen. Im übrigen wurden 2001 von 4500 erstinstanzlichen Entscheiden des BUWAL gerade mal 14 angefochten.

Das BUWAL wurde 1989 gegründet um eine effiziente Verwaltungsführung ohne Doppelspurigkeiten zu ermöglichen. Es war die Absicht, hier ein Kompetenzzentrum für Umweltfragen auf Bundesebene zu schaffen. Die vorgeschlagene Zerlegung der vom BUWAL wahrgenommenen Aufgaben würde nicht nur zu einer (vermutlich nicht ganz ungewollten, der Red.) Schwächung der auf nachhaltige Entwicklung ausgelegten Umweltpolitik bedeuten, sondern auch strukturell und finanziell einen Mehraufwand verursachen.

Die 160 Millionen Mehrausgaben von 2002 gegenüber 2001 bestehen vor allem aus Transferzahlungen, also z.B. die Rückerstattung der Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen über Beiträge an die Krankenkassen.

Antrag: Die Motion ist abzulehnen.

Status: noch nicht im Plenum behandelt

Theo Maissen legt in einem rethorisch ausgefeilten Antrag dar, dass das "Konzept Wolf Schweiz" des BUWAL (das laut S. Epiney 1.3 Millionen Fr. gekostet hat) die dichte Besiedelung und Nutzung der Schweiz zu wenig berücksichtig. Dem Wolf sei der Status des geschützten Tieres abzuerkennen und Fuchs, Dachs, Edelmarder gleichzustellen. Dies liesse sich durch Vorbehalte zur Berner Konvention bewerkstelligen, ohne dass diese aufgekündigt werden müsse.

Jenny This unterstützt den Antrag, da das Konzept falsch sei und der Wolf bei Jagdverbot der Selbstjustiz zum Opfer falle.

Vreni Spoerry äussert vorbehalte, wenn für diese Motion die Konvention gekündigt werden müsste. Sie empfiehlt eine Umwandlung in ein Postulat und die Suche nach Möglichkeiten, eine Zwischenlösung zu Formulieren, die eine gewisse Präsenz des Wolfes nicht ausschliesst, aber ebensowenig eine Bejagung.

Für Rolf Escher ist der Wolf ein mordlustiges Raubtier, das ungebremst tötet und verletzt, ein vielfaches mehr, als es braucht, um seinen Hunger zu stillen.

Moritz Leuenberger dankt dafür, dass der Luchs, der bewusst in der Schweiz angesiedelt wurde, offenbar weitgehend akzeptiert wird. Beim Wolf hingegen seien es nur einzelne Zuwanderungen. Das geltende Recht erlaubt es dem Bund, Schäden an Nutztieren zu entschädigen. Bei Überweisung der Motion entfalle dies Möglichkeit, und die Kantone hätten alleine für die Kosten aufzukommen. Ebenso bliebe keine Möglichkeit als der Berner Konvention auszutreten. Deshalb sei der Vorstoss abzuweisen.

Für Überweisung sind 18 Stimmen - dagegen 9. Der Tagesanzeiger meldet am 28. Sept. 2002 auf S. 7 (AP), dass der Bundesrat das Postulat der UREK entgegennimmt und das Konzept Wolf überdenken will.

Der WWF hat das Institut Link mit einer Umfrage beauftragt und 70'000 Unterschriften zum Schutz des Wolfes gesammelt. Laut Umfrage sind 3/4 der SchweizerInnen für den Schutz des Wolfes.

Bemerkung am Rande: Dies zeigt, dass eine parlamentarische Repräsentation noch lange keine Garantie dafür ist, dass der Wille des Volkes Gesetz wird. Es zeigt auch die zunehmende Bedeutung der direktdemokratischen Möglichkeiten, die in der EU erst noch aufzubauen sind. Wäre doch eine positive und konstruktive Aufgabe für die Schweiz, nicht? Anstatt immer nur nein zu sagen.

Am 2. Juni 2003 beschloss das Parlament mit 84/77 Stimmen, den Wolf unter Schutz zu belassen, das Konzept Wolf in der Stossrichtung anzuerkennen, aber zu überarbeiten.

Der Weisheit letzter Schluss (Oktober 2004) ist, dass der Wolf nicht mehr absolut geschützt sein soll, sondern nur noch entsprechend dem Luchs. So besteht die Möglichkeit, bei überhand nehmen der Schäden einzugreifen.

Die 45 Millionen Fr., die das Programm zur Förderung der Holzenergie, das im Anschluss an Lothar gestartet wurde, zur Verfügung gestellt hatte, waren bereits nach wenigen Monaten vergeben. Holz ist aber, nebst dem Wasser, der einzige einheimische Energieträger der gegenwärtig wirtschaftlich eingesetzt werden kann. Dazu trage es bei zur Verringerung der CO2-Emissionen. Es seien weitere 40 Millionen frei zu stellen für etwa 130 grosse Projekte und ca. 2000 kleine Feuerungen.

Stellungnahme des Bundesrates vom 5.6.2001: Die rasche Annahme der Projekte zeigt, dass das Ziel, die Stimulation der Nachfrage, erreicht werden konnte. Die Motion sei deshalb abzulehnen.

Status: Im Plenum noch nicht behandelt

Ruedi Lustenberger bringt die Argumentation aufs Tapet, pardon, auf das parlamentarische Parkett, die von Föhn zwei Wochen später nochmals aufgegriffen wird. Er erhält auch präzise die selbe Antwort. (Das Knowledge Management des Parlaments scheint wirklich up-to-date zu sein...)

Status: Im Plenum noch nicht behandelt

3. Postulate

Toni Brunner beantragt, die Eidgenössische Forstdirektion gehöre ins eidgenössische Departement für Volkswirtschaft  statt ins BUWAL. Er beklagt den Trend zur Ökologisierung der Forstwirtschaft und zur Vernachlässigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes, worunter vor allem die dringend nötige Verjüngung leide. Da die Holzproduktion ein wichtiger einheimischer Wirtschaftszweig sei, gehöre die Forstwirtschaft ans selbe Departement wie die Landwirtschaft.

Stellungnahme des Bundesrates vom 13.2.02: Ähnlich wie bei der Motion Tschuppert (s.o.) verweist der Bundesrat auf seine autonomen Entscheidungsbefugnisse, was die Organisation der Bundesverwaltung betrifft. Er bejaht zwar die grosse wirtschaftliche Bedeutung des Waldes, möchte diese aber nicht über die Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen stellen. Der Bund investiert jährlich 22 Millionen Fr. für Verjüngungsmassnahmen - während Naturschutzmassnahmen erst mit einer halben Million zu Buche schlagen, allerdings mit steigender Tendenz. Die Positionierung der Forstdirektion im Buwal sollte Synergien zwischen diesen überlappenden Bereichen förderlich sein und Doppelspurigkeiten vermeiden. Er beantragt damit die Ablehnung des Postulats.

Status: Im Plenum noch nicht behandelt

4. Interpellationen

s. Motion Lustenberger vom 5.3.01 und Motion Föhn

Peter Vollmer gibt seiner Besorgnis Ausdruck, dass das Lawinenbulletin aus finanziellen Gründen in Gefahr ist, obwohl es für die Bevölkerung der Berggebiete und den Tourismus von grosser Bedeutung ist.

Der Bundesrat antwortet am 29.5.02 und bestätigt dessen hohe Bedeutung. Das Lawinenbulletin wird vom Eidgenössischen Institut für Schnee und Lawinenforschung in Davos erstellt, das mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Lawinen zusammengeführt wurde und seither der ETH unterstellt ist. Das Weiterbestehen sei also keinesfalls in Gefahr, die Partner (namentlich das UVEK und VBS) müssten sich allenfalls auf einen neuen Kostenschlüssel einigen und/oder die Erhebung von Gebühren prüfen. Der Bundesrat sorgt dafür, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden wird und das Bulletin weiterhin besteht. Die Federführung liegt bei der ETH. Der Interpellant ist mit dieser Antwort zufrieden.

Status: erledigt

Da Frage wie Antwort recht ins Detail gehen, empfiehlt es sich, den Originaltext zu lesen.

Die Erwärmung des globalen Klimas führt im Alpenraum zu neuen Gefahren. Ursula Wyss fragt nach Studien, Forschungsvorhaben, Aufklärungsmassnahmen, Gefahrenkatastern - speziell was Bauvorhaben betrifft, Umfang der Bedrohung, zur Verfügung stehendes Personal, Kosten durch und Haftung für klimabedingte Schäden.

 

Der Bundesrat antwortet am 3.7.01 und teilt die Besorgung über die Entwicklung im Alpenraum, insbesondere die Naturkatastrophen. Das Auftauen von Permafrostböden begünstigt Murgänge, Erdrutsche, Felsstürze, Blockstürze und Steinschlag.

Die Richtlinien für Lawinenverbauungen wurden bereits angepasst. Auch weil die Schweiz ein Tourismusland ist, verfolgt er, im Rahmen der Klimakonvention von 1992, eine Strategie der Riskoverminderung. Die Kenntnisse sind noch lückenhaft und ein Netzwerk zur Überwachung besteht erst in Ansätzen. Als Organisation zur Beurteilung von Naturgefahren wurde deshalb die Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT) geschaffen. Seit 2000 sind die Permafrost-Messstationen der Schweiz im Beobachtungsnetz Permos zusammengeschlossen. Zudem kann er sich auf Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms NFFP 31 (Klimaänderungen und Naturkatastrophen) stützen.

Die Verantwortung für Kataster, wie für Baubewilligungen, liegt hier bei den Kantonen. Mit dem  Projekt StorMe hat es da BUWAL aber übernommen, den Kantonen eine EDV-gestützte Lösung für den Aufbau und die Führung eines Ereigniskatasters zur Verfügung zu stellen.

Auch auf diesem Gebiet werden weitere Lösungsvorschläge im Rahmen des laufenden WAP erwartet.

Bei Schäden wie Steinschlag, Erdrutschen oder Überschwemmungen gilt das Haftpflichtrecht, d.h., die Geschädigten haben den Schaden selber zu tragen. (Was hart klingen mag, aber vielleicht dazu führt, dass Zonenpläne mehr Rücksicht auf Gefahrenkarten nehmen als auf Baulandbedarf.)

Status: Die Interpellantin ist teilweise befriedigt, die Diskussion wird verschoben.

5. Einfache Anfrage

Forstpolitisch unbedeutend, interessant aber für diejenigen, die mehr über die Entwicklung des BUWAL wissen möchten.

Kommentar:

Diese Sammlung parlamentarischer Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Wald dürfte diejenigen anspornen, die die Bedeutung des WAP noch nicht begriffen haben. Eher ernüchternd sind allerdings die Zeiträume, die für politische Massnahmen nötig sind (bis 2010 für ein neues Gesetz) wie auch die geringen Mittel, die zur Verfügung stehen. Die Waldwirtschaft, die bereits seit längerem rote Zahlen produziert, wird es sich kaum erlauben können, weitere 8 Jahre auf Lösungen zu warten. Einerseits. Andererseits kann es sich der Staat auch nicht leisten, hunderte von Millionen für die Produktion und Ernte von Gütern zu bezahlen, die der Markt nicht will. Ebensowenig kann er die Konsumenten fürs Konsumieren bezahlen. Es scheint, dass hier wirtschaftliche Initiative gefordert ist, denn derart schwerwiegend ist das "Problem" ja eigentlich nicht: Was wäre das denn für eine Wirtschaft, die einen wertvollen Rohstoff einfach brachliegen lässt?

Martin Herzog, Dipl. Forstingenieur ETH, Rheinfelden, 26. September 2002