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Der Sozialstaat - und seine Kosten [AHV]

(1) Funktionale Definition

Sozialstaat „bezeichnet … die Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen innerhalb eines demokratischen Systems, mittels derer Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen einer kapitalistischmarktwirtschaftlichen Ökonomie aktiv innerhalb dieser selbst politisch bearbeitet werden. Der Marktprozess sorgt neben der Versorgung mit Gütern auch für eine Vielzahl sozialer Risiken und Problemlagen, die nicht vom Markt selbst reguliert werden können.“

(2) Normative Definition

Sozialstaat bedeutet „die Ausrichtung staatlichen Handelns auf die Herstellung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit, auf die Sicherung eines sozialen Existenzminimums für alle sowie die Milderung der ökonomischen Ungleichverteilung und der sozialen (Klassen-, Schichten-, Gruppen-)Gegensätze. Als generelle Sozialbindung staatlichen Handelns fordert Sozialstaatlichkeit die politischdemokratische Überformung der Marktprozesse nach Maßstäben sozialer Gerechtigkeit.“

Frank Nullmeier,

Sozialpolitik ist Abbau der Herrschaft zugunsten der Beherrschten. Sozialpolitik ist also der Einbau des Gegenprinzips in den Bau der Kapitalherrschaft und Sachgüterordnung; es ist die Verwirklichung der sozialen Idee im Kapitalismus gegen den Kapitalismus“

Claus Offe

http://www.uni-kassel.de/fb4/issl/mitg/thol/pdf/Folienzusammen.pdf

Die Idee des Sozialstaates (Sozialstaatlichkeit) und ihre Verwirklichung betreffen ein Strukturprinzip staatlicher Organisation und Verfassungsgebung. Ihre Anfänge gehen auf die Bestrebungen des Internationalen Arbeitsamtes in der Zwischenkriegszeit, das Programm des New Deal in den Vereinigten Staaten (1935), den Social Security Act Neuseelands (1938) und den Plan Beveridge in Großbritannien (1942) zurück. Die Wurzeln des schweizerischen Sozialstaates liegen im liberalen Humanismus, in der christlichen Sozialethik und in der Arbeiterbewegung. Nach dem Zweiten Weltkrieg entfaltete sich der Sozialstaatsgedanke, begünstigt durch die Erklärung von Philadelphia (1944) und die Aufnahme des Rechts auf soziale Sicherheit in Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948), machtvoll in den meisten Rechtsordnungen der Länder, vor allem der westlichen Welt. Diese Verbreitung der Sozialstaatlichkeit folgte allerdings nicht einem einheitlichen Modell, sondern verlief äußerst unterschiedlich, sei es durch die Weiterentwicklung der klassischen Sozialversicherungen (vor allem Deutschland), sei es durch die Einrichtung universeller Sicherungssysteme wohlfahrtsstaatlicher Prägung (vor allem Skandinavien, Großbritannien), sei es durch eine Kombination der beiden Ansätze (vor allem Schweiz, Niederlande) in verschiedenen Ausprägungen und Gewichtungen.
Inhaltlich lassen sich die Konturen der Sozialstaatlichkeit nicht abschließend beschreiben. Die Vorstellungen, was Gegenstand sozialstaatlicher Tätigkeit sein soll, unterliegen im Verlaufe der Zeit Änderungen. Die Sozialpolitik, welche die sozialstaatliche Normierung und Organisation ermöglicht, hat dynamischen Charakter, da sie sich fortlaufend neuen Herausforderungen (Wirtschaftslage, Finanzhaushalte, Bevölkerungsentwicklung) gegenübergestellt sieht. Eine Aufzählung einzelner Sach- und Rechtsgebiete ist daher wenig aufschlussreich, obwohl es einige Materien gibt, die den Kern des Sozialstaates bilden (vor allem Sozialversicherungen, Sozialhilfe, soziales Entschädigungsrecht; Arbeits-, Miet- und Ausbildungsrecht). Die Definition des Sozialstaates setzt daher an seinen Zielen an. Diese liegen in der Verwirklichung sozialer Sicherheit (Schutz vor den Folgen sozialer Risiken) und sozialer Gerechtigkeit (Chancengleichheit und sozialer Ausgleich) durch die Gesetzgebung, um dadurch die Menschenwürde der Einzelnen zu schützen und ihnen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Grundrechte faktisch, nicht nur durch die formelle Gleichstellung vor dem Gesetz, zu ermöglichen.

Verweise: Krise des Sozialstaats Sozialhilfe (im engeren Sinne) Sozialhilfe (im weiteren Sinne) Sozialpolitik Sozialversicherungen (allgemeiner Begriff)

http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=620

Sozialstaat ersetzt im dt. Sprachraum weitgehend den international verwendeten Begriff "Wohlfahrtsstaat", womit ein Gemeinwesen bezeichnet wird, das bestrebt ist, soziale Unterschiede – etwa materieller Natur – zwischen seinen Mitgliedern bis zu einem gewissen Grad auszugleichen, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Verfassungsrechtler benutzen daher auch den Begriff sozialer Rechtsstaat. Der Staat sollte die Lebensbedingungen der Bevölkerung in prinzipiell allen Bereichen unter Gesichtspunkten von sozialer Gerechtigkeit und Gemeinwohl gestalten. (Erweiterte Sicht)

http://hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9932.php

Der Sozialstaat soll soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit herstellen, seine Bürger vor Notlagen bewahren oder ihnen im Falle der Not Hilfe anbieten. Ausdruck des Sozialstaatsprinzips in Deutschland sind die Sozialversicherungen. Dazu zählen die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, Arbeitsrecht, Einrichtungen, Angebote und Leistungen für Familien, Jugendliche, alte Menschen usw. (Verengte Sicht)

http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialstaat

Der verfassungsrechtliche Sozialstaatsgrundsatz wird in § 1 SGB I wie folgt formuliert:

„(1) Das Recht des Sozialgesetzbuches soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

Der Begriff Sozialstaat ist eigentlich ein banaler Pleonasmus, denn ein Staat der sich nicht für die Lösung sozialer Probleme einsetzt ist ein Staat der bloss den Herrschenden Kräften hilft, also ein überflüssiger Staat. Ein Staat, der den Reichen hilft noch reicher zu werden, und die Armen hängen lässt (zweideutig gemeint), kann sich nur so lange auf demokratische Mehrheit stützen, als die Mehrheit sich durch die Medien an der Nase herum führen lässt.

Die Frage, ob wir uns den Sozialstaat noch leisten können, kann so also gar nicht gestellt werden, sondern muss auch in der Form gestellt werden: Können wir es uns leisten, auf das Soziale im Staat zu verzichten?

Wir können uns den Sozialstaat nicht mehr leisten ... ???

Diese Aussage wird von denen gemacht, den <Hablichen>, die mehr als genug haben, aber nie genug kriegen können, und sich den Sozialstaat nicht mehr leisten WOLLEN.

Müsste diese Aussage also nicht vielmehr heissen:

Wir können uns ein Wirtschaftssystem nicht mehr leisten,
in dem sich einige wenige immer mehr aneignen - auf Kosten anderer?

Die neuesten Daten von Bilanz (Die 300 Reichsten. Dez. 07) zeigen doch gerade, dass die 10 Reichsten ihr Vermögen um 20 Milliarden, die 300 Reichsten um 74 Milliarden gesteigert haben - während dem die Ausgaben für den Sozialstaat

  • AHV (2006) 32 Milliarden (durch Beitragszahlungen weitgehend gedeckt)

  • IV (2006) knapp 12 Milliarden (durch Beitragszahlungen weitgehend, wenn auch nicht voll, gedeckt)

  • Fürsorge (2005): 6 Milliarden - effektive Staatskosten die durch Steuern gedeckt werden müssen.

  • TOTAL (2005): knapp 140 Milliarden) inkl. AHV und Pensionskassen, die, wie gesagt, durch Beitragszahlungen derjenigen die noch Arbeit haben zum grössten Teil gedeckt ist.

 [Folienset Kosten des Sozialstaats (economiesuisse)]

  • 10 Reiche vermehren also ihr Vermögen innert einem Jahr um einen Betrag, der mit Leichtigkeit die gesamten Kosten der IV und Fürsorge decken würde.

  • 300 Reiche vermehren also ihr Vermögen um die Hälfte des Betrages, von dem sämtliche Pensionäre der Schweiz leben.

  • Um welchen Betrag haben die 1000 Reichsten, oder gar die berühmten "oberen 10'000 ihr Vermögen vergrössert, durch Restrukturierungen, Entlassungen, Lohneinsparungen - also auf Kosten der Armen?

Es gibt keinen Staat ohne "Sozial" - es sei denn, die Re-etablierung des Feudalstaates.

Solange die Verfassung das Existenzrecht garantiert, ist der Staat, der diese Verfassung durchsetzt, wohl oder übel:
Ein sozialer Staat.

Wollen wir solche, die in dem was unsere Wirtschaftsführer als Wirtschaft definieren nicht brauchbar sind, eliminieren, also in den Selbstmord treiben, verhungern lassen oder früher oder später vielleicht auch mal wieder vergasen oder erschiessen, muss das Existenzrecht erst aus der Verfassung raus oder umdefiniert werden auf: Wer dafür bezahlen kann, hat ein Recht auf Existenz.

Folgerichtig klassiert Thomas Volken  in Wohlfahrtsstaat, Ungleichheit und Konfliktwahrnehmung das typisch liberale Regime, heute am extremsten Ausgeprägt in der neoliberalen Ideologie, als noch stärker Ausschliessend als ostasiatische Regimes. Die Ostasiaten haben aber den Vorteil, seeeehr ruhig und umgänglich zu sein und hohen Wert auf Familienbande zu legen. In einer Kultur in der dieser Zusammenhalt fehlt, müssen (und sie werden das früher oder später tun) sich die Ausgeschlossenen über die Bildung anderer Bande(n) wehren.

Dass Leistung nicht reicht, zeigt auch eine Hauptkomponentenanalyse. Eben so wichtig ist offenbar "Vitamin B" (Faktor 3: Zuschreibung) und auch Macht. Die weitere Analyse im oben angegebenen Report liefert einige Evidenz dafür, dass Feindseligkeiten, Konflikte, Aggression und soziale Exklusion dort gehäuft auftreten, wo ein intensiver Wettbewerb um knappe Ressourcen herrscht. ... Wer soziale Ungleichheit als Resultat von Leistung und nicht als Ergebnis von Macht oder Zuweisung wahrnimmt, nimmt statistisch signifikant weniger Konflikt wahr. ... Entsprechend der Vermutung, dass Menschen in höheren soziale Schichten weniger Konflikt wahrnehmen, weisen Personen, die sich subjektiv der Mittelschicht zuordnen, eine geringere Intensität der Konfliktwahrnehmung auf als Menschen, die sich selbst in der Unterschicht verorten; und bei Menschen, die sich der Oberschicht zugehörig fühlen, reduziert sich die Konfliktwahrnehmung nochmals.  [S. 31]

Achtung: reduzierte Konfliktwahrnehmung heisst NICHT, dass es den Konflikt nicht gibt, sondern bloss, dass ihn diese Schicht übersieht!

Die aktuelle Debatte um die Transformation des Sozialstaates sowie dessen angebliche Erosion im Zuge der Globalisierungsdynamik zeigt eine bemerkenswerte Kosten-Obsession. Während unbestritten bleibt, dass soziale Versicherungssysteme und der Sozialstaat insgesamt finanzierbar sein müssen, muss der Ertrags-Aspekt des Wohlfahrtsstaates wieder vermehrt ins Bewusstsein, auch der Sozialwissenschaft, gehoben werden.

In dem Falle würde aber auch die ganze Diskussion über Abreibung absurd, denn warum sollte ungeborenes Leben mehr Rechte haben als eine gescheiterte Existenz? Wenn der Staat nicht mehr für Ausgleich sorgt und Gerechtigkeit, dann soll er auch nicht einseitig diejenigen schützen, die sich alles aneignen konnten, wenn das Recht des Stärkeren gelten soll, dann soll man auch zu Knüppel, Axt und Gewehr greifen dürfen, um sich sein Recht verschaffen zu können. Ich bin ein guter Schütze ... also kein Problem für mich.

Um bei den dauernden polemisch-populistisch-substanzlosen Querelen um Staat und Freiheit zu sinnvollen Resultaten zu kommen, brauchen wir wieder mal Spencers Formkalkül, denn weder bedeutet Staat generell Unfreiheit - noch die Absenz von Staat Freiheit. Freiheit ist auch Unordnung und Chaos, Risiko - nicht bloss Chance. Also handelt es sich um ein Optimierungsproblem und kein Entweder-Oder. Des einen Freiheit ist meist des andern Last. Je mehr Freiheiten sich ihr Nachbar nimmt, laute Musik zu hören, bis spät in die Nacht Feste zu feiern, im Garten zu grillen - desto mehr Lärm müssen Sie ertragen (insbesondere wenn der Nachbar ein Restaurant betreibt). Also versucht die staatliche Ordnung zu verhindern, dass sich einige alle Freiheiten nehmen und andere alle Lasten tragen - was dem Konzept der Sklavengesellschaft entspräche, nicht aber einer Demokratie.

Äusserst problematisch ist der Freiheitsbegriff der Wirtschaft. Sie besteht auf möglichst hoher und unbegrenzter Freiheit vor staatlichen Eingriffen - ausser jemand verübe Übergriffe auf ihren Besitz und Eigentum. Da schreit sie dann sofort nach dem Staat. Die Wirtschaft versteht sich, gegenüber der staatlichen Ordnung durch Gesetze, als Markt der freien Verhandlung - verschweigt aber penetrant, dass jeder Akteur versucht, einen möglichst grossen und dominanten Marktanteil zu ergattern - womit es mit der Freiheit der andern dann eben vorbei ist.

Der klassische Liberalismus erkannte das Problem und forderte strengste Bestimmungen gegen Monopole, Oligopole und jede Marktbeherrschung - der Neoliberalismus macht die Marktbeherrschung zum Prinzip. Am Markt herrscht ein dauerndes Spiel zwischen Beherrschung durch die einen und Freiheit für die anderen. Ein Spiel das längst zum Wirtschaftskrieg geworden ist, nicht nur Chinas wegen.

 

 

Funktionen des Sozialstaats (nach HEINZE/SCHMID/ STRÜNCK 1999, S. 15)

1. die Schutzfunktion, d.h. die Absicherung gegen die Standardrisiken industriekapitalistischer Vergesellschaftung wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Arbeitsunfähigkeit etc.;

2. die Verteilungs- und Umverteilungsfunktion, d.h. der Sozialstaat greift in die marktförmige Verteilung des gesellschaftlich produzierten Reichtums ein und ebnet die Tendenz zur Spaltung zwischen Arm und Reich, Besitzenden und Nichtbesitzenden ein;

3. die Produktivitätsfunktion, d.h. der Sozialstaat sorgt durch gezielte Eingriffe und Förderung für die (aktuelle und perspektivische) Erhaltung des Arbeitskräftereservoires, indem er z.B. soziale Infrastrukturangebote zur Unterstützung von Erziehung und Sozialisation anbietet, etwa in Form von Kindertageseinrichtungen (Freisetzung von Frauen für den Produktionsprozess, Erziehung und Sozialisation der nachwachsenden Generation, Einübung in elementare »Kulturtechniken«), Schulen, Jugendhäusern, Erziehungsberatungsstellen, etc.

4. die gesellschaftspolitische Funktion, die insbesondere zwei Aspekte umfassen: die Förderung sozialer Integration der Gesellschaftssubjekte einerseits und eine daraus erwachsende Legitimation des Staates andererseits. Anders ausgedrückt: Indem er durch seine sozialstaatlichen Aktivitäten signalisiert, dass er um die Integration der Menschen Sorge trägt, sie an der politischen Willensbildung beteiligt und überdies ein Grundmaß an Solidarität und Verteilungsgerechtigkeit gewährleistet, weist sich der Staat als »sinnvoll und gerecht« aus.

Es ist heute "in", den Sozialstaat eigentlich nur noch aus der Perspektive der Nutzniesser die Geld empfangen zu sehen - und entsprechend zu kritisieren. Vergessen wird dabei, dass der Staat generell eigentlich keine Mehrheiten, sondern Minderheiten schützen muss, und dies vor allem für seine Eliten tut:

[Christopher Caudwell, ursprünglich Christopher St. John Spring: Bürgerliche Illusion und Wirklichkeit. Beiträge zur materialistischen Aesthetik. Ullstein. Buch 3144. Franfurt, Berlin, Wien. 1971.]

Der Staat entstand, um einem Streit zwischen den Besitzenden und den Besitzlosen vorzubeugen, einem Streit, der zur Lähmung der Gesellschaft geführt haben würde. Doch die Einstellung des offenen Streites beseitigt die Ungleichheit nicht, denn zu dieser Zeit ist Ungleichheit die Voraussetzung für die Arbeit, ein Niveau erhöhter Produktivität zu erreichen. (s. Pareto-Verteilung. Kommentar Red.). Die Teilung in Besitzende und Besitzlose wird durch die Teilung der Arbeit erzeugt. Der Staat ermöglicht die fortgesetzte Existenz dieser Ungleichheit, ohne dass die Gesellschaft Schiffbruch erleidet. Da Besitzende und Besitzlose einander entgegengesetzte Interessen haben, kann er die fortgesetzte Existenz der Ungleichheit nur durch Zwang aufrechterhalten. Der Staat ist das Machtmittel, wodurch die herrschende Klasse die Bedingungen für die Ausbeutung gewaltsam aufrechterhält. Solange die Menschen durch ein Eigentumsrecht und durch die materiellen Bedingungen der Gesellschaft in Klassen mit gegensätzlichen Interessen gespalten werden und einen geheimen Krieg gegeneinander führen, kann ein Waffenstillstand nur durch das Auftreten einer Zwangsgewalt, die scheinbar über beiden Klassen steht, aufrechterhalten werden. Diese Gewalt ist der Staat.

Das Eigentum der bürgerlichen Klasse, welches deren Freiheit sichert, ist die Voraussetzung für die Unfreiheit der Mehrheit.

Privatisierung der Sozialkosten

Was die Klagen von Rechts wegen der überbordenden und immer zunehmenden Sozialkosten betrifft, so handelt es sich dabei offenbar um einen Trick, ein Spiel mit den Zahlen. Sicher nimmt der Aufwand dauernd zu, parallel zur Unsicherheit, die vom Kapital auf die Arbeitnehmer überwälzt wird. Wie die relative Belastung zeigt genügt dies aber offenbar nicht, denn auch von den Kosten, welche die Wirtschaft dem Staat auflastet, wird ein immer grösserer Teil von den  Betrieben auf die Arbeitnehmer verlagert:

Der Anteil der privaten Haushalte an der Erbringung des Sozialbudgets stieg zwischen 1960 und 1998 von 21,5% auf 31,3%,
der Anteil der Unternehmen sank von 33,7 auf 27,1%.

Eine Gesellschaft, die den Subjekten abfordert, die »Rollen« des in erster Linie asketischen und konkurrenzorientierten Arbeitsbürgers, aber auch des genußfähigen Konsumenten und nicht zuletzt des beziehungsfähigen Familienmenschen in ihrer Identitätsarbeit zu synthetisieren und zugleich den steigenden Qualifikationsanforderungen des Produktionsprozesses gerecht zu werden, kann diesen Prozeß nicht allein der privaten Reproduktionsarbeit überlassen.

http://www.uni-kassel.de/fb4/issl/mitg/thol/pdf/Folienzusammen.pdf

  Martin Herzog, Dipl. Ing. ETH, Basel, 24.9.06

Laut Paul Krugman waren die Sechziger und Siebziger Jahre in den USA eine Zeit der Mittelstandsgesellschaft. Die neokonservative Aera danach hat eine Oberschicht von Superreichen geschaffen und damit eine Einkommens- und Vermögensverteilung die so ungleich ist wie in den 20er, den roaring twenties, die definitiv für einige einiges lustiger waren als für andere. Der new deal Roosevelts wurde erfolgreich wieder ausgehebelt. Dass die Löhne zwischen 1973 und 2005 dennoch um 16% stiegen, ist nicht auf Beteiligung an Gewinnen zurückzuführen, sondern auf längere Arbeitszeiten und der höheren Berufstätigkeit von Frauen. Während dem der Mittelstand seither auf der Stelle tritt, sind die Mindestlöhne sogar um dreissig Prozent gefallen.

Krugmann bestätigt meine längst formulierte These, dass Ausbildung hier keine Lösung der Probleme bringt. Es braucht zwar immer höhere Ausbildungsabschlüsse um zu einem guten Gehalt zu kommen, aber auch die Löhne und Chancen vieler gut Ausgebildeter sind zurück gegangen. Die Kopplung zwischen Ausbildung und Topeinkommen ist äusserst lose (s. Warum Dumme eher reich werden).

Den amerikanischen Neokonservativen ist es gelungen, breite Schichten der Bevölkerung davon zu überzeugen, gegen die eigenen Interessen zu stimmen: Verhinderung einer allgemeinen Krankenversicherung / Steuersenkungen für Superreiche / Monopole - die Preissteigerungen erzwingen können.

Interessant ist nun hier vor allem, wie die Neokonservativen vorgingen. Die Verwandtschaft zu Methoden der SVP sind vermutlich weitaus weniger zufällig als man auf Grund der nationalistisch-unabhängigen Fremdenfeindlichkeit dieser Partei annehmen müsste. Zwischen den späten Fünfziger und den frühen Siebzigerjahren haben sich die Sozialsausgaben der USA mehr als vervierfacht. Hauptverantwortlich für diesen Anstieg war die schwarze Minderheit. Die pausenlosen Apelle gegen Sozialhilfebetrüger konnten hier auf einen latenten Rassismus aufbauen. Bei uns sind diese Sündenböcke nun einfach nicht schwarz, lassen sich aber durch Namen mit -ic oder vielen ü-s drin leicht identifizieren (Negro durch Jugo ersetzt). Einkommenschwäche = Faulheit = Ausländer - et voilà, Problem gelöst. Die einseitige Aneignung des Mehrwerts durch das Kapital ist damit vom Tisch, Schuldige gefunden. Leitblatt dieser Strategie: Die Weltwoche.

[Daniel Binswanger: Die Wende. Obama ... Ende Neokonservativer Aera. Das Magazin 24, 14.6.2008.]

 

 

Das Sozialhilfegesetz

Die gegenwärtigen Diskussionen im Kanton Zürich, mit denen die aktuellen SKOS-Normen zum Gesetz gemacht werden sollen, zeigen das Problem deutlich.

  1. wird der Anteil der Bevölkerung der in die Sozialhilfe gedrängt wird immer grösser - populistisch wird das aber ins Gegenteil verkehrt: Die Selbstbedienungsmentalität hat überhand genommen. Bereits ganz  Junge werden direkt zur Sozialhilfe erzogen. Die Aussage ist präzise richtig, allerdings sind es die Betriebe die Selbstbedienung betreiben - denn was anderes offeriert denn der Steuerwettbewerb? Hä? Und die Jungen werden darauf Dressiert anzuerkennen, dass Bewerbungen sinnlos sind, sie sich also gleich am besten einfach in einen Billigstjob schubsen lassen. _ ABER:

  2. Solange die Sozialhilfe attraktiver ist als ein Billigjob, werden wir die Probleme nicht in den Griff bekommen. (SVP)

Das neue Gesetz will also die Jungen darauf dressieren, die lausigsten und billigsten Jobs anzunehmen die kaum eine Existenz erlauben ... aber dennoch an den Wettbewerb zu glauben.

Das Hauptproblem, warum derartige Zumutungen beim Volk durchgehen, dürfte am Urheber liegen. SKOS stand eigentlich immer für sozial. Die SKOS-Normen waren meist vorbildlich. Inzwischen sind sie es längst nicht mehr ... und da ist es an der Zeit sich bewusst zu machen, woher sie kommen. SKOS ist keine menschenfreundliche, gemeinnützige, humanitäre oder soziale Institution. SKOS bedeutet zwar: Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe - ist aber nichts anderes als der Fachverband, der die Anliegen der Sozialhilfe vertritt. Tönt gut, aber aufgemerkt, es ist die Rede von den Interessen der Sozialhilfe, nicht von den Sozialhilfebeziehenden. Wenn nun also die Sozialhelfer sich bei ihren Auftraggebern besser stellen, wenn sie mit Sparvorschlägen kommen als mit Ideen, wie man die Situation der Betroffenen verbessern könnte, dann wird eben gespart ... bei den Betroffenen. That's it. Präzise das Selbe System das erklärt, warum die SP Englands, Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz längst neoliberale Werte vertreten ... weil sie die Macht wollen (was sonst will denn eine Partei, jede Partei?) und auf die Ohnmächtigen scheissen. Genau damit aber dressiert man Frustration und Frustration ist die Mutter allen Terrors.

Diese Dressur mit Zuckerbrot und Peitsche auf absolute Unterwerfung unter "den Markt" ist faschistisch, und muss bekämpft werden, denn hinter "dem Markt" stecken Menschen, die Betriebe organisieren, die den Markt ausmachen, also die Regeln setzen. So gesehen ist mehr Zwang vielleicht positiv - er weckt vielleicht die Betroffenen auf und führt zum offensichtlich notwendigen Widerstand gegen die Herrschaft des Geldes und des Kapitals.

p.s: Im Prinzip wäre die Lösung ganz einfach. Die Linke müsste sich einfach daran halten, was die Rechte fordert: Weniger Staat, weniger Gesetze, mehr Freiheit, denn bereits der Urahn allen Liberalismus hat es deutlich gesagt, wer durch Gesetze benachteiligt wird:

Adam Smith :Lectures on Jurisprudence::

The government and laws hinder the poor from ever acquiring the wealth by violence which they would otherwise exert on the rich”.

Wird also eine Regierungsgewalt zu dem Zwecke eingerichtet, das Eigentum zu sichern, so heißt das in Wirklichkeit nichts anderes, als die Besitzenden gegen Übergriffe der Besitzlosen zu schützen.“

So gesehen könnte sich also auch die Linke beruhigt zurücklehnen und zu den Anschlägen von Freisinn und SVP auf den Staat sagen: OK ... dann nehmen wir uns die Freiheit, zurückzuholen was uns gestohlen wurde, die Strukturen zu korrigieren, die uns erst arm machen. (s. Theorie der Armut)

AKTUELLE WARNUNG

Am Sozialamt/Sozialhilfe Basel haben auf Ende Jahr (2007) serienweise (präziser: 8) Mitarbeiter gekündigt. Es wird vermutet, dass auf 2008 weitere Verschärfungen geplant sind, die diese gemäss ihrem Auftrag, und dessen ethischen Prinzipien, als Sozialarbeiter nicht mittragen können und wollen. Es ist diesbezüglich daran zu erinnern, dass der Kanton Basel der erste war, der die reduzierten Unterstützungsbeiträge gemäss SKOS akzeptiert hatte - weitgehend ohne Protest. Man könnte vermuten, dass Basel ein bisschen als das "soziale Versuchslabor" der Schweiz darstellt. Was hier durchgeht, bei einer "Linken" Regierung (Pro-Forma-Sozialisten = Hauptsache an der Macht), bei einer sehr hohen Quote an abhängigen und sozial ruhig gestellten (pro forma "integrierten") Ausländern, davon darf man annehmen, dass es sonst überall ohne grössere Kritik ebenfalls durchgeht. Vielleicht braucht Basel mal einen heissen Sommer (Euro 08 ...), oder Frühling, muss ja nicht unbedingt immer Zürich sein. 

Das Hauptproblem ist die Einführung der Kontrolleure und der strengeren Handhabung der Bussen und Abzüge. Wer nicht ausreichend Bewerbungen schreibt - Abzug. Wer sich bei einer Stelle nicht meldet - Abzug oder gar Einstellung. Wer regelmässig eingeladen wird von Freunden, der Familie oder andern Wohltätern: Abzug des Gegenwertes. Sie sehen's. Zum Teil sicher berechtigt, Missbrauch muss verhindert werden. Aber zum Teil wird auch schon klar, dass es bei einigen Massnahmen eher um die Verarschung der Betroffenen geht, um Kontrolle der Kontrolle wegen, um Unterwerfung und Knechtung- und dass hier einige Verfassungsrechte in Mitleidenschaft gezogen werden, wie das Recht auf Selbstbestimmung, auf freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes, die Einführung von Zwangsarbeit/Zwangszuweisungen. Dazu kann man nun schon auch die Meinung vertreten: Wenn die Wirtschaftsfreiheit also disponibel ist bei den Armen - dann dürfen wir aber auch ein bisschen daran schrauben bei den Reichen, die oft die Armut der andern ja erst verursachen.

Die Sozialhilfe: Auftrag Sklaventreiber - oder Beratung und Entwicklung?

Zum <unmöglichen> Auftrag der Sozialarbeit - und der Entwicklungshilfe

  1. Generell ist die Qualität der Beratung bei Sozialämtern haarsträubend. Eigentlich ginge es bei den Jobs ja darum, den Betroffenen neue Chancen zu eröffnen, neue Hoffnung zu geben, was aber gemacht wird ist Kontrolle, Druck, Zuordnung, Verfügung. Statt als Berater arbeiten die Sozialbeamten als Sklaventreiber. Um die Qualität der Beratung zu verbessern, sollten eigentlich den Sozialhilfeabhängigen alle Möglichkeiten der Beratung offen stehen, also insbesondere diejenige, die den Arbeitslosen über RAVs angeboten wird - wie auch entsprechende Weiterbildungs- und Beschäftigungsprogramme. In der vorgeschlagenen Verfassung der EU z.B. steht das ganz klar so drin.
  2. Zweitens schaffen sich hier einige Beamte ihr eigenes Willkürregime. Gegen willkürliche - aber für die zuständigen Sozialbeamten, und damit im Nachhinein für die "Geholfenen" verbindliche - Verfügungen von Institutionen wie etwa das AIZ muss sich der/die Verfügte wehren können, und zwar ohne dem Gericht erst die Gerichtskosten vorerstatten zu müssen. Hier braucht es im Minimum eine vom Amt selbst unabhängige Ombudsstelle.
  3. Drittens ist bis anhin ungelöst, wie ein Auftrag an die Sozialarbeit(erInnen) überhaupt aussehen könnte, der Zweck und Ziel gerecht wird.  Hier nur 3 Sätze zu Ethik und Prinzipien der Sozialarbeit:
    1. Professionelle Soziale Arbeit benennt die Grenzen, Ungleichheit und Ungerechtigkeit, die in der Gesellschaft existieren.
    2. Auch Verwaltungstätigkeiten, so wie soziale Aktionen bedeuten Einmischung, um soziale Gesetzgebung und wirtschaftliche Entwicklung eng miteinander zu verknüpfen. Sozialarbeiter/innen haben eine Verpflichtung, soziale Gerechtigkeit zu fördern in Bezug auf die Gesellschaft im Allgemeinen und in Bezug auf die Person mit der sie arbeiten.
    3. Sozialarbeiter/innen sollten sich bemühen, bei ihren Anstellungsträgern und in ihrem Land solche Bedingungen zu schaffen, in denen diese Prinzipien and die ihres eigenen nationalen Kodex (soweit anwendbar) diskutiert ausgewertet und unterstützt werden.

    Eigentlich hätte die Sozialarbeit, und damit die SozialarbeiterInnen einen klaren ethischen Auftrag - dummerweise erfordert dieser aber politische Aktivitäten, und es gibt keine Politik, die von Fachleuten bestimmt wird - über das Volk hinweg - was eigentlich so richtig ist. Dennoch versucht die Gesellschaft hier eigentlich einen gesellschaftlichen Gestaltungsauftrag zu erteilen, der eigentlich Aufgabe des 3. Sektors wäre ... und gar nicht delegiert werden kann.  Der Auftrag müsste hier (wie bei der Entwicklungszusammenarbeit) eigentlich so lauten, dass der Auftragnehmer dazu verpflichtet wird, die Motivation und Absicht des Auftraggebers so umzuformen, dass sie den wirklichen, im Feld bestimmten Bedürfnissen der Geholfenen entspricht. Einen solchen Auftrag gibt es aber nicht - also ist Sozialarbeit eigentlich unmöglich - ausser sie bedient sich der List.

So wie sich die Qualität eines Gesetzes, einer Norm, sozialer Werte anhand des Umgangs mit Fremden (s. Wirtschaftsflüchtlinge) am besten zeigt, so zeigt sich der wahre Inhalt der Freiheit in einer Gesellschaft daran, wie viel Freiheit den Mitgliedern am untern Ende der sozialen und der Vermögensskala zugebilligt wird. Wer ausreichend Geld hat kann sich immer Freiheit kaufen. (s. Definition Reichtum) Wer keins hat, muss sie sich nehmen? (Können tät er's, denn er hat ha nix zu verlieren.)

Beiträge aus Brainworker's Denkwerkstatt  

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