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Die Schweiz in der EU? Basisdemokratie in der EU? Uebersicht

Die Europäische Union (EU) (wiki bietet hier eine wirklich umfassende Infos, die ich nicht wiederholen möchte. Hier also nur eine Selektion der wichtigsten Elemente:)

DIE EU ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Seine Bevölkerung umfasst derzeit rund 500 Millionen Einwohner.

Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist der am Bruttoinlandsprodukt gemessen größte gemeinsame Markt der Welt.

Die Entwicklung Europas seit dem Zweiten Weltkrieg wurde massgeblich durch die europäische Integration geprägt. Schon bald nach dem Krieg, in den 50er-Jahren, begann die institutionalisierte Zusammenarbeit einer sich sukzessive vergrössernden Gruppe europäischer Staaten. So schlossen sich die "sechs" – Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg – in einem ersten Schritt 1951 zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) zusammen - während dem die Schweizer noch immer den Stolz pflegten auf die Ueberwindung des Ultramontanismus im 19. JH. Diesem Schritt folgten 1957 weitere Verträge, jene über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG und die EURATOM. Die erklärte Finalität dieses sich entwickelnden Gebildes war somit vorerst eine vertiefte wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Da entsprechende Versuche auf der Ebene der OECD, eine "Grosse Freihandelszone" unter ihren 17 europäischen Mitgliedsstaaten zu schaffen, bald darauf scheiterten, und da für viele Länder eine Mitgliedschaft bei den Europäischen Gemeinschaften zu diesem Zeitpunkt

EFTA und EWR

Schweiz und weitere fünf Staaten4 1960 zur EFTA, der Europäischen Freihandelsassoziation, zusammen. Die EFTA war als industrielle Freihandelszone konzipiert, nicht mehr.

Längerfristig gewann nun die EG mit weiteren Integrationsschritten und neuen Mitgliedern an Bedeutung, während die EFTA nicht zuletzt durch die "Abwanderung" Grossbritanniens und Dänemarks Richtung EG an Wichtigkeit einbüsste.

Die EG bot in der Folge den EFTA-Staaten Verhandlungen zur Bildung eines Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) an, die 1990 aufgenommen wurden. Als sich abzeichnete, dass den EFTA-Staaten innerhalb eines solchen Vertrages wesentliche Mitspracherechte bezüglich des zukünftig gemeinsamen Binnenmarktrechts nicht zugestanden würden, entschieden sich Schweden und Österreich bald, zusätzlich ein EG-Beitrittsgesuch zu stellen.

> Es bringt also wenig, den Schweizern heute eine Mitgliedschaft in dieser Rumpf-EWR vorschlagen zu wollen, um sie billiger (automatische Uebernahme aller Gesetze) zu integrieren.

Im Zuge der sich als schwierig erweisenden und zwischendurch suspendierten Verhandlungen und der Gesuchstellungen Schwedens und Oesterreichs gelangte der Bundesrat 1991 zur Ueberzeugung, ein EG-Beitrittsgesuch sei einzureichen. Dieser Akt geschah denn auch noch vor der Volksabstimmung über den EWR-Vertrag: Ende Mai 1992.

Bedeutung des Wirtschaftsraums Europa

Der Anteil der Exporte am Bruttosozialprodukt betrug in den frühen 1990er-Jahren durchschnittlich rund 36%, jener der Importe rund 33%. Die Schweiz war 1994 nach den USA der zweitgrösste Abnehmer der EU – 74% der Importe stammten aus der Union – und mit rund 57% der Exporte deren drittgrösster Lieferant.

Nach der Ablehnung der Volksinitiative "Ja zu Europa" vom 4. März 2001, die die unverzügliche Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen verlangt hatte, erklärte der Bundesrat seine Absicht, den bilateralen Weg in den nächsten Jahren prioritär verfolgen zu wollen.

Gegründet 1992: Vertrag von Maastricht

wkm ist der Wechselkursmechanismus

 

 

Die Karte zeigt, dass sich gerade beim Euro die Geister scheiden. Am nördlichen und östlichen Rand bröselt die Begeisterung ab - allerdings im Osten eher die Begeisterung eher bei denen, die bereits dazu gehören. Der Süden ist dabei - und bringt das System in die Bredouille mit seiner katholischen Schuldwirtschaft - der Norden bezahlt, dank protestantischer Sparwirtschaft.

Hier liegt einer der grössten Konstruktionsfehler der EU, denn unterschiedliche Wirtschaftsräume brauchen eine unterschiedliche Geldpolitik (s. Geldökologie). Oder anders ausgedrückt: $

Wenn die einheitliche Geldordnung funktionieren soll, zwingt dies auch zu einer einheitlichen Ausgaben-, generell Finanzordnung, führt also zu Anpassungszwang, zu Normierung - was nicht immer gut ist.

In der Natur sind Oekotope um so stabiler, je vielfältiger sie sind. Einfalt dürfte sich auch bei politischen und wirtschaftlichen Strukturen als krisenanfällig erweisen.


Politikfelder

Es wird aus nebenstehender Karte mehr als deutlich, dass die EU mit zwei Nachbarn, grossen Nachbarn, nämlich einerseits Russland, andererseits die arabische Welt Nordafrikas und des Nahen Ostens, offenbar einige Probleme hat.

Kritik: Mit der Türkei gerät Europa in eine andere Welt, die Welt des Islam, die türkische Welt, also Zentralasien, die arabische Welt, also die Welt, von der sie ansonsten froh ist, durch die Untiefen des Mittelmeeres getrennt zu sein. Nicht zu vernachlässigen auch der Kaukasus, eine Region mit beträchtlichem Risikopotential.

In der EU werden heute 23 Sprachen als offizielle Amtssprachen der Europäischen Union anerkannt, mit denen alle Gremien der EU kontaktiert werden können. Zuletzt wurden 2007 die Sprachen Irisch, Bulgarisch und Rumänisch als weitere Amtssprachen anerkannt. Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als interne Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Je nach Institution hat sich von diesen drei Arbeitssprachen jeweils eine Arbeitssprache als vorherrschend herausgebildet (zum Beispiel Englisch in der EZB). Im Europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden und werden von Dolmetschern simultan übersetzt. Abgeordnete, Journalisten und andere Zuhörer können die Debatten über Kopfhörer verfolgen. Die Abgeordneten sprechen deshalb meist in ihrer Landessprache, Beamte und geladene Experten verwenden häufig Englisch oder Französisch.

Die wichtigsten Organe der EU:

  1. Europäischer Rat: Brüssel (Geschäftsordnung)

Laut dem Nizza-Vertrag setzt sich der Europäische Rat (ER) aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Im Lissabon- Vertrag ist darüber hinaus die Teilnahme des Präsidenten des Europäischen Rates sowie des Vizepräsidenten der Kommission, also des Hohen Vertreters der Union, vorgesehen.

Nach Art. 15 EU-Vertrag gibt der Europäische Rat der EU „die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest“. Daneben behandelt der Europäische Rat auch wichtige Fragen, für die auf Ministerebene (also im Rat der Europäischen Union) kein Konsens gefunden werden konnte. Auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wird häufig thematisiert.

Entscheide sollten im Konsensverfahren gefällt werden. Es handelt sich also um eine Kollegialregierung ähnlich dem Bundesrat.

  1. Ministerrat: Brüssel (Geschäftsordnung ?)

Er setzt sich aus jeweils einem Vertreter pro Mitgliedstaat zusammen, der ermächtigt sein muss, für seine Regierung verbindliche Entscheidungen zu treffen. Dabei gibt es je nach Politikbereich unterschiedliche Ratsformationen, bei denen sich die Vertreter verschiedener Ressorts treffen. Die Vertreter können von der Regierung frei bestimmt werden; wichtige Entscheidungen werden jedoch üblicherweise auf Ministerebene getroffen.

Er koordiniert die Tätigkeiten der anderen Ratsformationen und trifft Entscheidungen, die keiner anderen Ratsformationen zuzuordnen sind.

In reinen Verfahrensfragen beschließt der Rat meist mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Bei Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und anderen politisch heiklen Angelegenheiten, wie der Steuerpolitik, beschließt der Rat einstimmig.

Für das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, das in den meisten EU-Politikfeldern gilt, ist jedoch eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Diese wird seit dem Vertrag von Lissabon über das Prinzip einer doppelten Mehrheit definiert:

Dieses Verfahren der doppelten Mehrheit wird allerdings erst ab dem Jahr 2017 endgültig eingeführt; ab 2014 soll es angewandt werden, sofern kein Mitgliedstaat widerspricht.

Kritik wird geäussert an der hier stattfindenden Vermischung von Exekutive und Legislative, Intransparenz, insbesondere aber das Spiel über Bande, bei dem Regierungen Gesetzesvorschläge, für die es auf nationaler Ebene keine Parlamentsmehrheit gibt, über den Umweg der europäischen Gesetzgebung durchzusetzen versuchen.

  1. Europäisches Parlament: Straßburg (Geschäftsordnung)

Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament nicht nur das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, sondern die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit.

Durch den Vertrag von Lissabon wurde das Parlament auf 754 Abgeordnete erweitert

  1. Europäische Kommission: Brüssel (Geschäftsordnung durch Vertrag von Lissabon massiv verändert, noch hängig)
  2. Europäische Zentralbank: Frankfurt am Main
  3. Gerichtshof der Europäischen Union: Luxemburg

Die Hauptaufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Union (also des gesamten Gerichtssystems) ist nach Art. 19 EU-Vertrag die "Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge". An dieser Aufgabe wirken auch die Mitgliedstaaten mit, da sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die notwendigen Rechtsbehelfe schaffen müssen, sodass die Bürger ihre Rechte, die sich aus dem EU-Recht ergeben, vor den nationalen Gerichten durchsetzen können.

  1. Europäischer Rechnungshof: Luxemburg

Die Schweiz hat in diesen zentralen Strukturen als Nichtmitglied nichts zu melden - kooperiert aber mit der EU in vielen Belangen, die vor allem in den Bilateralen (Verträgen) I und II ausgehandelt wurden:

Zeitplan Landwirtschaft:

Martin Herzog, Basel, 3.9.2010