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Zensur  ... gestern - und heute, im Internet:

Dank Pornographie * entspannte, aufgeweckte, weniger aggressive Jungs

& Empfehlungen zu offshore servern

(bisher hab ich hier immer eine Warnung zugefügt: Vorsicht! Es ist drin was drauf steht. Dann wurde die Seite allerdings zensiert, vom Provider wie vom BPjS, interessanterweise aber vom Provider weitaus schärfer als von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften ... was Anlass gab zu diesem Artikel. Seither handelt es sich dort bloss noch um "Kinderpornographie", also natürlich in dem Sinne, dass sie laut Jugendschutz auch Kinder und Jugendliche  (<18) nicht in einen moralisch-psychischen Abgrund stürzt und öffentlich dargestellt werden darf.) Auswirkungen dieses unverhältnismässigen zensorischen Uebergriffs des Providers Genotec, Allschwil (BL): Der Provider - dein Polizist und Richter. [s. auch die Meinungen anderer Kunden (2) zu dessen Diensten.]

[Christian Zelger: Zensur im Internet. Eine Argumentationsanalyse auf Grundlage des Naturrechts und der Menschenrechte. Verlag für Wissenschaft und Forschung [VWF]. Berlin. 1999.
Martin Wettstein:
Zensur in der freien Welt. Bevormundung der Massen oder Sicherung der Ordnung? Zürich 02. Januar 2005.
Roland Seim, Joseph Spiegel (Hrsg.): Der kommentierte Bildband zu "Ab 18". zensiert, diskutiert, unterschlagen. Zensur in der deutschen Kulturgeschichte. Telos Verlag. Münster. 1999
Klaus Nordbruch: Sind Gedanken noch frei? Zensur in Deutschland. Universitas. München 1998. Vorsicht, wenn Antidemokraten nach demokratischen Rechten rufen, s. Algerien.
Erik Möller, Medieninformatiker: Wirkung von Pornographie auf Jugendliche"
Haftung eines Internet Service Providers in der Schweiz.
Semesterarbeit von Amir Guindehi und Markus Roth an der ETH Zürich, Professur für Privatrecht, Prof Urs Ch. Nef, 13. Juni 2000 http://amir.ch/papers/Haftung-ISP.pdf]

Thelma McCormack, Leiterin des Feminist Studies Centre an der York University:

Umfragen und Meinungsforschungen bestätigen die Verbindung zwischen einem auf Geschlechterrollen basierenden Traditionsdenken und der Bereitschaft, an die Normalität einer auf gesellschaftliche Schichten festgelegten sozialen Ordnung zu glauben. Je traditioneller die Ansichten einer Person über Frauen sind, desto wahrscheinlicher ist, daß er oder sie die Ungleichheit der Geschlechter als unweigerlich, funktional, natürlich, erstrebenswert und unveränderlich hinnehmen wird. Kurzum, wenn irgendein Bild der Frau unser Denken über die Ungleichheit der Geschlechter beeinflussen kann, dann ist es die Frau, die am Herd steht, nicht die, die Orgien feiert.

Definition Zensur:

Zensur ist die Ueberwachung, Bewertung und gegebenenfalls das Verbot und die Kontrolle der Durchführung dieses Verbots (d.h. das Entfernen bisheriger Veröffentlichungen und die Verhinderung neuen Materials) von veröffentlichten Meinungsäusserungen jeglicher Art durch die in einem Bereich herrschende Klasse, Partei, Staatsführung, Kirche oder Interessengruppe zur Verhinderung nichtkonformer oder unkontrollierter Meinungsbildung in der Bevölkerung.

Zensur steht immer im Widerspruch zu verbürgten Grundrechten, insbesondere der Meinungsfreiheit,
denn die Grundidee der Zensur ist die Kontrolle der Meinungen - durch die Kontrolle der Meinungsmacher.

Deshalb darf, ja muss man sich immer wieder gegen Zensur wehren, auch wenn diese auf den ersten Blick noch so vernünftig aussehen mag.

Der Begriff der 'Zensur' geht auf das Amt des römischen Zensors zurück. Ein staatlicher Prüfer, welcher Kulturerzeugnisse erfasste und registrierte und als Wächter der öffentlichen Moral fungierte. In dieser Tradition führte später der Vatikan einen Index Librorum Prohibitorum. Erst seit der Neuzeit wird mit dem Begriff 'Zensur' "pauschal alle Formen einer Restriktion"  und speziell "sämtliche Formen sozialer Kontrolle" bezeichnet.

Index: Der von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPS) in Deutschland geführte Index jugendgefährdender Schriften wird generell als Index oder Buchindex bezeichnet. Er enthält sämtliche Titel, welche nach einer Prüfung der BPS für jugendgefährdend befunden wurden. Bücher, welche auf dem Index stehen, sind nur Erwachsenen und nur in bestimmten Geschäften zugänglich. Wird ein Werk als Kunstwerk deklariert, darf es von der BPS nicht indiziert werden. Es steht dann unter dem Schutz des Bundesverfassungsgerichtes.

Verantwortlich für die Veröffentlichung eines solchen Schriftstücks ist in beiden Ländern (wie auch in der Schweiz) der Verleger (und Verfasser). Er trägt die Hauptschuld und ist damit auch stets darauf bedacht, die Grenze zwischen Kunst und Obszönität oder zwischen Aufklärung und Jugendgefährdung nie zu überschreiten. Die daraus resultierende Selbstzensur schützt in manchen Fällen vor Anklagen oder Indizierung. Sie bedeutet jedoch auch einen Mundkorb für jeden Autoren, der gerne mit der Grenze spielen oder eine Gratwanderung begehen möchte.

http://www.tarlanc.ch/texte/Wettstein-Zensur.pdf

Definition Meinung:

Eine Meinung (von indogermanisch moino Wechsel, Tausch) ist die in einem Menschen bestehende subjektive Ansicht bzw. Einstellung zu Zuständen, Ereignissen oder anderen Personen (rechtlich: Werturteil).

Meinungen können auch bezeichnet werden als Stellungnahmen, Einstellungen, Anschauungen, Einschätzungen, Auffassungen, Wertungen, Werturteile - wertende Betrachtung von Tatsachen, wobei es unerheblich ist, ob die Meinung richtig oder falsch, emotional oder rational oder gar nicht begründet ist, da Meinungen eh subjektiv sind.

Meinungen können also die Freiheit verlangen, geäussert werden zu dürfen, haben aber nie die Freiheit, sich als allgemein gültig zu postulieren, ja sie müssen sogar das Recht der andern respektieren, Meinungen einfach zu überhören und zu ignorieren. Bilder gehören mit Text und Wort zu den Formen, mittels derer Meinung sich äussern darf. Philosophie und Wissenschaft versuchen, primär durch Begründungen, also Argumente, Meinungen, die man auch als Hypothese formulieren könnte, zu Wissen zu festigen. [s. auch Argumentation, komplexe Argumentation, Kritik als Suche nach Wahrheit, THINK TANKS - Wie kommt Wissen in die Politik? Wer macht die Diagnose? Wer den Design? und, last not least: Wie liesse sich Politik auf Volkswissen statt auf Volksmeinung basieren?]

Die Meinungsäusserungsfreiheit gewährt jedem Menschen das Recht, "seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu verbreiten".

„Wenn sie einen Schmutzfinken wie mich schützen,
dann schützen sie euch alle.”

(Larry Flynt)

Es ist unmöglich, Staub aufzuwirbeln,
ohne dass einige Leute husten.

Erwin Piscator

Die Informationsfreiheit sichert mit der ungehinderten Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen (v.a. der Massenmedien) eine wesentliche Voraussetzung der Meinungsbildung. Durch das Zensurverbot [...] erfahren alle diese Freiheiten zusätzlichen Schutz. Als eines der wichtigsten Menschenrechte schützt die Meinungsfreiheit die geistige Freiheit und Kommunikation um ihrer selbst willen.

Die Schweizerische Bundesverfassung:

16.1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
16.2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
16.3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
17.2 Zensur ist Verboten.

18 Die Sprachfreiheit ist gewährleistet.

21 Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet.

 

1 Die Geschichte der Zensur

Also Porno gab's definitiv schon bei den Römern. Der hier stammt aus Pompei - und wurde nicht zensiert, da an privater Wand.


Gesang der englischen Chorknaben

Ehre sei Gott in der Hö-hö-he!
Wer hat die Wanzen und Flö-hö-he?

Die Armen,

die Armen –

Oh, habet Erbarmen!

Die Reichen

die Reichen

die brauchen das nicht;

sie liegen auf weichen,

weichen Kissen im Licht

oder bei ihren Damen –

Amen.

 

Ehre sei Gott in der ersten Etage!

Courage! Courage!

Macht eure Fabrik auch mal Plei-hei-te,

die Kirche, die steht euch zur Sei-hei-te

und gibt euch stets das Geleite:

sie beugt dem Proleten den Rücken krumm

und hält ihn sein ganzes Leben lang dumm,

und segnet den Staat und seine Soldaten,

die Unternehmer und Potentaten

und segnet überhaupt jede Schweinerei

und ist allemal dabei.

Jeder lebe in seinem Rahmen:

unten die Arbeitsamen

und oben die mit den Börseneinnahmen –

Amen.

 

Ehre den Gott der herrschenden Klassen!

Wir zähmen die Massen!

Wir lassen sie beten,

wenn sie getreten;

wir lassen sie singen,

wenn sie vor Hunger zerspringen;

wir lassen sie knien:

Wir wollen den Proletarier erziehn

zu einem geduldigen

unschuldigen

Arbeitstier –           I-A! I-A!

Hallelujah!

Oh, tut doch nimmer im Beten erlahmen!

und höret auf der Kirche Reklamen –

jedes Ding, das ihr schiebt, schiebt ihr in IHREM Namen

Amen!

Dass Boccaccios Decamerone gebannt wurde, wundert allerdings diejenigen wenig, die es gelesen haben. Dazu kamen aber

In Deutschland wurde die Zensur 1848 abgeschafft ... aber gleich wieder eingeführt, insbesondere was kommunistische Literatur betraf, allerdings auch sozialistische, sozialdemokratische, kurz alles, was nach Veränderung drängte.

Auch die Weimarer Republik schaffte die Zensur wieder ab, mit Ausnahme von Unsittlichkeit und Unzucht, Gotteslästerung (erinnern Sie sich mal dran, wie relativ kurz das her ist, wenn über islamische "Fundamentalisten" geschimpft wird, die grantig werden wenn der Koran oder der Prophet beleidigt werden), Beleidigung, Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzliteratur - womit sich praktisch alles zensurieren lässt. So wurden Schnitzlers Reigen, Grosz' Ecce Homo, Berta Lasks Thomas Münzer, Hasenklevers Ehen werden im Himmel geschlossen, Masereels Die Kirche, Tucholskys Gesang der englischen Chorknaben (s. rechts ... na ja, für die Zeit einigermassen verständlich ...), Karl Kraus Die Unüberwindlichen und George Grosz Zeichungen zum Braven Soldaten Schweik - allesamt verboten.

In Schnitzlers Reigen geht ein älterer Graf, eher aus Langeweile als aus Interesse, seinen Affären nach. Er steht stellvertretend für viele Adelige und Vertreter des Grossbürgertums, die Verhältnisse mit Schauspielerinnen hatten, was allgemein toleriert wurde. Es geht im ganzen Reigen nur um Triebbefriedigung, womit das Buch zu recht als pornographisch klassiert, zu unrecht aber zensuriert wird. Auch wenn Schnitzlers Werk nicht als Kunst zu betrachten wäre, so hätte er doch bloss auf reelle Zustände hingewiesen, also die vermutlich wichtigste Funktion der Meinungsfreiheit erfüllt. Peinlich war natürlich, dass Schnitzler enthüllte, dass es nicht das "einfache tumbe Volk" war, dass sich unmoralisch benahm, sondern die Elite von Richtern, Juristen, Klerikern, leitenden Beamten (präzise wie heute Sadomaso vornehmlich von dieser Schicht verlangt wird. S. Prostitution: Tochter der Armut, Mutter des höfischen Luxus).

Die Werte die in dieser Gesellschaft geschätzt wurden, waren Vernunft, Ordnung, Fortschritt, Ausdauer und ein peinliches Einhalten der alten Normen des guten Geschmacks und des richtigen Handelns. Alles Irrationale, Chaotische und Leidenschaftliche muss auf alle Fälle aus dem Leben herausgeschaltet werden. Offiziell ist man zurückhaltend, schliesst wohlarangierte Ehen und Versucht Liebe und Sexualität völlig zu verdrängen. Durch diese menschlichen Triebe fühlt man sich irritiert und gefährdet. ... Diese Sublimierung der Sexualität ins Unaussprechliche hatte zwei Konsequenzen: einerseits eine offenkundige Verkrampftheit und Ignoranz in geschlechtlichen Dingen, andererseits aber deren heimliche Ueberbewertung. [Ina Bauer, zit. in Marianne Fischer: Erotische Literatur vor Gericht. Der Schmutzliteraturkampf im Wien des beginnenden 20. Jahrhunderts. Universitäts-Verlags-Buchhandlungsgesellschaft Wien. 2003. S. 6]

Stefan Zweig: Ein junges Mädchen aus guter Familie durfte keine Vorstellungen haben, wie der männliche Körper geformt sei, nicht wissen, wie die Kinder auf die Welt kommen, denn der Engel sollte ja nicht nur körperlich unberührt, sondern auch seelisch völlig "rein" in die Ehe treten. "Gut erzogen" galt damals bei einem jungen Mädchen für vollkommen identisch mit lebensfremd; und diese Lebensfremdheit ist den Frauen jener Zeit manchmal für ihr ganzes Leben geblieben.

Bei der Unterschicht dagegen waren die Wohnverhältnisse derart eng, dass bereits Kinder mitbekamen, wie das so vor sich geht mit dem "Storch". Für junge Männer gab es allerdings nur verheiratete Frauen, Schauspielerinnen, Schnitzlers "süsse Mädl", Dienstmädchen, Prostituierte. Diesem Missverhältnis zwischen "Nachfrage und Angebot" folgte ein Überangebot an und von Prostituierten, der für Wien auf 30-50'000 geschätzt wird - bei 2000 offiziell angemeldeten, was dann wiederum zu entsprechend tiefen Preisen führte, da "die Strassen voll waren, "in jeder Preislage und zu jeder Stunde". Die Ansteckungsgefahr war allerdings äusserst hoch. Zensur, also Prohibition, führt also bloss zu Schwarzmarkt, mit entsprechenden Folgen. Die Sache mit den Kompetenzen war damals genau so unklar wie heute. Im Prinzip sollte die Polizei prüfen, der Staatsanwalt überprüfen, die Polizei beschlagnahmen und der Staatsanwalt anklagen, in etwa nach den selben Regeln die heute im Internet gelten, weil dieses auch Jugendlichen unter 16 Jahren offen steht:

Die "Schlummernde Venus" von Giorgione war ein Bild, an dem sich die Gerechten damals entrüsteten.

Jedermann weiss, wie verheerend die Schaustellung obszöner Bilder und pornographischer Bücher auf die Kinder und die Phantasie der heranwachsenden Jugend wirkt. Doppelt verheerend in einem Bezirk, in dem es von verwahrlosten Kindern wimmelt, in dem ein Grossteil der Kinder unter den denkbar ungünstigsten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen aufwächst. Da ist es wohl an der Pflicht aller Anständigen, mögen sie was immer für einer Partei und Konfession angehören, alles aus öffentlichen Auslagen fern zu halten, was geeignet ist, unverdorbene Kinder in ihrem Denken, Fühlen und in ihren Phantasien zu schädigen und sittlich angekränkelten Kindern neuen Giftstoff zuzuführen. [Reichspost. Zit. S. 70]

Etwas weniger schwülstig können Sie das selbe heute noch oder wieder finden - und genau wie damals dient es vermutlich dem selben Zweck:

  1. Es wird ein moralisches Thema behandelt - soziale und psychosoziale Probleme damit übertönt

  2. Es schafft den Gerechten eine Möglichkeit, sich zu be(s)tätigen.

Nichtsdestoweniger musste gerade die "geistig minderbegabte" Unterschicht als Begründung für Zensur herhalten:

Die Aristokratie ist sowieso verderbt, das Bildungsbürgertum wird mit dem wissenschaftlichen Charakter der Erotik schon irgendwie klarkommen, aber Kleinbürgertum und Unterschicht müssen geschützt werden, denn sie sind zu wenig gebildet und erfahren. [S. 110]

Der Verbreitung der Pornographie Angeklagte dagegen argumentierten damals fast wie heute: Die erotische Literatur könne Erleichterung verschaffen. Menschen in sexueller Not, der Verteidiger nennt hier "Opfer des Zölibats, der Furcht vor Syphilis und Kindersegen" sowie alte Menschen oder pädophil veranlagte Menschen können ein Ventil für ihre Begierde finden. [S. 115] Denn man glaubt gar nicht, wie viele Menschen, auch in höheren Kreisen, ohne Text nicht onanieren können, und wie viele, wenn sie selbst den Text haben, auch noch die Illustration dazu brauchen. Die Verfolgung der pornographischen Verleger ist deshalb so töricht wie die der Kupplerinnen. [Karl Kraus. Die Fackel. No351-353. Juni 1912. S. 61. S. 116]

Das Fazit das Jurist Rode aus dem Stern-Prozess zog, gilt heute noch genau so:

Solange es redelustige Herrschaften beiderlei Geschlechts gibt, die gerne Parlament spielen und Sittlichkeitsschnüffler und andere Maniakalen, wird es Sittlichkeitskongresse geben, und diese Narrheiten werden erst aufhören mit dem Ende der Welt, parallel mit ihnen aber wird ein zähes und unaustilgbares Leben führen: die erotische Literatur.

Noch härter wurde das unter den Nazis, die bereits 1938 4175 Einzeltitel und 565 Gesamtwerke von unliebsamen Autoren verboten hatten. Bei Kriegsbeginn mit der Sowjetunion kamen weitere 337 hinzu. [Nordbruch S. 36].

Wenn man nun denkt, das war einmal, so irrt man, denn noch 1982 wurde Josephine Mutzenbachers: Die Lebensgeschichte einer Wiener Dirne verboten. Der Inhalt ist deftig, ja pornographisch - also allenfalls nicht an unter-sechzehnjährige Abzugeben, aber als Roman, sogar als Zeitzeugnis, doch von Wert und definitiv nicht zu zensurieren. Dementsprechend wurde diese Zensur 1990 aufgehoben:

1. Ein pornographischer Roman kann Kunst im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sein.  
2. Die Indizierung einer als Kunstwerk anzusehenden Schrift, setzt auch dann eine Abwägung mit der Kunstfreiheit voraus, wenn die Schrift offensichtlich geeignet ist, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden (§ 6 Nr. 3 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften - GjS -).  
3. Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 GjS ist verfassungsrechtlich unzulänglich, weil die Auswahl der Beisitzer für die Bundesprüfstelle nicht ausreichend geregelt ist.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083130.html

Auch hier, bei rein symbolischen Zeichen, feiert die Zensur in Deutschland manchmal Urständ. So wurden etwa Antifaschisten verurteilt, weil sie eine durchgestrichene Swastika (Hakenkreuz) als Protest verwendet hatten.

So wurde Zensur ca. 1950 gehandhabt, durch retouchierte Haare ... nee, nicht nur dort, auch unter der Achsel.

Die Deutsche Post musste sich 1996 für ein züchtiges Brustbild entscheiden, da es Proteste prüder Kunden hagelte, die durch diese Gedenkmarke an Max Pechstein, mit einem Akt von Paula Modersohn-Becker, die Jugend gefährdet sahen.

 


 

Es gibt aber auch das Umgekehrte. Dieses Bild wurde 1977 vom Presserat gerügt. Der Staatsanwalt entschied aber: Keine Pornographie. Heute wäre das Geheul wegen "Kinderporno" vermutlich erdrückend ... womit aber vor allem unterdrückt wird, dass die Kinderchen schon lange nicht mehr an den Storch glauben.
 

Diese Antipelzreklame von Pamela Anderson musste in Deutschland 1997 bis und mit Brust abgedeckt werden.
 

Hiermit brachte Larry Flint mal wieder die Amerikaner, seltsamerweise auch die Franzosen, auf die religiöse und nationale Palme. Warum? Flagge als Lendenschurz, Kreuzigung vor Schambereich. Schande!



Jugendmagazin "extrem" Nr 42. 1998 - wurde beschlagnahmt - wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Kommentare im TAZ.


 

Ach, ein Verbrechen ist immer erst das, was nach vier Jahren herauskommt und bis dahin allen Beteiligten einen Heidenspass bereitet hat.
Die Unsittlichkeit lebt solange in Frieden, bis es dem Neid gefällt, die Moral auf sie aufmerksam zu machen, und der Skandal beginnt immer erst dann, wenn "die Polizei ihm ein Ende bereitet".!

Karl Kraus

Fazit:

Seim/Spiegel dürfte DAS Epos der Deutschen Zensur sein. Die hier gezeigten Beispiele wie der Rest der vielbändigen und vielseitigen (im Sinne von: mit vielen Seiten)  Arbeit zeigen aber vor allem eines deutlich, nämlich dass Zensur ein Witz ist. 99% der zensierten Bilder, Texte, Filme etc. sind wenige Wochen oder Monate nach dem Aufstand vergessen. Jahre danach versteht man den Grund für den Aufstand schon nicht mehr. Zensur versucht also Konservation abgelebter moralischer Vorstellungen - hat aber darin null Erfolg. Im Gegenteil. An die meisten dieser Werke erinnert man sich bloss noch, eben weil sie zensiert wurden.

Wie das funktioniert hat Ethiker und Pfarrer Christoph Ammann beschrieben anhand Pasolinis Film "Salò oder Die 120 Tage von Sodom" (32 Jahre alt ....) : Skandalisierung durch die Medien. Vorurteile wurden bewirtschaftet. Die Pendlerzeitung "20Minuten" titelt auf der Frontseite der Zürcher Ausgabe: "Sado-Maso-Film wird in der Kirche gezeigt". Zusätzlich wird "enthüllt", dass der Streifen ohne Altersbeschränkung gezeigt werde. Schliesslich schaltet sich die Zürcher Stadtpolizei ein und verbietet faktisch die Vorführung des Films, indem sie androht, bei der geplanten Aufführung am folgenden Sonntag einzuschreiten und die Filmrollen zu konfiszieren. Die Begründung: Er verstosse gegen den Pornografie-Paragraphen 197 des Strafgesetzbuches, wo in Absatz drei "Gegenstände oder Vorführungen" verboten werden, "die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben". Am 14. Februar veröffentlicht die Stadtpolizei Zürich ein Communiqué, in dem sie das Verbot des Films zurücknimmt und zugibt, seinen "künstlerischen Wert zuwenig gewürdigt" zu haben. - Kritische Frage: Kann sich die Journalistin des Pendlerblattes tatsächlich auf den Standpunkt zurückziehen, eine solche Story - Sado-Maso-Film in der Kirche - interessiere die Leute?

Auch die mechanische Zensur durch Überwachungsprogramme ist ein Witz, denn all das geht am Problem vorbei. Ein Student der Uni Hannover (Link nicht mehr vorhanden) hat die berechtigte Kritik geäussert [Zelger. S. 162): Fraglich bleibt der pädagogische Nutzen solcher Programme, denn durch blosse Zensur und Unterdrückung wandeln sich kleine Rabauken nicht zwangsläufig in nette, saubere Menschen um.

Didaktik und Pädagogik sind also eher gefragt als Zensur. s. Empfehlungen

2 Die wichtigsten Felder der Zensur

 

Strafrechtliche Aspekte: Gesetzesgrundlagen

Computerdelikte

Sämtliche oben angeführten Paragraphen laufen unter dem Titel: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen.

Gedankenäusserungsdelikte

Unpräzise, müsste präziser lauten: Verletzung des Amtsgeheimnisses & Verletzung des Berufsgeheimnisses.

  • StGB Art. 259 Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit

[Haftung eines Internet Service Providers in der Schweiz. Semesterarbeit von Amir Guindehi und Markus Roth an der ETH Zürich, Professur für Privatrecht, Prof Urs Ch. Nef, 13. Juni 2000 http://amir.ch/papers/Haftung-ISP.pdf]

Wir ersehen aus der Geschichte, dass bereits zu Beginn, Zensur meist auf Grund unliebiger politischer oder religiöser Meinungen, wie auf Grund obszöner bis perverser Darstellungen in Wort und Bild stattfand. Das Recht der Priester und später der Kirche auf Zensur leitet sich ganz einfach davon ab, dass "man" hier, genau wie heute von den Fundamentalisten behauptet, die Wahrheit weiss, sie besitzt, und vor Unwahrheiten und Beleidigungen (Gotteslästerung, Angriff auf Inhalt oder Personen heiliger Texte) schützen muss.

Eben so alt dürfte die Zensur mit politischen Zielen sein (Staatsschutz), nämlich die eigene Herrschaftsform als allein mögliche, sinnvolle, rationale ... oder gottgewollte zu erklären und zu erhalten, also vor Kritik zu schützen. Dies war unter der Herrschaft absolutistischer Könige eben so offensichtlich wie unter der Herrschaft nationalstaatlicher Regierungen, da sich auch hier die Republiken primär mal über ihren Unterschied, ihre Abgrenzung von andern, ihre Herrschafts- und Einflussgebiete definierten. Diese Art von Zensur ist sogar in den ansonsten relativ freiheitlichen USA immer noch gang und gäbe, insbesondere was Kommunismus und Sozialismus betrifft. Nach wie vor müssen Antragsteller für ein US-Visum die Frage beantworten, ob sie je Kommunisten oder Sozialisten waren oder solchen Gruppen angehört haben. Auch dies ist eine Form der Zensur, indem man kritischen "Fremden" den Zugang gleich verwehrt.

Problematisch ist hier die Geheimhaltung, die immer wieder Journalisten vor Gericht bringt, wenn sie was aufdecken, das laut Meinung der Urheber dieser Infos, der Geheimhaltungspflicht untersteht (fehlende Verteidigungsbereitschaft der eigenen Armee, Flüge von US-Gefangenen über die Schweiz, interne, oft wenig demokratische Verfahren bei der Auswahl von Professoren oder andern Mitgliedern exklusiver Gremien  etcetc.). Eine präzise Formulierung ist hier unerlässslich, denn es geht effektiv nur um Amtsgeheimniss, also Verpflichtung von Beamten, und Berufsgeheimnis, also Verpflichtung von Angestellten und andern Eingeweihten.

Da alle Demokratien die Freiheit der Bürger hochhalten, haben alle Demokratien ihre liebe Mühe, Zensur zu begründen. Dort wo dies nicht mit der Sicherheit der Bürger möglich war (Öffentlicher Aufruf zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit, mussten schon immer die Unmündigen herhalten. Waren das früher die einfachen Leute, so beanspruchen diese eben in jeder Demokratie die Mehrheit, und es musste eine andere geeignete Gruppe gefunden werden. Und da kamen und kommen immer die unschuldigen Kinderlein gelegen (Kinderschutz, Schutz Unmündiger). Da gab und gibt es immer Leutchen, die Berge von Zeitschriften wälzten, oder heute tausende von Webseiten im Detail analysieren, um "Schund" zu finden und anzuzeigen. Gewaltdarstellung, insbesondere die Verherrlichung von Gewalt.

Das deutsche Grundgesetzbuch dementiert zwar das Vorhandensein einer Zensur mit dem berühmten Ausspruch 'Eine Zensur findet nicht statt' (GGB 2002: Artikel 5 Absatz 1), dennoch wird diese Abwesenheit von Zensur bereits im folgenden Artikel relativiert. Die Schranken liegen nicht nur in den geltenden Gesetzen wie in der Schweiz, sondern auch im Jugendschutz und dem Schutz der persönlichen Ehre.

"Gesetzliche" Zensur:

Zumeist ist diese Art von Zensur verständlich und sogar in Demokratien akzeptabel. Gerade aber weil dem so ist, weitet sie sich unbesehen und unkritisiert of übermässig aus, da natürlich niemand sich traut, solch behütende, sichernde, <gute Zensur> zu kritisieren, insbesondere weil sie meist mehrheitlich abgesichert ist. Das führt zu Selbstzensur, vielleicht der schlimmsten Form von Zensur. Und die wiederum führt dazu, dass sich die herrschende Meinung ungetrübt für Wahrheit halten kann, womit wir dann mehrheitlich voll in der Tinte sitzen. Drum hier ein paar kritische Beispiele, vor allem zum grössten Feld der Begeisterung, zur Pornographie.

Ungesetzliche Zensur: Die auf nationalen, religiösen, sozialen oder gar rassistischen Vorurteilen beruht.

2.1 DAS wichtigste Feld der Zensur: Die Pornographie

"… ich bin … fortgegangen und habe mir so gedacht, wie doch die Worte 'Laster' und 'Unzucht' hohle Bezeichnungen für Dinge sind, die jeder mit sich selbst abzumachen hat."

Kurt Tucholskys abschließender Kommentar in einem Bericht über einen Pornokinobesuch

Definition Pornographie [Deutsche Enzyklopädie]

Was genau Pornografie ist, ist umstritten und von der persönlichen Einstellung des Einzelnen und seinen weltanschaulichen Vorstellungen abhängig. Letztere werden wiederum von der kulturellen Umgebung entscheidend mitgeprägt.

Rechtlich werden Schriften, Ton- und Bildträger in Deutschland dann als pornografisch eingestuft, wenn sie „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ (Sonderausschuss des Bundestags für die Strafrechtsreform, BT-Drs VI/3521 S. 60). Der Gesetzgeber geht bei Pornografie also von einer Obszönität aus. Obszönitäten sind laut Google zwar eher Ekelerregendes, nach Meyers Grossem Taschenlexikon Unanständiges, Anstossendes und Schamloses, und in den USA z.B. die 7 schmutzigen Wörter (shit, piss, fuck, cunt (oder pussy) („Fotze“), cocksucker („Schwanzlutscher“), motherfucker (wörtlich: „Mutterficker“, idiomatisch: „Hurensohn“) und tits („Titten“) -  die im US-Rundfunkt zensiert werden - aber genau darum dauernd parodiert werden (f..., sob ...).

Hieran lässt sich die Relativität der Definition ausgezeichnet erklären. Während dem es bei uns schon beträchtliche "Einblicke" braucht, damit ein Bild oder eine Person noch sexuell reizt, gilt im Islamischen Raum das Wort des Propheten, der den Nacken der Frauen, ihre Haare, und ganz besonders ihre Knöchel extrem erregend fand. Die logische Folge davon ist also, dass Frauen in der Öffentlichkeit ihre Reize, sprich Haare, Nacken, Knöchel, bedecken müssen (womit vermutlich nicht gemeint ist, dass sie die andern Zonen unbedeckt lassen können.)

In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig auf eine Definition des OLG Düsseldorf verwiesen. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität (NJW 1974, 1474).

Der Begriff Softporno ist nicht exakt definiert. In der Regel bezeichnet dieser Begriff das was, man unter „Erotik“ (z. B. im Fernsehen) versteht. Gemeint ist der Unterschied zu Hardcore-Pornos, die alle gesetzlich erlaubten Formen des Geschlechtsverkehrs zeigen. Für Softpornos hingegen gelten bestimmte Richtlinien, insbesondere wird der erigiertee männliche Penis bzw. die geöffnete weibliche Vagina nicht direkt dargestellt. Softpornos oder Erotik gelten nicht als Pornografie im Sinne des Gesetzes.

Unter Hardcore-Porno wird eine explizite Darstellung sexueller Aktivitäten verstanden, wobei die Geschlechtsorgane während des Geschlechtsverkehrs offen dargestellt werden. Hardcore-Pornografie ist nicht mit harter Pornografie (siehe unten) zu verwechseln!

WARNUNG DES AUTORS FÜR SENSIBLE LESERiNNEN: PRAKTISCH JEDER DER FOLGENDEN LINKS FÜHRT AUF EINE SEITE MIT SCHWEINKRAM, LEXIKON SEI DANK, DIE WEIT ÜBER DAS HINAUSGEHEN, WAS VOM BDJM BEI MIR ZENSIERT WURDE:

Thematisch betonen Hardcore-Produktionen mitunter ausschließlich spezielle sexuelle Vorlieben oder Techniken wie z.B. Oralverkehr (Deepthroating), Analverkehr, Double Penetration, Benutzung von Sexspielzeug (Dildos), BDSM, Outdoor-Sex, Gruppensex, Gangbang, Sex ausschließlich mit Farbigen (Ebony), Übergewichtigen, Schwangeren oder mit älteren Menschen bis hin zu Sexualpraktik mit Ejakulat (Facial, Bukkake, Squirting) und Urin (Natursekt), sowie mit Kot (Kaviar). Mitunter werden in den optischen Medien auch gespielte Brutalitäten eingesetzt, welche sich in ihrer Deutlichkeit mit gewaltverherrlichenden Darstellungen bestimmter Action- oder Horrorfilme vergleichen lassen.

Harte Pornografie

Bestimmte Arten von Pornografie unterliegen in Deutschland einem generellen Verbreitungsverbot. Die sog. harte Pornografie darf weder verbreitet noch einem Anderen auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden; dabei wird nicht unterschieden, ob die Darstellungen ein wahres oder ein fiktives Geschehen wiedergeben. Zur harten Pornografie gehören pornografische Darstellungen, die

  • Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zeigen, also z.B. Vergewaltigungen oder Darstellungen zoophiler Handlungen (§ 184a StGB) oder
  • den sexuellen Missbrauch von Kindern, also einer Person unter 14 Jahren, zum Inhalt haben (Kinderpornografie, § 184b StGB).
  • wenn z.B. Kot oder Urin beim Sex vorkommen (Definition unter feelok - ein multithematisches Programm für Jugendliche.) Aha ... damit wären sämtliche meiner zensierte Darstellungen ebenfalls Softporn, denn es handelte sich bloss um pieselnde Frauen, ohne Sex, und vor allem kein einziges Bild in dem irgend wer bepisst wird.
In seinem Buch "Pornography. Marxism, Feminism, and the Future of Sexuality" definierte Soble Pornographie wie folgt:

pornography refers to any literature or film (or any art-technological form) that describes or despicts sexual organs, preludes to sexual activity, or sexual activity (or related organs and activities) in such a way as to produce sexual arousal in the user or the viewer; and this effect is either the effect intented by both producer and consumer or a very likely effect in the absence of direct intentions.12

2.1.1. Sex ist eine private Angelegenheit und gehört nicht auf den Markt!

Es gibt verschiedene Gründe dafür, warum sexuelle Handlungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden. So meint Mohr z. B., daß Menschen während sexueller Handlungen kein Interesse an der Öffentlichkeit hätten, weil sie zu sehr mit ihren Körpern und Empfindungen beschäftigt sind. Er bezeichnet dies als "world excluding"29. Der Mediziner Richard Huber weist in seinem Buch "Sexualität und Bewußtsein" darauf hin, daß sich ein Paar in einer:

ursprünglich-natürlichen, großenteils feindlichen Umgebung ... während des Kopulationsaktes in realer Gefahr [befindet]. Bekanntlich ist die optische und akustische Wahrnehmungsfähigkeit dabei stark eingeengt, sie kann auf dem Höhepunkt sogar ganz aufgehoben sein. … Potentielle Feinde, große Raubtiere und noch mehr wohl feindlich gesinnte Artgenossen hätten unter diesen Umständen auch mit einem sonst wehrhaften Mann leichtes Spiel.30

Die Verbreitung begann mit der Erfindung des Buchdrucks und hängt bis Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem allgemeinen Vertrieb von Büchern zusammen. Wie Goulemount ausführt, entsteht dann durch die immer stärkere Unterdrückung von pornographischer Literatur ein spezieller Markt für pornographische Literatur: "Das ist vielleicht die Geburtstunde einer gewissen modernen Pornographie, die das Geheimnis, die Aneignung im Verborgenen und in der Abgeschiedenheit braucht. … Und doch bildet sich gerade unter dieser Drapierung, in dieser Absonderung die pornographische Literatur heraus als … neues Genre."135 Der Nutzer von Pornographie mußte also neben der Fähigkeit zum Lesen auch das Wissen besitzen, wo er diese bekommen konnte.

Gerade hier zeigt sich die Wirkungslosigkeit der Zensur. Denn, bezeichnen wir's mal als "nicht für Kinder gedachtes Material, wurde zur Zeit als meine Triebe erwachten, also vor rund 40 Jahren, im Altpapier gesucht und gefunden. Dies auch in wohlanständigen Bürgerhäusern ... Warum wohl denken Sie, stellten sich die Pfadfinder dauernd so freudig und freiwillig zur Verfügung bei Sammeln von Altpapier. Eben. Heute sind die Jungs meist eh um einiges geschickter als ihre Erzeuger im Umgang mit Computern und dem Internet, und da das Internet eben keine nationalen Grenzen der Wohlanständigkeit kennt .... ist Zensur ein überflüssiger Kokolores.

2.1.2. Radialer Feminismus / Dworkin

Erik Möller, Medieninformatiker: Wirkung von Pornographie auf Jugendliche":

Wissenschaftliche Erkenntnisse sprechen seit 30 Jahren gegen die feministische bzw. christlich-konservative Hypothese, daß Pornographie Gewalt verursacht. Es stellt sich hier die vielleicht entscheidende Frage: Was sind die Gründe der Pornographie-Gegner?

Hierzu passend schrieb Andrea Dworkin 1979: "Real women are tied up, stretched, hanged, fucked, gang-banged, whipped, beaten, and begging for more." "Fuck" steht hier in eine Reihe mit Auspeitschen, Aufhängen, Gruppenvergewaltigung und Prügel. "Ficken" also fast gleichzusetzen mit Vergewaltigung und Mord. Dworkins Ergüsse zum Thema Pornographie sind teilweise so extrem, daß man sie fast für eine unbedeutende Fanatikerin halten muß, aber sie war die Speerspitze der antipornographischen Bewegung in den USA.

Weitere Zitate, die für sich sprechen:

  • "Pornographie ist die Theorie, Vergewaltigung die Praxis" - Susan Brownmiller
  • "Pornographie macht Gewalt sexy" - Diana Russell
  • "Pornographie verletzt die Menschenrechte von Frauen" - Catharine A. Mac-Kinnon
  • "Pornographie ist Kriegspropaganda gegen Frauen" - A. Schwarzer

Auffallend ist, daß die zur Illustration von Artikeln und Berichten eingesetzten Pornos fast ausschließlich dem SM-Bereich entstammen und stets darauf ausgelegt sind, beim Betrachter negative Gefühle zu wecken. Oft werden Pornographie und Betrachter in einem Bild gezeigt, um ein "Täter-Opfer"-Bild zu erzeugen (in einem Emma-Artikel: eine unglücklich schauende Frau, die von mehreren Männern gierig angestarrt wird, eine nackte Frau mit SM-Bemalung, ein Mann mit Zigarette im Hintergrund, dessen Kopf nicht sichtbar ist). Die Frage, ob es so etwas wie lustvoll und in beiderseitigem Einverständnis gelebten Sadomasochismus gibt, stellt sich den Porno-Gegnern ohnehin nicht. Dies ist, bedenkt man ihre Gesamthaltung zur Sexualität, nicht verwunderlich. SM-Pornographie ist aber nur eine verschwindende Minderheit pornographischer Darstellung, deren Anteil sich nach mehreren Studien zwischen 2 und 9 % bewegt (s. Literaturliste). Deshalb ist die feministische Sicht nicht nur eingeschränkt, sondern stark selektiv.

[Michael Nagenborg: Andreas Dworkin: PorNOgraphie. Magisterarbeit. Philosophie. Uni Karlsruhe. irgendwann ...]

Andrea Dworkins Pornographie Kritik steht in engen Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftsbild und ist insbesondere in Hinblick auf ihre Grundannahme, der durch Männer definierten Sexualität, zu betrachten. Da für sie der Geschlechtsakt stets eine Abwertung der Frau bedeutet, richtet sich ihre Kritik auch gegen einen Großteil der heute existierenden Pornographie. In soweit ist das Buch, aktuell zu nennen. Wer sich in seiner Forderung nach Unterdrückung von pornographischen Darstellungen auf Dworkin beruft, muß diese Prämisse mit akzeptieren. Da Dworkin den Begriff der Pornographie sehr wörtlich nimmt - Pornographie bedeutet für sie die Darstellung von Frauen als Huren - und die Richtigkeit dieser Definition anhand ihrer Analysen von (im umgangssprachlichen Sinne) pornographischem Material für erwiesen hält, besitzt die Pornographie somit eine Propagandafunktion für ein zu überwindendes System:

Wir wissen alle, daß wir frei sein werden, wenn es keine Pornographie mehr gibt. Solange sie aber existiert, müssen wir begreifen, daß wir selbst die darin dargestellten Frauen sind: von derselben Macht benützt, derselben Beurteilung ausgeliefert, wertlose Huren, die um mehr winseln.

Die Frau kontrolliert ihren Sex, weil sie für Sex all das bekommt, was ihr noch wichtiger ist als Sex.

Esther Vilar

Männer sichern ihre Vormachtstellung in einer kapitalistischen Welt z. B. durch die Sicherstellung ökonomischer Überlegenheit. Verfügen Frauen über keine oder nur geringe ökonomische Mittel, sind sie somit gezwungen, sich zu verkaufen, wenn sie überleben wollen bzw. wenn sie sich nicht mit dem Status zufrieden geben wollen, den sie ohne diesem Handel in der Gesellschaft hätten. Den Wert einer Frau bei diesen Handel bestimmt wiederum der Mann. Frauen sind deswegen gezwungen, sich selbst nach männlichen Vorstellungen zu verhalten und sich diesen unterzuordnen. Wenn Frauen für Männer nun primär als Sexualpartnerinnen interessant sind, so sind diese gezwungen, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen. Diese können sexuelle Handlungen im engeren Sinne sein, die Dienstleistung kann aber auch im Tragen gefälliger Kleidung bestehen. In solch einer Gesellschaft wird somit fast jedes intersexuelle Handeln seitens der Frau zur Prostitution. - Daß wir in einer Gesellschaft leben, die so zu deuten ist, das ist nach Jagger die Position des radikalen Feminismus.

Die Hoffnung, die sie in ein Verbot der Pornographie setzt, ist innerhalb ihres Weltbildes nicht nachzuvollziehen. Methodisch ist die Konstruktion dieses Weltbildes und der daraus resultierenden Kritik fragwürdig. Letztlich erweist sich ihre Analyse als Selbstzweck, indem sie immer nur wieder zeigt, wie der Mann bemüht ist, Frauen zu beherrschen, um seine Macht zu spüren.

... der Philosoph Arthur Schopenhauer hat bereits vor geraumer Zeit den Menschen vorgehalten, in welchem Mass ihr Tun und Trachten durch sexuelle Strebungen - im gewohnten Sinn des Wortes - bestimmt wird, und eine Welt von Lesern sollte doch unfähig gewesen sein, sich eine so packende Mahnung so völlig aus dem Sinn zu schlagen.

Sigmund Freud

2.1.3. Kinderschutz - Kinderporno

Ueber Kinderpornohysterie zu mehr Überwachung

...was die "Gegen Terror!" - Propaganda nicht schafft...

...mit dem Kinderpornohype kriegt man das hin. Während sich das Argument "Damit kann Terrorismus bekämpft werden" sich zunehmend abschleift, kann mittels Kinderpornohysterie offenbar immer noch beliebige Repression in der Gesellschaft durchgesetzt werden.

Diese Methode ist nun wirklich nicht neu, denn sie wurde schon vor 2500 Jahren gegenüber Sokrates verwendet, der sich per Trunk des Schierlingsbechers, selbst aus der Welt hinwegzensieren musste, weil er durch seine Reden und Bücher die Jugend verdarb. Ach was sind wir doch heute so viel intelligenter ....

Der momentane Overload an Infos zu Pädos im Netz, über per Internet organisierte Kinderschänder-Ringe und ähnliches bewirkt vor allem eines: alle Welt glaubt, das sei vor allem ein Internetproblem. In den einschlägigen Diskussionen kann man es gut verfolgen: die Seiten aus dem Netz nehmen, die Leute einsperren, die solcherart im Netz unterwegs sind, das sind noch die zarteren Forderungen, ansonsten folgt gerne der Ruf nach der Todesstrafe oder dem guten alten “Schwanz ab!”. Währenddessen verschwindet das Interesse am Thema im Real Life - wenn das Kind des Nachbarn jeden Tag schreit, hat das ja mit den Kinderschändern im Netz wenig zu tun. alle Welt sorgt sich um Daten im Internet, während Kinder in weitaus größerer Zahl von lieblosen Eltern geprügelt, gequält und umgebracht werden. Ängste vor den bösen Kinderschändern im Netz werden geschürt - als ob ein großer Anteil der Kindsmissbräuche von Unbekannten begangen würde, die im Netz Tipps zur Kindesentführung austauschen. Es verhält sich indessen so, dass die meisten vergewaltigten Kinder von Familienangehörigen oder Freunden missbraucht werden.

Martin Wettsteins Meinung zum Kinderschutz nach deutschem Vorbild:

Ein Buch als jugendgefährdend zu deklarieren und damit allen Lesern unter 18 Jahren vorzuenthalten, ist ein schwerer Schritt in Richtung Beeinflussung der Massen. Gerade in dem Alter, in dem Menschen am lernfähigsten sind und ihre Persönlichkeit bilden sollten, darf ihnen keine Quelle der Information vorenthalten werden. Wird auch diese von einer willkürlich zusammengesetzten Prüfstelle aus moralischen oder anderen Gründen als jugendgefährdend angesehen. Eltern die Entscheidung treffen zu lassen, was ihr Kind konsumieren soll und darf, wäre in mehr als nur einem Sinne eine bessere Lösung. Zum einen kennen Eltern ihre Kinder besser als die BPS oder die Gerichte und sollten wissen, ab wann sie reif für Aufklärung, Geschichte oder politische Texte sind. Zum anderen würde so die willkürliche Grenze von 18 Altersjahren entfallen, welche ziemlich willkürlich gesetzt wird. Mancher 20-Jährige ist weit weniger reif als 16-jährige Zeitgenossen. Wieso soll der Eine nun ein Buch lesen dürfen und der Andere nicht? Eine staatliche Bevormundung, sei dies auf Grund von Jugendschutz-Bestrebungen oder der Verhinderung hetzerischer Schriften, ist also in der heutigen Gesellschaft unangebracht.

Die Rechtsmeinung der Schweiz lautet also zur Zeit (Motion Schweiger: Keine kommerzielle Pornographie auf Handys,Erklärung des Bundesrates vom 21.02.2007):

Es ist festzuhalten, dass beim Umgang mit Pornografie ein absoluter Jugendschutz nicht gewährleistet und durchgesetzt werden kann. Eine wesentliche Verbesserung des Jugendschutzes kann auch nicht dadurch erreicht werden, dass in Ergänzung zum bestehenden allgemeinen Verbot von harter Pornografie das kommerzielle Anbieten und Verbreiten von weicher Pornografie über Fernmeldedienste - wie dies die Motion verlangt - generell verboten wird. Vielmehr wäre es unverhältnismässig, zum Zwecke des Jugendschutzes auch sämtlichen Erwachsenen den Zugang zu weicher Pornografie per se zu verunmöglichen.

Et voilà, manchmal ist dieser Bundesrat doch gar nich so belämmert, wie er oft aussieht. Es geht also in meiner privaten Diskussion nur noch darum, ob meine Webseiten harten Porno oder Softporno darstellen. Laut (telephonischer) Definition des Providers, d.h. präziser seines Inhouse-Serverpolizisten Alain Cart, ist alles als harter Porno zu klassieren, das Schwänze, Mösen, Körperausscheidungen und/oder Geschlechtsverkehr zeigt, ja sogar: ... bei allem Respekt, Damen, welche sich Vibratoren oder Dildos einführen, sind nun definitiv 100% in den Bereich Pornographie einzustufen. Diese Definition ist a) rechtlich eh nicht abgestützt und b) sowieso falsch, wo es um Ejakulate geht, denn diese gehören nicht zum verbotenen Hardcore. Dies wurde bereits am 12. Mai 1995 vom Bundesgericht entschieden. Im Moment hängt also die "Berechtigung" zur Zensur durch den Provider in Eigenregime an einem hauchdünnen Urinfaden, genannt pissing oder peeing.

Gemäss der Definition von Hardcore fallen also weder Geschlechtsverkehr per se, noch männliches oder weibliches Ejakulation (vorhanden unter den Themen "Busenfigg" und "Selbstbefriedigung"), noch friedlich von sich hin pieselnde Damen unter das Verdikt >HARDCORE!> und damit verbotene Pornographie, für minderjährige verbotene Pornographie, Softporno. Kot war nie drauf, auch nicht vor irgendwelcher Zensur.

Es handelt sich bei der vorgenommenen Abschaltung meiner gesamten Website www.diskussionsforen.ch also um einen ungerechtgertigten Eingriff, um Nötigung - und vor allem um ungerechtfertigte Zensur. Mal sehen, was die Gerichte dazu meinen.

Art. 181 StGB

Nötigung

Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Dieser Verdacht wird bestätigt durch die zweite Zensurwelle, einem E-Mail das um 14'08 abgesendet wurde und die Aufforderung enthält, derselben bis um 17.00 nachzukommen: Ich fordere Sie hiermit auf, die besagten Bilder entweder sofort (bis heute Freitag, 11. Januar 2008, 17 Uhr) zu entfernen, oder mittels geeigneter Massnahmen vor dem Zugriff für unter 16-jährige zu schützen, wie es das Gesetz verlangt und auch so in unseren AGB bereits definiert ist. Wäre ich nun am Nachmittag nicht mehr im Büro gewesen, hätte ich die Mails zwischen 14.00 und 17.00 nicht gecheckt, wäre die Website also bereits abgestellt worden, auf Grund von Definitionen die an der Sache klar vorbei gehen. Ein Dildo der eingeführt wird wurde noch nie als harter Porno klassiert, sondern findet sich zum Teil bereits in der Werbung. Auch das Argument der verbotenen Darstellung von Geschlechtsteilen in erregter Form gilt offenbar nicht mehr, zumindest in Deutschland. Ein Kalender mit nackten, erregten Männern ging da 2007 als Kunst durch, was heisst: Abbildung von nackten Männern mit Erektion ist keine Pornografie. Im Zeichen der Gleichberechtigung wäre also auch die Darstellung erregter Geschlechtsteile nackter Frauen keine Pornographie. Der moralische Massstab dieses Providers eignet sich allenfalls für ein Mädcheninternat und das Vorgehen ist ganz klare Machtausübung: Ich sitz am Stecker - und das geht nicht an bei DEM Medium der Information und Meinungsbildung, dem Internet. Wäre es dem Provider aus religiösen oder andern moralischen Gründen zutiefst zuwider, Pornographie auf seinem Server zu dulden, auch erlaubten Softporno, dann müsste er das auch so begründen - und eben nicht mit dem Gesetz, denn Gesetz ist Gesetz, und dieses wird eben weder vom Provider gemacht noch von diesem interpretiert oder vollzogen. Hätte der Provider etwa, aus welchen Gründen auch immer, eine extreme Aversion gegen rosarote Plüschhasten, dürfte er sich diese vermutlich in einem Vertrag ebenso ausbedingen wie anderes - nicht aber, wenn er sich auf das Gesetz beruft. Dann wird die Zensur und Löschung zur Anschuldigung: Deine Website war nicht Gesetzeskonform. Wenn diese Anschuldigung falsch ist, erfüllt sie also auch den Tatbestand der Üblen Nachrede: StGB Art. 173 1.  Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, ... oder gar der Verleumdung: StGB Art 174 1.  Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, ... (Anmerkung: Der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung ist das Wissen. Wer weiss, dass es Unsinn ist, den er erzählt um zu beleidigen, begeht Verleumdung; wer sich in den Annahmen selbst getäuscht hat, bloss Ueble Nachrede.) In dem Falle kommt aber der massive Zwang hinzu, also scheint mir Nötigung geeigneter als Gegenklage.

Wenn wir Provider zu Meinungspolizisten machen, dann adee mit der Meinungs- und Publikationsfreiheit. Zudem habe ich der ersten zensorischen Forderung nachgegeben, weil ich als Leie natürlich die Grenzen dessen, was verboten oder erlaubt ist selbst nicht viel besser beurteilen kann, ich hab auch der zweiten, nötigenden Forderung nachgegeben, allerdings bereits knurrend. Und die Sperrung ist trotzdem erfolgt. Ich betrachte diese als missbräuchliche Machtausübung.

2.1.4 Wirkung, Nutzung, Psychologie und Ethologie der Pornographie

«Das einzige, was Pornographie bekanntlich direkt verursacht, ist die Einsamkeit des Onanierens. Was die Korruption durch Pornographie betrifft, ist ihr einziges unmittelbares Opfer die englische Prosa.»

GORE VIDAL, Schriftsteller

So weit so gut, es geht bei Pornographie also um gewollte oder ungewollte Erregung sexueller Lüste. Wenn Sie ein zartes Gemüt haben (oder unter 16 sind), sollten Sie sich nun von diesem Text entfernen, denn nun müssen wir die Sache beim Wort nennen: Warum also gibt es Pornographie? Eben, der Befriedigung sexueller Bedürfnisse, präziser der Ersatzbefriedigung über Selbstbefriedigung.  Im Klartext: Porno, egal ob als Webseite, Heft oder Film, ist primär eine Wichsvorlage (Definition wichsen? = Onanie, Selbstbefriedigung, Masturbation, sich einen runter holen, sich einen von der Palme wedeln ....Ein Wichser ist also zwar Handarbeiter - aber kein Boden- oder Möbelpfleger - obwohl der Begriff, als Schimpfwort verwendet, ursprünglich keine sexuelle Konnotation hatte).

Erik Möller, Medieninformatiker: Wirkung von Pornographie auf Jugendliche"

Diogenes etwa, der ab und zu in aller Öffentlichkeit auf dem Marktplatz zu onanieren pflegte, meinte zu der Entrüstung seiner Zeitgenossen:

Ach, hört mal, wie schön wäre es doch, wenn sich auch der Hunger durch blosses Reiben des Bauches vertreiben liesse.

Ansonsten half ihm ab und zu Lais, eine der berühmtesten Hetären Griechenlands aus. ... Das waren noch Zeiten ...

Es existieren praktisch keine Untersuchungen, die die Wirkung von Pornographie auf Jugendliche direkt betreffen. Die Konfrontation von Jugendlichen mit Pornographie gilt, wenn dabei Lustgefühle hervorgerufen werden, als unmoralisch. Ohne moralische Bedenken wird Pornographie, auch Kinderpornographie, dagegen zur Behandlung von Jugendlichen wegen unerwünschter sexueller Neigungen genutzt. Dies geschieht z.B. in den USA bei der Behandlung homosexueller Teenager auf Wunsch ihrer Eltern. Dabei wird mit Erektionsmeßgeräten bzw. vaginalen Feuchtigkeitsmessern die sexuelle Reaktion auf homoerotische Darstellungen getestet und, falls die Versuchsperson sexuell erregt ist, mit Elektroschocks oder Ammoniak eine Aversionsreaktion herbeigeführt (Mirken 1994, Mournian 1998).

Forschungen an Sexualstraftätern zeigen aber:

  • Churchill 1967: Sexualstraftäter fallen selten durch von der Norm abweichende Moralvorstellungen auf, im Gegenteil, sie sind oft rigide Moralisten
  • Presidential Commission 1969-1970: Goldstein und Kant/USA: Vergewaltiger konsumierten weniger Pornographie als Nicht-Vergewaltiger. Dies gilt auch für die besonders kritisierte sado-masochistische Pornographie. Vergewaltiger sind sexuell wenig aufgeklärt, wissen teilweise nicht einmal, wie Babies geboren werden. Oft entstammen sie einem sexuell restriktiven Elternhaus.
  • Geiser 1979: Vergewaltiger haben 3 Jahre später erste Bilder von Geschlechtsverkehr gesehen als die Kontrollgruppe, erster eigener GV erfolgte deutlich später und dann weniger häufig
  • Eysenck um 1980: Sex wird von Aggressions-Kriminellen primär zum Zwecke der Reproduktion betrachtet, sie sind gegen Pornographie und fühlen sich von sexuellen Darstellungen eher angeekelt. Jungfräulichkeit sehen sie als große Tugend an
  • Delin 1980: Vergewaltiger wurden häufig rigide religiös indoktriniert und verfügen über eine nur unzureichende Sexualausbildung.

Weitere Studien (s. Literaturliste) bestätigten diese Ergebnisse: Sexualstraftäter entstammen eben nicht einem sexuell promiskem Elternhaus, in dem Pornographie gang und gäbe ist. Das Gegenteil ist wahr. Allemein gilt: Aggressionskriminelle entstammen meist einem sexualrepressiven Elternhaus.

Bereits jetzt kann festgestellt werden (Goldstein und Kant haben das schon 1970 getan): Das Porno-Verbot für Jugendliche schadet diesen möglicherweise, da es ein sexuellrepressives Umfeld schafft, in dem Sexualstraftäter erst entstehen. Dennoch wäre eine kurzfristige oder schleichende negative Pornographiewirkung denkbar. Entsprechende Hypothesen wurden schon durch die amerikanische Presidential Commission on Obscenity and Pornography widerlegt. Diese wurde 1967 erschaffen und finanzierte von 1968-1970 über 80 Pornographie-Studien.

Im einzelnen ist die Fülle an Material hier kaum wiederzugeben, aber das folgende Zitat aus dem Abschlußbericht spricht für sich:

"Gründliche empirische Untersuchungen durch die Kommission und andere Gruppen haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Konfrontation mit Darstellungen eindeutig sexuellen Inhalts in einem Kausalzusammenhang steht mit persönlichen oder sozialen Schädigungen, wie etwa Kriminalität, Delinquenz, sexuelle oder nicht-sexuelle Devianz, ernsten psychischen Störungen. Die Empirie bekräftigt also die Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Fachleute, die sich mit der Behandlung devianten und sozialschädlichen Verhaltens und mit den Ursachen der Kriminalität befassen, daß die Konfrontation mit Erotica keine schädliche Auslösefunktion hat."

Es gab aber auch Schadensbehauptungen durch Wissenschaftler. Vor allem von Edward Donnerstein:

  • Donnerstein 1975: Erotika hätten entweder aggressionssteigernde oder aggressionssenkende Wirkung, je nach Inhalt: Milde Erotika senken Aggression, explizite Pornographie steigert sie. Aber: Eine Orgasmus-Gelegenheit fehlte den Versuchspersonen. Das Donnerstein-Experiment und nachfolgende nach gleichem Schema sind daher eigentlich Triebunterdrückungs-Experimente. Aggression ist hierbei zu erwarten. Genaue Gründe werden noch zu nennen sein.
  • Baron 1973 und 1974 und Frodi 1977: Sexuelle Erregung senkt Aggressionsverhalten gegen Versuchspersonen (obwohl Ursprungshypothese bei Baron gegenteilig). Kritik an vorherigen Studien von Zillman (1971) und Meyer (1972) durch Baron: Versuchspersonen waren nicht in der Lage, durch Erotika erzeugte Erregung zu befriedigen. Die Stimuli bei Baron waren milderer Natur: Nacktfotos von Frauen o.ä. Diese senken seiner Ansicht nach Aggression, während explizitere sie bei Nichtbefriedigung steigern. Frodi hat im wesentlichen gleiche Ergebnisse. Somit konnte dieses Ergebnis nach seiner ursprünglichen Feststellung noch zweimal reproduziert werden.
  • Donnerstein 1978: Versuchspersonen durften eine andere Versuchsperson für ein sie verärgerndes Verhalten bestrafen, nachdem sie versch. Filme gesehen hatten, Erotika steigerten besonders Aggression gegen Frauen. Orgasmus-Gelegenheit wurde erneut nicht gegeben (Triebunterdrückung).

Diese Forschungen unterstützen damit die Hypothese einer Triebabfuhr (auch als Katharsis-Hypothese bekannt, Katharsis=Reinigung). Neuere Forschungen deuten ebenfalls in diese Richtung:

  • Padgett, Brislin-Slütz, Neal 1989: Besucher eines Erotik-Kinos hatten positivere Einstellungen zu Frauen und zur Frauenbewegung als College-Studentinnen (!)
  • Ertel 1990:
    • Eine Eskalationsspirale beim Konsum von einfachen Materialien zu immer extremeren gibt es nicht. (S. 475)
    • "Durch Pornographiekonsum werden keine Reinszenierungs- versuche ausgelöst, und es gibt keine direkten Auswirkungen auf das sexuelle Handeln; insbesondere keine erkennbare Tendenz zur Initiierung von paraphilem Verhalten, sexueller Gewalt oder sexuellem Zwang, falls nicht bereits eine Prädisposition hierzu bestand." (ebd.)
    • "Ebenfalls kommt es zu keinen generellen negativen Auswirkungen auf sexuelle Skripts, Partnerschaft und sexuelles Partnerbild. Vielmehr besteht in mehreren Punkten erstaunliche Übereinstimmung zwischen Nichtkonsumenten und sehr intensiven Benutzern von Erotika und Pornographie, u.a. in der Tendenz zu 'Fastfood'-Sexualverhalten." (ebd.)

Der dänische Kriminologe Berl Kutchinsky hat in mehreren Untersuchungen (die wichtigsten 1970 und 1991) festgestellt: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Legalisierung von Pornographie und der Inzidenz von Vergewaltigungen. Andere Sexualverbrechen (vor allem sexueller Mißbrauch und sexuelle Belästigung) sind in Dänemark, so die Studie von 1970, nach der Legalisierung von Pornographie gesunken. Kutchinsky führte dies auf einen direkten Einfluß der Pornographie zurück, nachdem er andere Einflußfaktoren wie z.B. eine gesunkene Anzeigebereitschaft als Grund für den Rückgang ausschalten konnte.

1991 hat Kutchinsky den meines Wissens bis dahin größten internationalen kriminologischen Vergleich zur Feststellung eines Wirkungszusammenhangs durchgeführt. Auch hier konnte er keinen Zusammenhang zwischen den Vergewaltigungsraten und der Legalisierung von Pornographie feststellen, hingegen eine starke Korrelation zwischen Vergewaltigungen und übriger Aggressionskriminalität (was darauf hindeutet, daß beide ähnliche oder gleiche Ursachen haben).

Nach der bisherigen Wirkungsforschung ist festzustellen: Eine Negativwirkung der Pornographie existiert nicht, aber Unterdrückung sexueller Lust führt zu gesteigerter Aggressionsbereitschaft. Pornographie führt definitiv nicht zu Vergewaltigungen. Man muß davon ausgehen, daß es keinerlei negative Wirkung auf Jugendliche gibt. Das bestehende Verbot könnte jedoch sexuelle Fehlentwicklungen begünstigen.

Die derzeitige Gesetzgebung, die die Verbreitung nichtaggressiver sexueller Inhalte an Personen unter 18 J. verbietet, sollte einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Nicht nur nützt sie nicht, sie richtet möglicherweise schweren Schaden an. Aus kriminologischer Sicht sind weitere, ausführlichere statistische Untersuchungen notwendig.

Es gibt in der Gehirnforschung aber auch Hinweise, daß Sexualrepression nicht nur zu Gewalttätigkeit, sondern auch zu mangelnder Kreativität und abnehmenden sozialen Fähigkeiten führt:

  • Wir wissen bereits aus der Kriminologie (Gebhard 1965): Sexuelle Belästiger sind einfach gestrickt, besitzen nur geringes Vorstellungsvermögen, sind ungebildet, reflektieren ihr Handeln kaum.
  • Heath stellte in den 50er und 60er Jahren fest: Lust- und Schmerzzentren schließen sich gegenseitig aus, die Stimulation des Lustzentrums ist eine perfekte Therapie für zahllose Beschwerden. Seine Forschungen sind heute kaum noch bekannt.
  • NIMH 1997: Sexualhormone beeinflussen massiv das Kurzzeitgedächtnis und das rationale Denken. Die Frontallappen sind bei niedrigem Sexualhormonspiegel "praktisch inaktiv". Dieser Gehirnbereich wird für die höchsten kognitiven Tätigkeiten in Anspruch genommen.
  • Tiihonen 1994: Der Orgasmus stimuliert die Frontallapen des Gehirns (eine Erkenntnis, die erst möglich war mit der Einführung der Positronen-Emissions-Tomographie)
  • Chugani 1996: Dieses Gebiet wird - wie das übrige Großhirn - vom 4. bis zum 10. Lebensjahr am stärksten geprägt (weniger stark: vom 11. bis zum 16. LJ).

Triebunterdrückung, besonders in früher Kindheit, führt also zu genau den beschriebenen Eigenschaften: mangelndes Vorstellungsvermögen und mangelnde Reflektionsfähigkeit, denn diese sind in den genannten Gehirnarealen angesiedelt (Stuss und Benson 1987).

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Der Bonobo

Zum Schluß sei auf den nächsten genetischen Verwandten des Menschen verwiesen, auf den Schimpansen, genauer, den Bonobo-Schimpansen. Diese wenig bekannte Schimpansenart verfügt über eine matriarchalische Sozialstruktur und praktiziert Sex in allen denkbaren Variationen mehrfach täglich, allerdings völlig gewaltfrei. Konflikte, selbst mit nicht der Gruppe zugehörigen Affen, werden so gut wie nie mit Gewalt, sondern fast ausschließlich mit Sex gelöst. (Da möchte man doch eigentlich als Bonobo wiedergeboren werden ...) Bonobos führen über eine sehr hohe Lernfähigkeit, wie das Beispiel von Kanzi zeigt, ein Bonobo, der dazu ausgebildet wurde, mit einer Symbolsprache zu kommunizieren und der Englisch gut genug versteht, um komplexe Befehle auszuführen. Es stellt sich die Frage, ob der Mensch mit all seinen Fehlern, der Mensch, der für Sklaverei, Folter, Konzentrationslager, Nuklearwaffen und die Zerstörung seiner eigenen Umwelt das Urheberrecht beanspruchen kann, von diesen "primitiven", aber friedlichen Tieren nicht einiges lernen kann. Ich schließe mit einem Zitat aus James Prescotts wegweisendem Artikel "Body Pleasure And The Origins Of Violence":

The hypothesis that physical pleasure actively inhibits physical violence can be appreciated from our own sexual experiences. How many of us feel like assaulting someone after we have just experienced orgasm?

Wer hat nach einem Orgasmus schon Lust, jemanden anzugreifen?

 

Nadine Strossen: Zur Verteidigung der Pornographie - Für die Freiheit des Wortes, Sex und die Rechte der Frauen http://www.itp-arcados.net/leben/strossen.pro.porno.2000.html

Diese Annahme basiert ihrerseits auf drei anderen:

  • daß der Umgang mit sexistischen und gewalttätigen Darstellungen in Wort und Bild zu sexistischem, gewalttätigem Verhalten führt;
  • daß die erfolgreiche Unterdrückung von Pornographie den Konsum von sexistischer, gewalttätiger Darstellung wirkungsvoll reduziert;
  • daß eine Zensur die Pornographie erfolgreich unterdrücken könnte.

Die umfassendste Auswertung jüngster sozialwissenschaftlicher Daten ist in Marcia Pallys 1994 erschienenem Buch Sex and Sensibility: Reflections in Forbidden Mirrors und the Will to Censor (3) enthalten. Es prüft ausführlich die Laborstudien, die die Wirkung einer breiten Palette sexuell anschaulichen Materials auf Versuchspersonen sondiert haben, und kommt zu dem Schluß, daß kein glaubhafter Beweis erbracht werden kann, der den Zusammenhang zwischen jedweder Form von sexuell anschaulichem Material und jedwedem sexistischem oder gewalttätigem Verhalten herstellt. Eine gründliche Untersuchung von Feld- und korrelativen Studien wie auch von soziologischen Erhebungen in den USA, Kanada, Europa und Asien, die Pally in ihrem Buch vornimmt, gelangt zu demselben Ergebnis.

Selbst die Prüfungen des wissenschaftlichen Forschungsmaterials, die im Auftrag der Meese-Kommission durchgeführt wurden - eine durch Edna Einseidel, Professorin an der University of Calgary, und die andere vom damaligen Generalstabsarzt der US-Army, C. Everett Koop -, konnte keine Verbindung zwischen »erniedrigender« Pornographie und Sexualverbrechen oder Aggressionen herstellen. Koop zog aus der Sichtung des Materials den Schluß, daß nur zwei Verallgemeinerungen über den Einfluß von Konsum »erniedrigenden« sexuellen Materials zulässig seien: Es veranlaßte seine Zuschauer zu der Einsicht, daß eine Fülle sexueller Praktiken verbreiteter sei, als sie angenommen hatten, sowie zu einer korrekteren Einschätzung über das Vorhandensein unterschiedlicher sexueller Praktiken.

Ebensowenig haben Experimente nachweisen können, daß Frauen, die derartigen Materialien ausgesetzt sind, ein negatives Selbstwertgefühl entwickeln. Carol Krafka hat herausgefunden, daß Frauen, die mit sexuell »herabwürdigendem« Material in Berührung kommen, dadurch nicht mehr in sexuelle Klischees verfallen, nicht weniger Selbstwertgefühl entwickeln, nicht unzufriedener mit ihrer sexuellen Ausstrahlung sind, noch den Vergewaltigungsmythos eher akzeptieren oder eine größere Toleranz gegenüber Gewalt gegen Frauen entwickeln als andere. (8) Zu ähnlichen Ergebnissen sind Donnerstein, Linz und Penrod gelangt.

Ein 1991 von Professor Bert Kutchinsky an der Universität von Kopenhagen vorgelegter Forschungsbericht enthüllte, daß die nichtsexuellen Gewaltverbrechen in Dänemark, Schweden und Westdeutschland zwischen 1964 und 1984 um 300 Prozent gestiegen waren, die Vergewaltigungsrate aller drei Länder aber während dieses Zeitraums entweder zurückging oder konstant blieb, obwohl diese Länder gleichzeitig ihre Verbote sexueller Materialien erheblich lockerten. Kutchinskys Studien zeigen außerdem, daß Sexualverbrechen gegen Mädchen zwischen 1965, als Dänemark seine Obszönitätsgesetze liberaler formulierte, von 30 pro 100.000 Einwohner auf ungefähr 5 pro 100.000 bis zum Jahre 1982 sank.

Im Jahrzehnt von 1964-1974 wurde in Singapur, wo sexuell orientierte Darstellung stark eingeschränkt ist, eine wesentlich steiler ansteigende Kurve bei den Vergewaltigungen registriert als in Schweden, das während desselben Zeitraums seine Obszönitäts-Gesetze gelockert hatte. In Japan, wo sexuell anschauliche Materialien leicht erhältlich sind und in denen Themen wie Fesselung, Vergewaltigung und Gewalt besonders viel Raum einnehmen, gingen während derselben Dekade die Vergewaltigungsdelikte um 45 Prozent zurück. Darüber hinaus beträgt die offizielle Vergewaltigungsrate in Japan 2,4 pro 100.000 Menschen, im Vergleich zu 34,5 in den Vereinigten Staaten, obwohl Gewaltpornos in Japan weitaus mehr verbreitet sind.

Die Bibel ist immer noch weltweit das meistverkaufte Buch und enthält detaillierte Rechtfertigungen für Kindesmißbrauch, geschlagene Frauen, Vergewaltigung und die tägliche Demütigung von Frauen. Kurzgeschichten, die den Text verknüpfen, dienen als Vorbilder für sexuelle Übergriffe und die Körperverletzung von Kindern. Das Werk ist ungekürzt für Kinder zugänglich, die man ermutigt oder verpflichtet, es zu lesen. Es wird von einigen der mächtigsten Organisationen der Erde gedruckt und vertrieben. Mit entwaffnender Offenheit teilt die Bibel allen Männern mit, daß es ihr gutes Recht ist, über Frauen zu bestimmen... Sie berechnet auf den Schekel genau, um wievieles weniger als ein Mann eine Frau wert ist. Das Erste Buch Moses, 19:1-8, erzählt eine der vielen Geschichten von Vätern, die bereit sind, ihre Töchter einer Gruppenvergewaltigung auszusetzen. Noch vorherrschender sind Geschichten, die den Krieg verherrlichen und in denen die Sieger die ortsansässigen Mädchen als Preis bekommen ...

In einem 1989 durchgeführten Experiment zeigte sich, daß Männer, die sexuellen Materialien ausgesetzt wurden, eher einem verletzten weiblichen Opfer zur Hilfe eilten als Männer, die anderen Stimuli ausgesetzt waren.

1987 erschienene Buch von Walter Kendrick, The Secret Museum: Pornography in Modern Culture, und Edward de Grazias Werk aus dem Jahre 1992, Girls Lean Back Everywhere: The Law of Obscenity and the Assault on Genius, belegen, daß jede Bemühung um eine Zensur in erster Linie das Interesse an dem unter Beschuß geratenen Werk weckt. Soziologische Untersuchungen, die im Bericht der President's Commission on Obscenity and Pornography aufgenommen wurden, legten nahe, daß die Zensur von sexuell anschaulichen Materialien deren Reiz und Einfluß vergrößern könnte und daß beispielsweise ein Zuschauer, dem bewußt ist, daß sexuell orientierte Passagen aus einem Film herausgeschnitten wurden, hinterher frustriert und mit aggressivem Verhalten reagieren könnte.

 

Fazit:

Die Jungs (so ab 12 ungefähr) benutzen Pornographie um sich einen runterzuholen, wonach sie entspannt und aufgeweckt sind, ohne Aggressionen. Was bitte soll daran schlecht sein? Bereits Diogenes war der Meinung, dass man Dinge die natürlich sind, auch so behandeln sollte.

Unbefriedigte Jungs und Männer sind aggressiver, also gefährlicher als abgewichste.

 

http://www.diss.fu-berlin.de/2002/1/kapitel15.pdf

http://www.ew2.uni-mannheim.de/selbst/pdf/017-Sexualitaet-Jugend.pdf

  In den scheinheiligen USA, die sich gerne prüde geben, obwohl ... haben viele ihre ersten Erfahrungen mit 18 längst hinter sich, 3.2% so lange (oder so oft), dass sie sich nicht mal mehr erinnern, bereits mit 16 bis 18 Jahren. 16% der Junges fangen schon mit 11 Jahren an, mit 18 ist die Sache für praktisch alle nichts unbekanntes mehr.

s. auch Das erste Mal ...

 


 

http://www.ntv.umn.edu/sex.shtm

Robert Gernhardt: Vom Schönen, Guten, Baren (ohne ä, kein Schreibfehler ...)

Zwar nicht in die Kategorie Zensur, aber doch zur selben verlogenen Geisteshaltung gehört das Spitzelwesen, zwecks welchem heute offenbar sogar Schulklassen eingesetze werden können. So geschehen in Kriens, Kanton Luzern, wo fünf Sekundarschülerin im Alter von 15 versuchten sich alkoholische Getränke zu verschaffen - wohlgemerkt im Rahmen einer Abschlussarbeit! - und diejenigen Geschäfte anzeigten, bei denen sie den Alkohol erhielten. Diese wurden gebüsst. SchülerInnen als Spitzel der Polizei ... das hatten wir doch schon mal?

Umgekehrt wird eine 13-jährige Schwanger, und merkt das erst, als das Baby raus will. Und das in der "aufgeklärten" Schweiz.

Ach ja: Rumänien 1975, Sudan 1990, als mit Bashir der Faschismus aufkam. Ich hätte da noch ein paar Ideen:

Abfall der Nachbarn durchwühlen nach Illegalem, do Alpapier - und Anzeigen wegen Gefährdung Jugendlicher durch Porno. Sozialhilfeabhängige die Lachen anzeigen, denn offenbar herrscht da Missbrauch vor. Ein echter Sozialhilfeempfänger hat nichts zu lachen! Gespräche auf der Strasse mithören - und Anzeigen wegen öffentlichen Aufrufs zur Gewalt, sobald es heisst: Den sollte man ... Männer die mit kleinen Mädchen spielen mal vorsorglich anzeigen, auch wenns der Vater ist, man kann ja nicht vorsichtig genug sein, wenn's um unsere Zukunft, unserer Kinder geht.

1984 lässt grüssen ... Die heutige Jugend ist ja offenbar zu fett, leseschwach und zu dumm (Jugendarbeitslosigkeit) - aber offenbar tauglich als Spitzel. Ich krieg wieder mal extrem Lust auszuwandern.

Zur selben Geisteshaltung passt, dass in Winterthur offenbar ziemlich kritiklos Zwangsarbeit für Sozialhilfeabhängige verfügt werden konnte, und dies in den Medien sogar als Erfolg gelobt wird, denn es wurde Geld gespart.

5. Zensur im Internet: Haftung eines Internet-Providers = Ermächtigung zur Zensur durch Provider?

 

[Haftung eines Internet Service Providers in der Schweiz. Semesterarbeit von Amir Guindehi und Markus Roth an der ETH Zürich, Professur für Privatrecht, Prof Urs Ch. Nef, 13. Juni 2000 http://amir.ch/papers/Haftung-ISP.pdf ]

2.2 Empfehlungen des Bundes

2.2.1 Empfehlung 1 – Sperrung von rechtswidrigen Netzinhalten

„Verfügt der Provider aufgrund eigener Erkenntnis oder durch Dritte über konkrete Hinweise, die den Verdacht begründen, dass bestimmte Netzinhalte rechtswidrig sein könnte, so soll er im Hinblick auf eine allenfalls notwendige Sperrung umgehend Abklärungen treffen oder treffen lassen. Hat der Provider sichere Kenntnis von rechtswidrigen, namentlich strafrechtlich relevanten Netzinhalten, so soll er unverzüglich die technisch möglichen und zumutbaren Massnahmen ergreifen, um den Zugriff auf diese Netzinhalte zu sperren.

Die Formulierung sagt ganz klar, dass Sperrung erst in Frage kommt, NACH der Abklärung, ob Inhalte rechtswidrig sind. Eine vorbeugende Sperrung wäre missbräuchlich. Im Falle Rosenberg war der Betreffende bereits angeklagt. Eine vorbeugende Zensur von Inhalten kann damit nicht begründet werden.

Auszugehen ist von der Rechtslage, wie sie im Urteil des Bundesgerichts im Fall Rosenberg festgelegt worden ist. Danach macht sich ein Provider nur dann strafbar, wenn er konkrete Kenntnisse über strafrechtliche Handlungen hat, welche mittels den von ihm zur Verfügung gestellten Anlagen begangen werden und er dagegen nichts unternimmt. Diesfalls macht er sich der Gehilfenschaft zum in Frage stehenden Delikt schuldig. Klar ist, dass Gehilfenschaft grundsätzlich nur bei Verbrechen und Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches strafbar ist, nicht jedoch bei Übertretungen (Art. 104 StGB). Eine Pflicht des Providers, präventiv eine Kontrolle der über seine Anlagen verbreiteten bzw. zur Verfügung gestellten Inhalte durchzuführen, sofern dies überhaupt technisch durchführbar sein sollte, besteht dagegen klarerweise nicht.

Konkrete Kenntnisse über strafrechtliche Handlungen präzisiert ausreichend. Ein Provider soll also nicht bloss auf Verdacht hin überreagieren ... er darf ruhig warten, bis sich der Verdacht durch Anzeigen Dritter erhärtet.

Fazit des oben genannten ist, dass die Empfehlung 1 bezüglich der Sperrung rechtswidriger Netzinhalte zu weit gefasst ist. aha ... eben, hab ich mir doch gedacht.

2.2.2 Empfehlung 2 – Zentrale Stelle

„Der Branche wird die Schaffung einer zentralen Stelle empfohlen, welche Hinweise von Providern, deren Kunden und Dritten über rechtswidrige Netzinhalte entgegennimmt und auswertet. Diese Stelle soll als Dienstleistungs- und Informationsdrehscheibe die angeschlossenen Providers mit aktuellen Informationen über zu sperrende Netzinhalte versorgen und die Branchenangehörigen in fachlicher und technischer Hinsicht unterstützen.

Die zweite Empfehlung nimmt diese Spitze weg, präzise über die Schaffung einer Beratungsstelle.

2.2.3 Empfehlung 3 - Netzzugang

„Dem Provider wird empfohlen, Abonnementsverträge grundsätzlich nur mit solchen natürlichen Personen abzuschliessen, die urteilsfähig und mündig sind. Dem Abonnenten soll zudem der Netzzugang ausschliesslich mittels Benutzeridentifikation und Passwort (pin-code) ermöglicht werden.“5

2.2.4 Empfehlung 4 – Vorbehalt im Abonnementsvertrag

„Der Provider soll sich im Abonnementsvertrag das Recht vorbehalten, den Anschluss bei Verdacht vorsorglich zu sperren und das Vertagsverhältnis einseitig aufzulösen, sofern der Kunde rechtswidrige Inhalte von seinem Anschluss aus verbreitet oder auf seinem Anschluss abrufbar hält.“6

WICHTIG: Es handelt sich um rechtswidrige Inhalte, nicht um irgend was, das den Provider stört - oder das der Provider selbst für rechtswidrig hält.

2.2.5 Empfehlung 5 – Aufforderung zur Mitteilung

„Der Kunde soll im Abonnementsvertrag nachdrücklich aufgefordert werden, ihm zur Kenntnis gelangende rechtswidrige Netzinhalte und andere rechtswidrige Internet-Verwendungen unverzüglich dem Provider und/oder der zentralen Stelle (vgl. Empfehlung 2) mitzuteilen“7

Kommentare:

Es stellt sich das kaum lösbare Problem, wie sich ein Provider zu verhalten hat, wenn die strafrechtliche Relevanz von Netzinhalten zwar als möglich, aber nicht als erwiesen anzusehen ist. Jedenfalls kann dem Provider nicht empfohlen werden, in dieser Situation das betreffende Material vorsorglich einmal zu entfernen bzw. zu sperren. Denn er riskiert damit, sollte sich diese Massnahme nachträglich als nicht gerechtfertigt herausstellen, dafür seitens des Inhaltanbieters haftbar gemacht zu werden.

Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtes im Fall Rosenberg wird andererseits davon ausgegangen, dass der Provider sich nicht auf den Standpunkt stellen kann, er habe nichts vorzukehren, bis eine Verurteilung des eigentlichen Täters erfolgt sei, und er damit absolute Gewissheit über die Strafbarkeit des in Frage stehenden Materials hat. Denn ist ihm die Beurteilung von bestimmtem Material selbst nicht möglich, hat er jedoch genügend konkrete Hinweise bezüglich der strafrechtlichen Relevanz erhalten, so hat der Provider die nähere Abklärung unter Einbezug der Strafbehörden vorzunehmen. Dies alles ist für den Provider immer mit erheblichem Aufwand verbunden.

Dass durch eine zentrale private Stelle den Providern in diesem Punkt wesentliche Unterstützung geboten werden kann, ist nicht anzunehmen, sind doch die regelmässig solche Stellen führenden Rechtsanwälte keine Hellseher bzw. häufig nicht in der Lage, eine verbindliche Auskunft über die Frage, ob ein bestimmter Inhalt strafbar ist der nicht, zu geben.

Ei der Daus ... da wären wir wieder gleich weit. Es wissen also weder Rechtsanwälte noch eine Beratungsstelle wirklich bescheid, was strafbar ist und was nicht, vor dem Gerichtsbeschluss ... Gerade in der Schweiz kompliziert sich das noch durch die kantonale Zuständigkeit:

Die Wirksamkeit einer solchen zentralen Stelle auf privater Basis wäre nicht zuletzt auch deshalb fraglich, weil aufgrund der kantonalen Strafrechtshoheit nicht mit einer in der gesamten Schweiz einheitlichen Verfolgungspraxis zu rechnen ist und es als ausgeschlossen erscheint, dass eine zentrale private Stelle dem immer genügend wird Rechnung tragen können.

Durch die empfohlene Einführung einer zentralen Stelle droht somit die Gefahr, dass die Provider freiwillig und unbesehen eine Verantwortung auf sich nehmen, der sie gar nicht gerecht werden können.

Durch Einrichtung einer privaten zentralen Stelle in bezug auf strafrechtlich relevante Inhalte oder der gegenseitigen Informationspflicht unter den Providern verbunden mit einer Löschungspflicht für alle Provider wird im Ergebnis eine Strafverfolgung auf privater Basis eingeführt.

Merke: Das Löschen einer privaten Website ist eine Beeinträchtigung des Kunden, die einer Strafe gleichkommt, und auf jeden Fall als Nötigung betrachtet werden kann, also entsprechend eingeklagt werden kann.

Insgesamt ist festzuhalten, dass weder die Voraussetzungen, noch die Rahmenbedingungen, noch die (auch wirtschaftlichen) Folgen einer auf der gegenseitigen Information der Provider unter sich oder auf den entsprechenden Mitteilungen von Kunden oder von Dritten beruhende und über eine zentrale private Stelle koordinierte Repressionspolitik gegen die als strafrechtlich bedenklich erachteten Inhalte des Internet genügend geklärt sind. Es fehlt bisher insbesondere auch jede nähere Koordination mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die genannte Empfehlung ist somit verfrüht, nicht durchdacht und sollte widerrufen werden.

Nur wenn ein Provider konkrete Kenntnis hat, - und nur dann - dass ein pornographisches Angebot mit weicher Pornographie Jugendlichen unter 16 Jahren über ihn zugänglich ist, muss er im Rahmen seiner Möglichkeiten dagegen einschreiten, notfalls das Angebot sperren, will er dem Risiko einer Verurteilung analog dem Fall Rosenberg wegen Gehilfenschaft zur Pornographie entgehen.

Aha ... dann waren die Massnahmen also berechtigt. s. Zensurierte "Pornoseiten" des Autors ... aber ...

Ein Rechtsstreit mit dem Kunden ist nach einer Sperrung von eindeutig strafbaren Inhalten nicht zu erwarten, da, wie oben angegeben, Verträge, die den Internetprovider zu strafbaren Handlungen verpflichten würden, nach Art. 20 OR nichtig sind. Problematisch können allerdings Grenzfälle werden, in denen der Provider von der Staatsanwaltschaft zum schnellen Handeln aufgefordert wird, die Strafbarkeit der Inhalte jedoch nicht verbindlich beurteilen kann. Daher empfehlen Widmer und Bähler, bereits in den Vertragsbedingungen festzuhalten, dass der Provider berechtigt, einseitig die Sperrung vorzunehmen, und zwar bereits bei blosem Verdacht der Strafbarkeit.

Hier wird mehr als deutlich, wie der Fall Rosenberg zu interpretieren ist: Die Aufforderung zur Sperrung, also die Beurteilung als Pornographie oder anderweitiger Gesetzwidrigkeit, kommt vom Staatsanwalt. Dieser muss nachgegeben werden, auch vor das Gericht ein endgültiges Urteil gefällt hat.  Ein Recht, ja eine Pflicht des Providers zur Zensur, zum Abschneiden (nee, nicht des Zipfels, der Verbindung zu rechtswidrigen Inhalten), besteht also erst wenn ein rechtlich begründeter Verdacht auf Strafbarkeit besteht, der vor Gericht, Polizei oder ähnlichen Stellen geäussert wurde - nicht aber auf Grund eines persönlichen Urteils des Providers oder seiner Haus-sittenpolizei.

http://www.ifi.unizh.ch/ikm/Vorlesungen/inf_recht/1998/provider.pdf

Gerade der neue Fall Stricker widerlegt Rosenberg, oder beschränkt dessen Auslegung zumindest stark, denn hier wurde klar, durch mehrfach negativen Gerichtsenscheid klar gestellt, dass auch Staatsanwälte nicht einfach per se wissen was Recht und was Unrecht, wo die Grenzen sind. Wie viel weniger sollte sich da ein Provider auf seine Vermutungen verlassen ... denn gerade dieser Fall zeigt auch, welche Folgen eine falsche Anschuldigung haben kann, nämlich beträchtliche Bussen und/oder Schadenersatzklagen wegen Verleumdung, falscher Anschuldigung, Beleidigung, Nötigung, wirtschaftlicher Schädigung etcetc. Zensur bedeutet in dem Fall nämlich eindeutig eine Beschuldigung wegen unrechtmässigen Verhaltens. Der Betroffene wird kriminalisiert. Da sollte man sich schon sicher sein, dass man sicher ist.... Abgesehen davon, sollte man nicht aus jedem Mückenfurz einen Orkan machen.

Der Jugendschutz hat somit auch im Internet bei den einzelnen pornographischen Angeboten und nicht beim Zugang (Anschluss) zum Internet anzusetzen. Es ist nämlich nicht der Access-Provider, sondern der Anbieter von pornographischen Inhalten, welcher verpflichtet ist, die Angebote gegen den Zugriff Jugendlicher zu sichern.

Nur wenn ein Provider konkrete Kenntnis hat, - und nur dann - dass ein pornographisches Angebot mit weicher Pornographie Jugendlichen unter 16 Jahren über ihn zugänglich ist, muss er im Rahmen seiner Möglichkeiten dagegen einschreiten, notfalls das Angebot sperren, will er dem Risiko einer Verurteilung analog dem Fall Rosenberg wegen Gehilfenschaft zur Pornographie entgehen.

Der hier etwas ungeschickt verwendete Ausdruck "weiche Pornographie" darf nicht mit Softporno verwechselt werden, denn Softporno = Erotik ist auch für Jugendliche unter 16 nicht zu sperren. Es handelt sich bei dem Begriff um die Abtrennung von Harter Pornographie, mit der eh gesetzeswidrige Dinge wie Verkehr mit Kindern, Tieren etc bezeichnet werden. Interessant ist hier der Wechsel der Befindlichkeiten, der zwar eindrücklich ist, aber doch eine ganze Generation gebraucht hat. Zu meiner Zeit, also als meine Triebe erwachten, vor 40 Jahren, wurde Pornographie definiert als Bilder mit erkennbaren, erregten Geschlechtsorganen und Geschlechtsverkehr. Dies fällt heute unter Softporno - ist aber immer noch unter Veröffentlichungsverbot, also Zensur, weil und wo es Jugendlichen unter 18/16 frei zugänglich ist. Die Befindlichkeit von Pornographiezensoren kann sich heute also nicht mehr einer generellen Aversion gegen "Schmutz" bedienen, sondern muss sich hinter dem Schutz der Kinder verstecken, was sie mit Erfolg tut, obwohl die Kinderlein oft besser wissen was da wie läuft, als ihre Behüter. (s.o.)

2.2.6 Empfehlung 6 – Erscheinungsformen von harter Pornografie

„Der Provider soll sich des Umstandes bewusst sein, dass strafbare Gewaltdarstellungen I.S. von Artikel 135 StGB sich nicht in filmischen oder Photographischen Darstellungen erschöpfen, sondern auch in anderen Gegenständen oder Vorführungen, insbesondere in Computerspielen, einthalten sein können, und dass auch das Anpreisen oder Anbieten von Gewaltdarstellungen eine strafbare Handlung ist. Gleiches gilt auch für Darstellungen harter Pornographie i.S. von Artikel 197 Ziffer 3 StGB.“8

Gewaltdarstellung zeigt wiederum ein Problem, denn würde dies als Zensurgrund gelten, wären unsere Zeitungen und Zeitschriften um einiges dünner und die Nachrichten viel kürzer.

5.1 Problem der rechtlichen Beurteilung auf Grund der Relativität und regionalen/kulturellen Unterschiede moralischer Normen

 

Gerade was Pornographie betrifft, weiss natürlich jeder Bescheid. Wären aber die Gesetze so klar, wie sie eigentlich sein sollten, weil jeder sie verstehen müsste, dann wären Gerichte überflüssig und vor allem aber die Juristen, die je nach Position als Verteidiger oder Angreifer die selben Gesetze auf die eine oder andere Art auslegen. Gerade im Bereich der Pornographie zeigt sich auch, wer da seine Meinung äussert, nämlich nicht betroffene, sondern Moralhüter, die im Sinne der weniger Urteilsfähigen Einspruch erheben. Sie sind zwar in der Minderheit, aber fehlende Zivilcourage und eine quasi angeborene Angst vor Strafe und Zensur erlaubt ihnen, ihren Einfluss über Gebühr auszudehnen.

Moral ist relativ. Ein gutes Beispiel dafür etwa die Website der First Church of Christ, Abortionists, die im katholischen Pittsburgh stark angefochten wurde - aber extrem stark besucht. Dass man über "die Tötung ungeborener Kinder" reden darf, ist nur dank der Redefreiheit möglich. Wäre dem nicht so ... stellen Sie sich mal vor, wie viele uneheliche Geburten und allein erziehende Mütter wir heute hätten.

Zensur wird oft auch gefordert im Zusammenhang mit seltsamen, Menschen ausnutzenden oder gefährdenden Sekten. So etwa Satanismus, Eutanasie, Selbstmordsekten, Scientology - was eh ein Witz ist, schon vom Namen her, da Scientology weder wissenschaftlich noch logisch, und schon gar nicht eine Religion ist. Wenn man aber Witze und Lügen zensurieren müsste, dann gäbe es auch keine Verlautbarungen politischer Parteien mehr womit Journalisten, Kritiker, Cabaretisten und  Satiriker arbeitslos.

Kann ein Mensch, eine Gruppe, sich durch die Darstellung angegriffen fühlen? Natürlich. Da finden Sie zu jeder Darstellung, und sei es die eines Osterhasen, jemanden den das mehr oder minder stört. Diese so gestörten haben natürlich das Recht, ihren Unmut kundzutun - aber muss sich das gleich in der Zensur oder gar Bestrafung der Andersdenkenden äussern?

Problem: Wer beurteilt was gerechtfertig ist und was nicht? Hier steht der Zensor immer mit einem Fuss im Gericht - in das er seinerseits den Zensurierten oft zwingen will.

Problem: Wertunterschiede innerhalb und insbesondere zwischen Kulturen. Die Menschenrechte sind ein Produkt Europas und der USA. Oder, wie Paul Burton, Univ. of Strathclide es ausdrückt: One man's terrorist is another's freedom fighter. Gerade im Internet ist es unmöglich, Regeln zu finden, die in allen Kulturkreisen akzeptiert werden.

Ein Problem ist in Sachen Internet besonders, dass der lokale Bezug fehlt, das Strafrecht aber noch nach dem alten Hoheitsprinzip organisiert ist. Es gibt kein Internationales Recht, das Anbieter vor übereifrigen Zensoren schützt, genau so wenig wie eines, das Konsumenten vor unzumutbaren Angeboten schützt. Aber das gibt es ja auch bei andern Produkten nicht. Gegenwärtig wird die Verantwortung auf Autor und Provider geschoben - während dem die Beurteilung bei lokalen Gerichten liegt, die nationalem Recht unterstehen. Wenn aber die Nutzungsordnung der Provider Recht setzt, dann dürfte das doch etwas zu weit gehen, genau so zu weit, wie Anbieter die sich an keinerlei Recht gebunden fühlen. Ich versuch mal Ihnen das Problem anhand eines Beispiels zu erklären, mit dem ich mich grad aktuell auseinander setze.

Wenn z.B. eine in Somali/Somaliland tätige Entwicklungsorganisation eine Website betreiben will, auf der auch kritische Themen wie etwa die Klitorisbeschneidung diskutiert werden sollen, nebst Entwicklungsproblemen in Indien, Südamerika, Deutschland, der Schweiz ... muss sie dann in den unterschiedlichen Kulturen unterschiedliche Provider wählen? Warum? Ja nun stellen Sie sich mal vor, in dem Forum, in dem logischerweise alle Europäer und Amerikaner sich lauthals gegen die Beschneidung von Frauen wehren, eine junge, frisch beschnittene Somalierin diese (nach meiner Meinung unselige) Tradition lobt und religiös, als Brauchtum, oder gar sachlich begründet und begrüsst? Können Sie sich das Geschrei hierzulande vorstellen? Und es ist fast sicher, dass ein Provider beim ersten Ruf nach dem Gesetz, das sei illegal, das sei Verstümmelung, Aufruf zur Gewalt, Verstoss gegen die Menschenrechte, zum Stecker schreitet und die Website abschaltet. Wie also ist interkultureller Dialog möglich, wenn die Gesetze lokal sind und diesen zensieren? Apropos - das ist kein fiktives Modell oder eine rhetorische Frage, sondern ein reelles Problem mit dem ich mich grad rumschlage. Bin also dankbar für Tipps. (geschrieben 20.1.08. Antworten an hewww@brainworker.ch)

Ein weiteres gutes Beispiel sind die Frechheiten der Susanne Winter, Freiheitliche Partei Österreich, die Mohammed, DEN Propheten der Muslime, einen Kinderschänder nennt, weil er eine sechsjährige geheiratet hat.

Die Behauptung ist schon mal rein sachlich falsch. Heiraten mit Kindern wurden traditionell ja auch in sämtlichen europäischen Fürstenhäusern veranstaltet ... dazu oft noch im Inzest. Eine vereinbarte Kinderheirat hiess da aber weder hier noch im Islam "Vollzug der Ehe". Dies geschah erst nach der ersten Menstruation.
Secondo war die Lebenserwartung damals so bei 30-35 Jahren. Mädchen waren also bei Erreichen der Geschlechtsreife zwischen 12 und 14 (damals ging's noch länger) keine Kinder mehr, sondern Frauen. Hätten die so lange gewartet wie heute wären sie ja schon tot gewesen. Bei vielen traditionellen Stammesgesellschaften (Jemen z.B.) darf heute noch ab 12 oder 14 geheiratet werden - häufig eben immer noch aus dem selben Grund, da die Leute auch nicht sehr alt werden. Bei solchen Sch... Parteien feiert aber offenbar die Dummheit Urständ.

Wollten wir unsere geistigen Väter, die griechischen Philosophen, mit der gleichen Elle messen, so wären es alle kriminelle Kinderschänder, die lebenslänglich verwahrt worden wären wegen fehlender Therapiemöglichkeiten - da sie der Knabenliebe fröhnten.

Oder mal anders: Was würden Sie sagen, auch wenn Sie Zensur von Pornographie befürworten, wenn hier z.B. der saudische Standard, sprich Shari'a angewendet würde, und Pornoanbieter vom Qadi aufgeboten würden, sich doch bitte wahlweise in Riadh oder Jeddah einzufinden, Freitag morgens um 400 (für Muslime, die hoch und heilig versprechen, sich bei der Steinigung nicht zu bewegen, eine Stunde früher für die andern, da diese bis zum Hals im Boden eingegraben werden müssen.) ? *

6. Grundlagen und Folgen übermässiger oder unangebrachter, also missbrauchter Zensur

Political correctness - das neue Deckmäntelchen der Moralisten - noch in Bearbeitung

Die Grundidee der Zensur ist die Metternichs im Kaiserreich: Der Staat ist nicht bloss zuständig für Recht und Ordnung, sondern für das richtige, das ordentliche Denken seiner Untertanen, eine Ansicht die übrigens auch Platon so formuliert hat.

Diese Form von Überwachung und Zensur hat wieder stark an Umfang zugenommen seit dem  11. September und dem "Krieg gegen den Terrorismus", der ja bekanntermassen vom grössten Terroristen gleich selbst ausgerufen wurde (damit meine ich den Bush, nicht den Bin). "Seltsamerweise" sind es dann oft "liberale" Staaten, die hier aktiv werden, was wieder mal deutlich macht, dass unter liberal (= frei) nicht die Freiheit der Bürger, sondern primär die Freiheit von Macht und Kapital verstanden wird. Jacqui Smith, vorsitzende Whip und parlamentarische Sekretär(in) beim Treasury, will Technologie einsetzen, um "verletzbare Menschen vor Extremismus zu schützen". 600 Millionen £ sollen im nächsten Jahr für Antiterror- und andere Sicherheitsmassnahmen, inklusive Roadshows betr. Terrorismus, ausgegeben werden.

Vorsicht ist immer geboten, wo einzelne behaupten, im Besitz der Wahrheit, des einzig echten und richtigen Wissens zu sein - das ja eigentlich die einzig zulässige Voraussetzung für Zensur wäre.

Medienrechtlering Ulla Fölsing [Nordbruch S. 268]: Die Ziele der Zensoren sind in der Regel weitaus egoistischer, als es ihre Verlautbarungen wahrhaben wollen. Nicht um den nach aussen deklarierten Schutz der Unmündigen geht es, sondern um Kontrolle, Ueberwachung und Verbot aller menschlichen Aesserungen, die den dominierenden politischen, religiösen und/oder moralischen Interessen einer Gesellschaft oder einzelner starker Gruppen in ihr zuwiderlaufen. Die Grenze zwischen der zuträglichen und der pathogenen Meinung wird also von der geltenden Autorität gezogen, nicht von sachlicher Einsicht. Die Zensur gehört damit in den Katalog von Herrschaftsmitteln, die der an der Macht befindlichen Minorität in sozialen Herrschaftsstrukturen, vor allem aber im Staat zur Wahrung ihrer Interessen und zur Sicherung ihrer Machtposition zur Verfügung stehen.

Dass bei solch geläufigen Begriffen wie Porno, oder im Beispiel Rassismus, wo jeder meint er wüsse genau, worum es gehe, was hier Recht und Unrecht sei, oft durch die politically corect people andere in Mitleidenschaft gezogen wird, zeigt sich gerade dieser Tage. ETH-Assistenzprofessor Thomas Stricker wurde vorgeworfen ein Rassist zu sein, weil er für seine Lehre und Forschung auf seiner Website mehrere Links zu antirassistischen Webseiten gelegt hatte, die wiederum, zwecks Referenz und Demonstration, auf ganz klar rassistische Webseiten verwiesen. Er wurde in 1. Instanz freigesprochen, das Verfahren unverständlicherweise vom Staatsanwalt weiter gezogen, wobei er nun aber auch in 2. Instanz freigesprochen wurde. Der Entscheid war eindeutig: Ein derartiger Link heisst nicht, dass der Verursacher die dort vertretene Meinung selbst vertritt und dafür haftbar gemacht werden kann. Stricker ist leidenschaftlicher Forscher, als 16-jähriger über Schweizer Jugend Forscht eingestiegen, sieben Jahre an einer Amerikanischen Elite-Universität, sechs Jahre an der ETH, mit berechtigter Hoffnung auf eine ausserordentliche oder ordentliche Professur. Seine Karriere wurde durch diesen staatsanwaltlichen Fall von "political correctness" jä und nachhaltig beendet - wofür er 3 Millionen an Entschädigung für entgangenes Einkommen forderte, ihm aber bloss der Verdiensausfall bis zum nächsten Job bei einer amerikanischen Grossfirma als Software-Ingenieur, die er dann ebenfalls verlor, erstattet wurde (140'000 + Pensionskasse 16'000. Details der Forderung). In den 5 Jahren zwischen Eröffnung des Strafverfahrens und rechtskräftigem Freispruch ! wurden seine hervorragenden Qualifikationen als Forscher vernichtet.

Zensur war und ist immer auch ein Tummelfeld für Biedermänner (und Frauen, nicht zu vergessen) und Spiesser. Meinungsfreiheit ist immer die Freiheit der anders Denkenden, also auch die Freiheit, herrschende Meinung, Ordnung und Gesetze zu kritisieren - aber auch die Freiheit, Kritik zu kritisieren.

Kritisch:

Folgen übertriebener Zensur:

Unbedeutend die Folgen? Na ja ... ein weiterer Beweis dafür, dass Zensur überflüssig ist, denn sie zeigt nicht mal hier Wirkung. Zensur ist genau so nützlich und/oder störend wie eine Warze.

 

7. Empfehlungen

 

A) Genereller Umgang mit Zensur:

 

Anstelle von Gesetzen, also der Kriminalisierung von allem und jedem, sollte die Argumentation mit dem Ziel der Wahrheitsfindung ein weitaus grösseres Gewicht bekommen. Dies erfordert aber nicht Gesetze und Zwang, sondern die Freiheit des Denkens und Redens, eines Denkens und Redens, das sich an Wahrheit orientiert, also philosophisch ist. Zu fördern ist nicht die Kontrolle, sondern Kenntnisse der Rhetorik - um verstehen zu können, wo und wie wir über den Tisch gezogen werden, Topik - um besser zu verstehen, wie Themen und Meinungen (medial) entstehen und wie Konsens oder Dissens geschaffen werden, damit verbunden Ideologiekritik - um die dahinter, oft mit List verborgenen, nicht geäusserten Grundwerte und Ziele erkennen zu können (s. auch Kommunikationsanalyse), kurzum mehr Argumentation, Verstand und Verständnis.

 

 

B) Zensur im Internet: Px = Rang der Pressefreiheit weltweit laut Reporters without Borders

 

Länder die als Standort für "offshore server" zu empfehlen sind:

In grossem Bogen umschiffen:

Nur zu empfehlen für adult content. (Die Grundlage der Diskussion hier, die zum Abschalten von Seiten des Providers von www.diskussionsforen.ch geführt hat, wird dort bald wieder zur Verfügung stehen. Das Land kennt zwar die Redefreiheit, aber wirklich frei ist eigentlich bloss Porno. Positive Darstellungen von Kommunismus, Sozialismus, aller andern Wirtschaftsformen als des Kapitalismus, dürften problematisch sein. Auch ohne offizielle, gesetzliche Zensur, werden solche Server durch Hacker niedergemacht. Die spezielle Position der USA was Porno betrifft, verdankt sie dem von Larry Flint (Hustler) angetriebenen Prozess über freie Meinungsäusserung. Ansonsten sieht's aber sogar in den USA eher duster aus.

Total vergessen:

Last not least: China, Platz 167 von 173: Hier geriet ausser Google nun auch die gerühmte lokale Suchmaschine Baidu in Verruf, da sie Zahlungen von der Regierung angenommen hatte für die Sperrung von Meldungen über den Milchskandal. Des weitern gab es ein Angebot für krisengeplagte Unternehmen,die für 770'000 Fr. kritische Beiträge zum Unternehmen "redigieren" durften. Dergleichen tolerieren sogar die eigentlich an (staatliche) Zensur gewohnten Chinesen nicht mehr. Diese "inoffiziellen Probleme" dürften dem Unternehmen weitaus mehr Schaden zufügen, als die gerichtlichen Probleme wie Klagen über illegale Musik-Downloads und verbotene Medikamentenwerbung.

http://en.wikipedia.org/wiki/Reporters_Without_Borders

Hiernach gehört die Schweiz noch zu den liberalsten Ländern. Wenn nun allerdings schärfere Massstäbe angelegt werden als in Deutschland, dann ist die Schweiz also braungrau einzufärben. Bleiben Holland, P1,5,8 Skandinavien, P8 Portugal, P1 Island.

Eine Überprüfung isländischer Anbieter ergab allerdings doch recht lange Wartezeiten mit häufigen Abbrüchen. Zudem sind die meisten, also diejenigen, die ihr Angebot in einer verständlichen Sprache formulieren (D, E, Fr, Sp) international tätige grosse Unternehmen, die natürlich ihre eigenen Regeln mitbringen, weil sie an ihrem Rechtstandort haftbar sind. Der Kunde kann also nicht von der selben relativen Freiheit profitieren wie die Unternehmen, die Subventionen und günstigen Standortbedingungen nachjagen.

Empfehlenswerter wäre also das Ausweichen auf Holland, z.B. auf . http://www.kolido.net/ (das zwar in einigen Internetforen kritisiert wird), oder noch besser http://www.leaseweb.com/. Damit kommen Sie auch als Kunde in den Genuss der liberalen Haltung der Holländer, was freie Meinungsäusserungen betrifft. Allerdings muss man auch in Holland auf der Hut sein, da das Land zur Zeit von einer offenbar recht instabilen Koalition von Christdemokraten, Sozialdemokraten und ultrakonservativen, erzprotestantischen Christen regiert wird. Aus letzterer stammt etwa der Vizepremier und Minister für Jugend und Familie, André Rouvoet, der kürzlich dem öffentlichen TV selbst zu nächtlicher Stunde die Ausstrahlung des US-Banalpornos Deep Throat (1972!) verbieten wollte. Er erzielte mit Herstellungskosten von 25'000$ Einnahmen von 600 Millionen ... die in die Taschen der Mafia flossen. Damals konnte er auch in den USA nur in der Hälfte der Staaten vorgeführt werden.

Einer der wenigen in der Schweiz, die sich gegen "freiwillige Sperrung" gesperrt haben und sogar mal Gratiszugriff anboten, ist http://www.init7.net/. Lassen Sie es die Organisation nicht büssen, indem Sie nun dort wirklich überborden. Das wäre kein Dienst an der Meinungsfreiheit.

Tja ... nicht so erfreulich für die doch so freiheitsliebenden Schweizer ... da sind offenbar heute sogar ex-kommunistische Staaten wie Estland und die Slovakei weniger spiessbürgerlich. Noch flacher allerdings kommt das Land raus, dass die Demokratie mit Bomben und Granaten weltweit verbreiten will, die USA, Platz 48 von 169.


C) Dialektik der Zensur

 

THESE - Sinn, Zweck, Ursache, Berechtigung von Zensur:

Zensur begründet sich primär in der Sicherung einer als gut, erwünscht, fest und unveränderlich erachteten Geisteshaltung, die gleichsam zum Gesetz wird. Das ersieht man am leichtesten anhand verschiedenster Utopien, die meist auf äusserst brutale Zensur gesetzt haben. Zensur erwächst also aus den Interessen von Individuen oder Gruppen, ihre Geisteshaltung als generell gültig durchzusetzen. Einerseits ...

Andererseits gibt es z.B. das berechtigte Interesse, eigene Daten vor der Publikation zu schützen wie auch eigene Publikationen nicht durch andere piratisieren und verändern zu lassen. Jeder der schon mal versucht hat ein Diskussionsforum zu eröffnen, weiss, dass er, falls besucht, ziemlich rasch von äusserst dämlicher Werbung für Viagra, Cialis und andern Pharmaschrott überrannt wird. Da zensieren wir alle, die wir im Web publizieren.

ANTITHESE - Probleme mit der Zensur:

Zensur will etwas verstecken - und wie man so schön sagt: Im Dunkeln ist gut munkeln. Also dürfte das, was sich dann dem öffentlichen Auge entzieht, eben noch einseitiger und übler sein. Zum Teil ist solches Verstecken entweder gesetzlich geschützt (Amtsgeheimnis, Bankgeheimnis, Arztgeheimnis etc), legitimiert (Schutz der Privatsphäre) - oder gar gefordert (Pornographie).

Wo etwas versteckt werden muss, da stinkt was.

Zensur will die Moral, insbesondere der armen unschuldigen Kinder behüten.

Die Welt ist aber keine gute Stube, schon gar keine gute Kinderstube. Daran müssen sich aber eben auch Kinder gewöhnen.

Seltsames zeigt sich auch grad an Holland und in den USA. Wer also denkt, das Gesetz bestimmt darüber, was normal sei und was nicht ... ist nicht normal. In Holland wurde zwar ein Versuch unternommen, die nächtliche Ausstrahlung eines vergammelten Sexfilms zu verbieten - ein Film aber der den Koran Hitlers Mein Kampf gleichsetzt, soll aber im Namen der Meinungsfreiheit erscheinen dürfen. Na ja, als Muslim würd' ich mich da nicht zu sehr aufregen, denn die Bibel ist ja quasi Vater ... oder Mutter des Korans (ahl al kitab - Muslime wie Juden und Christen sind Menschen DES Buches). Die Bibel, besonders was das alte Testament betrifft, steht dem Koran in Grausamkeiten also in nichts nach.

Eben so seltsam die Islamfeindlichkeit in den USA auf der einen, die Versexualisierung des gesamten Lebens auf der andern, und die verlogene Moral, die der islamischer Fundamentalisten absolut ebenbürtig ist. Spitzer war ein <scharfer> Staatsanwalt (offenbar in doppelsinniger Bedeutung), musste aber als Gouverneur des Staates Washington zurücktreten, da bezahlter Sex, also Prostitution, dort als Straftat geahndet wird. Also offenbar können auch Gesetze spinnen (oder die Gesetzgeber ...).

 

Probleme und Empfehlungen beim Ausweichen vor Zensur:

Jeder Server der widerrechtliche Texte oder Bilder enthält kann durch lokale Gerichte und Polizei abgeschaltet oder requiriert werden, da gibt es keinen Ausweg. Man kann ja vom Inhaber nicht allen ernstes erwarten, dass er Maschinengewehrbatterien und Stacheldrahtzäune aufbaut.
Dazu kommt, dass man sich mit Servern die "spezielle Dienste" anbieten, leicht selbst in die Nesseln setzt. Ich bin da ja mit meiner Softporno, die ich nicht für verboten halten, dazu stehe ich, in die USA ausgewichen - hab jetzt aber eine Vorladung des lokalen Staatsanwaltes (Kanton Basel) wegen Pornographie. Dummerweise besteht die nun vermutlich zu recht, denn an meine Seiten wird vom Serverbetreiber Werbung angehängt für den Server - und auf dem Server befindet sich unter Umständen (bei Check zwar nix gefunden) Zeugs, das wirklich verboten gehört, oder zu Recht verboten ist. Da ich aber per www.diskussionsforen.ch nun einen Link lege auf solchen Schund (und ev. noch schlimmeres), bin ich eben auch für die Texte verantwortlich, die nicht von mir stammen. Deshalb wurde der Service von mir am 24.2.08 selbst "zensiert".

wikilieaks hat's gezeigt wie's geht: Kritische Inhalte auf möglichst viele Server in unterschiedlichen Ländern (mit unterschiedlichen Rechtssystemen) verteilen. Nachdem der Hauptserver in Kalifornien per Gerichtsbeschluss abgestellt wurde, (wegen "illegaler" Veröffentlichung einiger Dokumente der Bank Bär), ist die Website heute auf 150 weltweit in allen möglichen Staaten und Regionen verteilten Servern zugänglich, was es unmöglich macht, diese Informationen zu zensieren.

Fazit:

Lieber eigene Server oder Server von befreundeten Organisationen nutzen,
bei denen man weiss was läuft

- aber eben wegen der lokalen Probleme mit gesetzlichen Einschränkungen auf unterschiedliche Regionen
(mit unterschiedlichen Rechtssystemen)
verteilt.

 

SYNTHESE - Anforderungen des globalen Dialogs, d.h. der Bildung einer pluralistischen Weltordnung:

Zensur sollte nicht primär als technische Massnahme verstanden, gelöst oder kritisiert werden, sondern als öffentlicher Dialog, vielmehr als Behinderung desselben. Gerade eine allfällige "neue Weltordnung" sollte und kann nicht auf Grund imperialistischer Durchsetzung lokal herrschender Normen und Werte entstehen, sondern muss der Diversität der Meinungen, Werte und Ziele Raum lassen. Zensur die auf Werten von Kleinstgruppen oder Einzelstaaten beruht, verunmöglicht den internationalen Dialog und damit den Aufbau eines zwar kritischen, aber auf Toleranz beruhenden multikulturellen Dialogs.

FAZIT:

Ganz besonders ist hier Zensur bereits auf Grund von "Verdacht" zu rügen, denn verdächtigen lässt sich alles, jede und jeder. Der grassierende Terrorismusverdacht hat hier zu beträchtlicher Ausdehnung der Polizeibefugnisse geführt ... auch wenn diese oft bloss angemasst werden. Eingriffe in die Meinungs- und Publikationsfreiheit dürfen nicht auf Grund persönlicher Vor-Urteile und Verdächtigungen erfolgen. Punktum. Um hier nicht Unmengen an Futter für Juristen und Gerichte zu schaffen, wären relativ neutrale Verhandlungs- und Be- nicht Ver- Urteilungsstätten erforderlich, quasi Ombudsstellen.

Links

Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.

Martin Niemöller

First they came for the hackers.
But I never did anything illegal with my computer, so I didn't speak up.

Then they came for the pornographers.
But I thought there was too much smut on the Internet anyway, so I didn't speak up.

Then they came for the anonymous remailers.
But a lot of nasty stuff gets sent from anon.penet.fi, so I didn't speak up.

Then they came for the encryption users.
But I could never figure out how to work PGP anyway, so I didn't speak up.

Then they came for me.
And by that time there was no one left to speak up.

Alara Rogers, Aleph Press

Ergänzung: Ein wichtiger Bereich, Computerspiele, fehlt hier auf Grund fehlender Erfahrung und Interesses. Diese Infos müssen Sie sich also anderswo besorgen.

Martin Herzog, Basel, 19.1.08

* Falls Sie das zensieren möchten ... es handelt sich bloss um eine sarkastische Randbemerkung ohne realen Hintergrund.

p.s: Eine interessante Beobachtung betr. ("nicht vorhandener") Zensur bei Google: Dieser Artikel, im Januar 2008 publiziert, erscheint bis heute (Mai) nicht unter Google. Im Normalfall wäre der innert höchstens 3 Wochen bei Google auf der ersten Seite aufgetaucht. Warum? Technischer Fehler? Wohl kaum, denn bei www.search.ch erscheint er auf Platz 4. Könnte also daran liegen, dass das Wort <Pornographie> mehrfach auftaucht. Einerseits wird also die 68er Bewegung nach wie vor für alles Verantwortlich gemacht, was ausser Kontrolle gerät, andererseits haben wir uns, was die persönliche Freiheit betrifft, in manchen Bereichen offenbar schon längst wieder hinter den Zustand von 68 zurückentwickelt. Zwar hat der Autoritarismus seinen "familiären" Charakter verloren (mit wenigen üblen Ausnahmen wie im Falle Fritzl, Amstetten, sich dafür aber um so stärker als betriebswirtschaflichen Funktionalismus, einem Autoritarismus der Auftragsgeber, durchgesetzt.