Die Schweiz in der EU? Basisdemokratie in der EU? Uebersicht:________________________________
[Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. René Schwok · Stephan Bloetzer
Auswirkungen eines Schweizer EU-Beitritts auf direkte Demokratie und Föderalismus.
Eine politikwissenschaftliche Arbeit von Balint Dobozi im Rahmen eines Kolloquiums
von Dr. Sandra Lavenex an der Universität Zürich. März 2001.]
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Der europapolitische Diskurs in dieser neutralen, wohlhabenden und politisch stabilen Schweiz wurde von Anfang an nicht etwa von einer politischen Vision, einer Evaluation der Chancen einer Mitgliedschaft getragen, sondern sehr bald von der Frage nach den (negativen) Auswirkungen eines Beitritts dominiert. Einen ersten Höhepunkt dieses Diskurses stellte der Abstimmungskampf um den EWR-Beitritt dar: Den ungeschickten Befürwortern des äusserst komplexen Abkommens standen dessen Gegner gegenüber, die mit undifferenzierten, aber ihre Wirkung nicht verfehlenden Argumenten die Verluste und Veränderungen beschwörten, die im Falle einer EWR-Teilnahme ihrer Ansicht nach eintreffen würden.
Die Schweiz war ursprünglich ein loser Bund der so genannten Orte, der Kantone: die alte Eidgenossenschaft. Erst ein halbes Jahrhundert nach der napoleonischen Helvetischen Republik und der späteren Umwandlung in einen Staatenbund wurde die Schweiz 1848 mit der Bundesverfassung zum föderalistischen Bundesstaat. Dieser stellt somit einen Zusammenschluss der Kantone, der "ursprünglichen Staatswesen der Schweiz", dar.
Der Föderalismus stellt im Wesentlichen eine Staatsform dar, in der den Gliedstaaten Autonomie und Mitbestimmung verfassungsrechtlich garantiert werden.
Der schweizerische Bundesstaat besteht heute aus 26 solcher Gliedstaaten, den erwähnten Kantonen. Der zentrale Aspekt des schweizerischen Föderalismus ist die weit gehende Autonomie der Kantone, die sich in der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen (sowie den Gemeinden) manifestiert. Die Kantone besitzen Staatshoheit und sind innerhalb der ihrer Kompetenz unterstellten Bereiche auch zur Gesetzgebung befugt, so im Besonderen auf steuerrechtlichem Gebiet. Sie sind somit souverän, "... soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist ..." (Art. 3 BV). Obschon sie dem Bund vor allem seit der ersten Revision der Bundesverfassung 1874 viele ihrer ursprünglichen Kompetenzen übertragen haben, verfügen die Kantone nach wie vor über weit gehende Befugnisse im Erziehungs- und im Gesundheitswesen, in gewerbepolizeilichen und raumplanerischen Belangen, bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und bei der Organisation der Rechtspflege.
Aber auch die Mitbestimmung der Gliedstaaten ist Teil des Schweizer Staatssystems: Die Kantone bestimmen die Politik auf Bundesebene mit, sei es durch ihre Vertreter im Ständerat, sei es über das Ständemehr in wichtigen nationalen Abstimmungen. Auch haben die Kantone die Kompetenz, so genannte Standesinitiativen ans Bundesparlament zu richten. Des Weiteren konsultiert der Bund, was seine Arbeit betrifft, regelmässig die Kantonsregierungen in so genannten Vernehmlassungsverfahren. Ein politisches Instrument der Kantone mit zunehmendem Einfluss ist schliesslich die 1993 geschaffene interkantonale Konferenz der Kantonsregierungen, die gegenüber dem Vernehmlassungsverfahren an Bedeutung zu gewinnen scheint.
Kommentar: Da diese, wie auch insbesondere die Konferenzen der kantonalen Direktionen (s. Kommentare), keiner demokratischen Kontrolle unterstehen, sind sie ein Schwachpunkt im System, der immer wieder Richtlinien (SKOS genau so wie die Beschlüsse der Kantonsoberförster (KOK) und vermutlich auch anderer Bereiche) ausbrütet, die dann quasi als Sachzwänge eingeführt werden. Hier ist die Schweiz schon etwas zu sehr EU-konform, in dem sie wenig bürgergesellschaftlich sondern eher direktorial agiert. Positiv betrachtet heisst das aber auch, dass unsere Verfahren nicht einfach per se über jeden Verdacht erhaben sind, vor allem wenn man über die Ideologien hinaus mal die Tatsachen genauer ansieht.
Hier, wo die Exekutive sich ihre Richtlinien grad selbst gibt, unkontrolliert, untergraben wir unsere Demokratie längst selbst, ohne irgendwelche Maulwürfe auf feindlichen Staaten oder gar Zwang der EU. s. auch Legislativ-Exekutive
Die zweite wichtige Besonderheit des staatspolitischen Systems der Schweiz ist die sich im Vergleich mit andern Ländern wesentlich unterscheidende Ausprägung der demokratischen Mitbestimmungsrechte des Volkes, das in der Schweiz somit der "Souverän" ist.
Ausgehend vom grundsätzlichen Stimm- und Wahlrecht für alle Schweizerinnen und Schweizer ab dem Alter von 18 Jahren, bestehen
folgende direktdemokratischen Rechte:
Wahlrecht:
Das Volk wählt auf Bundesebene die Mitglieder des Nationalrates und, nach kantonalem Recht, jene des Ständerates. Die beiden Räten zusammen bilden die Vereinigte Bundesversammlung die für die Wahl der Bundesexekutive, des Bundesrates, verantwortlich ist. Auf Kantons- und Gemeindeebene wählt das Volk jedoch die Mitglieder sowohl der legislativen wie auch der exekutiven Organe.
Verfassungs- und Gesetzgebungsbefugnisse:
100 000 Stimmberechtigte können über eine Volksinitiative eine Total- oder Teilrevision der Verfassung verlangen. Die Unterschriften müssen innerhalb einer Frist von 18 Monaten gesammelt werden. Eine solche Revision muss zwingend dem Volk und den Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden und ist erst gültig, wenn sie sowohl von der Mehrheit der Stimmberechtigten als auch von der Mehrheit der Kantone (12 von 23) angenommen wird.
Fakultatives Referendum:
Schliesslich müssen Bundesgesetze und gewisse Staatsverträge dem Volk vorgelegt werden, wenn dies von 50 000 Stimmberechtigten innerhalb einer Frist von 100 Tagen nach deren Bekanntgabe verlangt wird.
Sowohl die direktdemokratische wie auch die föderalistische Komponente des Schweizer Staatssystems wurden in der ersten Bundesverfassung von 1848 festgeschrieben, gehen aber auf noch ältere Traditionen des Staatsverständnisses zurück. Insbesondere das jahrhundertelange politische System des losen Staatenbundes der "Orte" hat in der föderalistischen Struktur des Bundesstaates seinen Nachfolger gefunden.
Diese Voraussetzungen sind zunächst technischer Natur: Der Globalisierungsprozess ist nur in der Folge der technologischen Fortschritte im Personen- und Güterverkehr, in der Telekommunikation sowie in jüngster Zeit in der Informationstechnologie denkbar, die die weltweite Interaktion nicht nur möglich, sondern auch erschwinglich gemacht haben. Schnelle und billige Flugverbindungen, Telefon-, Fax- und Computerkommunikation haben die Welt zusammenwachsen lassen und die menschliche Ueberwindung der Determinanten Raum und Zeit vorangetrieben.
Andererseits spielen wirtschaftspolitische Entwicklungen eine wichtige Rolle: Zum einen sind die Bestrebungen innerhalb internationaler Wirtschaftsorganisationen wie der OECD, dem GATT oder seit einigen Jahren der WTO, den Welthandel zu liberalisieren, zu berücksichtigen, zum anderen stellt die fortschreitende Einbindung neuer Weltregionen in dieses Netzwerk intensivierten Handels ein stark dynamisierendes Element dar – in den 90er-Jahren so geschehen mit den mittelosteuropäischen Ländern sowie den aufstrebenden Tiger-
Staaten in Südostasien. Mit dem Beitritt Chinas zur WTO wird diese Liberalisierung mittelfristig wohl grossflächig fortgesetzt. So findet insgesamt eine Intensivierung des Wettbewerbs statt, indem Märkte vergrössert werden.
Die zunehmende internationale Kooperation auf wirtschaftlicher Ebene im Rahmen der Globalisierung entwickelt eine Dynamik, die von einzelnen Nationalstaaten immer weniger beeinflusst werden kann. Die nationalstaatlichen Kontrollmöglichkeiten werden überansprucht. s.gegenwärtig das Problem <too big to fail>: Island, UBS ...) Während die EU mit der Realisation des Binnenmarktes und der Etablierung einer gemeinsamen Aussenwirtschaftspolitik diese Entwicklung mitgemacht – und teils wohl auch beeinflusst – hat, steht die Schweiz in ihrer so genannten Unabhängigkeit immer öfters vor vollendeten Tatsachen, was die Wirtschaftspolitik betrifft: Ihre passive Integrationsstrategie wird seit 1992 immer mehr vom "autonomen Nachvollzug" von EU-Recht begleitet, der den wirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht ist die Schweiz so zu einem "scheinsouveränen Nachvollzugsland" geworden. Vor diesem Hintergrund kommen deshalb Fleiner/Töpperwein zum Schluss:"Die einzige Möglichkeit, um den Handlungsspielraum des ‚Politischen' gegenüber dem ‚Wirtschaftlichen' zu wahren, bietet die engere internationale Zusammenarbeit und Integration." (Cottier/Kopse 1998: 329)
Der Internationalisierung der Wirtschaft müsse also eine Internationalisierung der Politik folgen.
Zbinden versteht unter passiver Integration eine "auf Aufhebung von Hindernissen des wirtschaftlichen Austauschs ausgerichtete", reaktive Politik, unter aktiver Integration wiederum eine "auf Rechtsharmonisierung und/oder gemeinsame Politiken ausgerichtete Politik" (Cottier/Kopse 1998 268f.).
Die gegenwärtig zu Verfügung stehenden Optionen decken sich nicht mehr mit den obgenannten Definitionen von aktiv und passiv, enthalten selbst die bilateralen Verträge doch schon gut 80% der Substanz des EWR-Vertrags und gehen über die Aufhebung rein wirtschaftlicher Hindernisse hinaus (z. B. rechtliche Anpassungen, vgl. Economiesuisse 2000: 27–33).
So erhält die bisherige passive Integration zunehmend einen unfreiwilligen Charakter: Sowohl die Zunahme globaler wie auch innereuropäischer Interdependenz lösen in der Schweiz schleichend Handlungszwänge aus, die dann – immer dem europapolitischen Konsens entsprechend – ins Bestreben münden, multi- bzw. bilaterale Verträge mit verschiedenen Parteien – u. a. mit der EU – zu erarbeiten, die der Schweiz in der supranational verregelten Welt weiter Handlungsspielräume bieten. Solche Verträge sind aber oft nicht mehr so "billig" zu haben, wie es die Schweiz gerne möchte, ein Umstand, der sich sodann in schwachen Verhandlungspositionen manifestiert.
Propagandistisch verirrter politischer Diskurs betr. der Folgen eines Beitritts der Schweiz zur EU
Gegen einen EU-Beitritt gibt es weiterhin eine breite Opposition, die wirtschaftliche Argumente geschickt mit Verlustängsten um traditionelle staatspolitische Institutionen verquickt. Christoph Blocher und seine AUNS haben entscheidend dazu beigetragen, einerseits die Frage nach einer nachhaltigen Zukunft der Schweiz in Europa hinauszuzögern – denn "bilateral" ist nicht nachhaltig – und andererseits damit letztlich dem "Landigeist", einem Anachronismus sondergleichen, eine Gnadenfrist zu gewähren. Ohne eine Entkoppelung des ideologisch dämonisierten Souveränitätsverlustes von der Europafrage und dessen Einordnung in eine höhere Ebene lässt sich keine rationale Politik aufbauen. Die Integrationsagenda des Bundes ist in hohem Masse innenpolitisch determiniert.
Kommentar Herzog: Blocher und Konsorten haben also prägnant zur Isolation der Schweiz beigetragen. Wir (Ich meine die Schweizer generell, nicht die ... 7 Bundesräte) sind aber keine 7 Zwerge hinter den 7 Bergen sondern relativ normale Menschen, also manchmal dumm, manchmal genial, manchmal sozial, manchmal geizig, manchmal nett - und manchmal schlicht und einfach Arschlöcher, wie überall auf der Welt. Die Schweiz hat keine höheren - aber auch keine tieferen oder vernachlässigbareren Werte als ihre Nachbarn. (Letztere Vermutung müssten wir eben auch den Nachbarn zugestehen, würden wir ihre Werthaltung in Zweifel ziehen).
Noch ärger allerdings sind diejenigen, die Demokratie an ihrer Wirtschaftlichkeit messen, also an der Effizienz der Beschlussfassung, der Wirtschaftsfreundlichkeit, der Begrenzung wirtschaftlicher Freiheit - und gerne Singapur als Vorbild hinstellen: Ein autoritärer Stadtstaat der effizient, streng, zügig - und ohne alle Demokratie, die Dinge technokratisch erledigt.
Die direkte Demokratie steht einer effizienten und schnellen Gesetzgebung (Normierung) im Weg - was nicht immer schlecht ist, denn.
Vielfalt ist Reichtum und Resilienz, Einfalt hingegen zwingt zum Lernen aus Fehlern, verhindert dieses aber zugleich. (mh)
Fortsetzung der Kommentare Dobizis: Die Möglichkeit eines solchen letzteren, aktiven Integrationsweges ist zunächst aus historischer Sicht mit den erwähnten zwei gescheiterten "Vorgängern" belastet, wovon einer noch nicht so lange zurückliegt und unter sehr ähnlichen politischen Konditionen, wie sie heute bestehen, abgebrochen wurde. Sodann stellt eine zukünftige Abstimmung um einen EU-Beitritt das Schweizer Stimmvolk noch vor viel mehr Fragen, als es die EWR-Vorlage tat. Die damals gescheiterte Informationspolitik des Bundesrates bezüglich der Auswirkungen des komplexen Vertragswerks konnte sich gegen die gegnerische Kampagne mit ihren einfach gestrickten, aber hoch effektiven Argumenten, die den Verlust von Souveränität und direkter Demokratie betonten, nicht durchsetzen.
Die Relevanz der Frage ergibt sich u. a. aus ihrer Rolle im europapolitischen Diskurs: Die Europagegner halten an der mittlerweile überholten Forschungsmeinung mit Vehemenz fest, die Schweiz müsse direkte Demokratie und Föderalismus im Falle eines Beitritts aufgeben, und sind damit erfolgreich. Und so relativieren in einer repräsentativen Umfrage denn auch Schweizer StimmbürgerInnen ihre Zustimmung zu einem EU-Beitritt, sobald es um dessen Folgen geht: Neben der Erhöhung der Mehrwertsteuer ist die Einschränkung der Volksrechte für die Befragten am wenigsten akzeptabel (Vgl. GfS-Forschungsinstitut, Europa-Barometer, "Akzeptierte Konsequenzen bei EU-Beitritt"6 ).
Um zu verstehen, welche neuen Voraussetzungen die Geltung übergeordneten EU-Rechts den direktdemokratischen Instrumenten des Referendums und der Volksinitiative bringen würde, wurden verschiedene Studien durchgeführt, in welchen Vorlagen, über die in den letzten zehn Jahren abgestimmt worden ist, auf ihre "Europatauglichkeit" hin untersucht wurden, d. h. darauf, ob sie in einer Schweiz, die damals schon EU-Mitglied gewesen wäre, Kompatibilitätsprobleme mit dem dann geltenden EU-Recht aufgewiesen hätte.
Es kommen also auch ein paar wichtige Dinge unter Druck, allerdings Dinge, und Druck, gegen die sich auch in Europa immer mehr Menschen wehren. Gerade was die Genschutzinitiative betrifft, lehnen in der Zwischenzeit bereits 26 Regionen der EU Gentechnik in den Nahrungsmitteln ab. Durch überstaatliche Kontakte und Organisation dürften sich fast alle dieser Punkte wieder ins politische Programm bringen lassen. Einer der schwierigsten Brocken ist hier die Landwirtschaft, Da die Schweizerische Landwirtschaft extrem kleinflächig arbeitet und im internationalen Vergleich über sehr kleine, also wenig rationalisierbare und rentable Strukturen verfügt (vor allem auf Grund der hügeligen bis gebirgigen Landschaft), aber aus verschiedensten Gründen nicht einfach verschwinden darf (Versorgungssicherheit, zunehmender Mangel an Landwirtschaftsland weltweit, Alpenschutz, Landschaftsschutz etcetc), werden hier die Diskussionen - und Widerstände - zu Recht weiter gehen.
Die Meinungen über die erforderlichen Massnahmen zur Bewältigung dieses Problems divergieren ziemlich stark. In der Forschung pendeln die Meinungen im Wesentlichen zwischen der Ansicht, dass durch den Souveränitätstransfer die faktische Entscheidungskompetenz des Schweizer Souveräns in den betroffenen Sachfragen rechtlich eingeschränkt werden müsste, und jener, dass es bei gleichzeitiger und unveränderter Beibehaltung der direktdemokratischen Instrumente zwar immer wieder zu Kollisionen mit dem EU-Recht kommen würde (so bei negativ ausfallenden Referenda zu EU-Erlassen oder bei der Annahme euro-inkompatibler Volksinitiativen), sich diese jedoch durchaus im Rahmen bestehender Praxis einiger EU-Mitglieder bewegen würden.
Kommentar Herzog: Was die direkte Demokratie angeht, so wäre es vorteilhaft, beim Beitritt weit gehende Eurokompatibilität garantierende "Sicherungen" in direktdemokratische Verfahren einzubauen. Im Zentrum des Interesses steht die Verhinderung von "gegenstandslosen" Referenden und Initiativen, die, einmal angenommen, aufgrund ihrer Inkompatibilität mit EU-Recht dann doch nicht in Kraft treten könnten.
Was jedoch notwendig ist, eigentlich bereits in der Schweiz auch ohne EU, ist eine sachliche Beurteilung von Volksinititativen nach ihrer Zulässigkeit nicht nur formell, sondern auch inhaltlich. Gerade die Beispiele mit lebenslänglicher Verwahrung, dem Minaretverbot oder gar der Todesstrafe zeigen deutlich, dass man zwar über alles reden darf - aber nicht jeden Furz zum Gesetz machen kann und soll. Hier ist festzulegen, welchen übergeordneten Rechten, auch ungeschriebenen, sich eine Gesetzesvorlage fügen muss.
Hier nur ein paar unvollständige Beispiele:
Mit dem Beitritt kommt es zur Abtretung einiger Bundes- und Kantonalkompetenzen an die Union. Dieser Souveränitätsverlust geht auf Bundesebene einher mit einem Funktionsverlust für den Bundesrat. Gleichzeitig werden diesem von der Union neue Aufgaben zugewiesen: die Arbeit in den EU-Gremien. Eine von Bruno Frick zitierte Analyse (Bruno Frick: EWR 2 als europapolitische Option, in: NZZ 6.6.2000) zeigt, dass diese Verpflichtungen über 50% der bundesrätlichen Arbeitszeit in Anspruch nehmen würden. Weiter erwachsen dem Bund und den Kantonen neue Pflichten: Sie müssen die in den entsprechenden Politikbereichen beschlossenen EU-Erlasse auf ihrer Ebene umsetzen.
Gleichsam wird der bis dahin dreistufige intrahelvetische Föderalismus somit um eine Stufe, die europäische Ebene, erweitert. Mit dieser Ebene finden aber auch Elemente eines anderen Föderalismusverständnisses Eingang in die Schweiz: Während der Schweizer Föderalismus, wie erwähnt, auf der Selbstbestimmung der Kantone fusst, sind die Strukturen der EU vom Mitwirkungsföderalismus geprägt
Die Problematik rund um die Ablehnung ist drum wohl eher in der historischen Dimension zu suchen: Es ist gerade der Aspekt der Souveränität, der Selbstbestimmung, der ein solch wichtiger Teil schweizerischen Selbstverständnisses auch heute immer noch ist, weshalb auch deren Abtretung an "äussere Mächte" weiterhin auf nicht zu unterschätzende Ablehnung stösst (Vgl. Cottier/Kopse 1998: 326).
Ist nun der Beitritt einmal beschlossene Sache, so müssen vorgängig Anpassungen in den Föderalismusstrukturen sowie die erwähnten Funktionsumschichtungen in Bundesregierung bzw. -verwaltung realisiert werden.
Ein erstes Problem ist, dass durch den erlittenen Souveränitätsverlust das Selbstbestimmungsprinzip der Kantone geschwächt wird. Dies ist durch eine Erweiterung des Mitwirkungsprinzips aufzufangen, so dass Kantone vermehrt in die Entscheidfindung des Bundes bzw. in die Ausarbeitung von schweizerischen Positionen in der EU-Politik eingebunden werden. Ein gegenwärtiges Beispiel ist seit 1993 die erwähnte Konferenz der Kantonsregierungen (Vgl. Cottier/Kopse 1998: 333). Auch könnten die Kantone im EU-Ausschuss der Regionen Einsitz nehmen und dort die europäische Politik mitbestimmen – wenn dieser vorerst auch nur einen begrenzten Einfluss hat.
Kommentar zur Direktwahl: Aus demokratielegitimierender Hinsicht klar, aus verhandlungstechnischer Hinsicht aber Schrott. Es sind Leute nötig, die geschickt verhandeln können - nicht solche, die knallhart ihre Parteimeinung allen um die Ohren hauen - ausser eben man wolle Stillstand. Das Volk wird aber diejenigen wählen, denen es zutraut, eben ihre Meinungen und Interessen zu vertreten - wo möglich kompromisslos. Da aber zur Zeit die Parteien offenbar diejenigen Kandidaten wählen, die entweder der Partei schaden, für die sie stehen, oder für die sie im Gegenzug bei den nächsten Wahlen Unterstützung der entsprechenden Partei erhalten, ist es eigentlich egal, wer hier den Mist baut. |
Neben der Föderalismusreform ist auf Bundesebene eine wirksame Regierungsreform vonnöten, denn der Bundesrat bzw. Staatssekretäre werden viel Zeit in EU-Gremien verbringen müssen. Die Grösse und Organisation der Regierung muss deshalb hinsichtlich einer effizienten Mitwirkung in den europäischen Räten angepasst werden (Economiesuisse 2000: 27), sei es, indem die Zahl der Bundesräte oder jene der Staatssekretäre erhöht wird. Gleichsam kommen der Regierung neue Funktionen zu: Sie übernimmt die Rolle eines Bindeglieds zwischen Kantonen und Union. Sie muss informieren, koordinieren und ist die Interessenvertretung der Schweiz und ihrer Kantone auf der europäischen Ebene.
In diesem Zusammenhang weisen Fleiner/Töpperwein auf die Gefahr eines Regierungsföderalismus hin (Cottier/Kopse 1998: 335). Auch Andreas Auer (Kreis et al. 1999: 24f.) bemerkt, dass der Bundesrat durch erweiterte Entscheidungskompetenzen (Mitwirkung im ER etc.) viel mehr Macht erhalte, als er demokratische Legitimation besitze. Er schlägt in diesem Zusammenhang die Volkswahl des Bundesrates vor.
Die Kosten wären beträchtlich. Die CS schätzt gegen 4 Milliarden Fr. pro Jahr - ohne den notwendigen Umbau der politischen Strukturen in der Schweiz selbst. Wir müssten also entweder doch noch das Militär abschaffen - oder die Landwirtschaft, womit die EU dann eh glücklicher wäre.
Oesterreich, das zuvor ähnliche Bedenken hatte (und landwirtschaftlich auch ähnliche Strukturen) wie die Schweiz, insbesondere was die Neutralität betrifft, sieht den Beitritt inzwischen recht positiv (mit Ausnahmen, logischerweise):
Dieser Vergleich zeigt, dass wirtschaftliche Integration zur Erhöhung des Wohlstandes beiträgt und Österreich mit seinem EU Beitritt wirtschaftlich insgesamt gut gefahren ist. Die wirtschaftlichen Vorteile überwiegen die Nettozahlungen bei weitem.
Für die Schweiz muss man sagen, dass sich wirtschaftlich ein Beitritt kaum lohnt, politisch schon (wegen der Sache mit den 7 Zwergen hinter den 7 Bergen, die heute nur noch in Märchen gut gehen kann *, denn überall sonst wurden diese längst durch globale Minenfirmen vertrieben (dagegen hilft auch der Standort Zug von Glencore, xstrata etc. nichts: Wenig Arbeitsplätze, wenig Steuern - aber unter Umständen viel Aerger ...). Dumm bloss, dass die meisten Schweizer auf die genau umgekehrten Reize positiver reagieren würden. Persönlich bin ich der Meinung, dass auch die EU ein etwas zurückhaltenderes rechtliches Integrationskonzept verfolgen sollte, denn die Mitglieder unterscheiden sich in Anlage und Potenz doch beträchtlich (s. Kommentare zum Beitritt der Türkei), bedürfen also unterschiedlicher rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Strukturen - und unterschiedlicher Freiheiten - wie Sicherheiten. Eine übertriebene Normierung verursacht nicht Einheit, sondern Störungen (s. Griechenland).
Die EU muss also Vielfalt erlauben - weshalb der Beitritt der Schweiz eben doch zu erwägen wäre, mit allen Vor- und Nachteilen für beide. (Aus dem Grund ist bei der konstruierten Flagge rechts ganz oben auch die Schweizerfahne nicht gerundet worden, sondern kantig geblieben).
* Ein weiterer Fingerzeig in die Richtung, dass eben die Welt nicht am Rande der Schweiz, auch nicht am Rande Europas aufhört, ist vielleicht die Tatsache, dass der Tagesanzeiger seit heute dem 6. September 2010 jeweils am Montag einen Bund beilegt, der aus der New York Times zusammen gestellt wird - in englischer Sprache! (Ehrlicherweise müsste man hier zwar auch die WOZ erwähnen, die ähnliches seit Jahren macht, mit der Beilage aus Le Monde Diplomatique, allerdings in deutscher Uebersetzung.
Extrem frustrierend, ja belämmernd, sind allerdings die Resultate im Jahrbuch Qualität der Medien 2010 (# Artikel in Vorbereitung)
Weitere Links dazu:
Regionale Vielfalt innerhalb der EU:
Wo die Schweiz bereits heute auf Tuchfühlung ist mit der EU:
Martin Herzog, Basel, 5.9.2010