Martin Herzog, April 2001
Die Änderung, die bisher am meisten zu reden gegeben hat, ist die Verwendung der 1300 Tonnen Goldreserven, die nun offiziell als überflüssig bezeichnet werden – womit eine alte Forderung der Freiwirtschaft erfüllt ist. Die vorhandenen 2590 Tonnen wurden bis anhin zu nur zu 4595 Fr./kg bewertet. Neu können sie zu Marktpreisen verkauft, gekauft und bilanziert werden und gewinnen damit ihre Funktion als einsetzbare Währungsreserve zurück.. Im „Kampf ums Gold“ vertreten Bundesrat und Parlament die Meinung, die Überschüsse gehören Kantonen und Bund und wären für die Solidaritätsstiftung, Entschuldung von Bund und Kantonen, sowie für eine teilweise Finanzierung der AHV zu verwenden. Blocher will das Geld nur für die AHV, die Freiwirtschaft möchte zumindest einen Teil der Reserven verwenden um Boden in Gemeinschaftseigentum zurückzuführen.
Für die freiwirtschaftliche Forderung nach Freigeld wichtig wird vor allem Artikel 18: Die Überwachung von Zahlungssystemen sein. Die Nationalbank wird damit ermächtigt, bargeldlose Zahlungssysteme zu überwachen, sofern sie für die Stabilität des Finanzsystems von Bedeutung sind:
1 Wer ein bargeldloses Zahlungssystem betreibt, das Zahlungen an einen offenen Kreis von Empfängern abwickelt, muss der Nationalbank auf Verlangen alle notwendigen Auskünfte erteilen, Unterlagen zur Verfügung stellen und Einsicht in die Einrichtungen vor Ort gewähren. Dieser Pflicht unterliegen auch, wer den Sitz im Ausland hat und ein solches Zahlungssystem in der Schweiz betreibt.
2 Die Nationalbank kann an den Betrieb bargeldloser Zahlungssysteme, von denen Risiken für die Stabilität des Finanzsystems ausgehen, Mindestanforderungen stellen, wenn dies für eine sichere Abwicklung des Zahlungsverkehrs notwendig ist. Diese können insbesondere die Organisationsgrundlagen, die Geschäftsbedingungen, die operationelle Sicherheit, die Zulassung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum System, die Folgen von Zahlungsschwierigkeiten von Systemteilnehmern und das verwendete Zahlungsmittel betreffen.
3 Die Nationalbank regelt die Mindestanforderungen in einer Verordnung. Sie erlässt Verfügungen im Einzelfall.
Die Organisation der Nationalbank wurde im neuen Gesetz gestrafft und wird neu aus der Generalversammlung der Aktionäre, dem Direktorium, dem Bankrat und der Revisionskommission bestehen. Auf Bankausschuss, Lokalkomitees und Lokaldirektionen wird verzichtet. Der Bankrat wird von 40 auf 15 Mitglieder verkleinert, die über verstärkte Kompetenzen verfügen. Die Aktionäre müssen im Aktienbuch eingetragen sein.
Der Bankrat besteht aus 15 Mitgliedern. Der Bundesrat wählt 9 Mitglieder, die Generalversammlung 6. Der Bundesrat bezeichnet die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre
Das Direktorium besteht aus 3 Mitgliedern. Ihnen sind Stellvertreterinnen oder Stellvertreter beigeordnet. Die Mitglieder des Direktoriums und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden auf Vorschlag des Bankrates vom Bundesrat gewählt. Ihre Amtsdauer beträgt sechs Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
Die Hauptaufgabe der SNB besteht darin, die Geldversorgung so zu steuern, dass die Wirtschaft ihr Produktionspotential ausschöpfen kann und die Kaufkraft des Geldes möglichst erhalten bleibt. Durch den Zusatz Dabei beachtet sie die konjunkturelle Entwicklung wird das Konzept etwas weniger monetaristisch und die Bank trägt die Mitverantwortung an der realwirtschaftlichen Entwicklung.
In der Führung der Geldpolitik geniesst die SNB einen hohen Grad an Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit ist vom Gesetzgeber gewollt und in der Verfassung verankert. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass dort, wo die Zentralbanken den Weisungen von Regierung und Parlament unterstehen, die Geldpolitik häufig in den Dienst politischer Interessen gestellt wird. Die Missbräuche reichen von einer expansiven Geldpolitik in Wahljahren bis zur direkten Finanzierung von Staatsausgaben. Die Folge ist eine höhere Inflation.
Eine gewisse politische Einbindung erfolgt allenfalls dadurch, dass der Bundesrat die Mehrheit des Bankrats und des Direktoriums bestellt – wobei die Parteien eifrig auf eine einigermassen paritätische Verteilung achten werden. Die Nationalbank ist auch verpflichtet, die Öffentlichkeit regelmässig über den Verlauf der Wirtschaft und ihre Geldpolitik zu informieren. Zur Erfüllung ihres Auftrags bedürfen sie umfassender Kenntnisse der Geldbewegungen, daher die Auskunftspflicht. Vertrauliche Daten unterstehen allerdings strengem Schutz, der den Mitarbeitern die Weitergabe solcher Informationen auch nach Ausscheiden aus der Nationalbank verbietet. Daten werden in einer Form publiziert, so dass keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Firmen möglich sind.
Zahlungsverkehr und Gewinnverteilung
Banknoten in der so genannten Landesmünze müssen zur Begleichung von Schulden unbeschränkt von jedermann angenommen werden, Münzen bis zu 100 Stück (Gedenkmünzen neu nicht mehr). 1998 betrug die Geldmenge 29.6 Milliarden Franken in Noten und 2.1 Milliarden in Münz. Das Verhältnis zwischen Münz und Banknoten ist einigermassen konstant und lag 1998 bei 1/14. Im Januar 2001 betrug der Notenumlauf 32 Milliarden - bei einer Geldmenge M1 von leicht über 200 Milliarden die ausreicht um ein Bruttoinlandprodukt von knapp 400 Milliarden mit der notwendigen Liquidität zu versorgen. Es zeigt sich also, dass Buchgeld weitaus gewichtiger ist als Bargeld. Eine wichtige Neuerung im Bankengesetz ist die Anerkennung des Buchgeldes der Nationalbank, und nur dieser, als schuldtilgend. Über diesen Vorteil verfügen vor allem alternative Währungen nicht! Diese sind nicht schuldtilgend. Bereits bei Guthaben bei Geschäftsbanken besteht ein Solvenzrisiko, in noch höherem Masse ist dieses bei Garantiekarten (Debit- und Kreditkarten), elektronischen Börsen (VPM) und cybercash (EPM) gegeben (s. Artikel Elektronisches Geld als Verwirklichung des Freigeldes?).
Die Annahmepflicht ist aber auch eine Beschränkung der Haftung, denn für vernichtete, verlorene oder gefälschte Münzen und Noten wird kein Ersatz geleistet. Für beschädigte nur so lange der vorhandene Teil grösser ist als die Hälfte und sich Serie und Nummer der Note erkennen lassen.
Eine gewisse Verhinderung der Hortung wird dadurch bewirkt, dass Notenserien alle 15 bis 20 Jahre ersetzt werden, um Fälschungen zu erschweren. Der Gegenwert nicht fristgerecht umgetauschter Noten wird dem „Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden“ überwiesen. Da ein beträchtliches vermögensrechtliches Interesse daran besteht, echte Zahlungsmittel zu erhalten, steht das Verfälschen von echtem Geld, die Einfuhr, der Erwerb und das Lagern von verfälschtem oder falschem Geld unter Strafe.
Die Nationalbank ist aber nebst einer Versorgungsstelle für Bargeld auch eine Abrechnungsstelle (clearing) für bargeldlose Zahlungen zwischen Finanzinstituten. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 2,5 % ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten (darunter die Sichteinlagen des Publikums) in Form von Giroguthaben bei der SNB, Noten oder Postcheckguthaben zu halten. Die Banken würden allerdings auch ohne diese Vorschrift Notenbankgeld halten. Zum einen brauchen sie Bargeld, um dem Wunsch von Kunden nach Umwandlung ihrer Einlagen in Bargeld entsprechen zu können. Zum anderen brauchen sie Giroguthaben bei der SNB, um ihren bargeldlosen Zahlungsver-kehr abwickeln zu können. Der Interbank-Zahlungsverkehr erfolgt in der Schweiz über das SIC (Swiss Interbank Clearing System), das im Auftrag der SNB betrieben wird. Zahlungen von Bank zu Bank werden in diesem System nur durchgeführt, wenn eine Bank über die entsprechenden Mittel auf ihrem Girokonto verfügt.
Die Aktiven, der reale Gegenwert der Notenbankgeldmenge der Nationalbank, sind vor allem ihre Gold und Devisenreserven, inländische Wertschriften und Geldmarktpapiere. Die wichtigste Einnahmequelle der SNB sind die Erträge aus denWährungsreserven. Die Bewirtschaftung der Aktivposten darf aber die Geldpolitik weder stören noch von ihr profitieren.
Vom Reingewinn geht ein Teil in die Währungsreserven, die im Gleichschritt mit dem Wirtschaftswachstum aufgestockt werden müssen, und maximal 6% als Dividende an die Aktionäre. Was dann noch übrig bleibt wird an Bund und Kantone verteilt. Bis anhin erhielten zuerst die Kantone einen Beitrag von 80 Rappen pro Kopf der Bevölkerung. Da diese 5.5 Millionen im Vergleich zu den restlichen 1.5 Milliarden unbedeutend sind, wurde im neuen Bankgesetzt darauf verzichtet. Ein allfälliger Überschuss kommt so nach wie vor zu zwei Dritteln den Kantonen und einem Drittel dem Bund zugute.
Das Hauptziel der Nationalbank ist eine stabile Währung. Sowohl Inflation als auch Deflation sind mit volkswirtschaftlichen Kosten verbunden und müssen deshalb vermieden werden. D monetaristische Ansatz war hier zwar einfach: Geld her, wenn die Wirtschaft wuchst, Geld zurück, wenn die Wirtschaft stagnierte. (s. ... Res Strehle): Zinssteuerung ist aber eine komplexe Optimierungsaufgabe, eine intuitive Feinsteuerung der Wirtschaft und eine hohe Kunst, weil die Folgen häufig erst zwei, drei Jahre später sichtbar werden. Ein Anstieg der Zinsen führt zu vorsichtigerer Kreditvergabe, denn es steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Zinsen nicht bezahlt werden können und damit die Konkurswahrscheinlichkeit steigt. Die Gesamtnachfrage wird gedämpft. Durch ein Überangebot an Waren und Dienstleistungen werden Kapazitäten frei, Produktion wird gedrosselt und Personal freigestellt. Um Lager abzubauen und Kapazitäten besser auszulasten werden die Preise nicht erhöht – womit die Gefahr einer Inflation fürs Erste gebannt ist. Werden aber die Zinsen zu hoch angesetzt, wo wird, wie in der Ersten Hälfte der 90er Jahre, die Konjunktur abgewürgt, was auch Arbeitsplätze kostet.
Sind die Zinsen zu tief, so kann die Preisstabilität darunter leiden. Dem US-Notenbankdirektor Greenspan wird dann jeweils vorgeworfen, er stütze die Aktienkurse. Da breit sinkende Börsenkurse die Nachfrage stark schwächen und die Konjunktur bremsen, darf Greenspans Geldpolitik aber zu recht als vorsichtige Stützung der Aktienmärkte interpretiert werden. An Stelle der inzwischen sang- und klanglos begrabenen Geldmengensteuerung mit ihrem dogmatischen Monetarismus, hat heute die Entwicklung der Börsenkurse für die Geldpolitik einen zentralen Stellenwert. Es entstand eine Kombination von Keynes Lehre mit dem Monetarismus „Im Unterschied zu Keynes stützt der Republikaner Geeenspan allerdings nicht die Lohneinkommen, sondern die Aktionärseinkommen“. Aus der sozialen Perspektive könnte man bei den Aussichten etwas gallig werden. Allerdings zeigt die Bewältigung des Börsencrashs von 1987 auch gewisse Vorteile: Greenspan öffnete damals entgegen der Lehrmeinung die Geldschleusen und empfahl den Banken, ihre Kredittätigkeit weiterzuführen. Obwohl die US-Wirtschaft 3.5 Jahre dümpelte, wurde der Crash damit vermieden. Eine weitere Glaskugel aus der Greenspan die wirtschaftliche Zukunft liest ist der Purchasing Managers’ Index. Dieser erfasst die Erwartungshaltung der Einkäufer grösserer Unternehmen. Verschlechtern sich die Erwartungen der Einkäufer so werden die Zinsen gesenkt, verbessern sich die Erwartungen, werden die Zinsen angehoben..
Langfristig kann die Geldpolitik das Wirtschaftswachstum jedoch nicht beeinflussen. Strukturelle Probleme der Volkswirtschaft wie ein chronisch schwaches Wirtschaftswachstum oder eine hartnäckig hohe Arbeitslosigkeit mit Hilfe der Geldpolitik lösen zu wollen, verspricht deshalb wenig Erfolg. Hier sind die anderen Bereiche der Wirtschaftspolitik gefordert. Grundlegend sind die Verfügbarkeit und der Ausbildungsstand der Arbeitskräfte sowie die Ausstattung der Wirtschaft mit Kapital (Maschinen, Infrastruktur, technisches Wissen). Eine wichtige Rolle spielen ausserdem gesetzliche Regulierungen und die Ausgestaltung des Steuersystems. Eine Wirtschaftspolitik, die zum Ziel hat, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu steigern, muss deshalb bei diesen Grundlagen des Wirtschaftswachstums ansetzen.
Die traditionelle Freiwirtschaft gerät hier in einen gewissen Erklärungsnotstand, denn die Börse kommt in der Lehre Gesells nicht vor. In der heutigen Wirtschaft bestimmt sie jedoch, wer im Wirtschaftskrieg überlebt. Offenbar bestimmt die Börse inzwischen sogar über Zinserhöhungen oder Senkungen - und damit über den gesamten Wirtschaftsverlauf. An der Börse werden jedoch nur materielle Werte gehandelt. Da aber die sozialen und geistigen Bedürfnisse der Menschen nicht Sache der Nationalbank sind, bleibt es Aufgabe der Politik eine Wirtschaftsordnung zu schaffen, die sich auch an anderen Werten als dem des Geldes orientiert und die eine gerechtere Verteilung materieller Güter erlaubt.
Literatur:
http://www.snb.ch/d/publikationen/bericht/content_ber_2000.html]
Res Strehle: Das Geheimnis. Der amerikanische Notenbankchef ist bereits zu Lebzeiten legendär. Greenspan gilt der Weltwirtschaft als Versicherung gegen den Absturz. Was ist sein Erfolgsgeheimnis. Das Magazin. Nr. 16, 21. bis 27.4.2001. S. 14-22
Art 5 Sie führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie gewährleistet die Preisstabilität. Dabei beachtet sie die konjunkturelle Entwicklung.
In diesem Rahmen hat sie folgende Aufgaben:
a sie versorgt den Schweizerfranken-Geldmarkt mit Liquidität
b Sie gewährleistet die Bargeldversorgung
c Sie erleichtert und sichert das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme
d Sie verwaltet die Währungsreserven
Sie wirkt bei der internationalen Währungskooperation mit
Sie wirkt als Bankier des Bundes
Auskunftspflicht: Banken, Börsen, Effektenhändler sowie Fondsleitungen schweizerischer und Vertreter ausländischer Anlagefonds sind verpflichtet, der Nationalbank statistische Angaben über ihre Tätigkeit zu liefern.
Informationspflicht: Die Nationalbank orientiert die Öffentlichkeit mindestens einmal im Jahr über die Geld- und Währungspolitik und macht ihre geldpolitischen Absichten bekannt.
Sie erstellt und veröffentlicht vierteljährlich Berichte über die realwirtschaftliche und monetäre Entwicklung.
Sie veröffentlicht wöchentlich geldpolitisch wichtige Daten.
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