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Kernbegriffe aus der Terminologie des Feudalismus

[dtv-Lexikon des Mittelalters.]

Das Lehen, Feudum, [Benefizium/Pfründe]

Bezeichnet ein Gut, meist Land, meist mit Gehöft, das dem Begünstigten zur Besitz und Nutzung, nicht aber zu Eigentum, übergeben wird - vor allem um ihn die vom Verleiher gewünschten Dienstleistungen zu ermöglichen. Das Wort fihu bezeichnet allerdings noch im 9. Jahrhundert nicht Grundbesitz, sondern bewegliche Habe, woraus die Historiker schliessen, dass die Urform des Feudalismus bloss Unterhaltspflicht gewährte (wie das heutige Lohnsklaventum). Später wurden Lehen allerdings häufig erblich und durften in Frankreich sogar verkauft werden, allerdings unter Vorbehalt des Vorkaufsrechts des Lehensgebers..

Später verbanden sich mit dem verliehenen Grund meist noch Ämter. So enstand ein System von Herrschaftsbereichen mit gegenseitiger Abhängigkeit. In Deutschland gelang es allerdings nicht, dies im Gegensatz zu Frankreich und England, den König (oder Kaiser) zum Oberlehensherrn des ganzen Landes zu machen.

Insbesondere die Kirchen hielten gerne fest an ihrem Besitz. Da sie aber auch der Ritter bedurften, belehnten sie diese mit Land.

Aber auch durch die aufkommenden Hofbeamten wurde die Wahrnehmung öffentlicher Funktion durch Lehensträger überflüssig. Dennoch schuf das Lehenswesen ein Netzwerk von Loyalitäten, das das ganze Land überzog. Dies war von enormer Bedeutung in einer Gesellschaft in der Selbsthilfe, auch in rechtlichen Belangen, galt und die Fehde ein übliches Mittel war, Streitigkeiten anzugehen. Endgültig verlor das Lehenswesen (und damit der Feudalismus) seine Bedeutung im 17. und 18. Jahrhundert. Das persönliche Moment der Beziehung wurde immer weiter zurückgedrängt und im 19. JH. völlig durch privatrechtliche vermögensrechtliche Verträge ersetzt ... womit die Kapitaleigner zu den grössten Feudalherren wurden, deren neuen Vögten, den Banken, die Lehensnehmer, die Vasallen, heute Schuldner genannt, getreulich ihren Zins abliefern müssen.

Kaiser, Kaiserreich, Imperium:

Kaisertum, mit Ausnahme Chinas, steht meist in der Tradition des spätrömischen Imperiums. Mit der Krönung Karls des Grossen durch den Papst (800) sollte das "Heilige Römische Reich wieder belebt werden. Dass es etwa zwischen 962 und 1493 für ganze 266 Jahre keinen Kaiser gab, belegt, dass diese Institution nicht wirklich entscheidend und vital war für die Organisation Europas. Das Kaisertum war eine Synthese aus der alten römischen Tradition, der Idee eines christlichen Weltreiches (sooo unterschiedlich sind hier die Christen nicht von den Muslimen), dem Anspruch einer Hegemonie, eines Imperiums als Herrschaft über mehrere (König-)Reiche, der durch den Papst sakrale Würde verliehen wurde (> Gottgegeben, von Gottes Gnaden ... was die Fugger immer wieder erzürnt hat, die mehrmals massiv für die Wahl eines ihnen genehmen Kaisers bezahlt haben.).

Formell hatte das Kaisertum allerdings keine Oberherrschaft über die Königreiche, kein Eingriffsrecht in deren Souveränität. Das Kaisertum war keine staatsrechtliche, sondern eine geistige Grösse.

Hegemonie: [gr. Führung] Bezeichnet heute in der internationalen Politik heute die Vormachtsstellung eines Staates gegenüber anderen, begründet durch politische, ideologische, wirtschaftliche und/oder kulturelle Überlegenheit (wobei das eine gerne mit dem andern verquirlt und verwechselt wird.) Hegemonie geht über blosse "Einflussnahme" hinaus, bleibt aber unterhalb der Schwelle unmittelbarer Herrschaftsausübung, solange sich der Vasall führen lässt (s. USA - Irak, Afganistan, Iran, etcetc.). Im kalten Krieg stiessen die Hegemonialansprüche der USA noch auf die der UDSSR (Kapitalismus-Kommunismus), heute dehnen sie sich unkontrolliert auf der ganzen Welt aus, insbesondere auf dem Teil der Welt, der Erdöl besitzt.. Frühe Beispiele für hegemoniale Spannungen waren Athen-Sparta, Venedig-Genua, Oesterreich-Preussen, Frankreich-England-Deutschland .... christliche Kultur-islamische Kultur.

König, Königtum, Königreich:

Nach dem Gilgamesh Epos wurde das Königtum den Menschen von den Göttern geschenkt. In anbetracht der gegenwärtigen Situation im Irak versteht man, warum so was ein Gottesgeschenk sein soll.

In Europa hatten die Könige sich immer wieder mit dem Problem auseinander zu setzen, dass das von ihnen meist begünstigte Erbrecht des Königstums, das Geblütsrecht, oft durch ein Widerstands- und Wahlrecht ersetzt wurde. Zudem definierte sich der eher ländliche Freiheitsbegriff dann oft nicht nur als Rodungs-, sondern auch als Königsfreiheit oder gar Reichsfreiheit. Das Königtum war primär eine Repräsentation, wie sie schon bei den archaischen Kleinkönigtümern der Kelten bestanden hatte. Bei Landnahme eines Heerkönigs (duces, mit virtu [Mut] Vorgänger der He(e)rzöge (Stammesführer, die vor dem Heere zogen),  wurden oft neue Königtümer (reges, mit nobilitas), begründet.

Bei den Burgunden gab es auch eine Doppelregentschaft eines absetzbaren Heerkönigs und eines Volkskönigs, der niemandem verantwortbar war (der Traum eines jeden Herrschers und Politikers und Wirtschaftsführers ...).

Im Deutschen Reich standen die Königtümer immer wieder in beträchtlichem Spannungsverhältnis mit dem Kaiser, denn wenn sich dieser das informelle Recht heraus nahm, einen König in Reichsacht zu setzen, dann war's das mit dem König sein.

Das Wahlrecht der Könige wurde von Rudolf von Rheinfelden 1077 explizit anerkannt (fauler Zauber, er profitierte davon ...) und 1125 gegen die als Erben der Salier auftretenden Staufer zur Geltung gebracht.

Die Grenzen zwischen Kaiser- und Königstum waren allerdings nicht scharf. Das Volk benutzte den Ausdruck Reich (rîche) für beide, und der Kaiser wurde auch als Rex Romanorum bezeichnet, der Französische König dagegen als Imperator in regno suo, Kaiser in seinem Reich.

Wichtigste Institution war die Reichs(Hof-)kanzlei, aber es gelang nicht, effektive zentrale und regionale Behörden zu entwickeln. Das wichtigste Privileg der Kaiser und Könige war die Lehenshoheit über die Fürsten, die Landfriedenshoheit (also das Recht, Kriege zu erklären), sowie die Erteilung von Privilegien (Regale, s. Fugger), für deren Durchsetzung aber die Begünstigten selbst zu sorgen hatten.

Nebst dem Reichseigentum hatte mancher König/Kaiser kaum ein Fussbreit eigenes Land, wie etwas König Sigmund (1415). Die Anerkennung der Herrschaft der Normannen auf Sizilien wurde von Papst Innozenz II erzwungen. Die Normannen herrschten, mit autokratischem Anspruch, über ein fremdes Völkergemisch, dass nur von einer dünnen Herrscherschicht überwölbt wurde. Als Amtsprache wurde Latein verwendet. Das Königtum stützte sich auf arabisch-byzantinische Tradition und Beamtenwesen. Der Königshof war das konkurrenzlose administrative und politische Zentrum des Königkreiches und zugleich geistiger Mittelpunkt. Eine kulturelle Ausstrahlung nach aussen setzte allerdings erst unter Friedrich II. ein.

Für die sizilianischen Könige galt das Gesetz der Gottunmittelbarkeit des Königtums in aller Härte. Es galt als Sakrileg und Häresie, Entscheidungen des Königs in Zweifel zu ziehen. Kritik konnte also mit der Todesstrafe geahndet werden.

In Frankreich hatte Abbo von Fleury das Königtum zur einzig politisch legitimen Institution erklärt (Collectio canonicum, 991-993). Die Könige waren nach karolingischem Vorbild für die Wahrung des Reiches, den Schutz der Schwachen (hört, hört ...), und die Regelung der grossen Angelegenheiten des Reiches, mit Rat und Tat der Grossen, zuständig. Die Königswürde sollte dem Besten und Fähigsten zukommen - wurde aber gleichfalls als Gnade Gottes verstanden. Der König stand an der Spitze der Vasallen, da alle Herrschaften (terres) als in feudaler Abhängigkeit vom König stehend verstanden wurden. Sakralisiert durch die Salbung stand der König auch an der Spitze des Gottesvolkes  und durfte nie Vasall einer anderen Herrschaft werden: Le roi de françe est empereur en son royaume. Philipp August war der erste feudale König von Frankreich.

Ludwig der IX. machte gegen päpstliche Ansprüche geltend, die Schätze der Kirche bei Bedarf frei zu nutzen.

Philip IV. zerschlug die Feudalmonarchie, erfocht sich das Recht, die gallikanische Kirche zu besteuern. Er und seine Legisten machten ausgiebig Gebrauch vom Konzept der "defensio regni", der Pflicht zur Verteidigung des Reiches, um seine Untertanen das Maximum an fiskalischen und militärischen Opfern abzupressen - wofür er sich, wie die orientalischen Fürsten, von Schmeichlern preisen liess.

Seit dem frühen 15. JH regelt das salische Gesetz die Erbfolge und die, bei der Weihezeremonie und Eidesleistung zu bekräftigenden lois fondamentales des Königreiches:

  1. schloss Frauen vom Königtum aus, ebenso männliche Nachkommen in weiblicher Linie (Söhne der Schwester des Obermotz).
  2. Der Nachkomme galt mit dem 13. Lebensjahr als volljährig, konnte also die Herrschaft übernehmen (au weia ...),
  3. Der König konnte nicht nach Gutdünken mit der Krone verfügen. Er war nur ihr Träger, musste also die Tronfolgeregelung achten.
  4. Die Nachfolge beim Tode des Königs hatte sofort zu erfolgen
  5. Die Gewalt eines Regenten, der im Nahmen eines minderjährigen Königs herrschte, wurde beschränkt.
  6. Die Krondomäne wie die damit verbundenen "Droits de Noblesse" waren unveräusserlich

Der König hatte unumschränktes gesetzgeberisches wie rechtssprechendes Recht, vereinte also alle 3 heute geteilten Gewalten: Legislative, Exekutive und Judikative in seiner Person: Si veut le Roi, si veut la loi & Car tel est notre (bon) plaisir drückten die unumschränkte Gewalt kurz und präzise aus. Schlüsselbegriffe der fr. Monarchie waren:

In der Praxis liess sich dieser absolutistische Anspruch allerdings nicht so einfach durchsetzen. Noch am Ende des Mittelalters gab es ganze Regionen die sich der Verpflichtung fiskalischer wie militärischer Leistung entzogen, eigenständige politische Mächte wie die Kirche und Fürsten von Geblüt, Territorialfürsten, grosse Adlige, Städte - die nur auf dem Wege des Dialogs, über Verhandlungen, eingebunden werden konnten. Nach Claude de Seyssel war Frankreich keine absolutistische Monarchie, sondern ein durch Gegengewichte geregeltes Gemeinwesen.

Vasall, Vasallität

Der Begriff Vasallität (Gefolgschaftswesen) bezeichnet die persönliche, hierarchisch strukturierte Beziehung die durch Vergabe von Grund und Boden entsteht. Das Wort leitet sich vom keltischen gwas (Diener) ab, das bis ins 8. Jahrhundert einen Unfreien bezeichnete, seither aber auch für abhängige Freie verwendet wird. (Man könnte es heute also durch "Angestellte" ersetzen.)

Vasallität begründet einen wechselseitigen lebenslangen Vertrag der den Diener zu Dienst in Rat und Tat, sowie Gehorsam gegenüber dem Herrn verpflichtet, den Herrn auf Unterhalt und Schutz, die durch direkte Unterstützungsleistung oder das Überlassen von Nutzungsrechten erfolgte, also die Schenkung oder Verleihung von Land in Form der precaria oder Benefizium.

Die Precaria war eher üblich für Land, das Bauern überlassen wurde (Daraus leitet sich vermutlich das Wort prekär ab: schwierig, misslich, heikel). Diese Lehen konnten, sofern sie nicht lebenslänglich waren, mit 5 Jahren Kündigungsfrist Widerrufen werden und waren durch einen Anerkennungszins, Geld- oder andere Abgaben zu entgelten. Lehensgeber war meist die Kirche, die über gewaltige Besitztümer verfügte (Alles Land gehört Gott ... wir vertreten Gott auf der Erde ..).

Das Benefizium bezeichnet nach römischem Recht jede Gunst oder Wohltat von Seiten des Kaisers, also die Übertragung des Rechts an einer Sache. Im Frankenreich mussten für das Benefizium keine Dienste geleistet werden. Die Kirchen banden damit Vasallen an sich. Das Eigentum blieb allerdings beim Verleiher, nur der Besitzer wechselte. Es wurden also Nutzungsrechte vergeben. Da sich aber mit der Zeit die Gewohnheit einstellte, einmal erhaltene Benefizien erstens zu behalten und zweitens auch noch zu vererben, gingen sie so in Feuden/Lehen über.

Kanoniker, also kirchliche Rechtsgelehrte, erhielten ebenfalls Benefizien als Amtspfründen, um den Gotteslohn etwas zu bereichern. Diese waren zwar unauflösbar an das Amt gebunden, aber durch die Kommende wurde das Verbot umgangen, mehrere Benefizien gleichzeitig zu nutzen. Ein Benefiziar durfte auch gegen seinen Willen nicht aus dem Amt entfernt werden, was den politischen Absolutismus ziemlich untergrub.

Seit der karolingischen Zeit gehört der Schwur eines Treueeides (heute Loyalität genannt ) zum Akt dieser Unterwerfung oder Selbstverknechtung. Der Herr war gehalten, dem Vasallen den ungestörten Genuss seines Lehens zu garantieren und ihm gegebenenfalls militärischen Beistand zu gewähren oder ihn vor Gericht zu vertreten. Die Treuepflicht wurde allerdings durch das Prinzip der räumlichen und zeitlichen Zumutbarkeit begrenzt. Alles in allem waren die Vasallen also nicht schlechter, sondern eher besser gestellt, als die heutigen Angestellten, da die Betriebe als moderne Lehensgeber (Arbeitsplatz) keinerlei Verpflichtung übernehmen für Schutz und Unterhalt, denn sonst gäbe es weder Arbeitslose noch "working poor".

Der Adel

Zeichnete sich der Adel von anno dazumals durch ein "von" im Namen aus, so ist dieses in den letzten Jahren ersetzt worden durch den MBA. Auch hier wird heute genau so fein differenziert wie damals. Während der damalige "von der Glungge" (schw.deutsch für Pfütze) oder "von Hinterwald" eher ein Bauer war, der sich durch seine reelle Herkunft so bezeichnete, entspricht dem heute in etwa ein MBA der Universitäten von Bagdad oder Kairo, entspricht einem von Gold oder von Lilien...dingsbums heute halt ein MBA der Universitäten Chicago, Harvard, Stanford, London ... tja, und allenfalls sogar IMD (Lausanne). s. mba-ranking Einen besseren Beweis dafür, welcher Schabernack heute mit Bildung betrieben wird, braucht es wohl kaum.

Fürst

Der Fürst (furisto, fürste) ist der Vorderste, der Erste, entspricht also dem Prinzeps. Bei den Germanen waren dies die Vorsteher der Gaue, die Gericht hielten, Volksversammlungen leiteten und über Beschlüsse berieten. Dieser politisch-sozialen Führungsschicht entstammten auch die Gefolgsherren und Heerführer, die sich bei den damals noch häufigen Wanderungen zu Heerkönigen emporschwingen konnten. Während im Osten die Stämme meist von Königen beherrscht wurden, waren es im Westen die Prinzen.

Frankreich kannte bis zum 7. JH nur einen princeps, den merowingischen König. Mit dem Aufkommen der Hausmeier und der Ausdehnung des Reiches wurden vom die vom König ursprünglich über die eroberten Stämme gesetzten Herzöge zu faktisch selbständigen Fürsten (die allerdings, wie unter Pippin und Karl dem Grossen, ab und zu wieder "entfernt" wurden. Fürsten waren politische Partner der Mächtigen. Meist handelte es sich um ehemalige Grafen oder Vizegrafen, die sich selbständig machten, d.h. die auf die mit dem Lehen einhergehende Loyalität pfiffen und selbst zu Mächtigen wurden, was besonders günstig zu erreichen war, bei einem schwachen König, der dadurch noch schwächer wurde. Besonders schwach war die Bindung an den König im Süden Frankreichs, dessen Fürsten sich seit dem Ende des 11. JH stärker an den Papst anlehnten. Im norden Frankreichs war die Macht der Fürsten durch die Nähe des Königs beschränkt, lediglich in Flandern und der Normandie entstanden zentralisierte Herrschaften. Die Fürstentümer waren die beherrschende Institution des französischen Hochmittelalters und grundsätzlich königsfähig.

Im Deutschen Reich konnten einige Familien, gestützt auf besondere Königsnähe und Königsdienste sich Vorherrschaften erringen. Auch hier förderte die schwache Position Konrads I. den Prozess der Verselbständigung dieser Fürstentümer, die, anders als in Frankreich, aber auch Herzogtümer genannt wurden. Sie lassen sich nicht von diesen, den Markgrafen und Grafen trennen.  Die alten Herzogtümer lösten sich mit dem Sturz Heinrichs des Löwen allerdings um 1180 auf und wurden, als Landesherrschaften, zu Territorialstaaten. Zu den Fürsten gehörten hier aber auch Erzbischöfe, Bischöfe und z.T. reichsunmittelbare Aebte. Alle mussten zu den höchsten Amtsträgern zählen, dem Reich durch Waffenhilfe, Rat, Zustimmung und öffentliche Funktionen dienen. Der König versuchte seinerseits, den Einfluss der Fürsten durch Minister zu begrenzen.

Herzog (dux)

Herzöge sind, na ja, waren ... Inhaber einer provinzialen Herrschaftsgewalt unterhalb des Königs. Die Hausmeier Pipins waren der Ursprung. Durch Machtanhäufung, Eigenherrschaft und Königsnähe, insbesondere aber durch ihre kriegerische Tätigkeiten, besonders in Grenzbereichen gegen Normannen, Slaven und Ungarn wurden sie den Landesherren unentbehrlich, so dass im 10.-12. JH im deutschen Reich der Ausdruck Herzogtum und Fürstentum praktisch identisch war. Ihre Basis, ihren Rückhalt, hatten sie meist bei den Stämmen, deren Heer-Führer sie waren. Hier liegt der Ursprung ihrer Macht und ihres Namens (der vor dem Heere zieht). Bald aber wurden sie auch in Ämter eingesetzt und verwalteten dem König untergeordnete Provinzen. Obwohl dem König Untertan, waren die Könige nicht völlig frei im Umgang mit ihnen, denn sie konnten Ansprüche stellen, befinden sich also in einer Doppelstellung zwischen königlichem Beauftragtem und eigener fürstlicher Stellung, also oft königsgleicher Eigenherrschaft mit starker Vasallenschaft. In Frankreich waren Herzöge und andere Fürsten, ausserhalb der Krondomäne, souveräne Landesherren. Seit dem 12. JH. entwickelte sich manches Herzogtum zur territorial geschlossenen Landschaft, wechselte also vom Amts- zum Gebietsherzogtum. (s. Zähringer in Schwaben). Das Herzogtum wurde zum erblichen, an die Landesherrschaft gebundenen Titelherzogtum, dessen Kennzeichen die Fahnenlehe (Hoheitsrecht) wurde, während der Amtscharakter bedeutungslos wurde.

Graf (comes, comte)

Das Gleichgewicht zwischen Königtum und gräflicher Partikularverwaltung war oft gestört, wie insbesondere unter Karl III. (839-888). Auf Grund von Amtsrechten, Lehen, (usurpiertem) Königsgut und Eigenbesitz konkurrierten die mächtigsten Grafengeschlechter um die Führung der Stämme, so dass die Herzöge des 10. JH. aus den Grafen der Frankenzeit hervor gingen. Grafen blieben lehensrechtlich direkt an den König gebunden, auch wenn sich einzelne Herzöge darum bemühten, sie unter ihre eigenen Kontrolle und Disziplin zu bringen. Sie stellten einen beträchtlichen Teil der Kronvasallenschaft.

Gefürstete Grafen, seit Heinrich VII, verfügen über keine eigene Gebietsherrschaft von der Qualität eines Fürstentums, erfüllen so also eigentlich die landrechtlichen Bedingungen für die Zugehörigkeit zum Fürstentum nicht, aber sie entgingen so der Mediatisierung. Was heute das Streben nach Titeln und Geld, war damals ... das Streben nach Titeln und Geld.

Grafen gibt es in zahlreichen Funktionen, in mehr herrschaftlicher oder mehr landrechtlicher Stellung: Freigraf, Zentgraf -Landgraf, Markgraf, Pfalzgraf, G(e)ograf) - Deichgraf, Hallgraf, Wikgraf..

Die meist durch Lehen gebundenen Grafen verpflichteten sich durch diese Vasallität zur Wahrung des Friedens und des Königsgutes beizutragen, sowie einen Teil des Heeres zu stellen. Zu den Grafschaften gehörten neben Burgen und Städten auch Vogteien, Patronate, Gerichtsbarkeiten und andere wirtschaftlich nutzbare Rechte wie Zölle und Geleit, die als Optionen auf dem Markt gehandelt wurden.

Durch die Verleihung von Reichslehen seitens des Königs/Kaisers wurden Grafen zu Kronvasallen und damit in den Herrschaftsaufbau des Reiches eingegliedert.

Baron

Baron bedeutete ursprünglich nicht viel mehr als Mann (natürlich den heldenhaften, tapferen der Rolandssage), wurde aber quasi zum Synonym für pairs, also die sozial herausgehobenen Angehörigen der Aristokratie, insbesondere derer, die Jurisdiktionsgewalt besassen und in unmittelbarer lehensrechtlicher, oft auch persönlicher und/oder verwandtschaftlicher Beziehung zum Fürsten stehen. Baroniale Zusammenschlüsse bildeten sich oft, wenn es galt, Widerstand gegen den König zu leisten.

In Aquitanien waren die Barone des 11. JH. die Schlossbesitzer, Vasallen des Herzogs, die an seinen politischen Entscheidungen beteiligt waren und seine Urkunden bezeugten. In Flandern, Champagne, Nevers waren sie Territorialfürsten, Getreue des Königs die an seinem Kronrat teilnahmen.

Ende des 12. JH verlor die Würde des Baron ihren persönlichen Charakter und verbindet sich mit dem Besitz einer Herrschaft, der Baronnie, die vom König unmittelbar (nullo medio) zu Lehen geht. Diese Ländereien waren oft bedeutend, umfassten mehrere Burgen und eine Vielzahl von Vasallen, die als militärische Unterstützung im Kriegsfall herbeizueilen hatten. Ein Baron konnte nur von seinesgleichen gerichtet werden.

Mit  zunehmender Hierarchisierung des Adels gerieten die Barone allerdings unterhalb die Herzöge, Grafen und sogar Vicomtes (Vizegrafen), hielten sich aber oberhalb der einfachen Seigneurs. Barone, Herzöge, Grafen und Vicomtes konnten voneinander Lehen nehmen.

Gegen Ende des Mittelalters wurde Baron zum abgegrenzten eigenen feudalen Rang und Adelstitel, der sich seit dem 16. JH. rasch verbreitete.

In England erhielten die Barone vom König Besitz, der in verschiedenen Grafschaften verteilt war, so dass eine Macht-blockbildung erschwert wurde. Manche Barone verstärkten ihre Position allerdings, indem sie das lukrative Amt des sheriff. Sie hatten dem König mit Rat und Tat, insbesondere militärischen Diensten, oft aber auch Feudalabgaben, beizustehen. Grössere Baronien entwickelten oft einen eigenen Hofhalt mit Unterlehen und Untervasallen (feudal cort, steward, sheriff, justices ..) Auch Baronien tendierten bald dazu, erblich zu werden. Seit 1387 gab es auch den Typ des Brief- oder Patenbarons (man sieht die Verwandtschaft des damaligen Feudaladels mit dem heutigen Bildungsadel ...), die das Recht hatten, zum Parlament berufen zu werden.

In Neapel und Sizilien wurde der Terminus Baron erst mit den Normannen eingeführt. Die Barone beschäftigten sich dort vor allem mit Rechtsangelegenheiten, zuerst im zivilen, dann mit Strafrecht, später bis hin zu Blutrecht (Todesstrafe). Die Barone hatten auch das Recht, gegen den König Krieg zu führen, wenn dieser Verträge verletzte oder ungerecht regierte. Sie mussten jedoch unter normalen Umständen mit "Geschenken" zu den Unkosten des Hofes beitragen, insbesondere bei der Vermählung einer Schwester oder Tochter des Königs. Für solche Leistungen konnten sie sich allerdings bei ihren Untertanen schadlos halten.

Vogt

Der Begriff Vogt stammt von advocatus, dem Herbeigerufenen (Deshalb dürfen Advokaten keine Werbung betreiben, weil sie sonst vom ehrenvollen Herbeigerufenen zum weniger ehrenvollen herbeigelaufenen würden).  Der Vogt übt Herrschaft aus im Auftrag. Er organisiert die Verwaltung, zieht Abgaben ein, hält Gericht oder übernimmt die rechtliche Vertretung bei Gericht von den Herrschaften, die sich mit derart irdischen Dingen nicht abgeben wollen oder dürfen (Kleriker). Die Stellung der Vögte ist ambivalent. Sie sind ebenso Untergebene wie Herrscher, tätig in hoheitlichen wie in privaten Belangen - also vergleichbar den heutigen CEOs.

Zuerst treten sie im kirchlichen Bereich auf, da Geistliche eben das Schwert nicht selber führen dürfen, na ja, dürften. Vogteien wurden zum Fundament adliger Machtentfaltung. Seit Mitte des 19. JH sind sie oft erblich und konnten selbst wieder als Lehen vergeben werden. Da ein beträchtlicher Anteil der Erträge der Gerichte; Steuern und Abgaben an den Feudalherren abgeführt werden muss, waren die Vogteien die wichtigsten Einkommensquellen der hohen Herren, der kirchlichen wie später der irdischen. Die Vogtei war also im Mittealter das, was heute die Finanzmärkte. Hier war die Schnittstelle zwischen Real- und Geldwirtschaft. Und hier staute sich auch meist der Ärger der Bevölkerung, wenn ihr wieder mal klar wurde, dass sie über den Tisch gezogen wird. s. Tell und Gessler

Folgerichtig verzichteten die Zisterzienser, Prämonstratenser und weitere Bettelorden von vornherein auf die Vogteien, da sie keinen (Grund-)Besitz der Kirche anerkannten und dementsprechend keine Berechtigung, Bodenzinsen zu erheben.

Erster päpstlich anerkannter Bettlerorden waren die Dominikaner, dan die Franziskaner, Augustiner und Karmeliter. Diese Orden vertraten gegenüber der zentralistischen Herrschaft der katholischen Kirche einen eher demokratisch-repräsentative Politik. Johannes XXII. zwang sie allerdings 1322, das Eigentum an notwendigem Besitz zu akzeptieren. Das Konzil von Trient erklärte, gegen den Widerstand der Kapuziner und Franziskaner, die Bettlerorden in vermögensrechtlicher Hinsicht den übrigen Orden gleichgestellt. Die Bettlerorden legten grossen Wert auf das Studium, obwohl etwa Franz von Assisi zwar die wahre Weisheit hoch schätzte, und Bedenken gegen die Wissenschaft hegte, da sie Quelle von Stolz und Überheblichkeit ist. Die Scholastik wurde wesentlich von den Bettlerorden getragen.

In einer Gesellschaft, in der Religion Konvention war, wurde Glaubensabweichung zum Sakrileg. Häresie liess sich als Majestätsverbrechen juristisch begründen. Der Häretiker wurde als Vertreter Satans auf Erden gesehen, den es zu vernichten galt. Die moderne Form der Häresie sind alle Haltungen die vom heilsbringenden Konzept des freien Marktes abweichen.

Auf Stahl bissen die Vögte auch bei den Städten, die auf ihre Freiheit bestanden und die Steuern selbst erheben und verwenden wollten. In Italien, Frankreich und auf der Iberischen Halbinsel waren Vögte meist ausgebildete Juristen.

Vogteien konnten selbst verliehen, verkauft und in Geld umgewandelt werden, waren also eigentliche Optionen. Sie wurden zum Objekt monetär gestützter Herrschaft im Spätmittelalter - und dürfen so vermutlich als Vorläufer der heutigen Investment Banken gesehen werden, für die auch heute noch die Advokaten dazu sehen, dass alles Geld da bleibt wo's war und ist.

Ritter

Die Ritter (miles, militia, ordo militaris)  waren mit Schwert und Lanze bewaffnet, mit Kettenhemd oder Panzer und Helm geschützt und von einem Knappen/Diener begleitet. Nebst dem Streitross brauchten sie ein Marsch- und ein Transportpferd (den Klepper), auf dem allenfalls noch der Knappe ritt. Der Ritter ist also nicht bloss eine Person, sonder die kleinste militärische Einheit, also ein Unternehmen. Ritter wählten sich den Krieg zum Beruf. Sie sind professionelle Vollkrieger, nicht wie die Bauern Teilzeitkrieger.

Ritter waren also Unternehmer, Selbständige, die KMUs des Mittelalters. Während die kleinen oft nicht viel mehr hatten ausser ihrem Werkzeug, also ihrer Rüstung, erfuhr der Ritterstand der über Burgen verfügte im 11. Jahrhundert einen enormen Zuwachs an Zahl und Bedeutung. Aus den alten Volksburgen war mit der starken Zunahme der Bevölkerung herrschaftlich organisierte Königs- und Adelsburgen entstanden, die Herrschaftszentren darstellten. Die Ritter überwachten im Namen eines adeligen Herrn, oder im eigenen, die umgebende Landschaft.

Zeitweise war der Bedarf an Rittern so gross, dass, wie 1224 in England, alle Landbesitzer die es sich leisten konnten, also über mehr als 15£ Einkommen verfügten, zwangsweise in den Ritterstand erhoben wurden.

Mit der Bedeutung wuchs auch das Bedürfnis nach Repräsentation, was zum ritterlichen Hof mit seinen Gelagen und Turnieren führte, bei denen der Hausherr seine Freigebigkeit, die Gäste ihre Tapferkeit und ihr Geschick zeigen konnten. Mit den Kreuzzügen wurde das Rittertum teilweise auch mit dem Mönchstum verknüpft, was eigentlich auf Grund der Gewaltfreiheit des Christentums nicht so ganz glaubhaft ist (Templer, Zisterzienser, Jacobusorden, Johanniter etc.).

Blütezeit des Rittertums war das 12. und 13. Jahrhundert, mit den Kreuzzügen, in denen die christlichen Ritter ihr Ideal fanden (obwohl die Kreuzzüge oft nur schlecht getarnte Raubzüge waren und eingestellt wurde, wenn die Taschen voll waren. So hatte insbesondere der 4. Kreuzzug eigentlich nur das Ziel, Konstantinopel als wirtschaftlichen Konkurrenten von Venedig erledigen. So nebenbei wurde die Beziehung zwischen orthodoxen und katholischen Christen total lädiert. Die Deutschritter wendeten sich der Kolonisierung, pardon, der Christianisierung Osteuropas zu nachdem die Eroberung des heiligen Landes gescheitert war. Sie eroberten Preussen, Ostpreussen, Estland, Lettland, Littauen und unternahmen die ersten Versuche, Siebenbürgen zu kolonisieren.

1231 schloss Friedrich II. den Ritterstand indem er verfügte, dass niemand mehr in den Ritterstand aufgenommen werden dürfe, der nicht ritterlicher Abkunft sei. In der Folge konnten sich Begüterte natürlich weiterhin Umgang zu dem begehrten Titel verschaffen. Zudem war Ritterbürtigkeit ein Merkmal des niederen Adels. Das Rittertum wurde also gespalten.

Ihr Ende fand die Ritterzeit mit dem Aufkommen von Söldnerheeren, die nichts von höfischem Getue hielten sondern mit Axt und Stein einfach drauf hauten, wie die Eidgenossen bei Morgarten, wo sie ein gewaltiges österreichisches Ritterheer vernichteten. Mehr dazu bei trugen vermutlich die Feuerwaffen, aber bereits die Armbrust, gegen die die Panzer nicht halfen. Einer der finanziell erfolgreichsten Heerführer war Georg von Frundsberg, der das aus den Schweizer Erfolgen gelernte für Karl V. einsetzte, während sich die Schweizer als Söldner individuell verdingten.

Von einem fürstlichen Hof aufgenommen, kamen sie in den Genuss des höfischen Lebens, zu Ämtern und Ansehen, aber auch in Abhängigkeit. cortegiano, honnête homme, gentilhomme, Gentleman, Kavalier. Höfisches Zeremoniell. Tarnung des janusgesichtigen Kriegers, wie heute Anzug und Krawatte bei den Wirtschaftsführern. Äusseres Erscheinungsbild und Umgangsfomen soll Verlässlichkeit und Vertrauen vermitteln, während eigentlich beide Kampfmaschinen sind, ungleich den damals wie heute barfüssigen, kurzbehosten "Bauern", die keine Krawatte, sondern meist das Hemd über der Hose tragen und viel zu direkt sagen, was sie meinen ....

Ulrich von Huttens Schilderung seines Ritterlebens (1518) in einem Brief an den Nürnberger Patrizier Willibald Prickheimer:

In den Städten könnt ihr nicht nur friedlich, sondern auch bequem leben, wenn ihr es euch vornehmt. Aber glaubst Du, dass ich unter meinen Rittern jemals Ruhe finden werde? Und hast Du vergessen, welchen Störungen und Aufregungen die Menschen in unserem Stand ausgesetzt sind? Glaube das nicht und vergleiche Dein Leben mit meinem! Um uns steht es so, dass mir die Zeitläufe keine Ruhe liessen, sogar wenn ich ein höchst ansehnliches Erbe besässe und von meinen Einkünften leben könnte. Man lebt auf dem Feld, im Wald und in den bekannten Burgen auf dem Berg. Die uns ernähren, sind bettelarme Bauern, denen wir unsere Äcker, Weinberge, Wiesen und Wälder verpachten. Der einkommende Ertrag ist, gemessen an den aufgewandten Mühe, geringfügig; aber man sorgt und plagt sich sehr, dass er grossmächtig werde. Denn wir müssen höchst sorgsame Hausväter sein.

Sodann müssen wir uns in den Dienst eines Fürsten stellen, von dem wir Schutz erhoffen. Wenn ich das nicht tue, glaubt jeder, er könne sich alles gegen mich erlauben. Aber auch wenn ich es tue, ist diese Hoffnung täglich mit Gefahr und Furcht verbunden. Gehe ich nämlich von Hause fort, so muss ich fürchten, auf Leute zu stossen, mit denen der Fürst, wie bedeutend er auch sein mag, Fehde oder Krieg führt und die mich seinetwegen anfallen und wegschleppen. Wenn es dann mein Unglück will, geht leicht mein halbes Vermögen als Lösegeld drauf, ...  (offenbar Verhältnisse wie heute in Bagdad)

Die Burg selbst, ob sie auf dem Berg oder in der Ebene liegt, ist nicht als angenehmer Aufenthalt, sondern als Festung gebaut. ... Überall stinkt es nach Schiesspulver, und dann die Hund und ihr Dreck, auch das - ich muss es schon sagen - ein lieblicher Duft!

Dann kamen 1525 die bettelarmen Bauern und brachen die meisten Burgen.

[Arno Borst: Lebensformen im Mittelalter. Nikol Verlagsgesellschaft Hamburg 2004 S. 179-180]

 

Und die graue Eminenz - die Kirche

Kirche umschreibt, nebst der Bedeutung "Volk Gottes", die institutionellen, rechtlichen und sozialen Formen christlicher Religion und ihre hierarchische gegliederte Organisation. Im Mittelalter stand die universelle Repräsentanz des Glaubens im Zentrum.

Im Frühmittelalter waren die Bischöfe stabilisierende Ordnungsfaktoren, die über umfangreiche juristische und strafrechtliche Kompetenzen verfügten wie über einen ausgedehnten Stab an Klerikern, die ihn bei der Verwaltung des Vermögens, der Untertanen und der kirchlichen Tätigkeiten unterstützten. Der Klerus entwickelte sich zum eigenen Stand mit eigenen Aufgaben und beträchtlichen Privilegien. Seit dem 4. Jahrhundert bilden die Bischöfe, als Kontroll-, Bestätigungs- und Apellationsinstanz, einen Metropolitenverband, der sich eng an die spätrömische Provinzordnung anlehnt. [Man erinnere sich, dass nach dem Sturz des Schahs im Iran die Kleriker die einzigen waren, die noch über funktionierende Strukturen und Netzwerke verfügten, und so Chomeini an die Macht bringen konnten. Man möge bedenken, dass der Vatikan die bestgetarnte und weltumspannendste Geheim(dienst)organisation der Welt ist ...). Die katholische Kirche rettete also einige der Verwaltungsstrukturen des römischen Imperiums vor dem Untergang und nutzte sie für die eigene Herrschaft.

Die Macht der Bischöfe wurde erst durch das hochmittelalterliche Papsttum beschränkt, der die zentralistische Leitung dieses Rechts- und Fiskalinstitutes übernahm. Die apostolische Kanzlei und Kammer sollte für die Entwicklung moderner Bürokratien und damit der Staatlichkeit von grosser Bedeutung werden.

Die katholische Kirche, spez. in der Form der Domkapitel, war im 12. JH. vermutlich die erste voll etablierte korporative Organisation, also juristische Person. Die Bischöfe wurden zur höchsten landeskirchlichen Instanz. Zur Verbesserung der Zinserträge/Zehnten, wurden Pfarreien eingerichtet. Im 13. JH kamen immer weitere Quellen neuer Pfründen hinzu wie der Peterspfennig (Ablass) und Subsidien, zweckentfremdete Kreuzzugszehnten.

Vertreter radikaler Armut, oder zumindest Bescheidenheit und Subsistenz, die schliesslich die bestehende Kirche ablehnten, wurden - im Verein mit der weltlichen Gewalt - als Ketzer verfolgt.

 Die Protestanten haben die himmlische Belohnung bereits auf Erden versprochen, erreichbar durch Fleiss, harte Arbeit und Sparsamkeit. Reichtum auf Erden wurde zum Zeichen von Gottes Wohlgefallen. Das Kamel, das nicht mehr durchs Nadelöhr geht, ist nun nicht mehr der Reiche, sondern der Arme, beschissen auf Erden wie im Himmel. (Details s. Pietismus in Basel). Dadurch wurde der von der katholischen Kirche durch Raub, Krieg und Drohung mit ewiger Verdammnis angehäufte Berg an Vermögen privatisiert.

Die Katholiken haben allerdings gute Vorarbeit geleistet. Sie waren es, die durch Christianisierung, Kirchen, Klöster und klerikale Verwaltung, den unter den Kelten herrschenden Allgemeinbesitz an Boden in Privateigentum verwandelten und an sich rissen. Die Protestanten mussten ihn dann nur noch auf die "von Gott erwählten" verteilen.

Dem Liberalismus blieb eigentlich nur noch wenig zu tun. Er befreite das Geld von den andern Werten, die noch durch die Kirche (und, eher am Rande, den Staat) vertreten wurden. 2000 Jahre Christianisierung waren so nicht ein Siegeszug Jesu, sondern ein Siegeszug von Besitz und Geld, das sich nun noch der letzten Fesseln (der nichtmonetären, unprofitablen Normen) durch Staat und Kirche zu entledigen sucht.

M. Herzog, Basel, 27. August 2005