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Soziale Rechte versus Freiheitsrechte

[Rodolfo Arango: Der Begriff der sozialen Grundrechte. Nomos Verlagsgesellschaft. Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie. Baden-Baden. 2001]

Jeder Normensatz lässt sich als deontischen Satz formulieren, mit dem gesagt wird, dass eine Handlung geboten, verboten oder erlaubt ist, in dem also Pflicht und/oder Erlaubnis festgelegt werden. Rechte und Pflichten sind jeweils verbunden, weil das Recht des einen meist Pflicht eines anderen bedingt. Genau aus diesem Grund darf Rechtssetzung nicht zu leichtfüssig erfolgen, denn sie sollte eigentlich die Freiheit schützen und erhalten. Präzise darum sind die sozialen Rechte gegenüber den Freiheitsrechten sekundär.

Verfassungsrecht/Staatsrecht ist Recht auf der höchsten Stufe. Es hat einen hohen Rang, kann durch einfache Gesetze nicht geändert werden. Verfassungsrechte sind Grundrechte - oder sonst am falschen Ort. Es dürfen in der Schweiz keine Minarette gebaut werden - ist primär ein Verbot, als Recht gefasst höchstens das Recht der "richtigen", d.h. christlichen Schweizer, nicht durch den Anblick von Minaretten an eine konkurrierende Glaubensform erinnert zu werden - was eigentlich gegen die Glaubensfreiheit, und gegen die Trennung von Staat und Religion verstösst.

Grundrechte müssen, nach Rawls:

Sein System besteht aus 5 Kategorien von Rechten:

  1. Grundrecht auf da grösstmögliche Mass gleicher subjektiver Handlungsfreiheit
  2. Grundrechte auf Mitgliedschaft
  3. Grundrechte auf Rechtsschutz
  4. Grundrechte auf politische Teilnahme
  5. Grundrechte auf Gewährleistung von Lebensbedingungen die notwendig sind zur Nutzung von 1-4

Armenrecht ist ein Grundrecht, da es zur den wichtigsten Aufgaben des Staates gehört, für das Wohl seiner Bürger besorgt zu sein. Wie weit diese Fürsorge gehen soll, ist allerdings Erwägungssache. Die maximalistische These fordert, dass soziale Grundrechte unter allen Umständen zu gewährleisten sind, d.h. Recht auf Fürsorge, Gesundheit, Wohnung, Bildung, Arbeit, soziale Sicherheit setzt Rechtsnormen, Rechtspflichten und rechtliche Positionen voraus, deren Anerkennung universell und ohne Bezug auf Personen stattfinden soll [S. 55] Nach der minimalistischen These wird bloss das Recht auf ein Existenzminimum anerkannt, also Schutz der Existenz, des Daseins, nicht der Essenz, des Seins, das, mit allen Kosten, durch das Individuum selbst zu gestalten ist - dafür in Freiheit.

Wir sehen hier sofort das Problem weiter reichender Ansprüche an staatliche Unterstützung: Die Verpflichtung erlaubt Gegenforderungen, die Verpflichtung der Begünstigten. Wo alle gleich behandelt werden sollen, können nicht einige bloss bezahlen - andere bloss abholen. Eminenter Verstoss gegen das Gleichheitsgebot. (Ich weiss, ich bin ein bisschen fies und mach auf des Teufels Advokat. Aber rechtlich gesehen liegt die Sache eben schon so, und wo wir andere Vorstellungen haben müssen wir halt dazu sehen, wie wir die zumindest halbwegs konsistent vertreten können.)

Das Problem der kollektiven Rechte

Rechte, wo übertrieben, bedrohen die Freiheit, denn Recht verpflichtet. Das gilt auch für Grundrechte. Individuen werden also verpflichtet, für kollektive Probleme, Wünsche, Aufgaben aufzukommen, mit denen sie unter Umständen rein gar nichts am Hut haben. Dabei wird die sog. Solidarität leicht überstrapaziert, was den Konsens lädiert. Da eh nur das Individuum denkt, das Kollektiv allenfalls noch produktiv kommuniziert, wenden sich Gesetze primär an Individuen, die denken und entscheiden (müssen). Eine anerkannte Ausnahme bilden die Rechte von kulturellen Minderheiten. Freie Entfaltung und Menschenwürde, Achtung vor dem Individuum, bilden Grenze - oder hier Aufgabe - auch von kollektivem Recht.

Der Gesetzgeber ist sehr vorsichtig damit, kollektiven Organisationen (Rechtspersonen oder Gruppen) Rechte zuzusprechen, da diese fast immer "Gruppensolidarität" einfordern, also Pflichten, womit sie die Rechte der Teilnehmer beschränken - und dies nur selten durch demokratische Verfahren, noch seltener durch Konsens.

Da soziale Rechte sich meist auf der Ebene des Individuums behandeln lassen, wurde bisher dieser Weg gewählt. Nach heutiger Rechtsauffassung kann nur der Staat als Adressat kollektiver Rechte und Pflichten angesehen werden, da Private damit leicht überfordert würden. (s. Plünderungen in Haiti bei Verteilung von Hilfsgütern).

Die Justiziabilität (Durchsetzbarkeit) sozialer Grundrechte ist allerdings gleich dreifach problematisch. Es besteht ein Erkenntnisproblem, ein methodologisches Problem und ein funktionelles Problem. Dass das Erkenntnisproblem, nämlich dass sich soziale Rechte weniger eindeutig aus Grundrechten ableiten lassen, wirklich eines sei, lässt sich diskutieren - allerdings nur, wenn man den Status quo der liberalen Verfassung mit Freiheitspriorität und korrespondierender persönlicher Eigenverantwortung ablehnt - womit man sich dann allerdings in eine Position ausserhalb des geltenden Rechts be-, und damit obiger Formulierung, wenn auch nur formalistisch, halt doch recht gibt.

Sozialrechte sind bedingte Grundrechte, weil die entsprechenden Probleme im Normalfall (noch immer) ohne Beteiligung des Staates, am Markt, gelöst werden können. Der Staat wird also bloss in Notsituationen subsidiarisch verpflichtet.

Fehlt dem Staat allerdings das Geld, dann ist nichts mit Subsidiarität, der Staat handlungsunfähig: Staat arm, Arme arm. Gibt es in einem solchen Staat aber dennoch enormen Reichtum, bei wenigen ... so dürfte sich die Frage der Gerechtigkeit stellen, und allenfalls ein paar Gesetze geändert werden - was allerdings doch eher selten ist - und wenn, dann vermutich eher in die andere Richtung: So Hardin in seiner Rettungsboot-Ethik: Nur wenn die Zahl der Bedürftigen und der Zustand der Ressourcenknappheit ein solches Ausmass erreicht, dass ihnen nur durch eine unverhältnismässige Einschränkung de allgemeinen Handlungsfreiheit der anderen zu helfen ist, kann die Existenz eines generellen positiven Rechts auf Hilfeleistung angezweifelt werden. In letzteren Fälen wäre es aber auch fraglich, ob von der Existenz eines modernen demokratischen Verfassungsstaates überhaupt noch die Rede sein kann. [Hardin, zit. S. 232] Es ist an der Zeit, diese Möglichkeit etwas intelligenter zu durchdenken, denn die Situation könnte sich rascher ergeben als erwünscht und erwartet. [s. Peniakratie - die Herrschaft der Armen]

Apropos Hardin: Nehmen Sie den nicht zu ernst, der hat schon ab und zu epochemachenden Unsinn verzapft (s. tragedy of the commons). Sollte ihn also jemand als Grundlage für harte Entscheidungen anführen - zurückschlagen.

Gestützt wird die Unterstützungspflicht in solchen Fällen auch durch das Gebot, die Würde der Menschen zu schützen (D: Art. 1 Abs. 2 GG; CH: Artikel 7 BV) wie generell durch das Recht auf Leben (Artikel 10 BV), das wohl in jeder Verfassung geschützt ist. Des weitern gelten das Recht auf körperliche Unversehrtheit (CH: Art. 10 Abs. 2 BV)

 

Alternative: Anthroposophie? Ein wortreich-unverdaulicher Witz!

Seit 250 Jahren entwickelte sich das westliche Recht, entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung, zu einem Recht, das in erster Linie die individuelle Freiheit schützen will. Der überbordende Individualismus - sowie reelle Probleme mit dem Kapitalismus, haben immer wieder dazu geführt, Alternativen zu suchen, die bisher im Kommunismus überhaupt nicht, im Sozialismus nur beschränkt "glücklich" verliefen. Noch weiter weg von der Realität sind Modelle wie:

«Das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist um so größer, je weniger der Einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heißt, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden.»

Damit verkehrt Steiner praktisch alle heutige Motivation, Orientierung - und Verantwortung . vom Individuum auf die Gemeinschaft, die prioritär sein soll. Jeder soll also nicht in erster Linie für sich, sondern für andere Arbeiten - und das ohne Markt, der ungerecht ist, sondern im direkten Tausch.

"In der vierten Unterrasse [griechisch-römische Kulturepoche] wurde die Arbeit als Tribut geleistet (Sklavenarbeit).
In der fünften Unterrasse [unsere gegenwärtige germanisch-angelsächsische Kulturepoche] wird die Arbeit als Ware geleistet (verkauft).
In der sechsten Unterrasse [slawische Kulturepoche] wird die Arbeit als Opfer geleistet (freie Arbeit).

Die wirtschaftliche Existenz wird dann getrennt sein von der Arbeit; es wird kein Eigentum mehr geben, alles ist Gemeingut. Man arbeitet dann nicht mehr für seine eigene Existenz, sondern leistet alles als absolutes Opfer für die Menschheit."

[Lit.:Rudolf Steiner, Grundelemente der Esoterik, GA 93a (1972), S 231]

Na ja, Aufregung wäre überflüssig, denn diese Kulturepoche, die 6. nachatlantische, trifft erst 3573 - 5733 n. Chr. ein, da haben wir noch Zeit, denn die 5. die Germanisch-Angelsächsische Kultur (1413 - 3573 n. Chr.) dauert ja offenbar noch gut 1500 Jahre. Es könnte allerdings sein, dass die Sache mit der direkten Erkenntnis irgendwie daneben ging (5733 - 7893 n. Chr,) dann hätten wir diese Kulturepoche,bereits hinter uns, denn das folgende, das 7. nennt sich die amerikanische: Es ist die Endzeit der Kulturentwicklung und sie wird in den Krieg aller gegen alle münden. Es könnte allerdings auch sein, dass das anthroposophische Hellsehen total daneben ging und das nächste Zeitalter ein asiatisches, chinesisch-indisches ist .... Da überschätzt Steiner seine Arier schon gewaltig. Zeitenfolge nach Steiner: 0: Atlantisch, 1: Urindisch, 2: Urpersisch,3: ägytisch-chaldäisch, 4: griechisch-lateinisch - Rest s. o. Ziemlich ethnozentrisch, aber eine enorm kreative Schöpfung. Im Vergleich dazu ist sogar die Trilogie des Herrn der Ringe ein Taschenbuch.

Auch in einer Opfergesellschaft, in der alle primär für andere, nicht für sich selbst arbeiten, gibt es kein <Amt für Lebensglück>, das beglückende Arbeitsplätze vermittelt.

Diese Forderung ist vielleicht, nur vielleicht, ein bisschen überspitzt formuliert, aber mit zunehmender Arbeitslosigkeit ist ja eigentlich auch zunehmend Zeit da, d.h. man könnte die Zeit nutzen, um weniger zu arbeiten, dafür so und so was - das einem Spass macht, das einem das Leben lebenswert erscheinen lässt.

Eine Aufopferungsökonomie erfüllt diese Anforderung nicht.

Heutige Anforderungen an eine "gute Ordnung":

Sie muss jedem Individuum ein sinnvoll tätiges Leben erlauben - körperlich, geistig, schöpferisch wie produktiv.

. Diese Tätigkeiten müssen sich verträglich in ein gesellschaftliches Ganzes einfügen. Einzelne dürfen also nicht den Spielraum anderer beliebig beeinträchtigen - was heute eindeutig der Fall ist.

Diese Tätigkeiten sollten als Ganzes irgendwie sinnvoll sein - was für Beschäftigungsprogramme nur selten zutrift. Insbesondere soll die menschliche Produktion und Organisation immer der Natur gebührenden Frei-Raum lassen.

Wirtschaftlich wird so etwas möglich (s. Moderne Wirtschaft - womit eigentlich eine post-postmoderne Wirtschaft gemeint ist), wenn es uns gelingt, zwei nicht ganz triviale Probleme zu lösen:

. Die Abkehr vom eh absurden Modell des <ewigen Wachstums>, denn nichts anderes fordert die Leerformel (kein Schreibfehler, die Formel ist echt hohl) <nachhaltiges Wachstum>. Muss von irgend jemand kreiert worden sein, der die Schule verlassen hat, bevor er die erste Exponentialfunktion gesehen hat ... was heute eigentlich schon in der 4. Klasse der Fall sein sollte (Fachlehrplan Volksschule Aargau).

. Förderung der entsprechenden Einstellung im Volk.

Interessant an dem Modell ist, dass es offensichtlich ein weiblich-christliches ist (allerdings eines, das heute nicht mal mehr bei der holden Weiblichkeit auf Anklang stösst, was vermutlich der Hauptgrund dafür ist, warum es die Anthroposophie schon bald nicht mehr geben dürfte), das auf Aufopferung, Hingebung an die Andern, besonders die Bedürftigen basiert - obwohl Religion, insbesondere Christentum, bei Steiner eigentlich kaum vorkommt.

Sozial ist es - aber leider unbrauchbar, denn es treibt reinen Schabernack mit der persönlichen Motivation, mit den eigenen Antrieben, Intentionen, Anspruch auf Würde, aber vor allem dem persönlichen Willen. Nietzsche hätte Steiners Moral wohl treffen als Sklavenmoral oder Jesus-Komplex beschrieben. Nicht mehr die persönliche Freiheit, nicht mehr der persönliche Wille zählen, sondern die Einordnung unter Wünsche anderer, denen der Mensch dient, für die er arbeitet. Wie gesagt, sehr sozial, der Aspekt ist zu sehr unter die Räder gekommen in den letzten 200 Jahren - aber - wenn wir eine Religion oder Philosophie oder Wirtschaft vollständig auf den Ansprüchen Schwacher und Hilfs-Bedürftiger aufbauen, dann wird die Welt zum Hospiz, und dieses Hospiz müsste ja doch von irgend jemandem bezahlt und betrieben werden (abgesehen davon, dass echt die wenigsten Lust haben, in einem Hospiz zu leben - auch wenn sie dort tagtäglich künstlerisch tätig sein dürfen.). Der Mensch der sich der Menschheit opfert, ist kein Held, sondern tot.

Ob dieses Modell das Problem zunehmender Arbeitslosigkeit löst, ist fraglich. Natürlich sind die Wünsche der Menschen undendlich - die Möglichkeit des Opfers also auch. Aber ob all diese Wünsche etwas Sinnvolles ergeben, ist eine andere Frage, insbesondere wenn der Wunsch des einen des andern Auftrag wird, den einen aber aus der Verantwortung entlässt. Ich hab da eher schlechte Erfahrungen gemacht mit solcher Freiwilligenarbeit, denn zufrieden sind die Kunden nie, diejenigen die nichts bezahlen oft noch weniger als die bezahlenden, denn für die hat eine eingekaufte Arbeit doch zumindest annähernd (wenn auch nie ganz) den Wert, der für sie bezahlt wurde. Gratisarbeit ist also nichts wert. Leistung erhalten können ohne eigene Verantwortung, ohne Gegenleistung, ist kein Konzept das eine auch nur halbwegs gerechte und erträgliche Ordnung schaffen würde. Zudem macht dieses Konzept bloss diejenigen Glücklich, die gratis was erhalten, und diejenigen, die sich gerne opfern. Aber wer tut das schon gerne ... Jesus hat das ja auch stellvertretend für alle gemacht, hat sich also erledigt, braucht nicht wiederholt zu werden.

Der Mensch der nur im Auftrag "der Menschheit" arbeitet, ist Ameise, entfremdet, genau so wie derjenige, der nur im Auftrag profitorientierter Produktionsbetriebe arbeitet. Für Steiners Vorbildmenschen gilt das selbe wie für den normalen heutigen Werktätigen: Er ist seiner Arbeit wie seiner selbst entfremdet, da er, vor allem sein Handeln, aber auch sein Habitus, seine Einstellung, sein Aussehen - grösstenteils durch Ansprüche anderer bestimmt ist. Heute durch den Markt - morgen durch "die Menschheit"? Ein zu abstraktes Ziel, das wohl kaum viele Menschen zu motivieren vermag. (Moment mal, auch das lässt sich leicht testen: Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft der Schweiz: 4900 (0.7%); Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft Deutschlands 20'000 (0.02 % der Bevölkerung), weltweit 60'000 (0.0007%). Immerhin die weltweit grösste esotherische Randgruppe, sieht man mal von Krishnaharibimbam und ähnlichem ab.

Die anthroposophische Gesellschaft hat heute noch halb so viele Mitglieder wie sie brauchte, um bloss die Infrastruktur (Goetheanum/Demeter-Forschung) am Laufen zu halten. Weleda und die Waldorf-Schulen expandieren jedoch. Das Problem ist so ziemlich das selbe, das ich bei den Freiwirten persönlich erlebt habe - bis zum Ueberdruss. Ein Durchschnittsalter von 82 oder so ... und eine pickelhart-fundamentalistische Vertretung uralter, längst überholter Rezepte.

Entwicklungspotential der Anthroposophie:

Es gibt eigentlich nur einen Bereich für den die Anthroposophie taugt, nämlich dort, wo sie als Methode wie als Wissen einzig verlässlich ist, in der Selbsterkenntnis und Selbstgestaltung ( s: Chance für die Anthroposophie)

Mit den alten Rezepten hat die Gesellschaft heute keine Chance mehr (hoffe ich), denn Okkultismus ist Kacke, das Konzept DER besseren, ja besten aller Wissenschaften nicht haltbar. Die Gesellschaft könnte aber das (teilweise verfehlte) Konzept dort weiterentwickeln, wo es seine Stärken hat(te), nämlich in der persönlichen geistigen Vertiefung. Sie braucht dazu bloss zu akzeptieren, dass sich diese geistige Tätigkeit in Individuen abspielt, nicht zu allgemein gültigem Wissen führt - aber zu Orientierungswissen, der Orientierung an eigenen Gefühlen, an der eigenen Intuition, was nun wirklich ein wichtiger Aspekt wäre und zudem ein Gebiet, das entwickelt werden müsste. Die Gesellschaft müsste sich aber vom Aberglauben lösen, dass die Bücher von Steiner Weisheit vom reinsten enthalten, und sie primär zur Förderung der Phantasie einsetzen. Man könnte daraus auch sehr gut Cartoons, ja sogar Filme machen, denn es steckt massiv Phantasie drin. Allerdings, ohne Wenn und Aber - man muss das Zeugs äusserst kritisch ansehen, der Kritik Einzug gewähren und vom Okkultismus einigen Abstand nehmen. Ist aber nur meine Meinung ...

Zudem muss sie sich besser, d.h. unter Zuhilfenahme der Erkenntnisse der letzten hundert Jahre durch die Psychologie und Soziologie, mit dem Unbewussten auseinander setzen. Eigentlich stammt ja der grösste Teil esotherischer Erfahrung eben aus dem Unbewussten. Daraus eine Wissenschaft zu machen, aus solchem Wissen, das dürfte der grösste Fehler gewesen sein. Daraus eine Therapie und Entwicklungslehre für den Menschen zu machen, das wäre eine Chance. Mit dem Ansatz würde die Anthroposphie auch endlich ihrem Namen gerecht - und nach 100 Jahren vielleicht doch noch zu <Menschenkennern>.